Zwischen Exportwirtschaft und Aussenpolitik
Die Institutionalisierung der technischen Hilfe zwischen 1950 und 1955
Von Ann-Karin Wicki
Nach dem Entschluss der schweizerischen Behörden, sich am «Erweiterten Programm für technische Hilfe» der UNO (EPTA) zu beteiligen1, ging es darum, mit der praktischen Durchführung der vorgesehenen Massnahmen, d.h. mit der Entsendung von Experten in Entwicklungsländer und mit der Aufnahme von Stipendiaten aus diesen Ländern, zu beginnen. Der erste Teil des vorliegenden Aufsatzes behandelt die damit verbundenen Probleme und Diskussionen. Der zweite setzt sich mit den eigentlichen Massnahmen aus- einander. Dabei soll nicht nur Information vermittelt, sondern insbesondere auch nach den dahinterstehenden Interessen und Zielen der Bundesbehörden gefragt werden. Ab 1956 beginnt sich eine Änderung in der Haltung der Be- hörden gegenüber der technischen Hilfe abzuzeichnen, die dann in der Bot- schaft zur technischen Hilfe von 1956 zum Ausdruck kommen wird. Diese ersten Anzeichen eines Wandels sind Inhalt des dritten Teiles. Der unter- suchte Zeitraum erstreckt sich somit von 1950 bis 1955. Er liesse sich mit dem Begriff der Institutionalisierung der technischen Hilfe umschreiben. Ne- ben der multilateralen Hilfe wird auch die Entwicklung auf bilateraler Basis während desselben Zeitraumes untersucht und das Verhältnis der beiden Formen beleuchtet. Es scheint sich eine Verschiebung zugunsten der multi- lateralen Hilfe abzuzeichnen. Diese ist in den Akten des Bundesarchives, im Gegensatz zur bilateralen, auch wesentlich besser dokumentiert.
Organisation und Finanzierung der multilateralen Hilfe
Nachdem die Schweizer Behörden sich einmal zur Teilnahme am EPTA ent- schieden hatten, standen sie vor dem Problem einer möglichst effizienten Expertensuche. Da die UNO-Spezialorganisationen die Gesuche der hilfesu- chenden Länder meistens gleich an mehrere Staaten weiterleiteten, entstand eine eigentliche Konkurrenzsituation für die von der Schweiz vorgeschlage-
1 Vgl. den Aufsatz von Patrick Moser in diesem Band.
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nen Spezialisten2. Um eine möglichst reibungslose und zeitsparende Suche zu ermöglichen, schlug Hans Pallmann, Präsident der Koordinationskommis- sion, folgendes Verfahren vor: Beim Eidg. Politischen Departement (EPD), bei der Schweizerischen Nationalen UNESCO-Kommission und/oder bei der Nationalen FAO-Kommission eintreffende Gesuche sollten direkt an die Ge- schäftsstelle der Koordinationskommission geleitet und von dort der für die Vermittlung von Experten geeigneten Stelle zugestellt werden. Mit der ei- gentlichen Expertensuche waren betraut: die Koordinationskommission für Experten auf dem Gebiet der Technik und Naturwissenschaften; das BIGA für Nationalökonomie, Jurisprudenz, Statistik und Finanzwissenschaft; das Sekretariat der nationalen UNESCO-Kommission für Geisteswissenschaften; die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften für Ärzte, Zahnärzte und Veterinäre. Die Vorschläge der jeweiligen Stellen gingen ei- nerseits ans EPD, das sie an die UNO-Spezialorganisationen weiterleitete, andererseits an die Koordinationskommission, die mit Hilfe einer Gesamt- kartei die Kontrolle über die vorgeschlagenen und eingestellten Spezialisten führte. Diese Art der Expertensuche bewährte sich - sie funktionierte schnel- ler und besser als anderswo3 - und bis 1955 spielte sich eine gewisse Routine ein.
Nachdem die eidg. Räte 1951 dem EPTA zum ersten Mal einen Beitrag in der Höhe von 1 Mio. Franken gewährt hatten4, stellte niemand mehr die Mit- arbeit an diesem Programm in Frage. Lediglich verwaltungsintern entstanden immer wieder Diskussionen über die Höhe der schweizerischen Leistungen. Diese waren in den Jahren 1952 bis 1954 an drei Bedingungen geknüpft5: 1. 85 Prozent des Beitrages waren für schweizerische Dienstleistungen im en- gern Sinne, d.h. für Experten und Stipendien, und nur 15 Prozent für Ver- waltungskosten auszugeben; 2. ein allfälliger Saldo sollte vom Beitrag für das nächste Jahr abgezogen werden; 3. sollte die Summe aller Beiträge die Höhe von 20 Mio. Dollar nicht erreichen, so würde der schweizerische Bei- trag im Verhältnis herabgesetzt, eine Bedingung, auf die der Bundesrat ab
2 Schulratspräsident (Pallmann) an die Mitglieder der Koordinationskommission, 9.1.1951, BAR E 7170 (B) 1968/167 Bd 1.
3 Ständiger UNO-Beobachter (Claude van Muyden) an die Abteilung für internationale Orga- nisationen des EPD (AIO), 22.12.1953, BAR E 7170 (B) 1968/167 Bd 1.
4 Bundesbeschluss betreffend die Beteiligung der Schweiz am technischen Hilfsprogramm der Vereinigten Nationen, 11.4.1951, BBI 1951 I 895.
5 Botschaft des Bundesrates über die technische Hilfe der Schweiz an wirtschaftlich ungenü- gend entwickelte Länder, 28.3.1952, BB1 1952 I 613-625 (hier S. 621).
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1955 verzichtete6. Die Kürzung des schweizerischen Beitrages aufgrund ei- nes zu geringen Totals war nun nicht mehr möglich. Die Aufnahme solcher Bedingungen in die Botschaften deutet auf die erwähnten Diskussionen in- nerhalb der Verwaltung hin. Setzte sich das Eidg. Finanz- und Zolldeparte- ment (EFZD) teilweise gar für eine Verringerung des schweizerischen Bei- trages ein7, so wollte das EPD diesen zumindest auf der gleichen Höhe hal- ten. Max Petitpierre, Vorsteher des EPD, begründete die Haltung seines De- partements folgendermassen: «Elle (die Schweiz, d.V.) ne peut être le seul pays à réduire sa contribution à cette oeuvre de collaboration internationale. Actuellement déjà, les contributions de certains pays comme la Suède et les Pays-Bas sont, compte tenu du nombre des habitants et du revenu national, plus importantes que celle de la Suisse.»8
Die vom EPD ab 1953 immer wieder angestrebte Beitragserhöhung scheiterte an der Haltung des EFZD. Neben dem Hinweis auf die pünktliche Auszah- lung der zugesicherten Summen, führte der Vorsteher des EFZD, Max We- ber, vor allem das Argument der Konvertibilität des Beitrages ins Feld9, d.h. der schweizerische Beitrag konnte für Leistungen in andern Währungen ver- wendet werden, wodurch er natürlich an Attraktivität gewann. In der Ver- nehmlassung zur Botschaft von 1954 nahm der Bundesrat das Thema Bei- tragserhöhung wieder auf, dies noch deutlich unter dem Eindruck der Mass- nahmen, die der Technical Assistance Board (TAB) zur Bewältigung der fi- nanziellen Krise beim EPTA im August 1953 zu ergreifen gezwungen war10. Die Finanzverwaltung befürchtete, dass nebst einer erneuten Einschränkung bei der Rekrutierung von Experten «die Organe der technischen Hilfe unter Berufung auf die über den schweizerischen Jahresbeitrag hinausgehenden Aufwendungen in Schweizerfranken erneut und vermehrt eine Erhöhung des
6 Botschaft des Bundesrates über die technische Hilfe der Schweiz an wirtschaftlich ungenü- gend entwickelte Länder, 24.9.1954, BBI 1954 II 441-456 (hier S. 454).
7 EFZD (Max Weber) an den Bundesrat, Technische Hilfe; Beitrag für 1953, 26.1.1953, BAR 9500.191 1968/103 Bd 1.
8 EPD (Max Petitpierre), Avis sur le co-rapport du 26 janvier 1953 du départment des finances et des douanes relatif à la contribution de la Suisse au programme d'assistance technique des Nations Unies pour 1953, 5.2.1953, BAR 9500.191 1968/103 Bd 1.
9 EFZD (Weber) ans EPD (Petitpierre), Beitrag 1954 an technisches Hilfsprogramm der Verei- nigten Nationen, 12.9.1953, BAR 9500.191 1968/103 Bd 2.
10 Da der TAB zuwenig Geld hatte, konnte er nicht alle Verpflichtungen wahrnehmen. Darauf- hin stellte er die Rekrutierung von Experten in Ländern mit konvertiblen Währungen bis An- fang 1954 ein.
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schweizerischen Beitrages verlangen würden»11. Diese Befürchtung war nicht ganz unbegründet, was sich daran zeigte, dass nach Schätzungen der UNO die Ausgaben für schweizerische Dienstleistungen wesentlich höher la- gen als der schweizerische Beitrag selbst12. Erst 1956 erhöhte das Parlament mit einem Bundesbeschluss den Beitrag ans EPTA auf 1,5 Mio. Franken13. Die Überlegungen der Finanzverwaltung waren mit ein Grund, weshalb sich die Schweiz in der ersten Hälfte der fünfziger Jahre in einer bezüglich der technischen Hilfe von Passivität geprägten Haltung wiederfand, obwohl die Möglichkeit zu einer aktiveren Rolle durchaus bestanden hätte.
Das Schattendasein der bilateralen Hilfe
Nach einer ersten Regelung der bilateralen technischen Hilfe im Jahre 195014 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament in seiner Botschaft zur techni- schen Hilfe von 1952 Vorschläge für eine Konzeptionserweiterung. Diese Erweiterung sollte der Verbreitung des guten Rufes der Schweiz in der Welt und der Förderung der Aussenwirtschaft dienen. Ausserdem hielt der Bun- desrat fest, dass sich der Aspekt der Arbeitsbeschaffung als zu eng erwiesen habe15. Die genaue Regelung der Hilfe erfolgte im Bundesratsbeschluss vom 11. November 195216. Der Bundesrat legte darin fest, dass der vom Parla- ment gewährte Kredit von 100'000 Franken17 zwischen Expertenmissionen (40 Prozent) und den neu eingeführten Stipendien (60 Prozent) aufgeteilt werden sollte. Die Koordinationskommission konnte ausnahmsweise weitere Massnahmen gutheissen.
11 Finanzverwaltung (Willy Grütter) an die AIO, Botschafts- und Beschlussentwurf betreffend die Technische Hilfe, 29.7.1954, BAR 9500.191 1968/103 Bd 2.
12 Allein für 1953 beliefen sich die Ausgaben auf 1.65. Mio. Franken. Botschaft 1954 (wie Anm. 6), S. 444.
13 Bundesbeschluss über die technische Hilfe der Schweiz an wirtschaftlich ungenügend ent- wickelte Länder, 20.9.1956, BBI 1956 II 404.
14 Sitzung des schweizerischen Bundesrates, Auszug aus dem Protokoll (Weber), 27.3.1950, BAR E 2001 (E) 6 Bd 11. Vgl. dazu den Aufsatz von Andreas Minder in diesem Band.
15 Botschaft 1952 (wie Anm. 5), S. 622.
16 Bundesratsbeschluss über die bilaterale technische Hilfe der Schweiz an wirtschaftlich unge- nügend entwickelte Länder, 11.11.1952, in: Protokoll des Bundesrates, Nov. 1952, Bd 547.
17 Bundesbeschluss über die technische Hilfe der Schweiz an wirtschaftlich ungenügend ent- wickelte Länder, 19.6.1952, BB1 1952 II 388f.
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Eine erneute Änderung der bilateralen Hilfe diskutierte die Koordinations- kommission 195418. Ob der Bundesratsbeschluss entsprechend geändert wurde, ist aus dem Quellenmaterial nicht ersichtlich. Das Parlament be- schloss 1956 den Kredit für die bilaterale technische Hilfe auf 300'000 Fran- ken zu erhöhen19. Im Gegensatz zur bilateralen Hilfe vor 195020 ist trotz der gesetzlichen Grundlage eine deutliche Verlagerung des Schwerpunktes der technischen Hilfe auf die multilaterale Ebene festzustellen. Hauptmerkmale für diese Entwicklung finden sich erstens bei der Aufteilung der Hilfe in Ex- pertenmissionen, Stipendien und andere Massnahmen, die der Bundesrat vom EPTA übernommen hatte, und zweitens bei der geringen Höhe des Kredites, der vom Parlament erst zusammen mit dem EPTA-Beitrag erhöht wurde. Die Finanzverwaltung ging sogar soweit, die Aufwendungen für die bilaterale Hilfe dem EPTA verrechnen zu wollen21. Auch der Bundesrat bezeichnete die bilaterale Hilfe lediglich noch als Ergänzung der multilateralen Be- mühungen22. Gründe für diese Veränderung könnten zum einen in den Ver- suchen der Finanzverwaltung gelegen haben, möglichst wenig Geld in die technische Hilfe zu investieren, zum anderen aber auch darin, dass die Ent- wicklungsländer eine Zusammenarbeit mit der UNO und ihren Spezialorga- nisationen einer direkten Hilfe vorzogen.
Die Experten als Animatoren der Wirtschaftsbeziehungen
Der Entscheid über die Einstellung der Experten lag bei den UNO-Spezialor- ganisationen und den gesuchstellenden Ländern23. Um die Möglichkeit einer Ablehnung eines von der Schweiz vorgeschlagenen Spezialisten möglichst klein zu halten, bestand Pallmann darauf, nur «bestqualifizierte, für die Lö- sung der betreffenden Expertise ausgezeichnet befähigte Kandidaten»24 vor- zuschlagen. Die positiven Reaktionen der UNO-Spezialorganisationen bestä- tigten die Koordinationskommission in dieser Haltung25. Mit der Entsendung von Spezialisten verfolgten die Behörden in erster Linie zwei Ziele: 1. die
18 Schweiz. Koordinationskommission für die technische Hilfe, Schulratssitzung, 20.12.1954, Traktandum 2b V, S. 4, BAR 9500.191 1968/103 Bd 1.
19 Bundesbeschluss 1956 (wie Anm. 13).
20 Vgl. die Aufsätze von Barbara Siegenthaler und Andreas Minder in diesem Band.
21 Direktor der Eidg. Finanzverwaltung an die AIO, 6.5.1953, BAR 9500.191 1968/103 Bd 2.
22 Botschaft 1952 (wie Anm. 5), S. 623.
23 Yearbook of the United Nations 1952, New York 1953, S. 834.
24 Schulratspräsident an Koordinationskommission (wie Anm. 2).
25 Koordinationskommission, 27.11. 1953, Traktandum 5, BAR E 7170 (B) 1968/167 Bd 4.
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Möglichkeit, neue wirtschaftliche Beziehungen anzuknüpfen oder bereits be- stehende zu intensivieren26 - so sah zum Beispiel der Handels- und Indu- strieverein den Experten als «Animator noch ausbaufähiger Wirtschaftsbe- ziehungen»27, und 2. den guten Ruf der Schweiz in die Welt zu tragen28.
Die Expertensuche gestaltete sich für die von der Kooridationskommission damit beauftragten Stellen sehr schwierig. Einen wichtigen Grund dafür sah Pallmann in der herrschenden Hochkonjunktur29, die zur Folge hatte, dass die Spezialisten nur sehr schwer von ihrer eigentlichen Arbeit abkömmlich waren. Allerdings dürfte sich auch das hohe Anforderungsprofil auf die Ex- pertensuche negativ ausgewirkt haben. In den Jahren 1950 bis 1955 reisten in 127 Fällen Schweizer als Experten ins Ausland, die auf folgenden Fachge- bieten tätig waren30: Landwirtschaft, Viehzucht und verwandte Gebiete 36; Forstwirtschaft 7; Naturwissenschaften 9; technische Wissenschaften und In- dustrie 35; Unterricht und Berufsbildung 23; Hygiene und Gesundheit 12; Verwaltung und Wirtschaft 5.
Die häufigen Missionen in den Bereichen «Landwirtschaft», «technische Wissenschaften» und «Unterricht» deuten darauf hin, dass die UNO-Spezial- organisationen die Entwicklungsländer vor allem in jenen Bemühungen un- terstützten, die eine Produktivitätssteigerung mit sich brachten, wie dies die EPTA-Resolution gefordert hatte. Es mag aber auch ein Hinweis auf den da- mals herrschenden Glauben an den technischen Fortschritt sein. Der Wirt- schafts- und Sozialrat der UNO (ECOSOC) und die sich am EPTA beteili- genden Staaten erhofften sich durch die Weitergabe von Know-How an die Entwicklungsländer, diesen den wirtschaftlichen Anschluss an die Industrie- staaten zu ermöglichen. Der ECOSOC wollte aber nicht nur die Produktivität steigern, sondern forderte gleichzeitig die gerechte Verteilung der damit ver-
26 Schulratspräsident (Pallmann) an die Mitglieder der Koordinationskommission, Konkrete Seiten der Schweizerischen Beteiligung am erweiterten Programm der Vereinigten Nationen für technische Hilfe, 10.4.1952, S. 4, BAR E 7170 (B) 1968/167 Bd 1.
27 Vorort des schweizerischen Handels- und Industrievereins an die Sektionen, 11.4.1951, BAR E 7170 (B) 1968/167 Bd 1.
28 Protokoll der Sitzung der Koordinationskommission, 4.1.1951, S. 4, BAR 2001 (E) 6 Bd 13.
29 Schulratspräsident (Pallmann) an Willy O. Wegenstein, 17.12.1953, BAR 9500.191 1968/103 Bd 2.
30 Berechnungen aufgrund der Botschaften von 1952 (wie Anm. 5), S. 617f .; 1954 (wie Anm. 6), S. 445ff .; Botschaft des Bundesrates über die technische Hilfe der Schweiz an wirtschaft- lich ungenügend entwickelte Länder, 14.7.1956, BBI 1956 I 1549-1565, S. 1552f.
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bundenen Gewinne31. Eine mutige Forderung für eine UNO-Instanz, da sie sehr wohl als Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten ver- standen werden konnte.
Die UNO-Spezialorganisationen betrauten im Verlaufe des untersuchten Zeitraumes 6 Schweizer mit mehr als einer Mission32 - ein deutlicher Hin- weis darauf, dass die Arbeit der Schweizer Experten von den Spezialorgani- sationen sehr geschätzt wurde. Für junge Fachleute bestand bis 1955 prak- tisch keine Chance, von den Spezialorganisationen für eine Mission ausgele- sen zu werden, wie Pallmann festhielt33. Anscheinend boten nur Experten mit einer langjährigen Berufserfahrung eine gewisse Sicherheit für den Er- folg des EPTA. Erst in der Botschaft von 1956 erwähnte der Bundesrat zum ersten Mal, dass jungen Schweizern die Möglichkeit geboten werden sollte, Experten zu begleiten, um sich so auf ihre künftige Arbeit vorzubereiten34 - eine Idee, die andere Länder bereits praktizierten.
Auf bilateraler Ebene fanden zwischen 1951 und bis Ende 1955 keine Ex- pertenmissionen mehr statt, was Matzinger neben unglücklichen Umständen auch auf die zu wenig konsequente Verfolgung dieser Seite der technischen Hilfe zurückführt35. Die Schwierigkeiten, denen sich die Koordinations- kommission bei der Suche nach Experten für das EPTA gegenübersah, dürf- ten sich zusätzlich ausgewirkt haben, was wiederum die Verlagerung auf die multilaterale Ebene noch verstärkte.
Die Stipendien als Mittel der Aussenpolitik
Die Vermittlung von Stipendiaten erfolgte über die UNO-Spezialorganisatio- nen. Sie prüften die Anfragen der Entwicklungsländer und leiteten diese an geeignete Staaten weiter, die über deren Annahme oder Ablehnung entschie- den. Gleich wie bei den Experten erhofften sich die Behörden von der Auf- nahme von Stipendiaten neben der Hebung des guten Rufes der Schweiz in
31 Resolution 222 (IX) A, in: Yearbook of the United Nations 1948/49, New York 1950, S. 443- 446 (S. 446).
32 Verzeichnis der schweizerischen Experten im Rahmen des technischen Hilfsprogramms der Vereinigten Nationen (Juli 1950-März 1954), 25.3.1954; Communiqués des Schulratspräsi- denten (Pallmann) an die Schweiz. Depeschenagentur, 9.9.1954 und 9.7.1955, BAR 9500.191 1968/103 Bd 1.
33 Schulratspräsident (Pallmann) an P.W. Bühlmann, 22.4.1955, BAR 9500.191 1968/103 Bd 1.
34 Botschaft 1956 (wie Anm. 30), S. 1564.
35 Albert Matzinger: Die Anfänge der schweizerischen Entwicklungshilfe, 1948-1961, Diss. phil.I an der Univ. Zürich, Bern 1991, S. 186 und Anm. 19, S. 297; S. 121ff.
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der Welt eine Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen36. Von 1950 bis Ende 1955 befanden sich insgesamt 419 Stipendiaten zur Weiterbildung in der Schweiz. Die Aufteilung nach Fachgebieten sah folgendermassen aus: Landwirtschaft, Viehzucht und verwandte Zweige 21; Forstwirtschaft 17; Naturwissenschaften 7; technische Wissenschaften und Industrie 69; Unter- richt und Berufsbildung 42; Hygiene und Gesundheit 72; Wirtschaft 28; Verwaltung 29; Sozialdienste 31; Stagiaires in Industrie 101; Fachgebiet nicht einteilbar (1950/51) 2. Die grosse Zahl von Stipendiaten und Stagiaires auf den Gebieten «technische Wissenschaften» und «Unterricht» zeigen, dass die Entwicklungsländer an der Ankurbelung ihrer Industrien interessiert wa- ren. Eine ebenso wichtige Rolle spielte die Verbesserung der hygienischen und medizinischen Grundversorgung. Auch die Aufblähung des Verwal- tungsapparates beginnt sich bereits abzuzeichnen. Hingegen scheint kein grosses Interesse an einer Verbesserung der landwirtschaftlichen Methoden vorhanden gewesen zu sein.
Wichtige Erkenntnisse lassen sich aus einer Aufstellung ziehen, die aufzeigt, welche Länder von der Schweiz bei der Zuteilung von Stipendien am häufig- sten berücksichtigt wurden. Die Zahlen geben keinen Hinweis auf die Anzahl der Studenten, da aus den Unterlagen nicht ersichtlich ist, ob eventuell meh- rere Stipendiaten pro Land aufgenommen worden sind: Jugoslawien 20 Mal; Iran 16 Mal; Israel 15 Mal; Indien 13 Mal; Griechenland 11 Mal; Finnland 10 Mal; Pakistan 10 Mal; Türkei 9 Mal; Brasilien 8 Mal37. Die Liste zeigt, dass die Schweiz in erster Linie Staaten berücksichtigte, die nach dem Zwei- ten Weltkrieg neu entstanden waren (z.B. Indien und Pakistan 1947; Israel 1948), oder die mit dem Wiederaufbau beschäftigt waren (z.B. Jugoslawien, Griechenland und Finnland). Alle berücksichtigten Staaten waren zudem für den Westen von besonderem strategischem Interesse. Während dieser Phase der Neuorientierung konnte niemand abschätzen, in welche politische Rich- tung sich diese Länder entwickeln würden. Die Ausbildung von Stipendiaten könnte dem Ziel gedient haben, der Ausbreitung des Kommunismus durch Hilfeleistungen entgegenzuwirken. Gerade bei Jugoslawien dürfte, nachdem Tito 1948 mit Moskau gebrochen hatte, das Interesse des Westens gross ge- wesen sein, mit Hilfsmassnahmen eine Rückorientierung auf Moskau zu ver- hindern. Daneben waren noch andere Länder durch Konflikte auf ihrem Staatsgebiet vom Kalten Krieg betroffen: Iran (1945-46 und 1951-53), Grie- chenland (1946-49), und die Türkei (1945-47). Erwähnenswert ist in diesem
36 Organisation der Technischen Hilfe in der Schweiz und bei den Vereinigten Nationen (Pierre Burnand), 11.6.1953, S. 3 und 8, BAR 9500.191 1968/103 Bd 1.
37 Zusammenstellung und eigene Berechnungen aufgrund der Botschaften (wie Anm. 30).
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Zusammenhang auch die Tatsache, dass ausser Israel und Brasilien alle Staaten an Länder des kommunistischen Blockes grenzten.
Neben den aussenpolitischen Interessen verfolgte die Schweiz, wie bereits angedeutet, auch wirtschaftliche Ziele, die in erster Linie der Förderung des Exportes dienten. Die Aufnahme von Stipendiaten bot gute Möglichkeiten, um mit potentiellen Absatzmärkten in Kontakt zu kommen38 oder rückläu- fige Märkte, wie z.B. Brasilien39, wieder zu beleben. Erst gegen Ende des untersuchten Zeitraumes wurden afrikanische Staaten berücksichtigt, was auf die in diesem Kontinent erst in den späten fünfziger Jahren einsetzende Ent- kolonisierung zurückzuführen ist. Auch aus dem Nahen Osten konnten sich fast keine Stipendiaten in der Schweiz weiterbilden.
Nach der Neuordnung der bilateralen technischen Hilfe Ende 1952 sprach die Schweiz in den Jahren 1953 bis 1956 25 Stipendien zu40. Eine genaue Zu- ordnung der Fachgebiete zu den oben verwendeten Kategorien erweist sich als sehr schwierig. Schwerpunkte lagen bei der «Landwirtschaft» und den «technischen Wissenschaften». Bis auf wenige Ausnahmen beschränkten sich die Behörden bei der Vergabe von Stipendien auf Länder des asiatischen Kontinents41. Matzinger vermutet lediglich, dass wohl die meisten Gesuche von diesen Staaten gestellt worden seien42. Diese Erklärung scheint aber et- was zu einfach zu sein. Viele der asiatischen Staaten erlangten im unter- suchten Zeitraum ihre Unabhängigkeit und der Westen dürfte wohl befürchtet haben, sie könnten sich auf die Seite des Kommunismus schlagen.
Erste Andeutungen einer Änderung der offiziellen Haltung
Wie bereits dargestellt, institutionalisierte sich im untersuchten Zeitraum die technische Hilfe finanziell und organisatorisch. Ab 1956 ist - zumindest auf offizieller Ebene - eine veränderte Haltung der Behörden gegenüber der technischen Hilfe festzustellen. Ein Vergleich der Begriffe, mit welchen die Behörden im Namen des Bundesrates die hilfesuchenden Länder in den Bot- schaften beschrieben, gibt darüber Aufschluss. Überwogen 1951 noch die
38 Schulratspräsident (Pallmann) an die AIO, 4.5.1951, BAR E 2001 (E) 6 Bd 13.
39 Eidg. Statistisches Amt, Statistisches Jahrbuch der Schweiz 1954, S. 223.
40 Botschaft 1954 (wie Anm. 6), S. 454 und Botschaft 1956 (Anm. 30), S. 1562.
41 Botschaft 1956 (wie Anm. 30), S. 1562.
42 Matzinger (wie Anm. 35), S. 119.
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Begriffe «rückständige» oder «hilfebedürftige» Länder43, setzten sich bis 1956 immer mehr die Bezeichungen «unterentwickelte» oder «wirtschaftlich ungenügend entwickelte» Staaten durch44.
Bis Ende 1955 folgte der Bundesrat der vom ECOSOC in der EPTA-Resolu- tion vertretenen Ansicht, dass mit der Weitergabe von Know-How den unter- entwickelten Ländern bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen sei45. So stellte er 1952 und sehr ähnlich 1954 die technische Hilfe als einzig notwen- dige Massnahme dar46. Etwas anders sah es 1956 aus, als der Wissenstrans- fer zwar nach wie vor eine sehr wichtige Rolle spielte, jedoch auch andere Programme an seine Seite traten, so zum Beispiel die finanzielle und kom- merzielle Unterstützung unterentwickelter Länder oder die direkte Hilfe an die Bevölkerungen. Der Bundesrat hielt ausdrücklich fest, die technische Hilfe bilde «nur einen Teil der Hilfsmassnahmen, die man den unterentwik- kelten Ländern gewähren sollte» und verspreche nicht, «das Problem in sei- ner Gesamtheit zu lösen». In den hilfeleistenden Staaten begann sich offen- bar allmählich die Einsicht durchzusetzen, dass die Probleme der Entwick- lungsländer nicht alleine durch den Transfer von Know-How und den da- durch erhofften wirtschaftlichen und sozialen Aufschwung gelöst werden konnten, sondern dass ein «Gleichgewicht zwischen dem notwendigen Fort- schritt und der festen Tradition der wirtschaftlich unterentwickelten Län- der»47 gefunden werden müsse. Allerdings stellte niemand den Export der westlichen Kultur in die Entwicklungsländer in Frage.
Im Verlaufe der Jahre legten die Schweizer Behörden auch ihre anfängliche Zurückhaltung gegenüber dem EPTA ab48. Bereits 1952 stellte der Bundesrat fest, dass sich der TAB an die gestellten Bedingungen49 hielt und die von schweizerischer Seite vorgebrachten Anliegen berücksichtigte: So konnte die Eidgenossenschaft gleichberechtigt mit den anderen Staaten mitarbeiten. Der Bundesrat bewertete das Programm selber als ausgewogen, vielversprechend und nützlich50. Eine ähnlich positive Bilanz zog er auch in den Botschaften
43 Botschaft des Bundesrates über die Mitwirkung der Eidgenossenschaft am technischen Hilfs- programm der Vereinigten Nationen, 14.2.1951, BBI 1951 I 421-429.
44 Botschaft 1956 (wie Anm. 30), S. 1549ff.
45 Yearbook 1948/49 (wie Anm. 31), S. 443.
46 Botschaft 1952 (wie Anm. 5), S. 613 und Botschaft 1954 (wie Anm. 6), S. 441.
47 Botschaft 1956 (wie Anm. 30), S. 1549, 1565, 1558.
48 Botschaft 1951 (wie Anm. 43), S. 424f.
49 Vgl. erster Abschnitt.
50 Botschaft 1952 (wie Anm. 5), S. 616, 619 und 622.
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von 1954 und 195651. Die Tatsachen, dass der TAB immer um eine Verbes- serung der Organisation des EPTA bemüht war, dass viele der durchgeführ ten Expertenmissionen positive Ergebnisse zeitigten52, sowie das langsam erwachende Interesse der Öffentlichkeit an der technischen Hilfe53 dürften dazu beigetragen haben, dass sich die Schweiz über längere Zeit finanziell am EPTA beteiligte und ab 1956 ihren Beitrag erhöhte. Eine nicht zu ver- nachlässigende Rolle spielte - wie das folgende Zitat zeigt - die Tatsache, dass die schweizerische Regierung sich vor einem Abseitsstehen auf der in- ternationalen Ebene fürchtete: «Da wir vernahmen, dass sozusagen alle be- teiligten Regierungen beabsichtigten, für das Jahr 1952 einen Beitrag von mindestens der gleichen Höhe wie für die erste Rechnungsperiode zu entrichten, glaubten wir, unser Land könne kaum eine andere Haltung ein- nehmen.»54 Wie weit die Erfahrungen von Experten und die Zusammenarbeit mit den Stipendiaten zum sich abzeichnenden Umdenken der Behörden bei- trugen, lässt sich aufgrund des untersuchten Quellenmaterials nicht beurtei- len.
Zusammenfassung
In der ersten Hälfte der fünfziger Jahre setzte sich in der technischen Hilfe eine gewisse Routine durch. Dies vor allem auf organisatorischer Ebene, aber auch bei den Finanzen, die zwar immer wieder Grund für Auseinanderset- zungen zwischen den Departementen boten, trotzdem aber nie zu einer grundsätzlichen Diskussion über die Beteiligung am EPTA führten. Die bi- laterale Hilfe spielte im Gegensatz zu den ersten Jahren keine wichtige Rolle mehr, sondern diente in erster Linie der Ergänzung der multilateralen Be- mühungen.
Die technische Hilfe wurde von aussenpolitischen und aussenwirtschaftspo- litischen Interessen bestimmt. Aussenpolitisch stand neben Befürchtungen vor den Folgen einer internationalen Abseitsstehen, vor allem die Angst vor der Ausweitung des Kommunismus im Vordergrund. Durch die Aufnahme von Stipendiaten aus politisch labilen Ländern glaubte man diese Staaten für den Westen erhalten zu können. Aussenwirtschaftspolitisch erhofften sich die Bundesstellen von einer Mitarbeit am EPTA Kontakte zu neuen Absatz- märkten und die Belebung bereits bestehender Wirtschaftsbeziehungen. Die
51 Botschaft 1954 (wie Anm. 6), S. 445f. und Botschaft 1956 (wie Anm. 30), S. 1555.
52 Botschaft 1954 (wie Anm. 6), S. 448 und 451.
53 Botschaft 1956 (wie Anm. 30), S. 1560.
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Probleme, denen sich die Koordinationskommission bei der Expertensuche gegenüber sah, sowie auch die Interessen, die die multilaterale Hilfe be- stimmten, wirkten sich bremsend auf die bilaterale Hilfe aus. Ab 1956 sind erste Veränderungen in der Haltung des Bundesrates gegenüber der techni- schen Hilfe feststellbar. Hilfe sollte nicht mehr allein durch Wissenstransfer geleistet, sondern durch andere Massnahmen wie Direkthilfe ergänzt werden. Der Glaube an den technischen Fortschritt, der beim EPTA nicht nur Wachstum, sondern auch gerechte Verteilung beinhaltet hatte, wurde abge- löst von der Einsicht, dass eine Verbindung zwischen Fortschritt und Tradi- tion herzustellen sei.
54 Botschaft 1952 (wie Anm. 5), S. 621.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Zwischen Exportwirtschaft und Aussenpolitik. Die Institutionalisierung der technischen Hilfe zwischen 1950 und 1955
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Etudes et Sources
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1993
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Wicki, Ann-Karin
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