Die Kosten für die Erstellung eines Pflichtenheftes, welches bei der Submission der Ingenieurarbeiten der Vergabe der Bauarbeiten dienen soll, sind nicht den Administrativkosten, sondern den Erschliessungskosten anzulasten.
Gesamter Gesetzestext
BRKE II Nr. 311/2000 vom 5. Dezember 2000 in BEZ 2001 Nr. 26 6. c) Das von der Vorinstanz angeführte Argument, die strittige Rechnung beziehe sich auf alle Erschliessungswerke, weshalb sie nicht einem einzelnen Erschlies- sungskostenperimeter belastet werden könne, entbehrt der Sachlogik. Wie aus §169 PBG in Verbindung mit §14 QPV hervorgeht, sind die Kosten für die Submission zur Vergabe der Bauarbeiten Bestandteil der Baukosten für die Erschliessungsanlagen. Die Submissionskosten für die Erstellung eines Pflichtenheftes der Ingenieurarbeiten gehen somit zulasten der Erschlies sungskosten. Auch §15 QPV lässt keinen anderen Schluss zu, werden doch nur diejenigenIngenieurarbeiten als Verfahrenskosten anerkannt, die bis und mit dem grundbuchlichen Vollzug und der Vermessung anfallen, nicht aber die- jenigen, die sich auf Projektierung und Realisierung der Erschliessungswerke beziehen. Da sich das Pflichtenheft nach den Angaben der Vorinstanz auf sämtliche Erschlies- sungswerke bezieht, ist es naheliegend und ohne erkennbare Schwierigkeiten möglich, das Kostenbetreffnis auf alle Erschliessungskostenperimeter zu verteilen. Der Rekurs erweist sich in diesem Punkt als begründet.