Dissolution for serious corporate organizational deficiency

HE140118Handelsgericht25.06.2014Granted

Zusammenfassung

The Zurich Commercial Court, sitting as a single judge, found that the defendant company lacked a lawful board of directors and therefore suffered from a serious organizational deficiency. The plaintiff had set a deadline to cure the defect, but the company did nothing. The court accordingly dissolved the company and ordered liquidation under bankruptcy rules. It also charged the defendant with the court fee of CHF 2,200 and ordered it to pay the plaintiff CHF 300 for expenses. The order for execution was addressed to the bankruptcy office in Dübendorf.

Regest

Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR; organizational deficiency of a company without a lawful board of directors; if a court-set cure period expires unused, dissolution and liquidation according to bankruptcy rules must be ordered. The court may also allocate costs against the unsuccessful company and award an appropriate compensation for the opposing party’s efforts under Art. 106 ZPO and Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO (consid. 1-3).

Gesamter Gesetzestext

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Geschäfts-Nr.: HE140118-O U/mb

Mitwirkend: der Oberrichter Dr. Johann Zürcher sowie die Gerichtsschreiberin Azra Ohnjec-Hadziabdic

Urteil vom 25. Juni 2014

in Sachen

Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Kläger

gegen

A._____, Beklagte

betreffend Organisationsmangel

Rechtsbegehren: (act. 1) "Infolge Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organi- sation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge."

Der Einzelrichter zieht in Erwägung: 1. Bei der Beklagten liegt ein schwerwiegender Organisationsmangel vor. Sie verfügt über keinen (gesetzmässigen) Verwaltungsrat (Art. 707 OR, Art. 718 OR). 2. Gestützt auf die Klage des Kantons Zürich (Handelsregisteramt) wurde der Beklagten Frist zur Behebung des Mangels angesetzt (Prot. S. 2). Die Frist verstrich ungenutzt. Androhungsgemäss ist die Beklagte aufzulösen und ihre Li- quidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beklagte kostenpflichtig (Art. 106 ZPO). Zudem hat sie dem Kläger für seine Bemühungen eine angemes- sene Umtriebsentschädigung zu bezahlen (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Der Streit- wert ist auf mindestens CHF 30'000.00 zu beziffern. Der Einzelrichter erkennt: 1. Die Beklagte wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Das Konkursamt Dübendorf wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'200.00. 4. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt.

  1. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 zu bezahlen. 6. Schriftliche Mitteilung an die Parteien (an die Beklagte zusätzlich durch Pub- likation im kantonalen Amtsblatt) sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Betreibungsamt Volketswil und unter Beilage der Einlegerakten des Klägers an das Konkursamt Dübendorf. Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Klägers zu behalten, oder – falls es sie nicht (mehr) benötigt – an das Handelsregisteramt weiterzuleiten. Sie sind dem Handelsgericht nur dann zu retournieren, wenn zufolge einer Wie- deraufnahme des Verfahrens eine entsprechende Aufforderung erfolgt. 7. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Be- schwerde richten sich nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streitwert beträgt CHF 30'000.00.

Zürich, 25. Juni 2014

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Gerichtsschreiberin:

Azra Ohnjec-Hadziabdic

Schlagwörter

organizational deficiencydissolutionliquidation in bankruptcyboard of directorscourt costsexpense compensation