PQ150013•Probleme beim Wechsel der Zuständigkeit.
PQ150013Obergericht Zürich / II. Zivilkammer20.04.2018
Bei einem Wechsel der Zuständigkeit sollten die beteiligten Stellen sich so absprechen, dass die betreute Person nicht auf einmal mittellos da steht.
Art. 442 Abs. 5 ZGB, Probleme beim Wechsel der Zuständigkeit. Bei einem Wechsel der Zuständigkeit sollten die beteiligten Stellen sich so absprechen, dass die betreute Person nicht auf einmal mittellos da steht.
Der Wechsel der Zuständigkeit führte offenbar dazu, dass keine Ergän- zungsleistungen (mehr) flossen, weil das betreffend Amt verlangte, es sei ein Formular auszufüllen, wozu die Person aber aus administrativem Unge- nügen subjektiv nicht in der Lage war - gerade deswegen hatte sie allerdings eine Beiständin. (aus einem Entscheid des Obergerichts:)
auch wenn die Ergänzungsleistungen noch nicht fliessen sollten.
Obergericht, II. Zivilkammer Beschluss vom 20. April 2018 Geschäfts-Nr.: PQ150013-O/U