Motion du Conseil national (Brunner Christiane)
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E 3 octobre 1995
Es geht darum, durch administrative Massnahmen sicherzu- stellen, dass Aussagen nicht verwendet werden können, die eindeutig unter das Berufsgeheimnis fallen. Die Triage der abgehörten Informationen könnte beispielsweise durch eine der Untersuchungsbehörde angehörende Person erfolgen, die sich als Untersuchungsrichter nicht mit dem entsprechen- den Fall befasst. Diese Person würde dann auch dafür sor- gen, dass Berufsgeheimnisse, die durch die Überwachung erkennbar erfasst werden und dem Zeugnisverweigerungs- recht unterliegen, sofort aus den Verfahrensakten ausge- schieden würden. Innerhalb der Bundesanwaltschaft würde beispielsweise eine Triageinstanz eingebaut, die Gespräche von Berufsgeheimnisträgerinnen und -trägern auf die recht- mässige Verwendung im Verfahren beurteilt, wobei diese Funktion zum Beispiel der Leitung des Kontrolldienstes des Isis-Informationssystems übertragen werden könnte, da diese nicht an der Führung von Strafverfahren beteiligt ist. Es muss sich selbstverständlich um eine unabhängige Person handeln, die keine Parteiinteressen vertritt.
Die von Ihrer Kommission für Rechtsfragen beantragte Mo- tion macht es möglich, dass Berufsgeheimnisse künftig bes- ser geschützt werden, ohne dass unter dem Deckmantel des Berufsgeheimnisses Straftaten begünstigt werden. Ich bitte Sie, den Entscheid des Nationalrates, der die Motion Stucky ohne grosse materielle Diskussion überwiesen hat, zu korri- gieren, die Motion des Nationalrates also in ein Postulat um- zuwandeln und dafür die Motion Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu überweisen. Die entsprechenden Vorarbei- ten wurden in meinem Departement bereits gemacht. Wir werden Ihnen demnächst eine entsprechende Gesetzesvor- lage unterbreiten können.
Schmid Carlo (C, Al): Ich möchte keine lange Veranstaltung machen. Ich bin der Auffassung, dass die Anträge der Kom- mission und die Erklärung des Bundesrates zu vernünftigen Zielen und Ergebnissen führen. Ich stelle Ihnen aber trotz- dem den Antrag, die Motion des Nationalrates, ursprünglich eingereicht von Herrn Stucky, abzulehnen.
Wenn Sie den Text der Motion 93.3477 lesen und wörtlich nehmen, dann sehen Sie, dass diese Motion derart über das rechtsstaatliche Empfinden von uns allen, auch von Anwäl- ten, hinausschiesst, dass ich gar nicht erkennen kann, wie wir sie überhaupt auch nur in Form eines Postulates überwei- sen können. Dieser Text macht zum Beispiel Anwälte zu Per- sonen, die sich völlig straflos in wirklich zweifelhaftesten Ge- wässern aufhalten können. Das gesamte Kommunikations- umfeld von Anwälten wird damit zu einem rechtsfreien Raum. Das kann nicht richtig sein, und selbst wenn Herr Salvioni sagt, das Berufsgeheimnis der Anwälte sei ein Pfeiler unse- rer Rechtsordnung - ich habe doch meine Bedenken, das in dieser Form zu akzeptieren, auch wenn ich Anwalt bin -, bin ich der Auffassung, dass auf diesen Berufsstand nicht der Schimmer eines russisch-mafiosen oder eines wirtschafts- kriminellen Schattens fallen darf. Das ist im Moment das Problem, vor dem wir uns wirklich alle hüten müssen.
Daher stelle ich den Antrag, die Motion des Nationalrates abzulehnen.
Motion 93.3477
Abstimmung - Vote Für Überweisung als Postulat Für Überweisung als Motion
10 Stimmen 10 Stimmen
,
Mit Stichentscheid des Präsidenten wird die Motion als Postulat überwiesen Avec la voix prépondérante du président la motion est transmise sous forme de postulat
Motion 95.3202 Überwiesen - Transmis
93.3571
Motion des Nationalrates (Brunner Christiane) Adoption ausländischer Kinder in der Schweiz Motion du Conseil national (Brunner Christiane) Adoption d'enfants étrangers en Suisse
Wortlaut der Motion vom 1. Februar 1995
Der Bundesrat wird ersucht, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, damit ausländische Kinder, die für eine Adop- tion in die Schweiz gebracht werden, sofort in jeder Hinsicht wie Schweizer behandelt werden, namentlich in den Berei- chen Anwesenheitsrecht (Gewährleistung des Aufenthalts), Adoptionsrecht (Möglichkeit, sofort ein Adoptionsverfahren einzuleiten) und Sozialversicherung.
Texte de la motion du 1er février 1995
Le Conseil fédéral est invité à prendre toutes les mesures adéquates afin que les enfants étrangers amenés en Suisse en vue d'une adoption soient immédiatement traités comme des enfants ressortissants suisses sous tous les différents aspects, notamment la garantie du séjour en Suisse, la pos- sibilité d'entreprendre immédiatement des demandes en vue d'une adoption et le traitement identique aux autochtones en matière d'assurances sociales.
Meier Josi (C, LU), Berichterstatterin: Der Nationalrat hat die Motion Brunner Christiane mit 47 zu 31 Stimmen überwie- sen, mit welcher verlangt wird, dass «ausländische Kinder, die für eine Adoption in die Schweiz gebracht werden, sofort in jeder Hinsicht wie Schweizer behandelt werden, nament- lich in den Bereichen Anwesenheitsrecht (Gewährleistung des Aufenthalts), Adoptionsrecht (Möglichkeit, sofort ein Adoptionsverfahren einzuleiten) und Sozialversicherung». Die Kommission beantragt Ihnen, nach der Behandlung des Geschäftes anlässlich von zwei sehr eingehenden Beratun- gen, die Überweisung des Vorstosses als Postulat beider Räte.
Dazu folgendes: Das Haager Übereinkommen von 1993 zum Schutze von Kindern und über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption ist seit Mai 1995 in Kraft. Der Bundesrat hat dieses Abkommen unterzeichnet und ist intensiv daran, seine Ratifikation vorzubereiten. Er hat klar seinen Willen ausgedrückt, unserem Parlament diese Ratifi- kation zu beantragen. Das hätte vor allem zur Folge, dass die im Heimatstaat des Kindes erfolgte Adoption bei uns sofort anerkannt würde. Die Kinder kämen dann mit Adoptiveltern in die Schweiz, welche volle Elternrechte nach unserem Ge- setz hätten. Damit würde unter anderem die Bedingung des schweizerischen Adoptionsrechtes in Frage gestellt, wonach Adoptionen erst nach einem zweijährigen Pflegeverhältnis unter Kontrollbegleitung vorgenommen werden können - dies zum Schutze des Kindes.
Wenn in solchen Fällen trotzdem Probleme auftauchen, sind Umplazierungen sehr schwierig. Die Folgen der Änderung im internationalen Recht sind insbesondere dann, wenn es schliesslich nicht zur Adoption kommt, vielfältig und müssen besonders im Bereich des Sozialversicherungsrechtes ge- nau untersucht werden. Man denke an die Übernahme der Geburtsgebrechenkosten durch die IV. Sorgfalt bei der Prü- fung des Abkommens ist daher am Platze.
Mit der eingeleiteten Ratifikation des Abkommens wäre ein Grossteil der Anliegen der Motion des Nationalrates (Brunner Christiane) verwirklicht, wenn es auch nicht alle Anliegen sind. Die Motion möchte aber, wie ich eingangs sagte, die zur Adoption vorgesehenen Kinder aus dem Ausland sofort den Schweizer Kindern gleichstellen.
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Motion des Nationalrates (Eymann Christoph)
Ihre Kommission hat sich nach Vorlage zusätzlicher Berichte, welche die Komplexität der zu behandelnden Fragen auswie- sen, der Meinung des Bundesrates angeschlossen, dass ein verbindlicher Auftrag heute zu weit ginge. Sie teilt aber das Hauptanliegen von Frau Brunner vorbehaltlos, dass Kinder, die ursprünglich zwecks Adoption ins Land kamen, beim Scheitern der Adoption nicht einfach heimgeschickt werden dürfen.
Wir haben der Umwandlung in ein Postulat nur unter der Vor- aussetzung zugestimmt, dass uns der Bundesrat heute noch einmal zusichert, was in den Akten steht, nämlich dass er be- förderlich für die Verbesserung der Rechtsstellung dieser Kinder sorgt und entsprechende Vorschläge macht, insbe- sondere dass er eine Aufenthaltsgarantie für solche Kinder anstrebt. Damit wäre auch der Weg für eine annexweise Lö- sung der Probleme im Sozialversicherungsrecht offen.
Ich beantrage Ihnen, der einstimmigen Kommission zu folgen und diese Motion des Nationalrates als Postulat beider Räte zu überweisen.
Koller Arnold, Bundesrat: Mit der Motion verlangte Frau Brunner Christiane, dass ausländische Kinder, die für eine Adoption in die Schweiz gebracht werden, sofort in jeder Hin- sicht wie Schweizer behandelt werden, namentlich in den Be- reichen Anwesenheitsrecht (Gewährleistung des Aufent- halts), Adoptionsrecht (Möglichkeit, sofort ein Adoptionsver- fahren einzuleiten) und Sozialversicherung.
Der Bundesrat bittet Sie aus folgenden Gründen, die Motion in ein Postulat umzuwandeln:
Wie ich schon vor dem Nationalrat ausgeführt habe, wird den Anliegen der Motion heute - oder zumindest in nächster Zukunft - bereits teilweise Rechnung getragen. So erlauben die bestehenden Instrumente im Bereich des Aufenthalts- rechts den eidgenössischen und kantonalen Behörden, den ausländischen Pflegekindern, die im Hinblick auf eine Adop- tion in die Schweiz einreisen, ein permanentes Aufenthalts- recht zu gewähren. Ich verweise auf Artikel 8b der Verord- nung über die Aufnahme von Pflegekindern in Verbindung mit Artikel 13f der Verordnung über die Begrenzung der Zahl von Ausländern.
Unsere Behörden sind sich über die spezielle Situation die- ser Kinder im klaren, und sie sind sich auch der gravierenden Folgen bewusst, die eine Rückkehr dieser Kinder in ihren Heimatstaat hätte. Entsprechend wurden denn auch keine Fälle bekannt, in denen ausländische Pflegekinder in trauma- tischer Weise wieder ausgeschafft worden wären, nachdem die ursprünglich geplante Adoption in der Schweiz nicht zu- stande gekommen war.
Dessenungeachtet wird die Ratifizierung des vorgängig er- wähnten Haager Übereinkommens, die wir zurzeit vorberei- ten - Frau Meier Josi -, Gelegenheit bieten, die Rechtslage im Sinne der Motion nochmals zu prüfen. Hinsichtlich der Adoption selbst ist festzuhalten, dass auch Schweizer Bürger aufgrund der geltenden Gesetzesbestimmungen keine Mög- lichkeit haben, sofort, umgehend ein Adoptionsverfahren ein- zuleiten. Vielmehr haben sie zwingend eine zweijährige Pfle- gezeit abzuwarten, während welcher ihre Eignung als künf- tige Adoptiveltern abgeklärt wird; zudem wird geprüft, ob die Adoption im wohlverstandenen Interesse des Kindes liegt. Den Anliegen der Motion könnte somit nur Rechnung getra- gen werden, wenn auch die internen Verfahrensabläufe, ein- schliesslich der Probezeit, neu überdacht würden. Auch diese Prüfung werden wir im Rahmen des Ratifikationspro- zesses an die Hand nehmen, möchten aber das Ergebnis nicht vorwegnehmen.
Was die Krankenversicherung anbelangt, kann ich darauf verweisen, dass mit der Annahme des neuen KVG und des- sen Gültigkeit ab dem 1. Januar des nächsten Jahres alle Pflegekinder den obligatorischen Grundversicherungsschutz geniessen werden und dass damit dieses Anliegen der Mo- tion bereits in sehr naher Zukunft erfüllt sein wird. Im übrigen Bereich der Sozialversicherung, insbesondere im Bereich der Invalidenversicherung, hängt die Gleichbehandlung tat- sächlich davon ab, ob ausländische Kinder rechtsgültig ad- optiert worden sind, sei es, dass die Adoption nach zweijäh-
riger Pflegezeit in der Schweiz ausgesprochen wurde, oder sei es, dass die Kinder bereits in ihrem Herkunftsstaat adop- tiert wurden und dass diese ausländischen Adoptionen in der Schweiz anerkannt wurden.
Nimmt die Schweiz eine liberalere Haltung gegenüber im Ausland ausgesprochenen Adoptionen ein und anerkennt sie auch Adoptionen, die im Herkunftsstaat von Adoptivkindern ausgesprochen werden, wie das übrigens die Haager Kon- vention vorsieht, so werden diese Unterschiede hinfällig. Ge- nau dies ist jedoch eines der massgeblichen Ziele der Haa- ger Konvention über den Schutz von Kindern und die Zusam- menarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption. Mit diesem Staatsvertrag werden die Vertragsstaaten verpflich- tet, die in den anderen Vertragsstaaten konventionskonform ausgesprochenen Adoptionen automatisch, also ohne diese zweijährige Pflegezeit anzuerkennen.
Damit würden ausländische Kinder, welche von Schweizer- bürgern adoptiert werden, künftig bereits mit dem Schweizer Bürgerrecht in die Schweiz einreisen. Allerdings wird hierfür vorausgesetzt, dass die Adoption unter Mitwirkung und mit Zustimmung der schweizerischen Behörden im Herkunfts- staat des Adoptivkindes ausgesprochen wird und dass es sich dabei um eine Volladoption handelt. Dort, wo das Pfle- gekind im Ausland noch nicht adoptiert wurde oder wo es aus einem Nichtvertragsstaat zum Haager Übereinkommen stammt, würde der sozialversicherungsrechtliche Schutz weiterhin erst mit der rechtskräftigen Adoption in der Schweiz voll zum Tragen kommen.
Wie Sie wissen, hat der Bundesrat die Unterzeichnung des Übereinkommens beschlossen und damit seine Absicht be- kundet, den Ratifikationsprozess einzuleiten. Das Bundes- amt für Justiz ist zurzeit daran, die entsprechende Vorlage vorzubereiten und in nächster Zeit in die Vernehmlassung zu geben. Gleichzeitig mit der Ratifizierung wird der Bundesrat auch eine Überprüfung des schweizerischen Adoptionsver- fahrens an die Hand nehmen müssen, um ein allzu grosses Auseinanderklaffen zwischen internen und internationalen Adoptionen zu vermeiden.
Aus all diesen Gründen sind wir der Meinung, dass mit der in Aussicht genommenen Ratifikation des erwähnten Haager Übereinkommens und der damit verbundenen Überprüfung unseres eigenen Adoptionsverfahrens das Nötige getan wird. Wir möchten aber den Ergebnissen nicht vorgreifen und bit- ten Sie daher, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
93.3666
Motion des Nationalrates (Eymann Christoph) Haager Adoptionsübereinkommen. Ratifikation
Motion du Conseil national (Eymann Christoph) Convention de La Haye sur l'adoption. Ratification
Wortlaut der Motion vom 1. Februar 1995
Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament Bericht und An- trag für eine Ratifizierung des Haager Übereinkommens über die internationale Zusammenarbeit und den Schutz von Kin- dern auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Adoption sowie die dafür notwendigen Anpassungen des schweizeri- schen Rechts vorzulegen.
Texte de la motion du 1er février 1995
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement un rapport assorti d'une proposition relatif à la ratification de la
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (Brunner Christiane) Adoption ausländischer Kinder in der Schweiz Motion du Conseil national (Brunner Christiane) Adoption d'enfants étrangers en Suisse
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1995
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Anno
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IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3571
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.10.1995 - 08:00
Date
Data
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Pagina
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