Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht
Geschäfts-Nr.: HE190329-O U/jo
Mitwirkend: Oberrichterin Ruth Bantli Keller sowie die Gerichtsschreiberin Sabrina Schalcher
Urteil vom 18. Oktober 2019
in Sachen
Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Gesuchsteller
gegen
A._____ Limited, Gesuchsgegnerin
betreffend Organisationsmangel
Rechtsbegehren: (act. 1) "Infolge Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organi- sation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge."
Die Einzelrichterin zieht in Erwägung: 1. Bei der Zweigniederlassung der Gesuchsgegnerin in B._____ liegt ein schwer- wiegender Organisationsmangel vor. Sie verfügt über keine Vertretung mit Wohn- sit z in der Schweiz und kein gültiges Rechtsdomizil (Art. 160 Abs. 2 IPRG, Art. 935 Abs. 2 OR). 2. Gestützt auf das Gesuch des Kantons Zürich (Handelsregisteramt) wurde der Gesuchsgegnerin Frist zur Behebung des Mangels angesetzt (Prot. S. 2 ff.). Das Rechtsdomizil der Zweigniederlassung bildet das Zustellungsdomizil (act. 2/1). Die Frist verstrich ungenutzt. Gegen die Gesuchsgegnerin laufen zahlreiche Be- treibungen (act. 7). Die Löschung fällt deshalb nicht in Betracht. Androhungsge- mäss ist die Zweigniederlassung der Gesuchsgegnerin aufzulösen und ihre Liqui- dation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen (Art. 154 HRegV in analoger Verbindung mit Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). Es handelt sich um eine Li- quidation analog dem sogenannten Niederlassungskonkurs (Art. 50 SchKG; S CHMID, Basler Kommentar, N 26 zu Art. 50 SchKG, mit Hinweisen). 3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Gesuchsgegnerin kostenpflichtig (Art. 106 ZPO). Zudem hat sie dem Gesuchsteller für seine Bemühungen eine angemessene Umtriebsentschädigung zu bezahlen (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Der Streitwert ist auf mindestens CHF 30'000.00 zu beziffern. Die Einzelrichterin erkennt: 1. Die Zweigniederlassung der Gesuchsgegnerin (UID CHE-...) wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Zürich, 18. Oktober 2019
Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht
Gerichtsschreiberin:
Sabrina Schalcher