Die Heimschaffung der Schweizer Staatsangehörigen aus Ostpreussen 1944-1948
Von Sabine Hofmann
Dieser Artikel untersucht die Politik der Schweizer Regierung während der Phase 1944 bis 1948 hinsichtlich der in den Strudel der Kriegsereignisse ge- ratenen schweizerischen Staatsangehörigen in Ostpreussen anhand der Akten aus dem Schweizerischen Bundesarchiv. Von besonderem Interesse sind da- bei die Korrespondenzen zwischen dem Eidgenössischen Politischen Depar- tement (EPD) und den schweizerischen diplomatischen Vertretungen in Berlin, Elbing, Moskau sowie Warschau. Wie nahm man die im Jahr 1944 in Ostpreussen drohende Kriegsgefahr im EPD wahr und welche Vorkehrungen zum Schutz der Schweizerbevölkerung wurden getroffen? Welche Faktoren führten dazu, dass die Schweizer Regierung ihre Politik betreffs der Schweizer in Ostpreussen 1945 überdenken musste? Wie gestaltete sich der Kurswechsel und welche Auswirkungen hatte er auf die Situation der Schweizer in Ostpreussen nach dem Ende des Kriegs? Der Aufsatz gliedert sich in drei Teile, wobei der Schwerpunkt auf der Zeit nach dem Kriegsende liegt, da erst nach dem Einmarsch der Russen in Ostpreussen im Januar 1945 seitens des EPD eine generelle Heimschaffung ins Auge gefasst wurde.
I. Einführung
Die Niederlassung von Schweizer Bürgern in Ostpreussen begann im frühen 18. Jahrhundert. Damals wurde Ostpreussen von einer Pestepidemie heim-
123
gesucht, woraufhin der preussische König Friedrich I. beschloss, schweize- rische und litauische Familien anzusiedeln. Zwischen 1710 und 1712 zogen Schweizer, die überwiegend aus dem französischsprachigen Teil der Eid- genossenschaft stammten, nach Ostpreussen. Einige dieser ersten Siedler kehrten auf Grund der schwierigen und ungewohnten Lebensbedingungen in die Heimat zurück, andere gingen im litauischen beziehungsweise deutschen Volkstum auf und verloren ihre Verbundenheit mit der Schweiz. Im Zuge des eigentlichen «Auswanderungsbooms» nach Russland und Amerika im Laufe des 18. und 19. Jahrhunderts wuchs auch die Zahl der Schweizer in Ost- preussen. Vergleicht man die Heimatkantone der nach Russland gezogenen mit denjenigen der in Ostpreussen sesshaft gewordenen Schweizer, kann an- genommen werden, dass die Wanderung nach Ostpreussen in engem Zusam- menhang mit derjenigen nach Russland stand. In beiden Fällen stammten die meisten Personen aus den Kantonen Bern und Glarus, wobei in Ostpreussen Auswanderer aus den Kantonen Zürich und Neuenburg ebenfalls stark ver- treten waren.2
In ihrer neuen Wahlheimat gründeten die Schweizer eine Existenz, die in den meisten Fällen auf einer Tätigkeit im agrarischen beziehungsweise Milch ver- arbeitenden Sektor basierte. Einige konnten im Laufe der Jahre eigene Guts- oder Molkereibetriebe aufbauen und lebten in wohl situierten Verhältnissen. Obwohl sich die Situation nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten für Ausländer verschlechterte, kehrten wenige in die Schweiz zurück, da sie dort eine ungewisse Zukunft erwartete und sie ihre Betriebe nicht aufgeben wollten.
Als erste schweizerische diplomatische Vertretung im Gebiet Ostpreussens wurde 1879 in Königsberg ein Vizekonsulat eingerichtet. 1892 wurde es in ein Konsulat umgewandelt und im Jahr 1920 nach Elbing verlegt, wo sich seitdem Konsul Ernst Stucki um die diplomatischen Geschäfte kümmerte. In den 1920er-Jahren folgte die Eröffnung der Konsulate Danzig und Kaunas. Nach der Einverleibung des Memellandes und der Wiedereingliederung der
2 Strukat, A., «Schweizer Kolonie in Ostpreussen», Zeitschrift für schweizerische Geschichte, 1931, S. 371-377. Tobler, Gustav, «Schweizer Kolonisten in Ostpreussen», Anzeiger für schweizerische Geschichte, hg. von der Allg. Geschichtforschenden Gesellschaft der Schweiz, 7. Bd., Jg. 1894-1897, S. 409-414. Tschudin, Gisela, Die Auswanderung von Schweizer Käsern nach dem Zarenreich, Zürich, 1983, unveröffentlichte Lizenziatsarbeit. Schweiz. Bundesarchiv (BAR) E 2200.218 -/1, Bd. 1, Jahresbericht für 1927, 15. März 1928.
124
Freien Stadt Danzig ins Deutsche Reich 1939 beschloss der Bundesrat, die Aufgaben der Schweizer Vertretungen in Danzig und Kaunas dem Konsulat in Elbing zu übertragen. 1940 belief sich die Zahl der in Elbing immatriku- lierten Schweizer auf 3386 Personen.3
II. 1944: Der Anfang vom Ende beginnt
Obwohl Hans Frölicher, der Schweizer Gesandte in Berlin, Ende September 1943 die Gefahr eines russischen Angriffs auf Ostpreussen als gering ein- schätzte, beauftragte er Konsul Stucki in Elbing damit, sich um ein geeignetes Ausweichquartier auf dem Land zu kümmern, um die wichtigsten Konsulats- akten in Sicherheit zu bringen. Vom (Vize-)Konsul wurde erwartet, dass er so lange wie möglich in Elbing bleibe, um den Mitbürgern beistehen und bei der Evakuierung behilflich sein zu können.4 Nach langer, erfolgloser Suche konnte Stucki Mitte Juni 1944 Frölicher die erfreuliche Mitteilung machen, dass ihm ein Ausweichquartier zur Verfügung gestellt werde.' Um im Ernst- fall nicht auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen zu sein, bemühte sich die Gesandtschaft in Berlin um ein Auto für das Konsulat. Die Äusserun- gen betreffend das Auto, welches es möglich machen sollte, bis zuletzt, und zwar «bis dass die Granaten in Elbing einschlagen»“, dort zu arbeiten und dann noch fortzukommen, zeigen in beeindruckender Weise, mit welcher Hartnäckigkeit das EPD an der Präsenz von Schweizer Diplomaten in Ost- preussen festzuhalten gewillt war. Im Oktober 1944 erstattete Vizekonsul Charles Brandenberg nach Berlin Bericht, dass mit der Verlegung des Kon- sulats ins Ausweichquartier begonnen worden sei und in Elbing ein Büro für den Publikumsverkehr weiterhin geöffnet bleibe. Bei dieser Gelegenheit unterliess es Brandenberg nicht, Frölicher zu versichern, dass sowohl er selbst als auch sein Mitarbeiter «erst in allerletzter Minute Elbing verlassen»
3 BAR E 2200.218 -/1, Bd. 1, Struktur des Konsulatsbezirks Elbing nach dem Stand vom 20. Mai 1940. Die Zahl der im russisch besetzten Teil Deutschlands wohnhaft gewesenen Schweizer betrug ca. 8000 bis 9000 (Bindschedler [EPD], 6. September 1945, BAR E 2001 (E) -/3 Bd. 1).
4 BAR E 2001 (D) -/3, Bd. 393, Zehnder (EPD) an Elbing, vertraulich, 10. Oktober 1944.
5 BAR E 2200.218 -/1, Bd. 1, Landrat von Elbing an Stucki, 19. Juni 1944.
6 BAR E 2001 (D) -/3, Bd. 393, Zehnder an Elbing, vertraulich, 10. Oktober 1944.
125
würden, und dies nur, wenn sie «durch die deutschen Behörden dazu gezwun- gen werden sollten»".
In Bern bestand eine grosse Unsicherheit darüber, wie sich die sowjetischen Militärs gegenüber den schweizerischen Staatsangehörigen verhalten würden. Da die Schweiz seit dem Ende des Zarenreichs keine diplomatischen Bezie- hungen mit Russland beziehungsweise mit der Sowjetunion mehr unterhalten hatte, war eine Verständigung auf diplomatischem Weg ausgeschlossen.8 Für den Fall, dass es in Ostpreussen zu einer schweizerisch-sowjetischen Begeg- nung kommen würde, erhielt Brandenberg von Pierre Bonna, dem Chef der Abteilung für Auswärtiges, die Weisung, mit den örtlichen militärischen Kommandostellen oder eingesetzten Verwaltungsorganen Kontakt aufzuneh- men und
«unbekümmert um den Umstand, dass die Schweiz mit der Sowjet-Union keine amtlichen Beziehungen unterhält - de facto nach bestem Vermögen die ihr an- vertrauten Interessen zu schützen»9.
Im Mai 1944 brachte Stucki seine wachsende Besorgnis über das Schicksal der Schweizerkolonie zum Ausdruck. Er teilte Frölicher mit, dass sich immer häufiger Schweizer bei ihm einfänden, die sich für den Fall eines Einmarsches russischer Truppen über die zu treffenden Evakuierungsmassnahmen - vor allem zum Schutz der Frauen und Kinder - erkundigten.1º Einige begaben sich im November 1944 entgegen der Empfehlung des Konsulats auf die be- schwerliche Reise in die Schweiz. In Bern vertrat man den Standpunkt, dass eine Evakuierung aller Schweizer aus Ostpreussen nicht in Frage komme, so- lange nicht eine «zwingende Notwendigkeit»11 vorliege. Ernst Scheim, Ver-
7 Idem, Bd. 392, Brandenberg an Berlin, vertraulich, 14. Oktober 1944.
8 Dazu ausführlich Gehrig-Straube, Christine, Beziehungslose Zeiten. Das schweizerisch- sowjetische Verhältnis zwischen Abbruch und Wiederaufnahme der Beziehungen (1918- 1946) aufgrund schweizerischer Akten, Zürich, Hans Rohr, 1997. Steffen, Therese, «Gegen- sätzliche Partner - Die Beziehungen Schweiz-Sowjetunion 1946-1956», Studien und Quel- len. Nr. 21, Bern, Schweiz. Bundesarchiv, 1995, S. 45-92. Dreyer, Dietrich, Schweizer Kreuz und Sowjetstern. Die Beziehungen zweier ungleicher Partner seit 1917, Zürich, NZZ, 1997.
9 BAR E 2001 (D) -/3, Bd. 391, Bonna an Berlin, 20. Juli 1944.
10 Idem, Stucki an Frölicher, vertraulich, 4. Mai 1944.
11 BAR E 2001 (E) -/11, Bd. 1, Bonna an Frölicher, 24. Mai 1944.
126
antwortlicher im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) für die juristischen Probleme und die Unterstützung der Schweizer im Ausland, teilte Frölicher mit, «dass eine allgemeine Aktion zur Heimbeförderung unserer Landsleute solange unterbleiben sollte, als dies einigermassen ver- antwortet werden» könne.12 Die Schweiz befinde sich selbst in einer schwieri- gen wirtschaftlichen Lage, die sowohl die vorläufige Unterbringung als auch die Gründung einer neuen Existenz sehr erschwere. Gegen eine vorüber- gehende Aufnahme von Frauen und Kindern hatte der Bundesrat jedoch nichts einzuwenden. Es blieb Sache jedes Einzelnen, die Gefahren einzu- schätzen und die nötigen Entscheidungen zu treffen; grundsätzlich stand es allen frei, in die Schweiz zurückzukehren.
Wann eine zwingende Notwendigkeit zur Repatriierung vorlag, beziehungs- weise wie hoch die Schmerzgrenze im EPD angesetzt wurde, kann aus den untersuchten Dokumenten nicht eindeutig ersehen werden. Die Tatsache, dass die russischen Truppen zum Zeitpunkt der erwähnten Abwägungen vor den Toren Ostpreussens standen, reichte offenbar nicht aus, um eine Evakuierung aller Schweizer und Schweizerinnen ins Auge zu fassen. Es war zwar nicht voraussehbar, wie sich die sowjetischen Militärs gegenüber den Schweizer Bürgern verhalten würden, doch bestand anscheinend in Bern die - meines Erachtens - illusorische Hoffnung, die Russen würden die schweizerischen Staatsangehörigen und ihr Eigentum nicht behelligen. Bonna war sich darüber im Klaren, dass im Fall eines russischen Vorstosses in Ostpreussen eine Eva- kuierung der betroffenen Personen nicht mehr durchgeführt werden konnte, da eine Vorbereitung nur in beschränktem Mass möglich war.
Die Sorge Stuckis über die militärischen Verhältnisse wurde indessen immer grösser. In einem Brief an Frölicher schilderte er die Lage, drängte Letzteren, etwas zu unternehmen, und bat ihn um Instruktionen.13 Frölicher informierte daraufhin Bundesrat Pilet-Golaz und gab diesem zu verstehen, auch er sei der Ansicht, dass bald gehandelt werden müsse.14 In der Antwort Pilet-Golaz' wird die unentschlossene Haltung des Bundesrats hinsichtlich der Schweizer Bürger in Ostpreussen deutlich:
12 Idem, Scheim an Frölicher, 11. Mai 1944.
13 BAR E 2001 (D) -/3, Bd. 391, Stucki an Frölicher, dringend, 10. Juli 1944.
14 BAR E 2001 (E) -/11, Bd. 1, Frölicher an Pilet-Golaz, dringend, 14. Juli 1944.
127
«Une évacuation massive des Suisses de Prusse orientale ne peut guère être envi- sagée. Il serait difficile, dans les conjonctures actuelles, de demander aux autorités allemandes de la rendre possible.»
In Bern hoffte man offenbar, das Konsulat könne die nötige Unterstützung der Schweizer allein leisten. Pilet-Golaz zählte dabei besonders auf die Un- erschrockenheit Stuckis:
«Nous savons pouvoir compter sur le sang-froid de M. le Consul Stucki pour rester au sein de la colonie qu'il dirige depuis tant d'années et l'aider, dans les heures d'épreuve, de son exemple, de ses conseils et de son appui.»15
Doch wie sollte man handeln, wenn seitens der deutschen Behörden eine Evakuierung des Gebiets angeordnet wurde? Schneller als erwartet sah sich der Konsul mit dieser Situation konfrontiert. Im August 1944 gingen bei ihm Berichte über erste Evakuierungen von Frauen und Kindern in östlich gelege- nen Ortschaften ein. Nachdem Stucki diese Nachrichten an Frölicher weiter- geleitet hatte, informierte dieser das EPD über die Geschehnisse.16 Der Bundesrat liess daraufhin verlauten, dass diejenigen Schweizer, die sich der von deutschen Behörden organisierten Evakuierung anschliessen und in die Schweiz zurückkehren wollten, sich mit der Gesandtschaft in Berlin in Ver- bindung setzen sollten.17
Im Zusammenhang mit der militärischen Entwicklung im Verlauf des Kriegs suchten die Schweizer Regierung und die betroffenen diplomatischen Ver- tretungen nach Möglichkeiten, die Schweizer und deren Eigentum zu schützen. Im Februar 1943 wurde unter den Koloniemitgliedern und Konsul Stucki die Möglichkeit der Ausstellung von Schutzbriefen diskutiert. Im März 1943 schrieb Frölicher in dieser Angelegenheit nach Bern, wo man das An- liegen positiv aufnahm.18 Die Schutzbriefe sollten nicht nur in deutscher, son-
15 BAR E 2001 (D) -/9, Bd. 2, Pilet-Golaz an Frölicher, 21. Juli 1944.
16 BAR E 2001 (D) -/3, Bd. 393, Frölicher an Abt. für Auswärtiges, 4./5. August 1944.
17 Auf Drängen Frölichers wurde veranlasst, dass das Konsulat radiotelegrafisch erreicht wer- den konnte, damit Weisungen direkt von Bern nach Elbing übermittelt werden konnten. (Idem, Frölicher an Abt. für Auswärtiges, 8. August 1944).
18 Idem, Bd. 391, Stucki (EPD) an Berlin, 16. März 1943.
128
dern auch in russischer, polnischer und, angesichts der vielen französischen Zivilarbeiter, in französischer Sprache gedruckt werden.19
Im Juni 1944 ermächtigte Frölicher den Konsul, alle nötigen Anordnungen zu treffen, um die Schutzbriefe rechtzeitig an die in den östlichen Gebieten des Konsulatsbezirks ansässigen Personen verteilen zu können. Zugleich forderte er Stucki auf, eine Liste der Wohnorte der immatrikulierten Personen anzu- fertigen, um ein schnelles Erreichen dieser Leute zu gewährleisten. Grund- sätzlich durften die Schutzbriefe erst dann an die Bevölkerung abgegeben werden, wenn die Frontlinie näherrückte oder wenn eine ernsthafte Beunruhi- gung der Situation eintreten würde. Für Frölicher war klar, dass der Erfolg der Schutzbriefe massgeblich davon abhing, wie die sowjetischen und pol- nischen Militärs darauf reagieren würden. Die Briefe konnten ihre Aufgabe nur dann erfüllen, wenn die Schweiz mit den sowjetischen Stellen Kontakt aufnahm und die Möglichkeit erlangte, ihre Anliegen direkt zu kommuni- zieren:
«Will der Bundesrat einen unbedingten Schutz der Schweizer in den von Russ- land allfällig besetzten Gebieten, so genügen einseitige von uns ausgestellte Briefe nicht, sondern es ist notwendig, dass diese von den Russen auch anerkannt werden. Welche Form der Anerkennung auch gewählt werden soll, wird es not- wendig sein, mit den Russen darüber ins Gespräch zu kommen und von ihnen die Zusicherung zu erhalten, dass das Leben und das Eigentum unserer Landsleute respektiert werden.»20
Dieser Plan scheiterte jedoch an den erfolglosen Annäherungsversuchen der Schweiz an die Sowjetunion. Angesichts der Dringlichkeit der Situation ent- schloss sich der Bundesrat, die britische Regierung um Vermittlung bei der Sowjetunion zu bitten, wozu sich diese bereit erklärte. Die Schweiz erhoffte sich dadurch, die Respektierung der Schutzbriefe zu erreichen.21 Pilet-Golaz traute den Schutzbriefen offenbar nur eine sehr beschränkte Schutzkraft zu:
19 Idem, Berlin an Abt. für Auswärtiges, 16. Oktober 1943.
20 BAR E 2001 (E) -/11, Bd. 1, Frölicher an Pilet-Golaz, dringend, 14. Juli 1944.
21 BAR E 2001 (D) -/9, Bd. 2, Abt. für Auswärtiges an Berlin, vertraulich, 15. September 1944.
129
.
«Leur portée est sans doute précaire, mais elles serviront tout au moins à différen- cier un peu les Suisses du reste de la population.»22
Wie weit sich Pilet-Golaz der prekären Lage, in welcher sich die Landsleute in Ostpreussen befanden, tatsächlich bewusst war, ist unklar. Würde es, ange- sichts der äusserst ernsten Kriegslage, ausreichen, wenn sich Schweizer durch das Vorzeigen eines Schutzbriefs «ein bisschen» von der übrigen Bevölke- rung abhoben? War diese Haltung nicht sehr blauäugig, und verdeutlicht diese Aussage nicht auch, dass sich das EPD zu keiner Aktion durchringen konnte, sondern sich ganz auf die Effizienz der Schutzbriefe und die Anwe- senheit des Konsuls verliess, dabei jedoch den Ernst der Lage unterschätzte? Fest steht, dass Bern auf die gewissenhafte und erfolgreiche Verteilung von Schutzbriefen an alle Betroffenen grosses Gewicht legte. In der Abteilung für Auswärtiges drängte man die Gesandtschaft in Berlin, einen Beamten nach Ostpreussen zu schicken, damit die Formulare nicht in falsche Hände gerie- ten. Die Sorge war berechtigt, denn die deutschen Behörden zeigten sich nicht erbaut über die von der Schweizer Regierung getroffenen Massnahmen.23
III. Ostpreussen wird Kriegsschauplatz
Die letzte telefonische Verbindung der Gesandtschaft in Berlin mit dem Kon- sulat in Elbing kam am 23. Januar 1945 zu stande. In diesem Gespräch teilte Brandenberg Frölicher mit, dass Ostpreussen seit Tagen evakuiert und das Konsulat von Schweizern, die Hilfe und Rat suchten, überrannt würde. Einen Tag später war die Verbindung zwischen Berlin und Elbing unterbrochen.24
Nach der Besetzung Elbings durch die Rote Armee Anfang Februar 1945 blieben Nachrichten vom dortigen Schweizer Konsulat vorerst aus. Die nächste Meldung Brandenbergs, von diesem im März abgefasst, erreichte das
22 Idem, Pilet-Golaz an Frölicher, 21. Juli 1944.
23 Der Unterstaatssekretär des Auswärtigen Amts in Berlin teilte mit, «[ ... ] die Reichsregierung wünsche nicht, dass Schutzbriefe ausgegeben würden und bitte, von einer weitern Verteilung dieser Dokumente abzusehen» (BAR E 2001 (D) -/3, Bd. 403, Zehnder an Abt. für Auswär- tiges, 4. Oktober 1944).
24 Idem, Bd. 391, Frölicher an Abt. für Auswärtiges, 24. Januar 1945.
130
EPD25 erst im Mai durch die Vermittlung des französischen Aussenministe- riums und der Schweizer Gesandtschaft in Paris. Der Vizekonsul beschrieb darin die Ereignisse im Zusammenhang mit der Evakuierung und der Be- setzung durch die Russen. Neben dem Konsulatspersonal befanden sich wei- tere zwölf Schweizer in einem Haus ausserhalb der Stadt unter der Obhut rus- sischer Soldaten. Nachdem Brandenberg mit führenden sowjetischen Militär- personen Kontakt aufgenommen hatte, wurde die Gruppe zurück nach Elbing verbracht und bezog dort Räumlichkeiten, die von einem Wachposten beauf- sichtigt wurden. Die Unterbringung und die Behandlung durch die Russen beschrieb Brandenberg als sehr gut, respektive zuvorkommend. Er erwähnte mit keinem Wort, dass sowohl das Mobiliar der Kanzlei in Elbing als auch die Möbel im Ausweichquartier von Soldaten geplündert oder vollständig zerstört worden waren.26
Nach langem Hin und Her konnten die in Ostpreussen internierten Schweizer schliesslich im Dezember 1945 durch die Bemühungen der Schweizer Regie- rung und dank der Unterstützung der britischen und französischen Regierung und von deren Gesandten in Moskau beziehungsweise Warschau in die Schweiz zurückkehren. Im Februar 1946 verfasste Brandenberg einen aus- führlichen Bericht über die Geschehnisse, in dem er sich eines weniger be- schönigenden Tons bediente als im Brief vom März: Das Mobiliar der Kanz- lei in Elbing sowie die Möbel des Ausweichquartiers seien geplündert oder vollständig zerstört worden; die Schutzbriefe hätten zerrissen auf dem Boden gelegen. Den Schweizern, die sich im Konsulat befunden hätten, sei es teil- weise nicht besser ergangen als den Deutschen; sie seien misshandelt, ihr Ge- päck geplündert oder zerstört worden. Die Lebensumstände kurz nach der Besetzung seien katastrophal gewesen; erst mit dem Eintreffen von Offizieren habe sich die Situation gebessert. Ihm sei mitgeteilt worden, dass seine Mis-
25 Seit dem 1. Februar 1945 stand Max Petitpierre an der Spitze des EPD, Diplomatische Dokumente der Schweiz (DDS), Bd. 15 (1943-1945), S. 1177, www.dodis.ch.
26 Brandenberg schrieb stattdessen: «Je ne veux pas manquer de mentionner ici les belles atti- tudes qu'apportent les autorités russes en vue de nous faire le séjour aussi agréable que pos- sible [ ... ].» Möglich, dass er gute Miene zum bösen Spiel machte, um dadurch die Beziehung zwischen der Schweiz und der Sowjetunion nicht zu belasten (BAR E 2001 (D) -/7, Bd. 4, Brandenberg, 20. März 1945).
131
sion als schweizerischer Vizekonsul beendet sei, da die Schweiz keine diplo- matischen Beziehungen mit der Sowjetunion unterhalte.27
Mit dem Einmarsch der Roten Armee zeigte sich in aller Deutlichkeit, dass die Bemühungen der Schweizer Regierung zum Schutz ihrer Staatsangehöri- gen in Ostpreussen versagt hatten. Eine grundlegende Linie im Verhalten der Truppen gegenüber Schweizern festzustellen ist ausserordentlich schwierig und bestand meines Erachtens nicht. Letztendlich entschieden persönliche Einstellung, Erfahrungen während des Kriegs und der Bildungsgrad sowie die Position innerhalb der Armee über Achtung oder Nichtachtung des Schutz- briefs und damit die Respektierung von Schweizer Bürgern und ihres Eigen- tums. Einige Rückwanderer berichteten, dass die sowjetischen Offiziere im Gegensatz zu den Truppenangehörigen in der Regel die schweizerischen Do- kumente respektierten.28 Die Mehrzahl der Soldaten hingegen konnte nicht lesen und machte keinen Unterschied zwischen Deutschen und Schweizern, sprachen sie doch dieselbe Sprache. In diesen Fällen wurde der Schutzbrief entweder weggeworfen, auf der Stelle zerrissen oder einfach missachtet.29 Den Schweizern erging es nicht besser als den Deutschen; sie wurden zum Verlassen ihrer Wohnung aufgefordert, mussten ihr Hab und Gut zurücklas- sen, wurden verhaftet, in Internierungslager gesteckt oder nach Osten depor- tiert.3º Viele wurden dadurch Opfer eines höchst brutalen und explosiven Ge- waltpotenzials, welches sich über der Verbitterung und dem Hass gegenüber den Deutschen im Laufe des Kriegs aufgebaut hatte. Nur in diesem Zusam- menhang kann und muss das Verhalten der sowjetischen Armeeangehörigen gegenüber Schweizer Bürgern während der Besetzung Ostpreussens gesehen werden und nur so kann die undifferenzierte Haltung gegenüber Schweizern bis zu einem gewissen Grad erklärt werden.
27 BAR E 2001 (D) -/7, Bd. 20, Brandenberg, 1. Februar 1946. Bericht über die Schliessung des Konsulats Elbing und über die Internierung durch die russischen Militärbehörden im Jahre 1945.
28 BAR E 2015 -/1, Russlandschweizerbüro des EPD, Bd. 172, Abhörprotokoll Nr. 42, abgehört am 26. Februar 1946.
29 BAR E 2015 -/1, Russlandschweizerbüro des EPD, Bd. 172, Abhörprotokoll Nr. 132, abgehört am 4. Januar 1946/Abhörprotokoll Nr. 165, abgehört am 4. Januar 1946.
30 Zur Lage der Schweizer in den von den Russen besetzten Gebieten: BAR E 2001, (E) -/3, Bd. 1, Bindschedler (EPD), 6. September 1945.
132
«Heimkehr» in der Zeit von Januar bis Sommer 1945 bedeutete Flucht; Flucht vor den sowjetischen Truppen mit dem Ziel, lebend in den Westen zu gelan- gen. Neben den schrecklichen Erfahrungen der Zivilbevölkerung waren die Überlebenschancen im sowjetisch besetzten - später teilweise unter polni- scher Verwaltung stehenden - Gebiet so schlecht, dass viele trotz grosser Be- denken und Unsicherheiten die Rückkehr in eine den meisten völlig fremd gewordene oder gänzlich unbekannte Schweiz bevorzugten. Anderen blieb der Entscheid zu gehen erspart, da sie ausgewiesen oder verschleppt wurden.
Bei den Nachforschungen bin ich auf keinerlei Dokumente gestossen, welche Auskunft geben über Vorkehrungen von Seiten der Schweizer Regierung zu Reaktionen auf eine Situation, wie sie am Ende des Zweiten Weltkriegs in Ostpreussen bestand. Pilet-Golaz hatte zwar Weisungen erlassen, wie sich das Konsulatspersonal und die Schweizer Landsleute im Fall eines Einmarsches der Sowjetarmee an Ort und Stelle zu verhalten hätten, und geglaubt, die Schutzbriefe könnten die Schweizer Bürger vor grösserem Unheil bewahren. Mit einer «Massenflucht»31 aus Ostpreussen hatte man im EPD offenbar weder gerechnet, noch war man darauf vorbereitet. Es erstaunt folglich nicht, dass die erste Heimkehrwelle die massgeblichen Stellen unvorbereitet traf.
Neben Berlin wurden Bregenz, Brüssel und Kopenhagen beziehungsweise Lübeck Sammelpunkte von geflüchteten Schweizern. Die dortigen schweize- rischen Vertretungen sahen sich vor beinahe unlösbare Aufgaben gestellt. In kürzester Zeit mussten Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Hilfe organi- siert werden. In Berlin kümmerte sich bis zu Beginn des Jahres 1945 der dort verbliebene Stab der Schweizer Gesandtschaft um die Auffindung und Heim- schaffung betroffener Personen. Als im Mai 1945 das Botschaftsgebäude ge- räumt wurde,32 übernahm Ernst Rindlisbacher, ein Mitglied der Schweizer-
31 Verglichen mit dem Exodus der deutschen Bevölkerung aus Ostpreussen ist die Zahl der geflüchteten Schweizer minim. Eugene Kulischer, der die erste Untersuchung zum Ausmass von Flucht und Vertreibung der Deutschen aus dem Osten lieferte, bezifferte die Zahl der aus dem «meuen Polen» geflüchteten Deutschen auf 4 Mio., die Zahl der aus dem nördlichen Ostpreussen entkommenen Deutschen auf 500'000. Kulischer, Eugene M., Europe on the Move. War and Population Changes, 1917-1947, New York, Columbia University Press, 1948, S. 285 f.
32 Legationsrat Alfred Zehnder mit einem Stab von Mitarbeitern wurde Ende Mai über Moskau und Ankara durch russische Behörden evakuiert. Der frühere Gesandte in Berlin, Frölicher, war bereits Ende März 1945 in das Ausweichquartier Bernried bei Tutzing disloziert (BAR E 2001 (D) -/7, Bd. 14, Mémorandum, Annexe 2, ohne Datum).
133
;
kolonie in Berlin, deren Leitung und kümmerte sich um die Auffindung und Heimschaffung von Schweizer Bürgern. In Konstanz errichtete man im März 1945 auf Veranlassung des EPD und mit dem Einverständnis der deutschen Behörden zwei Wohnbaracken, die je 40 schweizerische Flüchtlinge aufneh- men konnten.33 In Bregenz kümmerte sich der Schweizer Konsul Carl Bitz um die eintreffenden Heimkehrer. Deren schnell anwachsende Zahl bildete eine enorme Herausforderung: Das im Februar 1945 errichtete Auffanglager war unmittelbar nach der Eröffnung schon voll belegt und die Lagerleitung dermassen mit Arbeit überhäuft, dass nur das Dringendste erledigt werden konnte. Neben dem grossen Ansturm, den das Konsulat zu bewältigen hatte, behinderte die schleppende Art und Weise, in der die Ausstellung von Aus- reisebewilligungen durch die deutschen Behörden vonstatten ging, die Wei- terreise in die Schweiz erheblich.34 In Kopenhagen mussten für die eingetroffenen Schweizer möglichst rasch Unterkunftsmöglichkeiten gefun- den werden, da sie in einem Sammellager der deutschen Wehrmacht unter- gebracht wurden, in dem infolge der enormen Zahl deutscher Flüchtlinge hin- sichtlich Hygiene und Nahrungsversorgung beunruhigende Zustände herrschten. Zudem war damit zu rechnen, dass nichtdeutsche Insassen das La- ger verlassen mussten.33 Der Transport in die Schweiz erfolgte in Zusammen- arbeit mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und mit der Unter- stützung der westlichen Besatzungsmächte.
IV. Die Heimschaffung wird zum Politikum
A. Die Anfänge der Schweizer Mission in Berlin
Die Ereignisse im Zusammenhang mit der Internierung des Elbinger Konsu- latspersonals und die Aussagen von Rückkehrern liessen im EPD Ungewiss- heit hinsichtlich der zu treffenden Massnahmen aufkommen. Man war sich nicht mehr sicher, ob nicht doch eine generelle Heimschaffung aller Schweizer, die sich noch in Ostpreussen befanden, organisiert werden und
33 BAR E 2200.56 -/5, Bd. 2, Stucki (EPD) an Berlin, 23. März 1945.
34 BAR E 2001 (D) -/3, Bd. 237, Bericht über das Schweizer Flüchtlingslager in Bregenz, Aus der Au/Frei, 19. September 1945.
35 Idem, Kopenhagen an Abt. für Auswärtiges, 20. April 1945.
134
wie eine solche Aktion ablaufen sollte.36 Es dauerte noch eine ganze Weile, bis die Schweizer Regierung zur Tat schritt. Im August 1945 beschloss der Bundesrat, eine offizielle Hilfsaktion zur Unterstützung und Heimschaffung von Schweizern, die sich in Berlin aufhielten,37 zu lancieren, da man in Bern vor «evt. Überraschungen»38 seitens der Russen gewappnet sein wollte.
Der Plan, in Berlin eine Heimschaffungsaktion zu organisieren, die unter der Leitung von François de Diesbach stehen sollte, konnte erst Anfang Septem- ber 1945 verwirklicht werden, da sich die Erteilung von Einreise- und Ar- beitsbewilligung für Berlin durch die alliierten Besatzungsmächte verzögerte. Als Diesbach im September nach Berlin einreisen konnte, war die Tätigkeit der Schweizer Mission nur von amerikanischer und britischer Seite abgeseg- net. Von der Sowjetregierung verfügte er weder über eine Zustimmung zur Mission noch hatte er eine Bewilligung für das Betreten des sowjetischen Sektors erhalten. Die russischen Anordnungen zu dieser Zeit waren sogar da- hingehend, dass eine Heimschaffung von Schweizern aus ihrem Gebiet nicht in Frage käme.
Diesbach nahm seine Arbeit auf, versuchte dabei, gegenüber den Russen möglichst unauffällig zu bleiben und den Kontakt mit amerikanischen und britischen Stellen zu pflegen.3 Der in Berlin in eigener Regie tätige Rindlisbacher war sowohl Diesbach als auch dem EPD ein Dorn im Auge, weil man an dessen Aufrichtigkeit und Loyalität gegenüber der Schweiz zwei- felte.40 Im Dezember 1945 wurde Rindlisbacher gebeten, seine Tätigkeit in Berlin einzustellen und die Stadt zu verlassen. Trotz der keineswegs zufrieden stellenden Verhältnisse gelang es, im Rahmen der Heimschaffungsaktion im Laufe des Sommers 1945 zahlreichen Schweizern, aus Berlin oder aus weiter
36 Idem, Bd. 393, Telegramm EPD an London, 12. Mai 1945.
37 Nach Aussagen eines Mitglieds der Schweizerkolonie in Berlin befanden sich dort im August 1945 3000 Schweizer, von denen rund 2400 aus dem Osten geflüchtet waren (BAR E 2001 (E) -/11, Bd. 1, Schnyder (EPD), 9. August 1945).
38 Idem, Bd. 1, Schnyder, 10. August 1945.
39 BAR E 2001 (D) -/3, Bd. 395, Notiz über eine Besprechung mit Rindlisbacher in Anwesen- heit von Diesbach u. a. in Berlin am 15./16. Dezember 1945.
40 BAR E 2001 (E) -/11, Bd. 2, Zehnder (EPD) an Diesbach, 25. September 1945, und Diesbach an EPD, 2. Oktober 1945.
135
östlich liegenden Gebieten stammend, die Weiterreise in die Schweiz zu er- möglichen.41
Anfang Oktober 1945 machte Diesbach auf eine beunruhigende Entwicklung im Vorgehen der sowjetischen Stellen bezüglich ausländischer Lagerinsassen aufmerksam. Berichten von aus einem Lager in Frankfurt an der Oder entflo- henen Schweizern zufolge waren die sowjetischen Behörden dazu übergegan- gen, schweizerische Staatsangehörige in Lagern festzuhalten. Diesbach war darüber dermassen besorgt, dass er sich mit Rindlisbachers Vorschlag einver- standen erklärte, er wolle auf privater Basis mit den zuständigen russischen Stellen in Kontakt zu treten versuchen, um die betroffenen Personen aus den Lagern herauszubekommen. Langfristig schienen Diesbach offizielle Kon- takte des Bundesrats zur Sowjetregierung jedoch unumgänglich, «wenn ver- sucht werden will, den in den Lagern zusammengefassten Schweizern rasch zu helfen»42.
B. Das «Wicharew-Abkommen»
Das Vorhaben Diesbachs, durch Rindlisbacher auf privater Ebene die Frei- lassung schweizerischer Lagerinsassen zu erwirken, schlug fehl. Seine Ver- mutung schien sich zu bewahrheiten, dass ohne den direkten, offiziellen Kontakt mit den sowjetischen Behörden die schweizerischen Anliegen nicht befriedigt werden könnten. Die erfolglosen Bemühungen um die Heim- schaffung waren jedoch nicht der alleinige Grund für die Dringlichkeit einer Annäherung an die Sowjetunion. Es zeigte sich nämlich, dass auf der ameri- kanischen Seite die Bereitschaft zur Duldung der Schweizer Mission in Berlin im Abnehmen begriffen war.43 Die Hauptsorgen galten allerdings der Sowjet- union, die hinsichtlich der festgehaltenen Schweizer ein sehr restriktives Ver- halten an den Tag legte. Dies kam nicht von ungefähr, waren der Sowjet- regierung doch Berichte über die schlechte Behandlung von in der Schweiz internierten Russen zu Ohren gekommen, woraufhin die sowjetischen Behör- den sowohl die Heimschaffung von Schweizer Bürgern aus unter ihrer Hoheit
41 Von Mitte Juli bis Anfang September 1945 wurden nach Berechnungen Diesbachs ca. 1450 Schweizer über Berlin heimgeschafft (BAR E 2200.56 -/9, Bd. 1, Diesbach an Abt. für Auswärtiges, 9. September 1945).
42 BAR E 2200.56 -/9, Bd. 1, Diesbach an Abt. für Auswärtiges, 2. Oktober 1945.
43 Idem.
136
stehenden Gebieten bis auf weiteres verhinderten als auch schweizerischen Amtspersonen den Zutritt in die besagten Gebiete verwehrten. Wollte man die festgehaltenen Schweizer aus ihrer prekären Lage befreien, musste der Bun- desrat mit der Sowjetregierung Fühlung aufnehmen.
Im Juli 1945 traf auf Einladung Bundesrat Petitpierres eine russische Delega- tion unter der Leitung von Generalmajor Alexander Wicharew in der Schweiz ein, die sich an Ort und Stelle ein Bild über die Zustände in den Lagern ver- schaffen wollte. Auf schweizerischer Seite erhielt Oberstdivisionär Hermann Flückiger den Auftrag, die Verhältnisse in den Lagern auf die erhobenen Vorwürfe hin zu prüfen und die Repatriierung der internierten Russen in die Hand zu nehmen. Die Gespräche zwischen Flückiger und Wicharew ent- puppten sich als langwierig und erforderten Ausdauer und Feingefühl.44 Den- noch blieben die Verhandlungen nicht ergebnislos: Am 5. Oktober 1945 hän- digte Wicharew ein Schreiben aus, in dem er bekanntgab, dass einer Heim- schaffung aller Schweizer aus sowjetischem Gebiet nichts mehr im Wege stehe. Die Regierung der Sowjetunion hatte beschlossen,
«alle der Repatriierung unterliegenden Schweizerbürger an den Aufnahme- und Übergabepunkten der Armeelinie zur Weiterbeförderung nach der Heimat zu übergeben»45
Die Tatsache, dass sich in der Schweiz sowjetische Internierte aufhielten, war zu einem Trumpf geworden, ohne den die Verhandlungen zweifelsohne einen anderen Ausgang genommen hätten.
Obwohl das Abkommen in der Schweiz als Erfolg angesehen wurde, war der Bundesrat nicht glücklich über den Ausgang der Gespräche, musste er sich doch den Vorstellungen der Sowjetregierung fügen. Die Übergabe der Rück- kehrer sollte nicht mehr wie bisher in Berlin, sondern in Plauen bei Hof und in St. Valentin in Österreich erfolgen. Zwar wurde eine Zusammenarbeit schweizerischer und sowjetischer Delegierter angestrebt, allerdings zeigte sich bald, dass die Russen am längeren Hebel sassen: die Heranschaffung der
44 Besprechung mit Oberstdivisionär Flückiger über die Behandlung der Frage der Heim- schaffung unserer Landsleute aus russisch-besetzten Gebieten bei Anlass der gegenwärtigen Verhandlungen mit der in unserem Land anwesenden russischen Delegation. Schnyder, 14. August 1945, DDS, DoDiS-1744, www.dodis.ch.
45 BAR E 2001 (D) -/3, Bd. 239, Wicharew an Flückiger, 5. Oktober 1945.
137
Leute lag in ihren Händen, sie bestimmten den Zeitpunkt der Übergabe und sie gaben den schweizerischen Behörden davon Kenntnis.
In Bern herrschte Verwirrung darüber, ob es sich um eine zwangsweise oder um eine freiwillige Repatriierung handelte. Der Bundesrat ging davon aus, dass nur diejenigen repatriiert werden sollten, die den Wunsch zur Heimkehr äusserten.4º Auf sowjetischer Seite gab es keine klare Linie in der Hand- habung der getroffenen Vereinbarung. So war der Chef des sowjetrussischen Kommissariats für die Repatriierung der Ansicht, es handle sich um keine Zwangsrepatriierung, wohingegen sein Stellvertreter verkündete, dass alle Ausländer «und damit auch alle Schweizer»47 aus der sowjetischen Zone weg- geschafft würden. Nicht überraschend war, dass das Abkommen von sowjeti- schen Kommandanten vor Ort unterschiedlich ausgelegt wurde. Dass sich das EPD mit einer solchen Regelung nicht zufrieden geben konnte, steht wohl ausser Zweifel. Erst im Januar 1946 gelang es Diesbach, klare Verhältnisse zu schaffen, indem er den sowjetischen Behörden erneut den Standpunkt des Bundesrats verdeutlichte, dass dieser eine freiwillige Rückkehr befürworte und dass die Dauer des Aufenthalts am derzeitigen Wohnort nicht von Be- deutung sei.48
Mit der schweizerischen Leitung der Repatriierungsaktion wurde Legationsrat Zehnder betraut. Wie von sowjetischer Seite verlangt, wurden zwei Militär- delegationen zusammengestellt, die sich nach Plauen und St. Valentin bege- ben sollten. Der Transport von diesen Sammelpunkten in die Schweiz wurde mit dem Einverständnis des Eidgenössischen Militärdepartements (EMD) dem Territorialen Dienst anvertraut.
Bald nachdem Diesbach und seine Mitarbeiter ihre Arbeit aufgenommen und erste Kontakte mit der sowjetischen Delegation geknüpft hatten, wurde klar, dass diese nur das letzte Glied einer langen Kette im sowjetischen Repatriie- rungsprozedere darstellte, welches über keinerlei Kompetenzen verfügte. Die Erfassung, Heranschaffung sowie Zusammenstellung der Transporte lagen in den Händen anderer; die einzige Aufgabe der sowjetischen Übergabeorgane
46 BAR E 2200.56 -/9, Bd. 1, Flückiger an Wicharew, 12. Oktober 1945.
47 Idem, Notiz über die Besprechung mit Werschinin und Filatow in Potsdam, Nabholz/Diesbach, 14. Dezember 1945.
48 Idem, Diesbach an Werschinin, 14. Januar 1946.
138
bestand darin, die zu Repatriierenden an der Demarkationslinie den schweize- rischen Beamten zu übergeben. 49
Die Rückwanderung über Plauen und St. Valentin kam nie recht in Gang. Dies hatte verschiedene Gründe. Zum einen waren die Schweizer in Ost- preussen über ein weites Gebiet verteilt, zum anderen war die Benachrich- tigung über die Aktion lückenhaft oder viele erhielten zu spät Kenntnis davon und - last but not least - befanden sich einige bereits auf dem Weg nach Westen, was zur Folge hatte, dass sie von der Aktion unbehelligt blieben. Eine weitere Ursache für die geringe Beteiligung an dieser Repatriierungs- aktion war, dass viele eine Verschleppung nach Osten befürchteten, nachdem Gerüchte über ein Schweizerlager in der Ukraine entstanden waren.50
Die Tatsache, dass die Heimreise über Berlin mit der Hilfe Rindlisbachers und - nach dem Weggang Diesbachs - des verbliebenen Stabs der Heim- schaffungsaktion weiterhin möglich war, hatte zur Folge, dass Berlin ent- gegen aller offiziellen Abmachungen der wichtigste Knotenpunkt der Rück- wanderung blieb. Aus diesem Grund erwog Diesbach die Verlegung der De- legationen in die ehemalige deutsche Hauptstadt, nicht zuletzt deshalb, weil er sich dadurch eine bessere Zusammenarbeit mit den zuständigen sowjetischen Stellen sowie die Kontaktaufnahme mit den noch in den Ostgebieten ver- bliebenen Schweizern erhoffte.51
C. Die Heimschaffungsdelegation in Berlin
Diesbachs Wunsch, die Repatriierungsdelegation nach Berlin zu verlegen, wurde von sowjetischer Seite im Dezember 1945 entsprochen. Diesbach reiste als Leiter einer offiziellen Militärmission nach Berlin. Die Mitarbeiter
49 Idem, Bd. 1, Diesbach an Abt. für Auswärtiges, 20. November 1945.
50 Es handelt sich um das Lager in Berditschew (Ukraine), in dem tatsächlich Schweizer monatelang festgehalten wurden und erst im Rahmen des Repatriierungsabkommens im Oktober 1945 heimkehren konnten. Zur Lage der Schweizer in den von den Russen besetzten Gebieten BAR E 2001 (E) -/3, Bd. 1, Bindschedler, 6. September 1945, dazu auch BAR E 2015 -/1, Bd. 172, Russlandschweizerbüro des EPD, Abhörprotokolle.
BAR E 2200.56 -/9, Bd. 1, Zehnder an Werschinin, 26. November 1945.
139
der Delegation hatten ihre Arbeit in Uniform zu verrichten, da die Alliierten in Berlin nur Militärmissionen duldeten.52
Eine der ersten Handlungen Diesbachs bestand darin, sich bei den britischen, amerikanischen und sowjetischen Stadtkommandanten vorzustellen und zu erfahren, wie man alliierterseits gegenüber der schweizerischen Delegation eingestellt war. Ein Besuch galt General Smirnow, dem Sowjetkomman- danten von Berlin, welcher die «Ordre de Mission»" als ausreichend betrach- tete, um den Delegationsmitgliedern und ihren Fahrzeugen freies Durchfahrts- recht in die russisch besetzte Zone Berlins zu gewähren.34 Damit stand der Tätigkeit der Delegation seitens der Sowjets nichts mehr im Wege, auch wenn Erstere über keinerlei schriftliche Bewilligung verfügte und auf den Goodwill Letzterer angewiesen war. Von den Briten erhielt Diesbach ebenfalls grünes Licht. Sir William Strang, der Berater des Chefs der britischen Besatzungs- truppen, teilte mit, dass er keinen Einwand gegen die Tätigkeit der Delegation habe. Strang schätzte die sowjetischen Behörden so ein, dass sie die beste- hende Situation akzeptieren würden, denn
«die Russen seien bekanntlich Gegner von generellen und grundsätzlichen Lösun- gen, fänden sich aber mit Tatsachen leicht ab, wenn und solange ihnen eine prak- tische Notwendigkeit zu Grunde» liege.55
Die Zulassung der Delegation beruhte im Wesentlichen auf den persönlichen Beziehungen, über die Diesbach in Berlin verfügte oder die er neu knüpfen konnte.
Eine der ersten und zugleich bedeutendsten Begebenheiten im Rahmen der Tätigkeit der Heimschaffungsdelegation ereignete sich Ende Dezember 1945, als Diesbach das Konsulatspersonal aus Elbing und zwölf weitere Personen in
52 Steffen Gerber, Therese, «Eine Abordnung mit zeitlich begrenztem Auftrag. Die schweizeri- sche Heimschaffungsdelegation in Berlin und die Beziehungen der Schweiz zur Sowjeti- schen Besatzungszone Deutschlands 1945-1949», Aufstieg und Niedergang des Bilateralis- mus. Schweizerische Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik 1930-1960 [ ... ], hg. von Peter Hug und Martin Kloter, Chronos, 1999, S. 364.
53 BAR E 2200.56 -/9, Bd. 1, EPD, 29. Oktober 1945.
54 Idem, Notiz über die Begrüssung bei Smirnow am 15. Dezember 1945, Nabholz/Diesbach, 16. Dezember 1945.
55 BAR E 2001 (D) -/3, Bd. 395, Diesbach an Stucki, vertraulich, 20. Februar 1946.
140
Empfang nehmen konnte. Die Übergabe in Berlin erfolgte nach langwierigen und unzähligen ergebnislosen Bemühungen überraschend problemlos.36 Die Freilassung dieser Personen, an denen die Schweiz besonders Interesse hatte, kam nur auf Grund eines Austauschs zu Stande, dem intensive Verhandlungen vorausgegangen waren, die von Wicharew und Flückiger sowie Hauptmann
Schärer in Bern geführt worden waren.'
57
Die Hauptaufgabe Diesbachs und seiner Mitarbeiter bestand darin, die in Berlin wohnhaften oder aus weiter östlichen Gebieten eingetroffenen Schweizer heimzuschaffen oder materiell zu unterstützen. Berlin war überfüllt von deutschen Flüchtlingen, von denen sehr viele aus Ostpreussen kamen. Dass sich darunter auch zahlreiche Schweizer befanden, die zusammen mit deutschen Trecks eingetroffen waren, zeigen die Bestandeszahlen des Rück- wandererlagers in Zehlendorf, wo die Schweizer die zweitgrösste Gruppe bil- deten. 58
Die Arbeit der Delegation genoss die grosszügige Unterstützung amerikani- scher Truppenkommandos und der United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA), welche den Transport der schweizerischen Rück- wanderer von Berlin in die britische Zone übernahm, wo sich in Fallersleben ein Rückwandererlager befand. Der Weitertransport in die Schweiz oblag der Polizeiabteilung des EJPD. Als die UNRRA im Oktober 1946 ihre Tätigkeit in Europa einstellte war die Schweiz gezwungen, den gesamten Transport zu organisieren.59
In der Zeit vom September 1945 bis im Februar 1946 gelangten über Berlin etwa 4000 Personen in die Schweiz.60 Es lässt sich nicht eruieren, wie viele davon aus Ostpreussen stammten. Die grösste Zahl von Repatriierten traf in der Zeit vom August 1945 bis in den Januar 1946 ein, wobei sich über deren
56 BAR E 2001 (D) -/7, Bd. 20, Diesbach an Abt. für Auswärtiges, 24. Dezember 1945.
57 Dazu ausführlich Gehrig-Straube, Ch. (Anm. 8), S. 412-428, 461-467. Steffen, T. (Anm. 8), S. 54 f. DDS, Bd. 16, Nr. 51.
58 Widmer, Paul, Die Schweizer Gesandtschaft in Berlin. Geschichte eines schwierigen diplomatischen Postens, Zürich, NZZ, 1997, S. 343.
59 BAR E 2400 -/9001, Bd. 34, Jahresbericht Heimschaffungsdelegation Berlin 1947, Diesbach, ohne Datum.
60 BAR E 2001 (D) -/3, Bd. 395, Diesbach an Abt. für Auswärtiges, 20. Februar 1946.
141
früheren Wohnort ebenfalls nichts Genaues erfahren lässt. 1947 gelangten insgesamt 483 Rückwanderer in die Schweiz, darunter 96 aus dem ehemali- gen Konsularkreis Elbing.61
D. Unterstützung aus Warschau und Moskau
In Warschau verzögerte sich die Wiedererrichtung der Schweizer Gesandt- schaft infolge technischer Schwierigkeiten. Der Bundesrat bat deshalb die französische Regierung, die Interessen der Schweiz in Polen und in den pol- nisch besetzten ehemals deutschen Gebieten so lange durch ihre Vertretung wahrzunehmen, bis der Schweizer Gesandte seine Arbeit in Warschau auf- nahm. Die französische Regierung erklärte sich mit dem Einverständnis der polnischen Regierung im September 1945 dazu bereit. Mit der Hilfe der fran- zösischen Botschaft sollte die Betreuung und Fürsorge der noch im polni- schen Teil Ostpreussens ansässigen Schweizer sichergestellt werden. Da viele der hilfsbedürftigen Personen ihren Wohnort verlassen wollten, bemühte sich Frankreich auch um deren Erfassung und die Organisation ihrer Heim- schaffung.62
Nachdem der Bundesrat am 6. Juli 1945 die provisorische polnische Regie- rung anerkannt hatte, war der Weg frei für die Errichtung einer Schweizer Gesandtschaft in Warschau. Am 10. November 1945 trat Minister Anton Roy Ganz seinen Posten an.º3 Nachdem er sich eingearbeitet hatte, übernahm er die bisher von der französischen Botschaft ausgeübte Interessenvertretung. Die Betreuung der Schweizer im Gebiet des ehemaligen Ostpreussens war eine schwierige Aufgabe, denn Ganz kannte weder die Leute, noch wusste er, wer bereits in der Schweiz eingetroffen, wer verschleppt worden war oder wer sich noch im besagten Gebiet aufhielt. Um sich ein Bild der bestehenden Situation zu machen, reiste er zu Beginn des Jahres 1946 nach Westpreussen und Danzig, nahm mit den noch ansässigen Schweizern persönlich Kontakt auf und brachte ihnen Geld und Lebensmittel.
61 BAR E 2400 -/9001, Bd. 34, Jahresbericht Heimschaffungsdelegation Berlin 1947, Diesbach, ohne Datum.
62 BAR E 2001 (D) -/3, Bd. 163, Wahrnehmung der schweizerischen Interessen in Polen durch Frankreich. (B. 33. 21. Pol.).
63 DDS, Bd. 16, Nr. 20, S. 67, Anm. 2.
142
Die Lebensverhältnisse waren derart schlimm, dass die Heimschaffung in einigen Fällen trotz der materiellen Unterstützung umgehend erfolgen musste, um die Not leidenden vor dem Schlimmsten zu bewahren. Da die heim- kehrwilligen Personen über ein weites Gebiet verstreut waren, mussten die schweizerischen Konsulatsmitarbeiter die Leute mit Lastwagen, die von der Schweizer Armee zur Verfügung gestellt wurden, abholen und an den Ab- fahrtsort der Züge bringen. Diese wiederum wurden vom Territorialen Dienst des EMD gestellt. Ab Januar 1947 lag die gesamte Koordinierung und Finan- zierung der materiellen Unterstützung und Heimschaffung in den Händen der Eidgenössischen Zentralstelle für Auslandschweizerfragen (EZAF) in Bern.64
Nachdem die südlichen Gebiete Ostpreussens an der Konferenz von Potsdam im Sommer 1945 Polen zugesprochen worden waren, übernahmen polnische Beamte die Posten der sowjetischen Militärkommandanturen. Dass die Heim- schaffung aus den unter polnischer Verwaltung stehenden Gebieten West- und dem Gebiet des südlichen Ostpreussens relativ problemlos verlief, ist wohl im Zusammenhang mit dem Verhalten gegenüber der deutschen Bevöl- kerung im polnischen Gebiet zu sehen.65 Bereits vor dem Abschluss der Kon- ferenz von Potsdam, an der von westalliierter Seite das Okay für die Aus- weisung gegeben wurde, war polnischerseits die Wegweisung der deutschen Bevölkerung auf rigorose Weise vorangetrieben worden. Die Schweizer konnten von dieser Strategie insofern profitieren, als ihrer Ausreise keine Hindernisse in den Weg gestellt wurden.
In den der Sowjetunion zugesprochenen Gebieten des nördlichen Ost- preussens gestaltete sich die Rückwanderung viel schwieriger. Durch die Schweizer Vertretung in Warschau hoffte man im EPD, auch den sich noch in dieser Region aufhaltenden Personen helfen zu können. Die Heimschaffungs- delegation in Berlin hatte zwar Bemühungen in dieser Richtung unter- nommen, doch war eine Reise ins nördliche Ostpreussen nach Kriegsende unmöglich, da das Gebiet von der Sowjetunion zur militärischen Sperrzone erklärt worden war.
64 BAR E 2001 (E) -/1, Bd. 82, Notiz betreffend die Quarantänelager und die Heimtransporte der Rückwanderer durch die Eidg. Polizeiabteilung, 19. Juni 1946.
65 Von Februar bis April 1946 wurden 922 Personen, von Juli bis Dezember 1946 246 Personen mittels Zügen von Warschau nach Konstanz transportiert. Auszug aus dem Geschäftsbericht der Schweizerischen Gesandtschaft Warschau 1946 (BAR E 2001 (E) -/1, Bd. 82).
143
Der Wunsch Petitpierres, die diplomatischen und handelspolitischen Kontakte west- wie ostwärts neu zu gestalten und auszubauen, führte zu einem erneuten Annäherungsversuch zwischen der Schweiz und der Sowjetunion. Der Zeit- punkt erschien geeignet, denn über den neu ernannten Gesandten in Belgrad - Zellweger - kam es im März 1946 zu einem ersten Notenaustausch zwischen dem Schweizer und dem sowjetischen Gesandten. Nach diesem ersten diplo- matischen Austausch schien das Eis zwischen der Sowjetunion und der Schweiz gebrochen. Am 30. April 1946 war es soweit: Hermann Flückiger, der als Leiter der Repatriierungskommission die Gespräche mit Wicharew geleitet hatte, wurde zum ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister in Moskau ernannt. Im August 1946 reiste er mit seinen Mitarbeitern nach Moskau und nahm die Arbeit auf.
Die grosse Herausforderung, welcher sich Flückiger zu stellen hatte, basierte auf mehreren historischen und zeitgeschichtlichen Faktoren. Zum einen be- deutete die Wiederbelebung der diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Sowjetunion das Ende einer fast 30-jährigen Distanziertheit - seit 1917 unterhielt die Schweiz keine diplomatischen Beziehungen mit der Sowjetunion - zum anderen begann sich am Horizont ein weltumspannender Konflikt zwischen Ost und West abzuzeichnen, in dem die Schweiz erst ihre Position suchen musste. Sowohl die Frage der Entschädigung der in der Ver- gangenheit entstandenen und bislang ungeklärten materiellen Forderungen als auch die Vorfälle der jüngsten Vergangenheit hoffte die Schweizer Regierung durch ihren Vertreter in Moskau bereinigen zu können.66
Neben der Anbahnung der notwendigen Kontakte mit dem sowjetischen Aus- senministerium, dem Aussenhandelsministerium sowie den ausländischen Kollegen und der Orientierung über die politische Lage bestand die wich- tigste und zugleich schwierigste Aufgabe Flückigers darin, sich um die Not leidenden Schweizer zu kümmern. Eine beachtliche Zahl war von den sowje- tischen Truppen entweder verschleppt oder verhaftet worden. Obwohl infolge der sowjetisch-schweizerischen Vereinbarungen im Herbst 1945 vielen die Heimkehr ermöglicht worden war, belief sich die Zahl der sich immer noch in russischen Lagern befindlichen schweizerischen Staatsangehörigen im Sommer 1946 auf 94. In den von russischen Truppen besetzten Teilen Ost- preussens waren in der ersten Hälfte des Jahres 1948 noch ungefähr
66 Dreyer, D. (Anm. 8), S. 200-211. Gehrig-Straube, Ch. (Anm. 8), S. 487-492. Steffen, T. (Anm. 8), S. 59-62.
144
120 Schweizer ansässig, die im Rahmen der Heimschaffungsaktion vom Herbst 1945 nicht repatriiert worden waren.67 Da die politische Situation in diesem Gebiet einer eindeutigen Regelung noch entbehrte, einigte man sich im EPD auf eine Ad-hoc-Vorgehensweise, das heisst, die schweizerischen Beamten wurden dazu angehalten, die Interessen der Schweiz gegenüber jenen Staaten wahrzunehmen, die das jeweilige Gebiet gerade verwalteten.68 Gemäss Berichten von Zurückgekehrten waren in Ostpreussen, vor allem in der Region Königsberg - seit dem 4. Juli 1946 Kaliningrad69 - die Lebensver- hältnisse beunruhigend schlecht und materielle Hilfe dringend erforderlich. Der schweizerische Wunsch, sich ein Bild über die Zustände vor Ort zu machen, war verständlich.
Bei den Hilfsbedürftigen handelte es sich zum grossen Teil um einzelne ältere Personen und Kinder. Die Gründe für die Unterlassung ihrer Heimschaffung waren nach schweizerischem Erachten auf sowjetischer Seite zu suchen. Einerseits hatten diejenigen, die sich nicht in russischen Lagern aufgehalten hatten, Angst gehabt, sich in sowjetische Obhut zu begeben, und deshalb die Transporte in die Schweiz verpasst. Anderseits hatten es die sowjetischen Behörden unterlassen, Schweizer Bürger umfassend über die Möglichkeit der Heimkehr in die Schweiz zu informieren, damit auch diejenigen heim- geschafft werden konnten, die sich nicht in sowjetischen Lagern befanden. Mit der Eröffnung einer Gesandtschaft in Moskau hoffte der Bundesrat die hängigen Fälle erledigen zu können. Auf Grund des Abkommens vom Herbst 1945 gab es rechtlich gesehen schweizerischerseits keinen Anlass, der eine Verweigerung der Repatriierung aus sowjetischem Gebiet rechtfertigen würde. Da Bern damals auf die Erfassung der heimzuschaffenden Personen keinen Einfluss ausüben konnte, war man gezwungen gewesen, auf die Gründlichkeit und Gewissenhaftigkeit der sowjetischen Amtspersonen zu vertrauen. Nachdem sich nun herausgestellt hatte, dass diese ihren Teil des Abkommens nicht befriedigend erfüllt hatten, forderte das EPD die Sowjet- union auf, das Versäumte nachzuholen.7º Doch bereits das Unterfangen, die
67 BAR E 2001 (E) -/1, Bd. 81, Notiz betreffend die Heimschaffung [ ... ], 4. Mai 1948.
68 Auszug aus den Weisungen an die Schweizerische Gesandtschaft in Moskau, 11. Juli 1946. BAR E 2200.157 1988/213, Bd. 65, Probst an Flückiger.
69 Gause, Fritz, Geschichte der Stadt Königsberg in Preussen, III. Band: Vom Ersten Weltkrieg bis zum Untergang Königsbergs, Köln/Wien, 1971, S. 175.
70 BAR E 2200.157 1970/258, Bd. 1, EPD an Moskau, 18. Dezember 1947.
145
Schweizer ausfindig zu machen und mit ihnen einen regelmässigen Kontakt aufzubauen, gestaltete sich infolge des unzuverlässigen Postverkehrs als äusserst schwierig. Das Vorhaben Flückigers, einen Beauftragten nach Ost- preussen zu schicken, scheiterte daran, dass die Einreisebewilligung in das unter Kriegsrecht stehende Gebiet von den sowjetischen Behörden verweigert wurde.71
Nicht nur wurde der Bitte um die Genehmigung der Einreise nach Ost- preussen nicht stattgegeben, sondern es blieb auch die Beschaffung von Aus- reisebewilligungen und Transitvisa ohne Erfolg. Dies, obwohl sich Flückiger an das von sowjetischer Seite vorgeschriebene Prozedere der Beschaffung der nötigen Papiere hielt.72 Es schien, als ob die Sowjetregierung die Arbeit der Schweizer Gesandtschaft willentlich behinderte und die Ausreisen dadurch gezielt verzögerte.75 So dauerte es Monate, bis ein Visum ausgestellt wurde. Die Erteilung solcher Genehmigungen lag im Kompetenzbereich der Polizei- behörde des Wohnorts. Und es blieb ein Geheimnis, welche Gesichtspunkte bei der Gewährung von Ausreisegenehmigungen entscheidend waren. Für die Schweiz war eine Einmischung in den Bewilligungsablauf unmöglich; selbst die Zentralleitung in Moskau hatte damit nichts zu tun. Flückiger blieb also nichts anderes übrig, als die ausreisewilligen Personen immer wieder dazu zu ermuntern, sich persönlich auf der lokalen Polizeibehörde um die nötigen Pa- piere zu bemühen. 74
Doch die Anstrengungen zeitigten keinen Erfolg; nach monatelanger Warte- zeit hatte Flückiger im Juni 1947 «keine einzige Ausreisebewilligung zu Ge- sicht bekommen» und das Gesuch, einen seiner Mitarbeiter nach Ostpreussen schicken zu dürfen, war bei der Sowjetregierung seit Monaten hängig.1 Was waren die Gründe für die schleppende Erledigung der Ausreisevisa? Während eines Besuchs beim Stellvertreter des sowjetischen Aussenministers teilte Flückiger diesem mit, dass der Bundesrat den Aufschub der Repatriierung
71 BAR E 2001 (E) -/1, Bd. 82, Flückiger an Zehnder, 5. Juni 1947.
72 BAR E 2200.157 1970/258, Bd. 1, Aussenministerium der UdSSR an Moskau, 31. Oktober 1946, Übersetzung.
73 Gehrig-Straube, Ch. (Anm. 8), S. 494-500.
74 BAR E 2001 (E) -/1, Bd. 81, Flückiger an Zehnder, 2. Juli 1947, vertraulich.
75 Idem, Bd. 82, Flückiger an Zehnder, 16. Juni 1947.
146
«bei der klaren Sachlage»1º nicht verstehe und in der Schweiz Erstaunen über die schleppende Behandlung der Angelegenheit herrsche. Bei den zu re- patriierenden Personen stand die schweizerische Staatsbürgerschaft zweifels- frei fest und eine Verzögerung infolge Identitätsabklärung war weder gerecht- fertigt noch notwendig.77 Trotz wiederholten Vorsprachen bei sowjetischen Beamten und der Versicherungen dieser, sich der Sache anzunehmen, änderte sich nichts.
Der bevorstehende Winter und die ohnehin unerträgliche Lebenssituation liessen jedoch keinen Aufschub zu, sondern erforderten ein sofortiges unbü- rokratisches Handeln. Wie die Erfahrung gezeigt hatte, war auf offiziellem Weg ein Erfolg in absehbarer Zeit nicht in Sicht. Angesichts der Lage stieg die Bereitschaft des EPD, auf unkonventionelle Methoden umzusteigen. Um sich die benötigten Informationen über die Situation in Preussen verschaffen zu können, wollte Flückiger einen seiner Mitarbeiter nach Kaliningrad schicken, um von dort aus Nachforschungen zu unternehmen. Die Reise sollte damit begründet werden, dass es die Pflicht der Gesandtschaft war, sich über das Wohlergehen der verbliebenen Schweizer zu erkundigen.18 Flückiger war der Meinung, dass sich, weil ihm für sich selbst «im Prinzip»79 keine Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in der UdSSR bekannt waren, seine Mitarbeiter ebenfalls frei bewegen konnten. Dass dieses Unterfangen mit Ri- siken verbunden sein würde, dessen war sich der Gesandte bewusst; dennoch vertrat er den Standpunkt, die Gesandtschaft müsse alles Erdenkliche ver- suchen. Das Vorhaben scheiterte jedoch daran, dass sowohl Flugzeug als auch Bahn angeblich seit Wochen ausgebucht waren und es keine Möglich- keit gab, die nötigen Fahr- oder Flugkarten zu besorgen. Dass die sowjetische Regierung eine solch restriktive Haltung in der Genehmigung von Reisen ein- nahm, entbehrte jeder Logik. Die sowjetischen Behörden wollten sich der Frage der Heimschaffung der restlichen Schweizer Bürger nicht stellen, und nicht nur das, sie verunmöglichten es Flückiger «[ ... ] mit allen Mitteln, die Verhältnisse abzuklären». Flückiger erwähnte: «[ ... ] so wie die Verhältnisse liegen, halte ich es für vollständig ausgeschlossen, dass man uns nach Ost-
76 BAR E 2200.157 1970/258, Bd. 1, Flückiger an Zehnder, 5. August 1947.
77 Idem, Flückiger an Aussenministerium der UdSSR, 30. Juni 1947.
78 BAR E 2001 (E) -/1, Bd. 50, Flückiger an EPD, 5. Juni 1947.
79 BAR E 2001 (D) -/7, Bd. 20, Flückiger an EPD, 11. Juli 1947.
147
preussen reisen lässt.»80 Der Versuch, unter dem Vorwand, sich um den Transport des Inventars des ehemaligen Konsulats zu kümmern, nach Elbing zu reisen, scheiterte daran, dass sich das sowjetische Aussenministerium auf einmal dazu bereit erklärte, das Inventar auf Kosten der Schweizer Gesandt- schaft nach Moskau zu transportieren. Dadurch war der vorgeschützte Grund der Gesandtschaft, eine Reise dorthin zu unternehmen, aus der Welt ge- schafft.
Zusätzlich zu dieser ohnehin schon festgefahrenen Situation machten sich in der Tätigkeit der Schweizer Gesandtschaft nach der Moskauer Konferenz im Sommer 1947 erstmals die wachsenden Ost-West-Spannungen bemerkbar, indem die Restriktionen für fremde Vertretungen dermassen verschärft wur- den, dass deren Mitarbeiter die Stadtgrenze Moskaus praktisch nicht mehr überschreiten konnten. Doch nicht nur die Bewegungsfreiheit der westlichen Diplomaten wurde nach und nach eingeschränkt, sondern auch die Art und Weise, wie man sowjetischerseits das Personal der Botschaften behandelte, wurde zunehmend unfreundlicher, beleidigend und schikanös. Auf Noten er- hielt der Schweizer Gesandte entweder gar keine Antworten oder dann waren diese unbrauchbar.81
Dass in einer solchen Situation, in der keine vernünftige Kommunikation oder gar Zusammenarbeit mit sowjetischen Stellen mehr bestand, Flückiger sich genötigt sah, zu pragmatischen Methoden zu greifen, ist verständlich.
In der Umsiedlung der deutschen Bevölkerung bestand eine mögliche Variante, die Heimschaffung der Schweizer voranzutreiben. Im Gegensatz zur polnischen Regierung, die von Anfang an eine radikale Vertreibungspolitik verfolgt hatte, begann die Sowjetregierung erst in der zweiten Hälfte des Jahres 1947 mit der planmässigen Aussiedlung aller verbliebenen Deutschen in geschlossenen Transporten, die bis ins Jahr 1949 andauerte.82 Die Idee
80 Idem.
81 Gehrig-Straube, Ch. (Anm. 8), S. 497.
82 «Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus den Gebieten östlich der Oder-Neisse», Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa, bearbeitet von Theodor Schieder, hg. vom Bundesministerium für Vertriebene, 6 Bände, 3 Beihefte, Bonn, 1955 f., Bd. I/I, S. 151 f. Schieder führte diese Politik darauf zurück, dass die deutsche Bevölkerung so lange als Arbeitskraft genutzt wurde, bis genügend Russen angesiedelt worden waren.
148
war, dass die Schweizer mittels dieser Transporte nach Berlin gelangten, «wenns sein muss auch schwarz»83. Nach monatelangem erfolglosem Kampf um Ausreisebewilligungen schien es, als ob Flückiger am Ende seines Lateins war und ihm die Nutzung der Transporte der Deutschen nach Berlin als ein- zige Möglichkeit verblieb. Der Bundesrat zeigte sich mit diesem Vorgehen grundsätzlich einverstanden, auch wenn er sich bewusst war, dass es sich dabei nur um eine Notmassnahme handeln konnte, da sich die Sowjet- regierung weigerte, sich an die im Herbst 1945 getroffenen Vereinbarungen zu halten.84 Dass diese Notlösung erfolgreicher war als alle vorangehenden Bemühungen zeigt eine Statistik, die auf Grund von Listen aus dem Quaran- tänelager Rheinfelden und den Grenzstellen Basel und Buchs angefertigt wurde. Am 31. Dezember 1948 präsentierte sich folgendes Bild: Aus dem Kaliningrader Gebiet waren 71 Personen in die Schweiz eingereist; aus Polen und Westpreussen 69, aus der Sowjetunion 9.85
Diese pragmatische Art und Weise der Repatriierung war allerdings nicht problemlos, da die meisten der Rückwanderer keine Ausreisegenehmigung besassen. Diesbach war in Berlin auf die Unterstützung der westalliierten Be- satzungsmächte angewiesen, da er es nicht riskieren wollte, die Papierlosen erneut in die Mühlen der sowjetischen Bürokratie geraten zu lassen. Die Amerikaner erklärten sich bereit, für die betroffenen Personen Transitvisa auszustellen und sie per Flugzeug nach Frankfurt am Main zu bringen. Eine andere Möglichkeit bestand während der Berlinblockade im Jahr 1948 nicht.86
Am Ende des Zweiten Weltkriegs hatte die Schweizer Regierung die Konse- quenz dessen zu tragen, was sie im Laufe der letzten Kriegsjahre (1944/45) verpasst hatte. Weder konnte das Konsulat in Elbing die Schweizer vor Über- griffen der Roten Armee bewahren, noch vermochten die Schutzbriefe sie vor Gewaltanwendungen und Plünderungen zu schützen. Das schweizerisch- sowjetische Abkommen vom Herbst 1945 erlaubte zwar die Heimschaffung von Schweizern aus russisch besetzten Gebieten, doch zeigte sich, dass das
83 BAR E 2001 (E) -/1, Bd. 50, Flückiger an EPD, 3. Juli 1947.
84 BAR E 2200.157 1970/258, Bd. 1, Fässler (EPD) an Moskau, 24. Dezember 1947.
85 BAR E 2001 (E) -/1, Bd. 81, Statistik über Nachforschungen, Roggen, 6. Januar 1949.
86 Idem, Diesbach an EZAF, 26. Oktober 1948.
149
Prozedere ganz in den Händen der Sowjetbehörden lag. Der aktiven Beteili- gung von Schweizer Behörden an der Auffindung und Repatriierung wurden Steine in den Weg gelegt, wo immer es ging. Erst mit dem Beginn der Aus- siedlung der deutschen Bevölkerung änderte sich die Situation, indem Schweizer mit den Transporten auf unbürokratischem Weg in ihre Heimat gelangen konnten.
Résumé
Lorsque la Prusse-Orientale fut aspirée dans la spirale de la Seconde Guerre mondiale, en janvier 1945, il était trop tard pour évacuer les ressortissants suisses qui y résidaient. A en croire la correspondance entre le DPF, le Consulat d'Elbing et la Légation de Berlin,la situation militaire de 1944 ne semblait pas nécessiter le rapatriement des Suisses pour les mettre à l'abri. Le Conseil fédéral se justifia en expliquant que la situation économique de la Suisse était difficile et que l'accueil des Suisses de l'étranger l'aurait aggravée. On ne se rendait pas compte à ce moment-là qu'il s'agissait purement et simplement de sauver des vies humaines.
C'est au plus tard en janvier 1945 que les conséquences du comportement passif du Conseil fédéral devinrent évidentes. En effet, de nombreux soldats de l'armée soviétique, contrairement à la plupart des officiers, ne tenaient pas compte des lettres de protection et ne reconnaissaient pas les citoyens suisses comme tels. En l'espace de peu de mois, Max Petitpierre se vit contraint d'agir car des réfugiés de Prusse-Orientale, rassemblés à la frontière suisse, demandaient asile.
Ce n'est qu'après la fin de la guerre que le Conseil fédéral se mit à organiser le rapatriement en bonne et due forme des Suisses qui se trouvaient dans la zone sous occupation soviétique. Les négociations pour le rapatriement des Suisses qui eurent lieu entre la Suisse et l'Union soviétique à l'automne 1945 contribuèrent dans une large mesure à la reprise des relations diplomatiques entre les deux Etats. Le changement à la tête du DPF influença sans aucun doute la politique de la Confédération vis-à-vis des Suisses en difficulté. Toujours est-il que la situation en 1945 était telle que Max Petitpierre n'eut pas d'autre choix que d'assumer les conséquences de la passivité dont le Conseil fédéral avait fait preuve une année plus tôt.
150
Malgré l'accord de Wicharew sur le rapatriement des Suisses conclu à l'automne 1945 et malgré la réouverture des Légations de Varsovie et Moscou, les autorités russes ne délivrèrent aucune autorisation de quitter le pays. C'est seulement vers la fin de 1947 que la situation s'améliora et que les Suisses purent rentrer avec des convois d'évacuation allemands. Que se soit parce que le moment de rapatrier tous les étrangers était venu ou parce que les tensions au niveau de la politique mondiale s'étaient apaisées, le fait est que le rapatriement des Suisses restants put alors débuter de manière pragmatique.
Compendio
Quando, nel 1945, la Prussia Orientale fu stretta nella morsa della Seconda Guerra mondiale, era ormai troppo tardi per evacuare i cittadini svizzeri che vi risiedevano. Come emerge dalla corrispondenza tra il Dipartimento politico federale, il Consolato di Elbing e l'ambasciata di Berlino, la situazione mili- tare del 1944 non sembrava richiedere un intervento di evacuazione per por- tare gli svizzeri al sicuro. Il Consiglio federale giustificò la rinuncia al rimpa- trio con la difficile situazione economica in cui versava la Svizzera, che si sa- rebbe ulteriormente aggravata con la presa a carico degli svizzeri all'estero. In quel frangente non ci si rendeva ancora conto del pericolo di morte che correvano gli svizzeri.
Al più tardi nel gennaio 1945, le conseguenze dell'atteggiamento passivo del Consiglio federale furono evidenti: i soldati dell'Armata rossa, a differenza della maggior parte degli ufficiali, incuranti dei documenti che avrebbero do- vuto tutelarli, non riconobbero i cittadini svizzeri come tali. Nel giro di pochi mesi, Max Petitpierre si vide costretto a passare all'azione, perché alla fron- tiera elvetica si accalcavano esuli provenienti dalla Prussia Orientale in cerca d'asilo.
Solo alla fine della guerra il Consiglio federale si occupò di organizzare il rimpatrio degli svizzeri residenti nei territori sotto occupazione sovietica. Nel 1945, le trattative tra la Svizzera e l'Unione sovietica per il rimpatrio degli svizzeri contribuirono in modo tangibile alla ripresa delle relazioni diplo- matiche tra i due stati. Senza dubbio, anche il cambiamento alla testa del Di- partimento politico federale influì sulla politica nei confronti degli svizzeri in difficoltà. Tuttavia, nel 1945, la situazione era tale, che a Petitpierre non restò
151
altro da fare che rimediare alla passività mostrata dal Consiglio federale nel 1944.
Nonostante l'accordo di Vicharev dell'autunno 1945 sul rimpatrio degli sviz- zeri nelle zone sotto controllo sovietico e la riapertura delle ambasciate di Varsavia e di Mosca, le autorità sovietiche non rilasciarono le autorizzazioni di viaggio. Solo verso la fine del 1947 la situazione migliorò con il rimpatrio tramite convogli di evacuazione tedeschi. Vuoi perché i tempi per procedere all'evacuazione di tutti gli stranieri erano maturi, vuoi per l'allentamento delle tensioni politiche internazionali, fatto sta che si pervenne in modo pragmatico al rimpatrio degli svizzeri restanti.
152
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Die Heimschaffung der Schweizer Staatsangehörigen aus Ostpreussen 1944-1948
In
Studien und Quellen
Dans
Etudes et Sources
In
Studi e Fonti
Jahr
2002
Année
Anno
Band
28
Volume
Volume
Autor
Hofmann, Sabine
Auteur
Autore
Seite
123-152
Page
Pagina
Ref. No
80 000 303
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert. Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses. Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.