Zuständigkeit. Rechtsmittelverfahren. Koordination. Anfechtungs- und Genehmigungsverfahren. Einholung und Beurteilung des Genehmigungsentscheides der Baudirektion durch die Baurekurskommissionen. | Omnilex
BRKE IV Nr. 0009/2001•Zuständigkeit. Rechtsmittelverfahren. Koordination. Anfechtungs- und Genehmigungsverfahren. Einholung und Beurteilung des Genehmigungsentscheides der Baudirektion durch die Baurekurskommissionen.
Zuständigkeit. Rechtsmittelverfahren. Koordination. Anfechtungs- und Genehmigungsverfahren. Einholung und Beurteilung des Genehmigungsentscheides der Baudirektion durch die Baurekurskommissionen.
BRKE IV Nr. 0009/2001Baurekursgericht Zürich26.01.2001
Die Bestimmung von § 329 Abs. 4 PBG ist in jeder Hinsicht bundesrechtskonform, und es haben daher nicht schon die Baurekurskommissionen im Rekursverfahren, sondern erst das Verwaltungsgericht im Beschwerdeverfahren den förmlichen Genehmigungsentscheid der Baudirektion einzuholen.
Gesamter Gesetzestext
BRKE IV Nr. 0009/2001 vom 26. Januar 2001in BEZ 2001 Nr. 14 Mit Bundesgerichtsentscheid 1P.122+124/2000 vom 22. November 2000 über die Verfahrenskoordination wurde klargestellt, dass die Zuständigkeit zur Einholung und Beurteilung des Entscheides über die Genehmigung oder Nichtgenehmigung einer nut- z ungsplanerischen Festlegung entsprechend dem Wortlaut von § 329 Abs. 4 PBG aus- schliesslich beimVerwaltungsgericht liegt (vgl. dazu auch BRKE I Nr. 107/1999 in BEZ 1999 Nr. 21). Die Baurekurskommissionen sind somit entgegen der vom Verwaltungsge- richt vertretenen Auffassung (BEZ 1998 Nr. 9, BEZ 1999 Nrn. 3 und 22 sowie BEZ 2000 Nr. 16) zur Überprüfung der Genehmigungsentscheide der Baudirektion nicht befugt.