Bezirksgericht Horgen Einzelgericht Geschäfts-Nr.: GG250015-F / UUB / LD Einzelgericht in Strafsachen Mitwirkend: Ersatzrichterin MLaw S. Visini Gerichtsschreiber MLaw L. Delfosse Urteil vom 27. Januar 2026 in Sachen Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis, Anklägerin gegen A., Beschuldigter verteidigt durch Rechtsanwältin MLaw X. betreffend Grobe Verletzung der Verkehrsregeln
Anklage: Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Limmattal / Albis vom 4. September 2025 (act. 14) ist diesem Urteil beigeheftet. An der Hauptverhandlung anwesende Parteien: Der Beschuldigte in Begleitung seiner erbetenen Verteidigerin RAin MLaw X._____ (Prot.). Anträge: 1.Der Anklagebehörde: (act. 14 S. 3) -Schuldigsprechung des Beschuldigten im Sinne der Anklage. -Widerruf der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 04.12.2023 ausgefällten bedingten Strafe von 10 Tagessätzen zu CHF 180.00 (entsprechend CHF 1'800.00) -Bestrafung unter Einbezug der widerrufenen Strafe mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 80.00 (entsprechend CHF 2'400.00) als Gesamtstrafe -Vollzug der Geldstrafe -Kostenauflage (Kosten, inkl. Gebühr für das Vorverfahren von Fr. 1'000.00). 2.Der Verteidigung: (act. 31 S. 1, Prot.) "1. Der Beschuldigte sei freizusprechen. Eventualiter sei der Beschuldigte wegen fahrlässiger grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen bei einer Probezeit von 2 Jahren zu verurteilen. Auf ein Widerruf sei im Falle des Eventualbegehrens zu verzichten. 2. Die Honorarnote der Verteidigung sei zu genehmigen und die Kosten der Verteidigung seien aus der Staatskasse zu bezahlen.