Kniestock height assessed by structurally essential roof elements

BRKE IV Nr. 0087/1994Baurekursgericht16.06.1994Modified

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The BRKE IV held that, in the E1 single-family-house zone of Gemeinde X, the planned building could have one full storey, one attic storey, and one countable basement. For the kniestock calculation under § 275 Abs. 2 PBG, structurally essential roof components are decisive, not merely subordinate decorative or lining parts. Because the inner roof continued at 45° and the lower roof bend had only a design function, the relevant kniestock height was 0.9 m. The lower authority therefore wrongly treated the attic as a second full storey.

Omnilex-Regeste

§ 275 Abs. 2 PBG; Kniestockhöhe und Abgrenzung von Dachgeschoss und Vollgeschoss: Massgebend sind für die Bestimmung der Kniestockhöhe nicht alle rein inneren Ausbauteile, sondern die konstruktiv wesentlichen Dachteile. Untergeordnete, bloss gestalterische Elemente dürfen die Qualifikation des Geschosses nicht beeinflussen. Führt die Messung an den statisch und baulich relevanten Bauteilen zu einer Kniestockhöhe von höchstens 0.9 m, liegt ein Dachgeschoss vor; ein zweites Vollgeschoss ist in der betreffenden Zone unzulässig. Entscheidend ist die funktionale und konstruktive Zuordnung des Dachteils, nicht dessen optische Erscheinung (vgl. Erw. 5a).

Gesamter Gesetzestext

BRKE IV Nr. 87/1994vom 16. Juni 1994 in BEZ 1994 Nr. 21 5.a) Gebäude in der Einfamilienhauszone E1 der Gemeinde X. dürfen über ein Vollgeschoss, ein Dachgeschoss und ein anrechenbares Untergeschoss verfügen. Das zu beurteilende Bauvorhaben darf daher neben dem Erdgeschoss kein weiteres Vollgeschoss mehr aufweisen. Eine Definition des Dachgeschosses findet sich in § 275 Abs. 2 PBG. Danach gelten Gebäudeabschnitte mit einer Kniestockhöhe von maximal 0,9 m (gemessen 0,4 m hinter der Fassade) als Dachgeschosse. Wird die- ses Mass überschritten, so liegt ein Vollgeschoss vor. Die Höhe des Kniestockes wird zwischen denSchnittpunkten Oberkant Fertigmass Unterlagsboden Dachge- schoss / Fassade(- 0,4 m) und Unterkant Fertigmass Dachverkleidung / Fassade (- 0,4 m) gemessen (vgl. die Skizze im Anhang zur ABV über die Messweise des Kniestocks). Zwar stellt § 275 Abs. 2 PBG grundsätzlich auf das Innenmass ab. Dies darf aber nicht dazu führen, dass konstruktiv eher untergeordnete Dachteile (wie et- wa reine Deckenverkleidungen) für die Bestimmung der Kniestockhöhe entschei- dend sind. Vielmehr sind die konstruktiv wesentlichen Dachteile entscheidend. b) Das Satteldach des geplanten Einfamilienhauses weist im oberen Teil eine Neigung von 45° alter Teilung (a.T.) auf. Im unteren Drittel wird das Dach durch ei- nen Aufschiebling um 10° a.T. angehoben, so dass sich die Dachneigung dort auf 35° a.T. reduziert. Die Baugesuchsunterlagen zeigen, dass dieser Dachknick optisch lediglich nach aussen in Erscheinung tritt. Das im Innern sichtbare Dach (Holz täfer) wird nicht auf 35° a.T. abgeknickt, sondern im 45°-Winkel a.T. bis zur Aus senmauer weitergeführt. Die im 45°-Winkel a.T. vorgesehene Sparrenlage übernimmt dabei die statische Funktion auch für den Aufschiebling und die wesentlichen Konstruktions- elemente. Dort sind auch die Wärmeisolation und die Dachschalung angebracht. Dem Aufschiebling, der sich vollständig auf die untere Sparrenlage (45° a.T.) ab- stützt, kommt einzig gestalterische Bedeutung zu. Das führt dazu, dass vorliegend zwischen den Schnittpunkten Oberkant Fertig- mass Unterlagsboden Dachgeschoss / Fassade (- 0,4 m) undUnterkant Fertigmass Deckenverkleidung der Sparrenauflage 45° a.T. / Fassade (- 0,4 m) zu messen ist, was eine Kniestockhöhe von 0,9 m ergibt. Die Vorinstanz hat daher das streitbetrof- fene Dachgeschoss zu Unrecht als in der Einfamilienhauszone E1nicht zulässiges zweites Vollgeschoss qualifiziert.

Schlagwörter

zoning lawattic storeyfull storeyroof geometrykniestock heightbuilding permit

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the planned roof space counts as a permissible attic storey or as a second full storey under the zoning rules.

Extrahierter Entscheid

The roof space had to be assessed by reference to the structurally essential roof components; on that basis the kniestock height was 0.9 m, so it remained a permissible attic storey.

Extrahierte Begründung

Although § 275(2) PBG generally uses internal measurements, purely subordinate roof elements such as a decorative roof bend or lining must not determine the kniestock height. Here, the visible indoor roof continued at 45° to the outer wall, and the upper spar structure carried the essential structural, insulation, and roofing functions; the lower bent section served only a design purpose.

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