Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: LE140016-O/U
Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichterin Dr. M. Schaffitz und Oberrichter lic. iur. M. Spahn sowie Gerichtsschreiber lic. iur. H. Dubach Beschluss vom 26. Juni 2014
in Sachen
A._____, Gesuchstellerin und Berufungsklägerin
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. X._____
gegen
B._____, Gesuchsgegner und Berufungsbeklagter
vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Y._____
betreffend Eheschutz (Unterhaltsbeiträge, Besuchsrecht), Kosten- und Entschädigungsfolgen
Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Zürich, 5. Abteilung, vom 24. März 2014 (EE130177-L)
Erwägungen: Da sich im vorliegenden Verfahren wie auch im Berufungsverfahren LE140015 dieselben Parteien in derselben Rechtssache gegenüberstehen und sich die Themen beider Verfahren grösstenteils überschneiden, ist das vorliegende Ver- fahren mit dem Berufungsverfahren LE140015 zu vereinigen, unter dieser Num- mer weiterzuführen und als dadurch erledigt abzuschreiben. Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren LE140015 vereinigt und unter dessen Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrie- ben. 3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein.
Zürich, 26. Juni 2014
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Der Gerichtsschreiber:
lic. iur. H. Dubach
versandt am: se