Dissolution of company for organizational deficiency

HE110974Handelsgericht24.05.2012Granted

Zusammenfassung

The Zurich Commercial Court found that A._____ AG in liquidation had a serious organizational deficiency because it had no lawful audit body and no registered waiver of limited audit. After the court-set cure period expired unused, it ordered dissolution of the company and liquidation under bankruptcy rules. The bankruptcy office B._____ was charged with التنفيذ. The defendant was also ordered to pay the court fee and an expense allowance to the plaintiff, the Zurich Commercial Register Office.

Regest

Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR; organizational deficiency of a corporation: if a company lacks the statutory audit organization and does not remedy the defect within the court-set period, the court must dissolve the company and order liquidation according to bankruptcy rules. The measure is mandatory once the deficiency persists; the extent of the defect is assessed by reference to the mandatory corporate organization. Costs follow the outcome under Art. 106 ZPO; an appropriate allowance for party expenses may be awarded under Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO (consid. 1-3).

Gesamter Gesetzestext

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Geschäfts-Nr.: HE110974-O U/pz

Mitwirkend: der Oberrichter Dr. Johann Zürcher sowie der Gerichtsschreiber Christian Fischbacher

Urteil vom 24. Mai 2012

in Sachen

Kanton Zürich, Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Kläger

gegen

A._____ Aktiengesellschaft in Liquidation, Beklagte

betreffend Organisationsmangel

Rechtsbegehren: (act. 1) "Infolge Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organi- sation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge."

Der Einzelrichter zieht in Erwägung: 1. Bei der Beklagten liegt ein schwerwiegender Organisationsmangel vor. Sie verfügt über − keine gesetzmässige Revisionsstelle (Art. 727 ff.OR), − keinen eingetragenen Verzicht auf die (eingeschränkte) Revision (Art. 727a Abs. 2 OR). 2. Gestützt auf die Klage des Kantons Zürichs (Handelsregisteramt) wurde der Beklagten Frist zur Behebung des Mangels angesetzt (Prot. S. 2). Die Frist verstrich ungenutzt. Androhungsgemäss ist die Beklagte aufzulösen und ihre Li- quidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beklagte kostenpflichtig (Art. 106 ZPO). Zudem hat sie dem Kläger für seine Bemühungen eine angemes- sene Umtriebsentschädigung zu bezahlen (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Der Streit- wert ist auf mindestens CHF 30'000.00 zu beziffern. Der Einzelrichter erkennt: 1. Die Beklagte wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Das Konkursamt B._____ wird mit dem Vollzug beauftragt.

  1. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'200.00. 4. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt. 5. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 zu bezahlen. 6. Schriftliche Mitteilung an die Parteien sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Betreibungsamt C._____ und unter Beilage der Einlegerakten des Klä- gers an das Konkursamt B._____, je gegen Empfangsbestätigung. Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Klägers zu behalten, oder – falls es sie nicht (mehr) benötigt – an das Handelsregisteramt weiterzuleiten. Sie sind dem Handelsgericht nur dann zu retournieren, wenn zufolge einer Wie- deraufnahme des Verfahrens eine entsprechende Aufforderung erfolgt. 7. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Be- schwerde richten sich nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). _____________________________________ HANDELSGERICHT DES KANTONS ZÜRICH Der Gerichtsschreiber:

lic. iur. Christian Fischbacher

Schlagwörter

organizational deficiencycorporate dissolutionaudit bodyliquidationbankruptcy liquidationcourt costsexpense allowance