Company dissolved for serious organizational deficiency

HE170233Handelsgericht06.09.2017Granted

Zusammenfassung

The Zurich Commercial Court found that A._____ AG had a serious organizational deficiency because it lacked a lawful board and a Swiss-resident authorized representative. The company was given time to cure the defect but did not do so. The court therefore dissolved the company and ordered liquidation under bankruptcy rules. It also assigned the execution to the Konkursamt Affoltern. The defendant was ordered to pay the CHF 2,200 court fee and CHF 300 as an expense allowance to the plaintiff, the Zurich Commercial Register Office.

Regest

Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR; organizational deficiency of a company; dissolution and liquidation under bankruptcy rules. Where a company lacks the mandatory corporate organs or a Swiss-resident authorized representative and fails to remedy the defect within the granted period, the court must order dissolution and liquidation. The measure follows upon persistent non-compliance with the statutory organizational requirements; the company bears the procedural costs if it unsuccessfully resists the request, and an appropriate party allowance may be awarded to the requesting authority (consid. 1-3).

Gesamter Gesetzestext

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Geschä fts-Nr.: HE170233-O U/jo

Mitwirkend: der Oberrichter D r. Johann Zürcher sowie der Gerichtsschreiber Roman Kariya

Urteil vom 6. September 2017

i n Sachen

Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Kläger

gegen

A._____ AG, Beklagte

betreffend Organisationsmangel

Rechtsbegehren: (act. 1) "Infolge Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organi- sation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge."

Der Einz elrichter zieht in Erwägung: 1. Bei der Beklagten liegt ein schwerwiegender Organisationsmangel vor. Sie verfügt über − keinen (gesetzmässigen) Verwaltungsrat (Art. 707 OR, Art. 718 OR), − keine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz (Art. 718 Abs. 4 OR). 2. Gestützt auf die Klage des Kantons Zürich (Handelsregisteramt) wurde der Beklagten Frist zur Behebung des Mangels angesetzt (Prot. S. 2). Die Frist verstrich ungenutzt. Androhungsgemäss ist die Beklagte aufzulösen und ihre Li- quidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beklagte kostenpflichtig (Art. 106 ZPO). Zudem hat sie dem Kläger für seine Bemühungen eine angemes- sene Umtriebsentschädigung zu bezahlen (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Der Streit- wert übersteigt CHF 30'000.00. Der Einz elrichter erkennt: 1. Die Beklagte wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Das Konkursamt Affoltern wird mit dem Vollzug beauftragt.

  1. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'200.00. 4. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt. 5. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 zu bezahlen. 6. Schriftliche Mitteilung an die Parteien (an die Beklagte zusätzli ch durch Publikation im kantonalen Amtsblatt) sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Betreibungsamt Hausen am Albis und unter Beilage der Einlegerakten des Klägers an das Konkursamt Affoltern. Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Klägers zu behalten, oder – falls es sie nicht (mehr) benötigt – an das Handelsregisteramt weiterzuleiten. Sie sind dem Handelsgericht nur dann zu retournieren, wenn zufolge einer Wie- deraufnahme des Verfahrens eine entsprechende Aufforderung erfolgt. 7. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Be- schwerde ri chten si ch nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streit- wert übersteigt CHF 30'000.00.

Zürich, 6. September 2017

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Gerichtsschreiber:

Roman Kariya

Schlagwörter

organizational deficiencydissolutionliquidationcorporate governancecommercial registercostsexpense allowance