Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: PP210067-O/U
Mitwirkend: Oberrichterin lic. iur. E. Lichti Aschwanden, Vorsitzende, Oberrichterin lic. iur. R. Bantli Keller und Ersatzrichter Dr. E. Pahud sowie Gerichtsschreiber Dr. M. Tanner Beschluss vom 11. Januar 2022
in Sachen
A._____, Beklagte und Beschwerdeführerin
gegen
Stockwerkeigentümergemeinschaft B._____-Str. ..., Klägerin und Beschwerdegegnerin
vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____
betreffend Eintragung eines Pfandrechts
Beschwerde gegen eine Sistierung des Einzelgerichtes (Audienz) des Be- zirksgerichtes Zürich vom 18. Februar 2021; Proz. ES210013
Erwägungen: Mit Eingabe vom 18. Dezember 2021 machte die Beschwerdeführerin beim hiesi- gen Gericht unter anderem eine Rechtsverzögerungs- und Rechtsverweigerungs- beschwerde anhängig (act. 2). Gestützt auf dieselbe Rechtsschrift wurden in der Folge versehentlich zwei Geschäfte angelegt, zum einen das vorliegende Verfah- ren PP210067 und zum anderen das Verfahren PF210050. Da dieselbe Angele- genheit nicht gleichzeitig Gegenstand zweier Prozesse bilden kann, ist das vorlie- gende Verfahren aus den Registern abzuschreiben. Den Parteien entsteht da- durch kein Nachteil, wird doch das Gericht im Verfahren PF210050 einen Ent- scheid fällen. Es wird beschlossen: 1. Das Verfahren wird abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien gegen Empfangsschein.
Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer
Der Gerichtsschreiber:
Dr. M. Tanner
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