Dissolution of GmbH for serious organisational defect

HE160426Handelsgericht19.12.2016Granted

Zusammenfassung

The Zurich Commercial Court found that A._____ GmbH suffered from a serious organisational defect because it had no management. After a court-set cure period expired without remedy, the court ordered dissolution of the company and liquidation under bankruptcy provisions. The Konkursamt Wallisellen was tasked with execution. The defendant was ordered to bear the court fee of CHF 2,200 and to pay the Handelsregisteramt des Kantons Zürich CHF 300 as expense compensation.

Regest

Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR, Art. 819 OR; serious organisational defect of a GmbH and failure to cure within the set period justify dissolution and liquidation under bankruptcy rules. Where the company lacks the mandatory management body, the court must, after unsuccessful expiry of the cure period, order the statutory measures. The measure is mandatory once the defect persists; the court also allocates costs against the unsuccessful party under Art. 106 ZPO and may grant reasonable compensation for necessary efforts under Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO.

Gesamter Gesetzestext

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Geschä fts-Nr.: HE160426-O U/ee

Mitwirkend: der Oberrichter D r. Johann Zürcher sowie der Gerichtsschreiber Rafael Rutgers

Urteil vom 19. Dezember 2016

i n Sachen

Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Kläger

gegen

A._____ GmbH, Beklagte

betreffend Organisationsmangel

Rechtsbegehren: (act. 1) "Infolge Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organi- sation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge."

Der Einz elrichter zieht in Erwägung: 1. Bei der Beklagten liegt ein schwerwiegender Organisationsmangel vor. Sie verfügt über keine Geschäftsführung (Art. 809 ff. OR). 2. Gestützt auf die Klage des Kantons Zürich (Handelsregisteramt) wurde der Beklagten Frist zur Behebung des Mangels angesetzt (Prot. S. 2). Die Frist verstrich ungenutzt. Androhungsgemäss ist die Beklagte aufzulösen und ihre Li- quidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beklagte kostenpflichtig (Art. 106 ZPO). Zudem hat sie dem Kläger für seine Bemühungen eine angemes- sene Umtriebsentschädigung zu bezahlen (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Der Streit- wert ist auf mindestens CHF 30'000.00 zu beziffern. Der Einz elrichter erkennt: 1. Die Beklagte wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Das Konkursamt Wallisellen wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'200.00. 4. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt.

  1. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 zu bezahlen. 6. Schriftliche Mitteilung an die Parteien (an die Beklagte zusätzlich durch Pub- likation im kantonalen Amtsblatt) sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Betreibungsamt Wallisellen und unter Beilage der Einlegerakten des Klägers an das Konkursamt Wallisellen. Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Klägers zu behalten, oder – falls es sie nicht (mehr) benötigt – an das Handelsregisteramt weiterzuleiten. Sie sind dem Handelsgericht nur dann zu retournieren, wenn zufolge einer Wie- deraufnahme des Verfahrens eine entsprechende Aufforderung erfolgt. 7. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Be- schwerde ri chten si ch nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) i n Verbi ndung mi t Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streit- wert beträgt mindestens CHF 30'000.00.

Züri ch, 19. Dezember 2016

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Gerichtsschreiber:

Rafael Rutgers

Schlagwörter

organisational defectGmbHdissolutionliquidationbankruptcy liquidationmanagement bodycourt costsexpense compensation