Unjust enrichment for use of non-rented parking spaces

MG130015-L/UBezirksgericht Zürich28.03.2014Granted

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Zurich tenancy court held that a tenant who used parking spaces on the landlord's property beyond the three spaces rented by agreement obtained an unjust enrichment. Because there was no contractual basis for the extra parking, the tenant saved ordinary parking rental costs and wrongfully used the landlord's property. The enrichment had to be repaid under Art. 62 OR.

Omnilex-Regeste

Art. 62 OR; unjust enrichment through savings and unauthorized use of parking spaces. Unjust enrichment may arise not only by asset increase but also by non-diminution of assets, where an expense that would ordinarily have been incurred is avoided. A person who, without contractual or other legal basis, uses another's parking spaces on that person's property thereby interferes with the owner's property and obtains a savings advantage corresponding to the usual rental value of such parking use; this enrichment is restitutable under Art. 62 para. 1 OR.

Gesamter Gesetzestext

ZMP 2014 Nr. 8 Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung bei Nutzung nicht gemieteter Parkplätze: Das Mietgericht kam zum Schluss, dass die Nutzung von Park- plätzen ohne vertragliche Grundlage zu einer Ersparnis von Mietkosten führt, die üblicherweise für die Benutzung von Parkplätzen geschuldet werden. Es liegt demnach eine ungerechtfertigte Bereicherung vor, welche zurückzuer- statten ist. Der Beklagte mietete von der Klägerin mit Mietvertrag für Geschäftsräume eine Werkstatt sowie mündlich drei Parkplätze. Er benutzte jedoch ohne vertragliche Grundlage regelmässig weitere Parkplätze auf dem Areal, das der Klägerin ge- hört. Die Klägerin beanstandete dieses nicht bewilligte Parkieren des Beklagten mehrfach und forderte ihn erfolglos auf, nur die drei gemieteten Parkplätze zu be- nutzen. Für die zusätzlich benützten Parkplätze bezahlte der Beklagte schliesslich kein Entgelt. Die Klägerin gelangte deswegen an das Mietgericht. Aus dem Urteil des Mietgerichts vom 28. März 2014: "III . 3. Zusätzli ch benutzte Parkplätze (...) 3.5. Nach Art. 62 Abs. 1 OR hat derjenige, der in ungerechtfertigter Weise aus dem Vermögen eines anderen bereichert worden ist, die Bereicherung zurückzu- erstatten. Die Bereicherung kann durch die Nichtverminderung des Vermögens eintreten. Hierunter fällt die Ersparnisbereicherung, bei der eine Ausgabe ausge- blieben ist, die nach dem regelmässigen Lauf der Dinge getätigt worden wäre (BSK OR I-Schuli n, 5. Aufl., Art. 62 N 7). Bei der Eingriffskondiktion wird die Be- reicherung durch eine Handlung des Bereicherten selbst herbeigeführt. Es muss sich dabei um einen unberechtigten Eingriff des Bereicherten in das Vermögen eines anderen handeln. Unberechtigt ist der Eingriff, wenn er ohne Rechtsgrund

vorgenommen worden ist. Ein Eingriff in fremdes Vermögen liegt vor, wenn je- mandem die Herrschaft über einen Gegenstand entzogen oder wenn jemand am Gebrauch oder an der Nutzung einer Sache oder eines Rechts gehindert wird oder wenn eine fremde Sache gebraucht wird (BSK OR I-Schuli n, 5. Aufl., Art. 62 N 20). 3.6. Durch die Nutzung zusätzlicher, nicht gemieteter Parkplätze, ersparte sich der Beklagte Mietkosten, die üblicherweise für die Benutzung von Parkplätzen ge- fordert werden. Die Parkplätze liegen auf dem Areal, das der Klägerin gehört und über das daher diese verfügen darf. Da, wie bereits ausgeführt, keine vertragliche Grundlage für die Nutzung zusätzlicher Parkplätze besteht, hat der Beklagte un- berechtigt in das Vermögen der Klägerin eingegriffen und eine fremde Sache ge- braucht. Es liegt demnach eine ungerechtfertigte Bereicherung vor, welche zu- rückzuerstatten ist."

Zürcher Mietrechtspraxis (ZMP): Entscheidungen des Mietgerichtes und der Schlichtungsbehör- de des Bezirkes Zürich. Ausgabe 2014, 24. Jahrgang.

Herausgegeben vom Mietgericht des Bezirkes Zürich, Postfach, 8026 Zürich © Mietgericht des Bezirkes Zürich, Redaktion: lic. iur. F. Saluz, Leitender Gerichtsschreiber

Schlagwörter

unjust enrichmentparking spacessavings enrichmentunauthorized usetenancy

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether use of additional non-rented parking spaces gives rise to unjust enrichment under Art. 62 OR.

Extrahierter Entscheid

Yes. By using the extra parking spaces without a contractual basis, the defendant saved rental costs ordinarily payable for parking and unlawfully interfered with the claimant's property, so restitution is owed.

Extrahierte Begründung

Unjust enrichment may arise through savings where an expense that would normally have been incurred is avoided. Using another's parking spaces without legal basis constitutes a wrongful interference with foreign property and use of a thing.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.