Dissolution of company for organizational defect

HE130360Handelsgericht19.02.2014Granted

Zusammenfassung

The Zurich Commercial Court held that A._____ AG suffered from a serious organizational defect because it had no lawful board of directors. After the deadline to remedy the defect expired unused, the court ordered dissolution of the company and liquidation under bankruptcy rules. It also assigned the enforcement of the liquidation to the bankruptcy office. The defendant was ordered to pay court costs of CHF 2,200 and a procedural compensation of CHF 300 to the plaintiff, the Canton of Zurich acting through the commercial register office.

Regest

Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR; organizational defect of a corporation and consequences of failure to remedy it: if a company lacks the legally required corporate body and the defect is not cured within the set period, the court must order dissolution and liquidation according to bankruptcy rules. Costs follow the outcome under Art. 106 ZPO; the prevailing public authority may also be awarded an appropriate procedural compensation under Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO. The measure is triggered by the continued existence of a serious defect after unsuccessful deadline setting (consid. 1-3).

Gesamter Gesetzestext

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Geschäfts-Nr.: HE130360-O U/ee

Mitwirkend: der Oberrichter Dr. Johann Zürcher sowie der Gerichtsschreiber Zeno Schönmann

Urteil vom 19. Februar 2014

in Sachen

Kanton Zürich, Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Kläger

gegen

A._____ AG, Beklagte

betreffend Organisationsmangel

Rechtsbegehren: (act. 1) "Infolge Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organi- sation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge."

Der Einzelrichter zieht in Erwägung: 1. Bei der Beklagten liegt ein schwerwiegender Organisationsmangel vor. Sie verfügt über keinen (gesetzmässigen) Verwaltungsrat (Art. 707 OR, Art. 718 OR). 2. Gestützt auf die Klage des Kantons Zürich (Handelsregisteramt) wurde der Beklagten Frist zur Behebung des Mangels angesetzt (Prot. S. 2). Die Frist verstrich ungenutzt. Androhungsgemäss ist die Beklagte aufzulösen und ihre Li- quidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beklagte kostenpflichtig (Art. 106 ZPO). Zudem hat sie dem Kläger für seine Bemühungen eine angemes- sene Umtriebsentschädigung zu bezahlen (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Der Streit- wert ist auf mindestens CHF 30'000.00 zu beziffern. Der Einzelrichter erkennt: 1. Die Beklagte wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Das Konkursamt Wiedikon-Zürich wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'200.00. 4. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt.

  1. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 zu bezahlen. 6. Schriftliche Mitteilung an die Parteien sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Betreibungsamt Zürich 3 und unter Beilage der Einlegerakten des Klä- gers an das Konkursamt Wiedikon-Zürich. Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Klägers zu behalten, oder – falls es sie nicht (mehr) benötigt – an das Handelsregisteramt weiterzuleiten. Sie sind dem Handelsgericht nur dann zu retournieren, wenn zufolge einer Wie- deraufnahme des Verfahrens eine entsprechende Aufforderung erfolgt. 7. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Be- schwerde richten sich nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streit- wert beträgt CHF 30'000.00.

Zürich, 19. Februar 2014

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Der Gerichtsschreiber:

Zeno Schönmann

Schlagwörter

organizational defectcompany dissolutionboard of directorsliquidation in bankruptcycourt costsprocedural compensation