Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: LE130051-O/U
Mitwirkend: Oberrichter Dr. R. Klopfer, Vorsitzender, Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider und Ersatzoberrichter Dr. S. Mazan sowie Gerichtsschreiber lic. iur. H. Dubach Beschluss vom 22. August 2013
in Sachen
A._____, Klägerin und Berufungsklägerin
vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. X._____
gegen
B._____, Beklagter und Berufungsbeklagter
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Y._____
sowie
- C., 2. D., Verfahrensbeteiligte
1, 2 vertreten durch Rechtsanwältin Dr. iur. Z._____
betreffend Eheschutz (Obhut, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Zuweisung eheliche Wohnung)
Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Bülach vom 29. April 2013 (EE120171-C)
Erwägungen: Da sich im vorliegenden Verfahren wie auch im Berufungsverfahren LE130049 dieselben Parteien (und Verfahrensbeteiligten) in derselben Rechtssache gegen- überstehen und sich die Themen beider Verfahren grösstenteils überschneiden, ist das vorliegende Verfahren mit dem Berufungsverfahren LE130049 zu vereini- gen, unter dieser Nummer weiterzuführen und als dadurch erledigt abzuschrei- ben. Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren LE130049 vereinigt und unter dessen Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrie- ben. 3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien und die Verfahrensbeteiligten, je ge- gen Empfangsschein.
Zürich, 22. August 2013
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Der Gerichtsschreiber:
lic. iur. H. Dubach
versandt am: se