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Natur- und Heimatschutz. Verfahren. Provokationsbegehren. Fristenlauf gemäss § 213 Abs. 3 PBG nach Rückweisung eines mit einem Provokationsbegehren ausgelösten Verfahrens an die Verwaltungsbehörde zur Vornahme weiterer Abklärungen. | Omnilex