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Quartiererhaltungszonen der Stadt Zürich. Qualifikation hofseitiger Fassaden im Sinne von § 270 Abs. 2 PBG. Dispens für rückwärtige Abstandsunterschreitung. Begriff der vorherrschenden Traufhöhe. Relevanz von Art. 18f Abs. 3 Satz 2 BD-BZO 1995 für die Vollgeschosszahl. | Omnilex