State owes no compensation under Art. 107(2) ZPO

PC130059Obergericht07.01.2014Partially Granted

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Zurich High Court heard an appeal against the refusal of legal aid. It set aside the lower court's decision and granted legal aid to the appellant. For the appeal proceedings, it did not impose court costs under Art. 107(2) ZPO, but it also refused to award party compensation against the state, relying on its own practice and declining to follow contrary Federal Supreme Court case law for the time being.

Omnilex-Regeste

Art. 107 Abs. 2 ZPO; Kostenauflage aus Billigkeitsgründen an den Kanton und fehlende Entschädigungspflicht des Staates: Das Gericht kann Gerichtskosten, die weder durch eine Partei noch durch Dritte veranlasst worden sind, aus Billigkeitsgründen dem Kanton auferlegen. Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage besteht nach der Praxis des Obergerichts keine Pflicht des Staates zur Ausrichtung einer Parteientschädigung. Ein anderslautender Entscheid des Bundesgerichts wird nicht ohne Weiteres übernommen, wenn sich dessen Begründung nicht mit der kantonalen Praxis und der Lehre auseinandersetzt; die Frage bleibt offen (vgl. Erwägung 6).

Gesamter Gesetzestext

Art. 107 Abs. 2 ZPO. Keine Entschädigungspflicht des Staates (Auseinan- dersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts). Das Gericht kann Gerichtskosten, die weder eine Partei noch Dritte veranlasst haben, aus Billigkeitsgründen dem Kanton auferlegen (Art. 107 Abs. 2 ZPO). Nach der Praxis des Zürcher Obergerichts besteht hingegen mangels gesetzlicher Grundlage keine Entschädigungspflicht des Staates. Einem anderslautenden Ent- scheid des Bundesgerichts wird einstweilen nicht gefolgt. Urteil und Beschluss vom 7. Januar 2014, PC130059 Obergericht, I. Zivilkammer Die Vorinstanz verweigerte dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege. Das Obergericht hebt den Entscheid auf und gewährt die unentgelt- liche Rechtspflege. Es erhebt keine Kosten, spricht dem Beschwerdeführer aber auch keine Parteientschädigung zu. (Aus den Erwägungen:) "6. Für das Beschwerdeverfahren sind unter Hinweis auf Art. 107 Abs. 2 ZPO keine Kosten zu erheben. Nach der Praxis des Zürcher Obergerichts besteht hingegen mangels gesetzlicher Grundlage keine Entschädigungspflicht des Staa- tes (vgl. statt vieler: OGer ZH LB110040 vom 20. Oktober 2011 E. 4, publ. in SJZ 108/2012 S. 246; so auch die h.L: ZK-Jenny, Art. 107 ZPO N 26; BK-Sterchi, Art. 107 ZPO N 25, BSK-Rüegg, Art. 107 ZPO N 11; Urwyler, DIKE-Komm., Art. 107 ZPO N 12). Das Bundesgericht hat in BGE 138 III 471 (E. 7) anders ent- schieden, ohne sich jedoch mit der kantonalen Praxis oder der herrschenden Leh- re auseinanderzusetzen. Der Entscheid wurde in der Literatur als "saloppes Hin- weggehen über den klaren Wortlaut des Art. 107 Abs. 2 ZPO" kritisiert (vgl. BSK- Rüegg, Art. 107 ZPO N 11). Im Urteil 5A_278/2013 vom 5. Juli 2013 hat das Bun- desgericht die Frage erneut aufgenommen. Dabei pflichtete es dem Aargauer Obergericht zwar bei, dass Art. 95 Abs. 1 ZPO begrifflich "Prozesskosten", um- fassend "Gerichtskosten" und "Parteientschädigung", unterscheide und dass im

Zweifel auch "Gerichtskosten" gemeint seien, wo das Gesetz wie in Art. 107 Abs. 2 ZPO den Begriff "Gerichtskosten" verwende. Letztlich liess das Bundesge- richt aber offen, ob die kantonale Instanz "mit einem blossen Hinweis auf den Ge- setzeswortlaut" willkürfrei von einem gegenteiligen Urteil des Bundesgerichts ab- zuweichen vermöge (E. 3.1). Die Diskussion scheint somit noch nicht abge- schlossen zu sein. Dem erwähnten Leitentscheid des Bundesgerichts ist unter diesen Umständen einstweilen nicht zu folgen."

Schlagwörter

legal aidcourt costsparty compensationequitystate liabilityappeal

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the appellant was entitled to legal aid

Extrahierter Entscheid

The challenged refusal was set aside and legal aid was granted.

Extrahierte Begründung

The appellate court granted the request in the appeal proceedings.

Kernrechtsfrage

Whether court costs should be charged in the appeal proceedings

Extrahierter Entscheid

No court costs were imposed.

Extrahierte Begründung

Under Art. 107(2) ZPO, costs that were not caused by a party or third persons may be allocated to the canton for reasons of equity; here the court waived costs.

Kernrechtsfrage

Whether the state must pay party compensation in the appeal proceedings

Extrahierter Entscheid

No party compensation was awarded against the state.

Extrahierte Begründung

Following the practice of the Zurich High Court, there is no statutory basis for a duty of the state to compensate; the Federal Supreme Court case law was not followed for the time being.

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