Dissolution for serious organizational defect

HE150097Handelsgericht21.05.2015Granted

Zusammenfassung

The Zurich Commercial Court dealt with a claim by the cantonal commercial register office for organizational defect. The defendant company in liquidation had neither a lawful liquidator nor a domicile, and it failed to cure the defect within the deadline set by the court. The court therefore ordered dissolution and liquidation under bankruptcy rules, appointed the bankruptcy office of Schlieren to execute the measure, and charged the defendant with court costs and a CHF 300 compensation to the plaintiff.

Regest

Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR; organizational defect of a company; judicial dissolution and liquidation under bankruptcy rules. Where a company lacks mandatory organizational elements, in particular a lawful liquidator and a domicile, and fails to remedy the defect within the set deadline, the court must order dissolution and liquidation according to bankruptcy provisions. Costs follow the outcome under Art. 106 ZPO; the claimant may additionally receive an inconvenience compensation under Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO when justified by the procedural efforts incurred.

Gesamter Gesetzestext

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Geschä fts-Nr.: HE150097-O U/ee

Mitwirkend: der Oberrichter D r. Johann Zürcher sowie die Gerichtsschreiberin Susanna Schnei der

Urteil vom 21. Mai 2015

i n Sachen

Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Kläger

gegen

A._____ AG in Liquidation, Beklagte

betreffend Organisationsmangel

Rechtsbegehren: (act. 1) "Infolge Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organi- sation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge."

Der Einz elrichter zieht in Erwägung: 1. Bei der Beklagten liegt ein schwerwiegender Organisationsmangel vor. Sie verfügt über − keinen (gesetzmässigen) Liquidator (Art. 740 OR), − kein Domizil. 2. Gestützt auf die Klage des Kantons Zürich (Handelsregisteramt) wurde der Beklagten Frist zur Behebung des Mangels angesetzt (Prot. S. 2). Die Frist verstrich ungenutzt. Androhungsgemäss ist die Beklagte aufzulösen und ihre Li- quidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beklagte kostenpflichtig (Art. 106 ZPO). Zudem hat sie dem Kläger für seine Bemühungen eine angemes- sene Umtriebsentschädigung zu bezahlen (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Der Streit- wert ist auf mindestens CHF 30'000.00 zu beziffern. Der Einz elrichter erkennt: 1. Die Beklagte wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Das Konkursamt Schlieren wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'200.00.

  1. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt. 5. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 zu bezahlen. 6. Schriftliche Mitteilung an die Parteien (an die Beklagte durch Publikation im kantonalen Amtsblatt) sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Betrei- bungsamt Birmensdorf und unter Beilage der Einlegerakten des Klägers an das Konkursamt Schlieren. Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Klägers zu behalten, oder – falls es sie nicht (mehr) benötigt – an das Handelsregisteramt weiterzuleiten. Sie sind dem Handelsgericht nur dann zu retourni eren, wenn zufolge ei ner Wie- deraufnahme des Verfahrens eine entsprechende Aufforderung erfolgt. 7. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Be- schwerde ri chten si ch nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streit- wert beträgt mindestens CHF 30'000.00.

Züri ch, 21. Mai 2015

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Gerichtsschreiberin:

Susanna Schnei der

Schlagwörter

organizational defectdissolutionliquidationbankruptcy liquidationcourt costsinconvenience compensationcommercial registercompany law