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Natur- und Heimatschutz. Vorsorgliche Schutzmassnahme. Verlängerbarkeit der Einjahresfrist von § 209 Abs. 3 PBG bei Fehlen eines Provokationsbegehrens. Nachträgliche Einstufung als (potentielles) Schutzobjekt von überkommunaler Bedeutung, Zuständigkeit zur Anordnung von Schutzmassnahmen. | Omnilex