Bezirksgericht Dietikon Einzelgericht im ordentlichen Verfahren Geschäfts-Nr. FO250003-M/U Mitwirkend: Bezirksrichterin MLaw K. Brunner Gerichtsschreiber MLaw A. Partner Verfügung vom 28. Januar 2026 in Sachen A., Klägerin gegen B. [Bank] C._____ [Ort], Beklagte vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____, betreffend Widerspruchsklage nach Art. 108 SchKG
Rechtsbegehren: (act. 1) "1.Es sei festzustellen, dass der von der Beklagten geltend ge- machte Anspruch nicht besteht. 2. Die genannten Vermögenswerte seien nicht der Beklagten zuzu- ordnen. 3. Die Arrestierung sei aufzuheben. 4. Die Kosten des Verfahrens seien der Beklagten aufzuerlegen. 5. Es sei eine Parteientschädigung zuzusprechen." Erwägungen: I. 1. Mit Klageschrift vom 26. Dezember 2025 hat die Klägerin am 29. Dezember 2025 eine Widerspruchsklage mit eingangs genannten Rechtsbegehren anhängig gemacht (act. 1). 2. Mit Verfügung vom 14. Januar 2026 wurde der Klägerin Frist angesetzt, den Streitwert ihrer Klage zu beziffern. Mit Eingabe vom 23. Januar 2026 hat die Klä- gerin den Streitwert ihrer Klage innert Frist auf CHF 63'257.37 beziffert. 3. Damit ist die Klage im ordentlichen Verfahren zu behandeln. II. 1. Das Gericht erlässt einen Nichteintretensentscheid, wenn eine Prozessvoraus- setzung nicht erfüllt ist (Art. 59 Abs. 1 e contrario). Im ordentlichen Verfahren stellt das Klagefundament ein konstitutives Element der Verfahrenseinleitung vor Ge- richt dar (Art. 221 Abs. 1 lit. d: "Tatsachenbehauptungen"). Wird die Klage mit ei- ner "Klageschrift" ohne jegliche Begründung eingereicht, ist sie nicht im "richtigen Verfahren" erhoben, weshalb darauf nicht einzutreten ist (vgl. Art. 63 Abs. 2; BSK ZPO-Willisegger, Art. 220 N 23-24). Das Gericht ist im ordentlichen Prozess näm- lich nicht gehalten, das Klagefundament im Rahmen der gerichtlichen Fragepflicht mit der Partei von Grund auf zu erstellen (BSK ZPO-Willisegger, Art. 221 N 28).
den. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. BEZIRKSGERICHT DIETIKON Einzelgericht im ordentlichen Verfahren Der Gerichtsschreiber: MLaw A. Partner