Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht
Geschä fts-Nr.: HE150047-O U/mb
Mitwirkend: der Oberrichter D r. Johann Zürcher sowie die Gerichtsschreiberin Helene Lampel
Urteil vom 22. April 2015
i n Sachen
Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Kläger
gegen
A._____ Asset Management Limited, Beklagte
betreffend Organisationsmangel
Rechtsbegehren: (act. 1) "Infolge Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organi- sation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge." Der Einz elrichter zieht in Erwägung: 1. Die Zweigniederlassung der Beklagten verfügt über keine Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz (Art. 160 Abs. 2 IPRG, Art. 935 Abs. 2 OR). 2. Dieser Organisationsmangel führte zur Klage des Handelsregisteramtes (act. 1). 3. Der Beklagten wurde Frist zu Mangelbehebung angesetzt (Prot.S. 2). 4. Unter dem 1. April 2015 teilte die Domizilhalterin der Beklagten mit, seitens der Beklagten bestehe der Wunsch, die Zweigniederlassung der Beklagten zu lö- schen (act. 6). Als Beleg reichte sie u.a. einen Löschungsantrag vom 26. März 2015 ein (act. 7/1). In seiner Stellungnahme vom 17. April 2015 hielt der Kläger fest, die Löschungsanmeldung sei nicht rechtsgültig unterzeichnet, da der Betref- fende schon früher zurückgetreten sei (act. 12). In der Tat war besagter B._____ schon unter dem 16. März 2015 zurückgetreten (act. 7/3). Die Beklagte hatte al- lerdings auch eine Erklärung des "Sole Director" der Beklagten zu den Akten ge- reicht, wonach die Zweigniederlassung gelöscht werden solle (act. 7/2). Jedoch stellte er offensichtlich beim Kläger keinen entsprechenden Antrag. 5. Gegen die Zweigniederlassung laufen keine Betreibungen (act. 8); zudem kann aus der Eingabe der Domizilhalterin (act. 6) geschlossen werden, dass höchst- wahrscheinlich keine Aktiven aus der Tätigkeit der Zweigniederlassung vorhanden si nd. Ein Niederlassungskonkurs würde aller Voraussicht nach nur Kosten und kei nen Nutzen verursachen.
Züri ch, 22. April 2015
Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht
Gerichtsschreiberin:
Helene Lampel