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Verhandlungsmaxime, Berücksichtigung von nicht oder nicht genügend substantiiert behaupteten Tatsachen - Rüge der willkürlichen Beweiswürdigung - Neue Rechtsbehauptungen - Beschwerdelegitimation der vor Ober- oder Handelsgericht obsiegenden Partei (latente Beschwer) - Bindung der Berufungsinstanz an ihren vorangehenden Rückweisungsentscheid - Eventualmaxime, Verhandlungsmaxime. Novenrecht im Berufungsverfahren - Beweiswürdigung | Omnilex