Deleted company lacks party capacity; costs imposed on third party

KD150001Obergericht30.01.2015Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Rekurskommission held that L. AG, having been deleted from the commercial register and not re-entered, lacked party capacity and could no longer act in legal proceedings. The recourse was therefore inadmissible. The former administrator D., who had continued to file submissions in the company’s name despite knowing of the deletion, could nevertheless be charged with the procedural costs as the responsible third party.

Omnilex-Regeste

Art. 59 Abs. 2 lit. c ZPO; § 21 VRG; party capacity as a procedural prerequisite: a deleted and not re-entered company lacks legal personality and thus cannot participate in legal transactions or be validly represented. Where party capacity is absent, the authority must not enter into the merits of the filing. Art. 108 ZPO; § 13 VRG; costs may be imposed on a third person who, while knowing or having to know that the company no longer exists, acts in its name and thereby causes the proceedings (consid. 3-4).

Gesamter Gesetzestext

Art. 59 Abs. 2 lit. c ZPO und § 21 VRG. Prozessvoraussetzung der Parteifä- higkeit und der Berechtigung des Vertreters. Für eine im Register gelöschte Gesellschaft kann es keine Vertretungsberechtigung geben, sie kann nicht mehr am Rechtsverkehr teilnehmen. Art. 108 ZPO und § 13 VRG. Kostenauflage an einen Dritten. Wer für eine nicht mehr existierende Gesellschaft prozessiert, haf- tet für die Kosten.

(Erwägungen des Obergerichts:)

  1. Die von der Verwaltungskommission im Rahmen ihrer Zuständigkeit gefassten erstinstanzlichen Beschlüsse können mit Rekurs an die Rekurskom- mission weitergezogen werden (§ 19 OrgV OG). Eine mögliche Rüge ist die der Rechtsverweigerung (§ 19 Abs. 1 lit. b VRG), welche bei Untätigkeit der Behörde nicht an eine besondere Frist gebunden ist (analog zu Art. 321 Abs. 4 ZPO). 3. Voraussetzung jeder Prozesshandlung ist, dass die betreffende Partei überhaupt existiert, in der prozessualen Terminologie parteifähig ist (im Zivilpro- zess ist es bestimmt in Art. 59 Abs. 2 lit. c ZPO; dem Verwaltungsververfahrens- recht kann es nur indirekt entnommen werden, etwa durch das "wer durch die An- ordnung berührt ist..." [Hervorhebung beigefügt] in § 21 VRG). Das ist eine Pro- zessvoraussetzung, bei deren Fehlen auf die Rechtsvorkehr nicht eingetreten wird, sei es eine Eingabe an eine erstinstanzliche Behörde oder an eine Rechts- mittelinstanz. Die L. AG wurde nach einer längeren Zeit, während welcher sie als "in Liq." geführt worden war, im Handelsregister gelöscht. Die Aktiengesellschaft erlangt das Recht der Persönlichkeit erst durch die Eintragung in das Handelsregister (Art. 643 Abs. 1 OR). Eine ausdrückliche korrespondierende Bestimmung für das Ende fehlt im Gesetz. Immerhin sind die Liquidatoren angewiesen, nach beende- ter Liquidation die Gesellschaft zur Löschung im Register anzumelden (Art. 746 OR). Nach der Praxis des Bundesgerichts kann eine gelöschte Gesellschaft unter bestimmten Umständen wieder im Register eingetragen werden, namentlich wenn noch Aktiven zum Vorschein gekommen sind, oder wenn Verbindlichkeiten auf- tauchen. Aus all dem ist zu schliessen, dass eine im Register gelöschte und nicht wieder eingetragene Gesellschaft das Recht der Persönlichkeit nicht hat und da-

her am Rechtsverkehr nicht teilnehmen kann. Sie hat auch keine Organe mehr, die für sie handeln könnten (Art. 55 ZGB); D. ist als Mitglied der Verwaltung aus- drücklich zurückgetreten. D. schreibt etwas von den "Rechtsnachfolgern" (der L. AG) "gemäss Be- schluss HR1.680 der SVA Zürich". Die Sozialversicherungsanstalt mag mit einer Verfügung um einen (Wieder-)Eintrag im Handelsregister ersuchen, direkt bewir- ken kann sie ihn nicht, und tatsächlich existiert kein solcher Eintrag. Allfällige Rechtsnachfolger (wenn es bei einer gelöschten Aktiengesellschaft solche denn gäbe) müssten im eigenen Namen auftreten. Offenbar [Anm.: nach eingeholter Auskunft] geht es aber auch bei der SVA überhaupt nicht um Rechtsnachfolger, sondern um sozialversicherungsrechtlich begründete Forderungen gegenüber den ehemaligen Organen. Auf den für die L. AG erhobenen Rekurs ist daher nicht einzutreten. 4. D. (seine Unterschrift findet sich identisch auf den bereits erwähnten Eingaben und in den Belegen des Handelsregisters) prozessiert namens der L. AG, obwohl er als ehemaliges letztes (einziges) Mitglied der Verwaltung um deren Löschung weiss oder jedenfalls wissen müsste. Es wurde daher erwogen, ihm die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Er hatte Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Er hat diese Verfügung offenkundig erhalten, sich zu der aufgeworfenen Frage aber nur so weit geäussert, als er nicht Partei des Verfahrens sei. Das trifft zu, aber als verantwortlichem Dritten können ihm die Kosten gleichwohl auferlegt werden (Kommentar VRG-Plüss, § 13 N. 61; gleich Art. 108 ZPO). So ist zu ver- fahren.

Obergericht, Rekurskommission Beschluss vom 30. Januar 2015 Geschäfts-Nr.: KD150001-O/U

Schlagwörter

party capacitydeleted companycommercial registercostsrepresentationnon-entrythird party liability

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the recourse filed in the name of the deleted company was admissible despite lack of party capacity.

Extrahierter Entscheid

No. A company deleted from the commercial register no longer has legal personality, cannot participate in legal transactions, and is therefore not party-capable; the recourse was not admitted.

Extrahierte Begründung

Party capacity is a prerequisite for any procedural act. Since the company had been deleted from the register and had not been re-entered, it no longer existed as a legal person and had no organs able to act for it.

Kernrechtsfrage

Whether procedural costs could be charged to the former administrator who acted for the non-existent company.

Extrahierter Entscheid

Yes. A person who litigates on behalf of a non-existent company may be held liable for the costs as a responsible third party.

Extrahierte Begründung

Although he was not a party in the formal sense, he knowingly acted for a deleted company; under the relevant cost rules, costs may be imposed on the responsible third party.

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