Motion Bloetzer
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E
3 octobre 1995
dass das der Fall sein wird. Nachdem sich zwei Professoren so positiv dazu geäussert haben, glaube ich ab heute wieder verstärkt an diesen Durchbruch.
Plattner Gian-Reto (S, BS): Zwei Sätze, Herr Bundesrat: Das ist kein Reaktor; es ist zwar Kerntechnik, aber kein Re- aktor. Es hat mit dem klassischen Reaktor überhaupt nichts mehr zu tun. Es ist nicht eine Verbesserung des Reaktors. Deshalb ist der Auftrag auch nicht an das alte Würenlinger In- stitut, an die linke Hälfte des PSI, zu erteilen, sondern an die rechte Hälfte, nämlich an das alte SIN. Es ist etwas völlig an- deres. Sie würden heute einen politischen Fehler begehen, wenn Sie weiterhin von diesem Konzept als von einem Reak- tor reden. Das ist es nicht.
95.3246
Motion Bloetzer Erweiterung des schweizerischen Hauptstrassennetzes Réseau des routes principales. Extension
Wortlaut der Motion vom 8. Juni 1995
Der Bundesrat hat eine Erweiterung des Hauptstrassennet- zes in den letzten Jahren verschiedentlich in Aussicht ge- stellt. Es ist denn auch unbestritten, dass in den Gebirgskan- tonen ganze Talschaften und bedeutende Fremdenverkehrs- orte unter völlig ungenügender Sicherheit der Zufahrtsstras- sen leiden. Die Kantone sind allein nicht in der Lage, die notwendigen Investitionen vorzunehmen, um diese Mängel zu beheben. Um die schrittweise Erfüllung dieser gemeinsa- men Aufgabe des Bundes und der Kantone sicherzustellen, ist eine Erweiterung des Hauptstrassennetzes - allenfalls mit zeitlich gestaffelter Wirksamkeit - vorzunehmen.
Der Bundesrat wird deshalb ersucht:
den Beschluss über die Erweiterung des Hauptstrassen- netzes ohne Verzug zu fassen;
die Zufahrten zu den bedeutenden Fremdenverkehrsorten und zu den grossen Talschaften im Berggebiet in das Hauptstrassennetz aufzunehmen;
den eidgenössischen Räten die notwendigen Regelungen und Massnahmen zu unterbreiten.
Texte de la motion du 8 juin 1995
A diverses reprises, ces dernières années, le Conseil fédéral a déclaré qu'une extension du réseau des routes principales était envisagée. Nul ne conteste d'ailleurs que, dans les can- tons de montagne, le risque élevé d'accidents, dû à l'état des voies d'accès, a des conséquences néfastes pour des val- lées entières et pour d'importantes stations de tourisme. Les cantons ne sont pas en mesure de faire les investissements nécessaires pour remédier à cet état de choses. Afin de ga- rantir que cette tâche commune des cantons et de la Confé- dération sera accomplie progressivement, il convient de pro- céder à l'extension du réseau des routes nationales - le cas échéant la réalisation des travaux devant se faire par étapes. Le Conseil fédéral est chargé en conséquence:
d'élaborer sans retard un arrêté sur l'extension du réseau des routes principales;
d'inclure dans ce réseau les voies d'accès aux stations de villégiature importantes et aux grandes vallées de montagne; 3. de proposer aux Chambres fédérales les réglementations et les mesures à prendre.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguelin, Bieri, Bisig, Brändli, Carnat, Cavadini Jean, Cottier, Coutau, Danioth, Delalay, Iten Andreas, Loretan, Maissen, Martin Jacques, Morniroli, Prongué, Reymond, Rhyner, Schallberger, Schies- ser, Seiler Bernhard, Uhlmann, Zimmerli (23)
Bloetzer Peter (C, VS): Bei der Erweiterung des schweizeri- schen Hauptstrassennetzes handelt sich um ein altes Anlie- gen. Seit Jahren, und bereits in früheren Legislaturperioden, wurden in beiden Kammern entsprechende Vorstösse einge- reicht.
Ich persönlich habe, gemeinsam mit 23 Mitunterzeichnern, im September 1993 eine Interpellation in dieser Sache einge- reicht. Nachdem die Interpellation nicht zum gewünschten Erfolg führte, habe ich am 8. Juni 1995, wieder gemeinsam mit 23 Mitunterzeichnern, den Bundesrat mit einer Motion er- sucht, den Beschluss über die Erweiterung des Hauptstras- sennetzes, allenfalls mit zeitlich gestaffelter Wirksamkeit, ohne Verzug zu fassen.
Es ist unbestritten, dass in den Gebirgskantonen ganze Tal- schaften und bedeutende Fremdenverkehrsorte unter völlig ungenügender Sicherheit der Zufahrtswege leiden. Die Kan- tone allein sind nicht in der Lage, die diesbezüglichen Auf- gaben zu erfüllen; sie sind auf die Hilfe des Bundes ange- wiesen.
Die Erweiterung des Hauptstrassennetzes, die notwendig ist, ist denn auch - wie bereits gesagt - seit längerer Zeit Gegen- stand von Vorstössen und Petitionen. Ziel ist es, dass Bund und Kantone gemeinsam an die Lösung dieses Problems herangehen. Auch die betroffenen Kantone haben verschie- dentlich gleichlautende Forderungen gestellt.
Die Erweiterung des schweizerischen Hauptstrassennetzes wird seitens des Bundes seit längerer Zeit geprüft. Am 16. August dieses Jahres hat nun der Bundesrat beschlos- sen, eine Anpassung des Hauptstrassennetzes vorzuneh- men. Es ist vorgesehen, neue Kantonsstrassen mit einer Ge- samtlänge von 170 Kilometern zu klassieren. Darunter fallen erfreulicherweise auch die Zufahrtsstrassen nach Täsch und ins Saastal. Dieser Beschluss wird anerkennend zur Kennt- nis genommen; er stellt einen ersten Schritt im Sinne einer Prioritätensetzung sowie eine teilweise Erfüllung meiner Mo- tion dar. Es muss aber gleichzeitig festgestellt werden, dass die Neuklassierung nur einen Bruchteil dessen darstellt, was notwendig ist.
Ich erinnere daran: Die Neuklassierungsprojekte, die in frü- heren Zeiten in ein Vernehmlassungsverfahren gegeben wurden, und die entsprechenden Eingaben sahen Neuklas- sierungen in der Grössenordnung von 1000 bis 1500 Kilome- tern vor.
Die gegenwärtige Finanzlage des Bundes kennen wir. Sie ist aber kein Grund, um den Entscheid betreffend eine umfas- sende Erweiterung des Hauptstrassennetzes weiterhin auf- zuschieben. Eine Erweiterung heisst ja nicht, dass die Mittel für die Erweiterung der Hauptstrassen umgehend erheblich zu erhöhen sind. Dies kann der Finanzlage und den verfüg- baren Mitteln entsprechend erfolgen. Gerade in Zeiten der zunehmenden Finanzknappheit sind aber die Kantone, vor allem die finanzschwachen Kantone, darauf angewiesen, zu wissen, bei welchen Aufgaben sie langfristig mit der Hilfe des Bundes rechnen können.
Aufgrund dieser Lage ersuchen wir den Bundesrat, in dieser Sache einen umfassenden Entscheid im Sinne der Motion zu fassen.
Ogi Adolf, Bundesrat: Mit der Motion wird der Bundesrat er- stens ersucht, den Beschluss über die Erweiterung des Hauptstrassennetzes unverzüglich zu fassen. Ich muss Sie fragen: Sind Sie bereit, diesem Vorschlag dann auch beim Budget entsprechend Folge zu leisten?
Zweitens wird verlangt, die Zufahrten zu den bedeutenden Fremdenverkehrszentren seien in dieses Netz aufzunehmen. Wir haben das am 16. August 1995 getan, aber es wird auch Folgen haben, und zwar so, dass man nicht nur das Budget bei den Nationalstrassen reduziert, sondern das Budget beim Hauptstrassennetz erhöht.
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Postulat Brändli
Drittens sind gemäss Antrag des Motionärs, Herrn Bloetzer, dem Parlament die notwendigen Regelungen und Massnah- men zu unterbreiten.
Das ist die Stossrichtung der Motion. Etliche Parlamentarier haben in den letzten Jahren gleiche oder ähnliche Vorstösse eingereicht, freilich jeweils mit einer etwas andern geographi- schen Gewichtung. Der zweite Schritt ist dann nie erfolgt, dass man nämlich die entsprechenden Budgetanpassungen vorgenommen hätte. Es ging immer darum, bestimmte Stras- senstrecken ins Hauptstrassennetz aufzunehmen, um so zu Bundessubventionen zu gelangen.
Wie schwer es Subventionen in der heutigen Zeit haben, ist allseits bekannt. Ich brauche nicht darauf einzutreten. Man kann aber nicht auf der einen Seite sagen, man müsse kürzen, und auf der andern Seite neue Begehren stellen. Da muss der Bundesrat - wenn wir schon beim Bergsteigen sind - immer wieder Gratwanderungen machen zwischen dem, was in be- zug auf den Strassenausbau und dem, was in bezug auf das Sparen gewünscht wird. Hier muss er immer den Weg finden. Der Bundesrat hat sich jeweils bereit erklärt, die Begehren zu prüfen. Er hat aber stets darauf hingewiesen, dass sich nebst dem finanziellen Aspekt zwei gegensätzliche Interessen ge- genüberstehen: auf der einen Seite das berechtigte Anliegen der Kantone, ihre verkehrspolitisch bedeutsamen Strassen- verbindungen mit Bundeshilfe zu verbessern, auf der andern Seite die seit einigen Jahren prekäre Finanzsituation des Bundeshaushaltes, die eine Ausweitung des finanziellen En- gagements nicht zulässt. Dann kommt noch dazu, dass es auch Leute und Regionen gibt, die einen Weiterausbau der Strassen nicht mehr wollen.
Nun hat der Bundesrat am 16. August 1995 dem Grundsatz nach eine Anpassung des Hauptstrassennetzes beschlos- sen. Die formelle Verordnungsrevision wird später erfolgen. Das heutige Netz geht grossteils auf die sechziger Jahre zu- rück; das ist eine Tatsache. Es galt deshalb, die seitherige Siedlungsentwicklung und die damit verbundenen unter- schiedlichen Entwicklungen der Verkehrspotentiale sowie den Stand des Nationalstrassenbaus zu berücksichtigen. Das hat der Bundesrat getan. Neue Strassen verlangen neue Anpassungen. Das ist immer so. Wenn Sie Autobahnen aus- bauen, dann werden gewisse Hauptstrassen stärker belegt. Der Bundesrat hat sich darum auch entschlossen, fünf Kurz- strecken in den Agglomerationen ins Netz aufzunehmen, wobei vier Strecken als Zubringer zu sehen sind, d. h., vier Strecken weisen einen direkten Bezug zur Nationalstrasse auf.
Ein zweiter Schwerpunkt lag in der Erschliessung der Rand- und Touristikregionen. Darunter fallen - ich bin dankbar, dass Herr Bloetzer das erwähnt hat - namentlich die Verbindungen von der N 9 in Visp - aber sie ist noch nicht in Visp, das ist noch ein anderes Thema, worüber wir sprechen könnten, aber lassen wir das für heute - in die Visper Täler, nach Saas Grund und nach Täsch. Insgesamt, Herr Bloetzer, werden 170 Kilometer Kantonsstrassen neu ins Hauptstrassennetz aufgenommen. Es wurden zehn oder elf Gesuche bewilligt. Gesamthaft hatten wir - ich möchte Ihnen das nicht vorent- halten - etwa neunzig Gesuche, und wir mussten uns auf- grund der Finanzlage auf zehn oder elf Strecken konzentrie- ren. In diesem Sinne erweist sich der Entscheid des Bundes- rates aufgrund der finanziellen Ausgangslage als ausgewo- gen, und mit diesem Entscheid konnten zugegebenerweise nicht alle Bedürfnisse und nicht alle Begehren erfüllt werden. Das ist jedoch im jetzigen Zeitpunkt auch nicht möglich, sonst müssen Sie nicht nur den ersten Schritt, sondern sofort auch den zweiten Schritt tun.
Den Punkten 1 und 2 der Motion wurde demnach Rechnung getragen. Zu Punkt 3 möchte ich lediglich bemerken, dass der Bundesrat nach Artikel 12 des Treibstoffzollgesetzes das Hauptstrassennetz in eigener Kompetenz beschliesst, so dass er dem Parlament keine entsprechenden Massnahmen unterbreiten muss.
Ich möchte noch einmal festhalten: Die jetzt bekannten Bud- getzahlen und die jetzt in Aussicht genommenen Budgetzah- len für 1996 erlauben schon heute nicht, die klassierten Strassen wunschgemäss auszubauen. Ich habe Verständnis
für das Begehren, aber die Mittel diktieren auch hier unsere Möglichkeiten.
Bloetzer Peter (C, VS): Ich bin mit dem Bundesrat einver- standen: Ein erster Schritt im Sinne der Motion ist getan wor- den. Es ist aber eindeutig so, dass mit diesem Schritt das be- stehende Problem noch nicht gelöst ist und dass hier Bedarf an weiteren Entscheiden besteht.
Ich bin mit Bundesrat Ogi einverstanden, dass die gesetzli- chen Grundlagen bestehen und dass der Bundesrat auf dem Verordnungsweg Entscheide fällen kann. Es wäre allenfalls die Frage zu prüfen, ob eine Revision der gesetzlichen Grundlagen und der Kriterien angebracht wäre.
Ich bin damit einverstanden: Es ist nicht zwingend, den Vor- stoss als Motion zu überweisen. Der Vorstoss ist aber nicht erledigt. Es ist nur ein erster Schritt getan worden. Ich ersu- che Sie deshalb, den Vorstoss aufrechtzuerhalten; ich bin einverstanden, dass man ihn in ein Postulat umwandelt.
Präsident: Der Bundesrat beantragt, die Motion als erfüllt abzuschreiben. Der Motionär hält seinen Vorstoss in Form des Postulates aufrecht.
Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates Dagegen
16 Stimmen 10 Stimmen
95.3128
Postulat Brändli Ausgewogene Verkehrserschliessung aller Regionen Desserte équilibrée dans toutes les régions
Wortlaut des Postulates vom 16. März 1995
Eine ausreichende Verkehrserschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und für den privaten Verkehr ist eine wich- tige Voraussetzung für die flächendeckende Besiedlung und Bewirtschaftung unseres Landes. In peripheren Gebieten und im Berggebiet spielt dabei neben der Bahn auch die strassenmässige Erschliessung für den öffentlichen und den privaten Verkehr eine zentrale Rolle.
Ein Vergleich unter den verschiedenen Regionen zeigt, dass heute erhebliche qualitative Unterschiede in bezug auf die Verkehrserschliessung und das Verkehrsangebot bestehen. Mit den bevorstehenden, umfangreichen Investitionsvor- haben («Bahn 2000», Fertigstellung der Autobahnen, Neat u. a.) dürften bestehende Wettbewerbsverzerrungen teil- weise verstärkt werden. Mit zu berücksichtigen sind dabei auch die Beschäftigungseffekte während der Bauphase.
Im Hinblick auf die staatspolitisch wichtige Verpflichtung des Bundes, eine ausgewogene Entwicklung aller Regionen sicherzustellen, wird der Bundesrat ersucht, folgende Punkte konzeptionell zu bearbeiten und soweit möglich im Rahmen des Finanzierungsbeschlusses zur Neat zur Darstellung zu bringen:
Definition von minimalen Erschliessungsstandards, wel- che mittelfristig landesweit erreicht werden sollen. Unter an- derem geht es um die Anschlüsse an das internationale Ver- kehrsnetz, die Leistungsfähigkeit der Verkehrsnetze, die An- gebote des öffentlichen Verkehrs (insbesondere SBB, KTU, PTT), die Entlastung von Siedlungen sowie die Sicherheit der Verkehrsverbindungen;
Bewertung des Erschliessungsgrades der einzelnen Re- gionen und wichtigsten Orte, vorab der Touristenzentren;
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Jahr
1995
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 95.3246
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
03.10.1995 - 08:00
Date
Data
Seite
996-997
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Pagina
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