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HE140072 ΓÇó Dissolution for organizational defect of a GmbH
HE140072Handelsgericht12.06.2014Granted
The Zurich Commercial Court found that A._____ GmbH suffered from a serious organizational defect because it had no registered representative domiciled in Switzerland and no valid domicile. The court had previously set a deadline to remedy the defect, but the company failed to act. The court therefore dissolved the company and ordered liquidation under bankruptcy rules. The company was also ordered to pay the court fee of CHF 2,200 and an expense compensation of CHF 300 to the plaintiff, the Zurich commercial register office.
Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR in conjunction with Art. 819 OR; organizational defect of a GmbH and judicial dissolution: if a company lacks the mandatory organizational prerequisites, in particular a registered representative domiciled in Switzerland and a valid domicile, and the defect is not remedied within the court-set period, the court must order dissolution and liquidation according to bankruptcy rules. Costs follow the outcome under Art. 106 ZPO; the successful public authority may be awarded appropriate expense compensation under Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO (consid. 1-3).
Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht Geschäfts-Nr.: HE140072-OU/ee Mitwirkend:der Oberrichter Dr. Johann Zürcher sowie die Gerichtsschreiberin Mirjam Münger Urteil vom 12. Juni 2014 in Sachen Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Kläger gegen A._____ GmbH, Beklagte betreffend Organisationsmangel
Rechtsbegehren: (act. 1) "Infolge Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organi- sation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge." Der Einzelrichter zieht in Erwägung: 1. Bei der Beklagten liegt ein schwerwiegender Organisationsmangel vor. Sie verfügt über keine eingetragene vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz (Art. 814 Abs. 3 und Abs. 6 OR), kein gültiges Domizil. 2. Gestützt auf die Klage des Kantons Zürich (Handelsregisteramt) wurde der Beklagten Frist zur Behebung des Mangels angesetzt (Prot. S. 2). Die Frist verstrich ungenutzt. Androhungsgemäss ist die Beklagte aufzulösen und ihre Li- quidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beklagte kostenpflichtig (Art. 106 ZPO). Zudem hat sie dem Kläger für seine Bemühungen eine angemes- sene Umtriebsentschädigung zu bezahlen (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Der Streit- wert ist auf mindestens CHF 30'000.00 zu beziffern. Der Einzelrichter erkennt: 1.Die Beklagte wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2.Das Konkursamt Bassersdorf wird mit dem Vollzug beauftragt.
3.Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'200.00. 4.Die Kosten werden der Beklagten auferlegt. 5.Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 zu bezahlen. 6.Schriftliche Mitteilung an die Parteien (an die Beklagte durch Publikation im kantonalen Amtsblatt) sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Betrei- bungsamt Bassersdorf-Nürensdorf und unter Beilage der Einlegerakten des Klägers an das Konkursamt Bassersdorf. Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Klägers zu behalten, oder – falls es sie nicht (mehr) benötigt – an das Handelsregisteramt weiterzuleiten. Sie sind dem Handelsgericht nur dann zu retournieren, wenn zufolge einer Wie- deraufnahme des Verfahrenseine entsprechende Aufforderung erfolgt. 7.Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Be- schwerde richten sich nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streit- wert beträgt CHF 30'000.00. Zürich, 12. Juni 2014 Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht Gerichtsschreiberin: Mirjam Münger