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Bauen ausserhalb der Bauzonen. Ersetzung eines unter Art. 24c RPG fallenden Gebäudes, das gemäss Richtplan in einem Gewässerrevitalisierungsgebiet steht. Interessenabwägung gemäss Art. 24c Abs. 5 RPG und Art. 43a lit. e RPV. Planungsrechtliche Baureife. Vorwirkung des Richtplaneintrages. | Omnilex