PQ200001•Errichtung einer Beistandschaft
PQ200001Obergericht Zürich / II. Zivilkammer10.02.2020
Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: PQ200001-O/U
Mitwirkend: Oberrichterin lic. iur. E. Lichti Aschwanden, Vorsitzende, Oberrichter lic. iur. et phil. D. Glur und Oberrichter Dr. M. Sarbach sowie Ge- richtsschreiber lic. iur. R. Pfeiffer Beschluss vom 10. Februar 2020
in Sachen
A._____, Beschwerdeführer
betreffend Errichtung einer Beistandschaft
Beschwerde gegen einen Entscheid des Bezirksrates Winterthur vom 11. Dezember 2019; VO.2019.47 (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Be- zirke Winterthur und Andelfingen)
Erwägungen: Anlässlich der Anhörung vom 30. Januar 2020 unterzeichneten der Beschwerde- führer und der Beistand eine Vereinbarung über die zukünftige Zusammenarbeit (act. 13). Mit dieser zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde zurück. Das Verfahren ist abzuschreiben. Umständehalber sind keine Kosten zu erheben. Es wird beschlossen:
Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer
Der Gerichtsschreiber:
lic. iur. R. Pfeiffer
versandt am: