PA200013•Fürsorgerische Unterbringung
PA200013Obergericht Zürich / II. Zivilkammer27.03.2020
Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: PA200013-O/U
Mitwirkend: Oberrichterin lic. iur. E. Lichti Aschwanden, Vorsitzende, Oberrichter lic. iur. P. Diggelmann und Oberrichterin lic. iur. M. Stammbach so- wie Gerichtsschreiber lic. iur. M. Isler Beschluss vom 27. März 2020 in Sachen
A._____, Beschwerdeführerin,
sowie
B._____ [Klinik], Verfahrensbeteiligte,
betreffend fürsorgerische Unterbringung
Beschwerde gegen einen Entscheid der 10. Abteilung (Einzelgericht) des Be- zirksgerichtes Zürich vom 3. März 2020 (FF200039)
Erwägungen: 1. A._____ wurde am 26. Februar 2020 ärztlich im Sinne einer fürsorgerischen Unterbringung in die B._____ [Klinik] eingewiesen (act. 5/1). Mit Urteil vom 3. März 2020 wies das Einzelgericht des Bezirksgerichtes Zürich ihre dagegen er- hobene Beschwerde ab (act. 9). Hiergegen erhob A._____ beim Obergericht mit Eingabe vom 11. März 2020 Be- schwerde, welche sie – vor Ablauf der Beschwerdefrist – mit Eingabe vom 16. März 2020 ergänzte (act. 10 und 13; vgl. act. 11 und 15). Die erstinstanzlichen Akten wurden beigezogen (act. 1–7). Am 20. März 2020 hob die Klinik die fürsorgerische Unterbringung auf (act. 14 und 16). 2. Mit der Aufhebung der fürsorgerischen Unterbringung ist ein schutzwürdiges In- teresse der Beschwerdeführerin an der Überprüfung der Unterbringung entfallen (BGer 5A_675/2013 vom 25. Oktober 2013 Erw. 3). Das Verfahren ist gegen- standslos geworden und deshalb abzuschreiben (Art. 242 ZPO). Es rechtfertigt sich, die Kosten beider Instanzen auf die Gerichtskasse zu nehmen. Es wird beschlossen: 1. Das Verfahren wird abgeschrieben. 2. Die Kosten beider Instanzen werden auf die Gerichtskasse genommen. 3. Schriftliche Mitteilung an die Beschwerdeführerin und die verfahrensbe- teiligte Klinik sowie – unter Rücksendung der beigezogenen Akten – an die Vorinstanz, je gegen Empfangsschein.
Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer
Der Gerichtsschreiber:
lic. iur. M. Isler
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