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Rechtsschutz. Nutzungsplanerische Festlegung durch Gemeinderat (Exekutive) zufolge vorangegangener Nichtgenehmigung durch die Baudirektion Kanton Zürich. Anfechtbarkeit der Nachfolgefestlegung mit Gemeindebeschwerde gemäss § 151 GG. Anfechtbarkeit der Nichtgenehmigung. Kognition der Genehmigungsbehörde und der Rekursinstanz. | Omnilex