PC200037•Ehescheidung (Kostenvorschuss etc.)
PC200037Obergericht Zürich / II. Zivilkammer29.10.2020
Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: PC200037-O/U
Mitwirkend: Oberrichterin lic. iur. E. Lichti Aschwanden, Vorsitzende, sowie Ge- richtsschreiber MLaw R. Jenny Verfügung vom 29. Oktober 2020
in Sachen
A._____, Gesuchsteller und Beschwerdeführer
gegen
B._____, Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin
betreffend Ehescheidung (Kostenvorschuss etc.)
Beschwerde gegen eine Verfügung des Einzelgerichtes im ordentlichen Ver- fahren des Bezirksgerichtes Uster vom 14. Oktober 2020; Proz. FE200214
Erwägungen: Am 28. Oktober 2020 ging beim Obergericht des Kantons Zürich ein Schreiben von Herrn A._____ ein. Dieses bezieht sich auf das Scheidungsverfahren FE200214-I vor dem Bezirksgericht Uster. Herr A._____ erklärt, er sei mit der von seiner Frau eingereichten Scheidungskonvention nicht mehr einverstanden und ziehe die Einwilligung zur Konvention zurück (vgl. act. 2). Nach Eingang des Schreibens wurde beim Obergericht ein Geschäft mit der Nummer PC200037-O angelegt. Im Verfahren FE200214-I hat das Bezirksgericht Uster bisher lediglich eine Startverfügung datierend vom 14. Oktober 2020 erlassen, mit welcher den Parteien Frist angesetzt wurde, einen Kostenvorschuss zu bezahlen und diverse Unterlagen einzureichen (vgl. act. 3). Das beim Obergericht eingereichte Schrei- ben richtet sich nicht gegen diese Verfügung; es betrifft vielmehr die eingereichte Scheidungskonvention. Das Bezirksgericht Uster wird zu prüfen haben, ob diese Konvention genehmigt werden kann. Das Schreiben ist deshalb zuständigkeits- halber an das Bezirksgericht Uster weiterzuleiten und das vorliegende Verfahren ist am Register abzuschreiben. Es wird verfügt: 1. Das Schreiben von Herrn A._____ vom 27. Oktober 2020 (Datum Poststempel) wird an das Bezirksgericht Uster weitergeleitet. 2. Das vorliegende Verfahren PC200037-O wird am Register abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien und das Bezirksgericht Uster, je gegen Empfangsschein.
Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer
Der Gerichtsschreiber:
MLaw R. Jenny
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