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Postulat Suter
95.3345
Postulat Suter Privater Kombiverkehr Trafic combiné privé
Wortlaut des Postulates vom 23. Juni 1995
Der Bundesrat wird beauftragt, die Einleitung geeigneter Massnahmen zum Aufbau eines privaten Kombiverkehrsan- gebotes innerhalb der Schweiz (Kombiverkehr Schweiz) zu prüfen. Insbesondere sind in die Wege zu leiten:
Bereitstellung einer angemessenen Startfinanzierung, ge- stützt auf die Verordnung vom 29. Juni 1988 zur Förderung des kombinierten Verkehrs und des Transportes begleiteter Motorfahrzeuge (SR 742.149). Das damit zu fördernde An- gebot soll in der Anfangsphase vier werktägliche Güterlinien- züge im Nachtsprung auf der Ost-West- und Nord-Süd- Achse umfassen, welche miteinander sowie mit dem interna- tionalen Kombiverkehr verknüpft sind;
öffentliche Ausschreibung von privaten Partnern unter an- gemessener Minderheitsbeteiligung der SBB durch das Bun- desamt für Verkehr (BAV) unter Festlegung der technischen und finanziellen Modalitäten;
Wahl eines geeigneten Konsortiums durch BAV und SBB unter Einbezug unabhängiger Fachexperten;
Erarbeitung und Finanzierung eines tragfähigen subsidiä- ren Konzeptes bei Nichtgenügen kostendeckender Betriebs- führung in den ersten fünf Betriebsjahren;
Begleitung und Auswertung des Projektes durch das BAV.
Texte du postulat du 23 juin 1995
Le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures néces- saires à la mise en place d'un trafic combiné privé en Suisse. Il y a notamment lieu:
de mettre à disposition les moyens nécessaires au finance- ment initial du projet, en se fondant sur l'ordonnance du 29 juin 1988 sur la promotion du trafic combiné et du trans- port de véhicules à moteur accompagnés (RS 742.149). L'of- fre de prestations à encourager de la sorte doit comprendre dans une première phase la mise en service, pendant la se- maine de travail, de quatre trains de marchandises réguliers circulant la nuit sur les axes est-ouest et nord-sud, les corres- pondances entre ces trains ainsi qu'entre eux et le trafic com- biné international devant être assurées;
de prévoir la mise en adjudication du projet élaboré par des partenaires du secteur privé, l'Office fédéral des transports devant assurer une participation minimale des CFF tout en déterminant les modalités d'ordre technique et financier;
de charger l'Office fédéral des transports et les CFF de choisir un consortium approprié, avec la participation d'ex- perts indépendants;
d'élaborer et de financer un projet subsidiaire adéquat, pour le cas où une gestion couvrant les frais ne pourrait être assurée durant les cinq premières années d'exploitation;
d'assurer le suivi et l'évaluation du projet par l'Office fédéral des transports.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bonny, Cincera, Cornaz, Eymann Christoph, Fischer-Seengen, Fritschi Oscar, Ga- dient, Loeb François, Nabholz, Steiner Rudolf, Wanner, Wittenwiler (12)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der internationale Kombiverkehr wächst enorm und wird ent- sprechend gefördert. Via Neat investiert der Bund Milliarden von Franken in den Nord-Sud-Transit-Kombiverkehr. Der Kombiverkehr innerhalb der Schweiz hingegen wird vernach- lässigt. Dies, obwohl der Bahngütertransport innerhalb der Schweiz ständig Marktanteile verliert, das Strassennetz zu- nehmend überlastet ist (u. a. auf der Ost-West-Achse N 1)
und die Luftreinhalteziele besonders beim Verkehr nicht er- reicht werden.
Daher ist es notwendig, ein neues Transportangebot für den Schweizer Güterverkehr zu schaffen, das mit einer intelligen- ten Kombination der Verkehrsträger eine schnelle Entlastung von Strassennetz und Umwelt ermöglicht: werktägliche Gü- terlinienzüge im Nachtsprung auf den Strecken Genf-Zü- rich-St. Margrethen-Chur und Basel-Chiasso mit Umlade- möglichkeiten in die jeweils andere Himmelsrichtung sowie Verknüpfung mit dem Import-, Export- und Transit-Kombiver- kehr. Kombiverkehr Schweiz ist heute der einzige realisti- sche Vorschlag, um in der Schweiz zusätzliche Güter auf die Schiene zu bringen.
Die SBB testeten 1993 mit Cargo X auf der Strecke Lau- sanne-Zürich ihr eigenes Angebot, leider ohne Erfolg. An- ders beim werktäglichen Güterlinienzug Basel-Zürich-Genf im Nachtsprung der Firma Trans Combi AG: Dort reagierten die Verlader zwar langsam, aber positiv. Leider begann die Trans Combi AG ihre Arbeit mit einer zu geringen Kapitalba- sis, weshalb die SBB am 18. April 1994 die Zugstraktion ab- rupt einstellten. Fazit: Positive Erfahrungen mit einem priva- ten Angebot zeigen, dass der Markt Kombiverkehr innerhalb der Schweiz wünscht. Das realisierbare Marktpotential für das Jahr 2000 wird von einer Studie des Nationalen Forschungsprogrammes 25 «Stadt und Verkehr» auf über 20 Millionen Tonnen geschätzt. Da aber die Umstellung der Logistikketten aufwendig ist, reagieren die meisten Verlader nur langsam und nur im Vertrauen auf ein langfristig gesi- chertes Angebot.
Die vorgeschlagene privatwirtschaftliche Organisationsform für den Kombiverkehr Schweiz (Beteiligung von Transporteu- ren, Spediteuren, lokalen Terminalbetreibern, Grossverla- dern usw .; Minderheitsbeteiligung der Bahnen) hat sich bei der Hupac im internationalen Kombiverkehr seit Jahren be- währt. Sie ermöglicht die notwendige Marktnähe und ent- sprechend schlanke, kostengünstige Produktionsstrukturen. Eine Starthilfe von 10 Millionen Franken deckt gemäss gro- ben, fundierten Abklärungen das anfängliche Betriebsdefizit der ersten zwei Jahre. Mit dieser Starthilfe sowie Betriebsbei- trägen für mindestens drei weitere Jahre (falls wider Erwar- ten ungedeckte SBB-Kosten für die Zugstraktion abzugelten sind) gibt der Bund dem Markt das Signal, dass der Kombi- verkehr Schweiz zumindest mittelfristig gesichert ist und nicht wie sein Vorläufer quasi über Nacht eingestellt wird. Diese Angebotssicherheit ist eine unabdingbare Vorausset- zung für eine breite und positive Reaktion von Verladern und Investoren.
Abklärungen ergaben, dass der allfällige Abgeltungsbedarf pro Transporteinheit maximal halb so hoch ausfallen dürfte wie bei der Hupac. Kombiverkehr Schweiz dürfte aber mittel- fristig wirtschaftlich sein, da:
im Gegensatz zur Neat nur minimale Investitionen nötig sind;
die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen günstig sind (Nachtfahrverbot; 28-Tonnen-Limite; Topographie) und noch günstiger werden (zunehmende Strassenüberlastung; mittelfristig massive Verteuerung der Strassentransporte durch marktkonforme Umsetzung der Alpen-Initiative, lei- stungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, Internalisierung externer Kosten); und
die Verknüpfung mit dem Import-, Export- und Transit- Kombiverkehr und die privatrechtliche Organisationsstruktur eine kostengünstige Produktion ermöglichen.
Kombiverkehr Schweiz ist aber auch volkswirtschaftlich loh- nend. Bei obiger Angebotsstruktur würden jährlich 6 Millio- nen Franken externe Kosten, die durch den Strassentrans- port entstünden, eingespart. Weiter würden pro Jahr 3,5 Mil- lionen Liter Diesel weniger verbrannt. Es käme auch zu Ein- sparungen für die Treibstoffzollkasse, da durch die Abnahme des LKW-Verkehrs ein allfälliger Ausbau der N 1 später erfol- gen müsste. Natürlich handelt es sich um Schätzungen. Der gescheiterte Versuch mit der Firma Trans Combi AG hat aber die Machbarkeit dieses umweltschonenden Gütertransportes unter Beweis gestellt. Es hat sich auch erwiesen, dass die Kunden Mehrpreise in der Grössenordnung von bis zu
Postulat CIP-CN (93.420)
2210
N
6 octobre 1995
15 Prozent in Kauf zu nehmen bereit sind, wenn die Zuver- lässigkeit des Betriebes und dessen Nachhaltigkeit gegeben sind. Die öffentliche Hand kann hier mit relativ wenig Geld einen wirksamen Beitrag zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene leisten.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 5. September 1995 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 5 septembre 1995 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis
94.3436
Postulat Schmidhalter Nationalstrasse N 9 Visp West-Visp Ost Route nationale N 9 Viège ouest-Viège est
Wortlaut des Postulates vom 6. Oktober 1994
Der Bundesrat wird eingeladen, als Vorschlag zu einer kon- struktiven Konfliktlösung in der Bereinigung der Linienfüh- rung N 9, Durchfahrt Visp, eine Variante im Süden von Visp durch einen neutralen Experten abklären zu lassen. Die vom Bundesrat beschlossene Abklärung der technischen Mach- barkeit und der Nachweis der Gesamtkosten sind nicht nur für die am 24. Juni 1992 beschlossene, verbesserte Rhone- variante (Nord), sondern auch für eine mögliche Südumfah- rung von Visp in Auftrag zu geben. Dies im Interesse, damit eine umweltverträglichere (Bodennutzung, Grundwasserpro- bleme, Sicherheitsprobleme mit Chemiewerk Lonza usw.), eine zeitlich schneller realisierbare, eine im Baukasten- system etappierbare und kostengünstigere Variante festge- legt werden kann.
Texte du postulat du 6 octobre 1994
Voici la solution constructive que je propose pour mettre un terme au conflit dont l'enjeu est la traversée de Viège par la N 9: j'invite le Conseil fédéral à faire étudier une variante sud par un expert neutre; je lui demande donc de faire procéder à l'examen de la faisabilité technique et des coûts totaux du contournement de Viège par le sud, comme il a décidé que cela sera fait pour la variante Rhône améliorée (nord), qu'il a arrêtée le 24 juin 1992. Et ce, afin que l'on ait un tracé qui tienne davantage compte des impératifs de la protection de l'environnement (utilisation du sol, protection de la nappe phréatique, prise en compte des problèmes de sécurité que pose l'usine chimique de la Lonza, etc.), qui permette de construire l'autoroute plus rapidement, dont la réalisation puisse être agendée étape par étape et qui coûte aussi moins cher.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Ein gleichlautendes Postulat habe ich am 3. September 1992 eingegeben. Die damals abgegebene Begründung unter 92.3356 hat noch ihre Gültigkeit. Das Postulat wurde bis Ok- tober 1993 nicht beantwortet. Unter wirtschaftlichem und po- litischem Druck habe ich das Postulat vom 3. September 1992 Anfang November 1993 zurückgezogen und am 6. Oktober 1994 nochmals eingegeben.
Im August 1992 haben die Nationalräte Couchepin und Comby mit mir zusammen das gleiche Begehren an den Bun- desrat gestellt. Ich habe den Bundesrat mehrmals schriftlich
gebeten, die technische Machbarkeit und Kostenschätzung als Vergleich zur offiziellen Variante Nord A im Süden von Visp zu untersuchen. Bis zum heutigen Tag habe ich keine Stellungnahme des Bundesrates erhalten.
Mein erstes Postulat «Visp» habe ich einem Vorstoss von Herrn Rüttimann abgeschrieben. Er verlangte seinerzeit par- allel ein Studium einer Tunnelvariante im Knonauer Amt. Herr Bundesrat Schlumpf hat dieses Begehren als eine nor- male Pflichtübung angesehen, und er hat festgehalten, dass der Bund diese Machbarkeitsstudie auch durchführen würde, wenn das Parlament das Postulat ablehnen würde, «sozusa- gen ex officio, ganz einfach, weil das unsere Pflicht ist und weil es auf der Linie des Bundesrates liegt». (Hat man diese Linie verloren?) Textuell hat er ausgeführt: «Man muss doch alles tun, was möglich und machbar ist, um die Nachteile des Strassenbaues zu reduzieren.» (AB 1986 N 1728)
Der Bundesrat müsste meiner Ansicht nach den Bundesrats- beschluss vom Juni 1992 ergänzen. Es müsste festgelegt werden, dass bei der Umfahrung Visp auch eine Südvariante evaluiert wird, dies im Sinne einer Gleichbehandlung von parlamentarischen Vorstössen. Mit Untersuchungskosten in der Grössenordnung von einer halben Million Franken be- steht eine reelle Chance, 70 bis 200 Millionen Franken einzu- sparen. Es ist für «alle» erlaubt, gescheiter zu werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. September 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 septembre 1995
Der Bundesrat hat bisher immer Parallelplanungen abge- lehnt. Das muss auch hier gelten. Eine umfassende Prüfung von Südvarianten kommt daher nur in Frage, sofern die Nordvariante A endgültig verlassen werden muss. Ander- seits verlangt es die Sorgfaltspflicht, abzuklären, ob die vom Postulanten behaupteten Einsparungen möglich sind. Das soll durch eine Prüfung der Vergleichbarkeit der Zahlen an- hand der bestehenden Unterlagen geschehen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
94.3008
Postulat SPK-NR (93.420) Transparenz finanzieller Folgen von Geschäften. Mitbericht der Finanzkommission Postulat CIP-CN (93.420) Transparence des conséquences financières des projets. Corapport de la Commission des finances
Wortlaut des Postulates vom 4. Februar 1994
Das Büro wird gebeten, gemäss Artikel 15 Absatz 3 des Geschäftsreglementes des Nationalrates die Finanzkommis- sion bei Geschäften mit erheblichen finanziellen Folgen zu einem Mitbericht einzuladen.
Das Präsidium der Finanzkommission prüft alle neuen Ge- schäfte und stellt dem Büro im Rahmen des Geschäftszutei- lungsverfahrens bei Geschäften mit erheblichen finanziellen Folgen Mitberichtsanträge durch die Finanzkommission.
Für die Antragstellung solcher Mitberichte räumt das Büro dem Präsidium der Finanzkommission eine zur Vorprüfung der Geschäfte genügende Frist ein.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Suter Privater Kombiverkehr Postulat Suter Trafic combiné privé
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1995
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 95.3345
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 06.10.1995 - 08:00
Date
Data
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2209-2210
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