Dissolution of company for organizational defect

HE140122Handelsgericht25.06.2014Granted

Zusammenfassung

The Zurich Commercial Court found that the defendant company suffered from a serious organizational defect because it had no authorized representative domiciled in Switzerland and no valid registered office. After the period granted to remedy the defect expired unused, the court ordered dissolution of the company and liquidation under bankruptcy rules. The defendant was ordered to pay court costs of CHF 2,200 and an out-of-pocket allowance of CHF 300 to the plaintiff, the Zurich commercial register office.

Regest

Art. 718 Abs. 4 OR, Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR; organizational defect of a company and consequence of failure to remedy it: where a company lacks a Swiss-domiciled authorized representative and no valid domicile exists, the court shall first set a cure period. If the defect persists unremedied, dissolution and liquidation according to bankruptcy rules must be ordered. The losing company bears the costs (Art. 106 ZPO) and may be ordered to pay an appropriate allowance for necessary efforts to the plaintiff (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO).

Gesamter Gesetzestext

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Geschäfts-Nr.: HE140122-O U/mb

Mitwirkend: der Oberrichter Dr. Johann Zürcher sowie die Gerichtsschreiberin Azra Ohnjec-Hadziabdic

Urteil vom 25. Juni 2014

in Sachen

Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Kläger

gegen

A._____, Beklagte

betreffend Organisationsmangel

Rechtsbegehren: (act. 1) "Infolge Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organi- sation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge."

Der Einzelrichter zieht in Erwägung: 1. Bei der Beklagten liegt ein schwerwiegender Organisationsmangel vor. Sie verfügt über − keine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz (Art. 718 Abs. 4 OR), − kein gültiges Domizil. 2. Gestützt auf die Klage des Kantons Zürich (Handelsregisteramt) wurde der Beklagten Frist zur Behebung des Mangels angesetzt (Prot. S. 2). Die Frist verstrich ungenutzt. Androhungsgemäss ist die Beklagte aufzulösen und ihre Li- quidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beklagte kostenpflichtig (Art. 106 ZPO). Zudem hat sie dem Kläger für seine Bemühungen eine angemes- sene Umtriebsentschädigung zu bezahlen (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Der Streit- wert ist auf mindestens CHF 30'000.00 zu beziffern. Der Einzelrichter erkennt: 1. Die Beklagte wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Das Konkursamt Riesbach-Zürich wird mit dem Vollzug beauftragt.

  1. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'200.00. 4. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt. 5. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 zu bezahlen. 6. Schriftliche Mitteilung an die Parteien (an die Beklagte durch Publikation im kantonalen Amtsblatt) sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Betrei- bungsamt Zürich 8 und unter Beilage der Einlegerakten des Klägers an das Konkursamt Riesbach-Zürich. Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Klägers zu behalten, oder – falls es sie nicht (mehr) benötigt – an das Handelsregisteramt weiterzuleiten. Sie sind dem Handelsgericht nur dann zu retournieren, wenn zufolge einer Wie- deraufnahme des Verfahrens eine entsprechende Aufforderung erfolgt. 7. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Be- schwerde richten sich nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streitwert beträgt CHF 30'000.00.

Zürich, 25. Juni 2014

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Gerichtsschreiberin:

Azra Ohnjec-Hadziabdic

Schlagwörter

organizational defectdissolutionliquidationbankruptcy liquidationcost allocationcompensationregistered officerepresentation