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OSZE ganz klar dargelegt - ohne Erfolg. Welche weiteren Mittel hat die OSZE zur Verfügung?
Herr Loretan, wir dürfen - wir stellen das in der Vorbereitung auf das Präsidialjahr, die innerhalb des EDA läuft, systema- tisch fest - die Mittel der OSZE nicht überschätzen. Die OSZE, welche übrigens aufgrund des Prinzips der Einstim- migkeit entscheidet, hat im Moment keine anderen Möglich- keiten. Sie hätte nur die Möglichkeit, ihre Langzeitmission zu- rückzuziehen. Auch innerhalb der «Troika» haben wir uns die Frage gestellt, ob eine solche Mission einen Sinn hat, nach- dem sie in zwei Monaten eigentlich wenig erreicht hat. Die Antwort war die folgende: Der Mission ist es immerhin gelun- gen, Herr Loretan, vor drei Wochen ein erstes - wohlverstan- den erfolgloses - Treffen zwischen russischen und tschet- schenischen Vertretern zustande zu bringen.
Der ungarische Missionspräsident, welcher diese Sitzung geleitet hat, hat einen Bericht zugestellt, der zwar nicht opti- mistisch aussieht. Darin teilt er aber mit, ein zweites Treffen werde möglicherweise schon bald folgen, und die Mission versuche weiterhin, nicht nur im humanitären Sektor, son- dern soweit möglich auch im politischen Sektor zu handeln. Es gibt für keine andere Organisation die Möglichkeit, heute in Tschetschenien eine Langzeitmission zu haben. Es ist er- staunlich, dass die russische Seite, die ja den Konflikt als eine rein interne Angelegenheit betrachtet, diese Mission überhaupt zugelassen hat.
Herr Loretan, es stellt sich deshalb die Frage: Wollen wir mit dieser Mission möglicherweise sich ergebende Chancen nützen, oder wollen wir jeden Kontakt vergessen und des- halb Tschetschenien noch mehr sich selbst und den russi- schen Truppen überlassen? Vor diese Frage gestellt, hat die OSZE-Troika bisher die Antwort im Sinne des Verbleibens der Mission gegeben. Sie wissen, die Schweiz gehört dieser Mission mit einer mutigen Diplomatin an. Sie teilt diese Mei- nung ebenfalls, obschon auch sie unter ausserordentlich schwierigen Bedingungen arbeitet und die relativen Chan- cen der Mission ähnlich pessimistisch beurteilt wie Sie und wir.
Über die Frage der Sistierung der Hilfe, Herr Loretan, haben der Ständerat und der Nationalrat in der Frühjahrssession 1995 befunden; ich möchte im Moment auf diese Frage nicht zurückkommen. Ich möchte noch einmal betonen: Wir dürfen diese Hilfe auch nicht als ein Symbol betrachten, Herr Lore- tan. Es ist eine Hilfe von einigen wenigen Millionen Franken, welche tatsächlich in keiner Weise ein Signal darstellen. Es besteht nicht der geringste Zweifel: Die Chance besteht ein- zig darin, dass man über den Dialog mit Russland zu einer Lösung zu kommen versucht. Sonst überlassen wir einfach die ganze Angelegenheit dem eigenen Schicksal, ohne die Möglichkeit zu haben, ein Wort mitzureden. Ich bin Ihnen aber sehr dankbar, wenn Sie mir - im Gespräch, das wir wei- terführen können - mitteilen, falls Sie weitere Möglichkeiten sehen, um der Frage nachzugehen.
Bei der Frage des OSZE-Zwangsmechanismus und bei Ih- rem Hinweis auf den Fall der Türkei, Herr Loretan, muss ich Sie darauf hinweisen, dass die Art von Mission, die wir gerne in der Türkei gesehen hätten und deren Entsendung die Un- terstützung von zehn Ländern bedingt hätte, in Tschetsche- nien eben schon lange präsent ist. Die Einleitung des soge- nannten «Moskauer Mechanismus» ist nicht nötig, weil das damit bezweckte schon realisiert ist: Die Mission ist dort; das hat die Türkei nicht gestattet. Ich betone: Die rechtlichen Me- chanismen können erst in Bewegung gesetzt werden, wenn ein Land nicht freiwillig dazu bereit ist, eine Beobachtermis- sion zuzulassen. Der «Moskauer Mechanismus» kommt also im Fall Tschetschenien gar nicht in Frage, weil das damit Be- zweckte schon erreicht ist.
Das ist die leider nicht sehr zufriedenstellende Antwort, die ich Ihnen gebe. Aber ich möchte Sie anfragen: Wären Sie der Meinung, alle Kontakte müssten unterbrochen werden? Wenn Sie dieser Meinung sind, dann teilt der Bundesrat diese sicher nicht.
Loretan Willy (R, AG): Bundesrat Cotti hat mir die Brücke gebaut für die Antwort. Befriedigt, ja oder nein? Ich erkläre
mich teilweise befriedigt. Ich möchte zwei ganz kurze Be- merkungen nachschieben, verzichte aber auf eine Diskus- sion.
Ich hoffe, Herr Bundesrat, dass Ihr gedämpfter Optimis- mus Realität werden wird und dass man im Rahmen der OSZE-Mission über den gegenwärtigen Zustand der bloss mehr oder weniger geduldeten Präsenz in Tschetschenien hinauskommt. Man kann diese Präsenz als Minierfolg be- zeichnen, aber es ist wirklich nur «mini».
Der Bundesrat hat vom Parlament gemäss Artikel 4 des Osthilfebeschlusses die Kompetenz erhalten, die Hilfe teil- weise zu unterbrechen, wenn gravierende Menschenrechts- verletzungen beim Hilfeempfänger vorliegen. Das sollte der Bundesrat meines Erachtens jetzt als Demonstration sym- bolhaft tun. Da bleibe ich bei meiner Meinung; der Bundesrat kann die seinige behalten. Wir haben ihm das Vertrauen ge- schenkt; er möge es nach bestem Wissen und Gewissen honorieren.
Ich danke Ihnen, Herr Bundesrat Cotti, für die Beantwortung meiner Fragen.
Cotti Flavio, Bundesrat: Ich möchte die heiligen Regeln des Ständerates nicht verletzen. Ich habe kein Recht auf eine Duplik. Ich möchte nur den Vorwurf des «gedämpften Opti- mismus» nicht unwidersprochen lassen, Herr Loretan. So meint es der Bundesrat wirklich nicht. Ich bin bezüglich der Entwicklung sehr pessimistisch. Wenn wir meinen, die letz- ten losen Kontakte dürfen nicht aufgegeben werden, so sage ich das fast aus Verzweiflung, weil es noch schlimmer würde, wenn die OSZE Tschetschenien verlassen würde. «Ge- dämpfter Optimismus» animiert mich in dieser dramatischen Situation wahrhaftig nicht!
Loretan Willy (R, AG): Wegen der «heiligen Bräuche» in die- sem Rat möchte ich Ihnen vorschlagen: Einigen wir uns auf die Formulierung «hochgemuter Pessimismus»!
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Standesinitiative Solothurn Unterschriftenzahlen für eidgenössische Referenden und Volksinitiativen Initiative du canton de Soleure Nombre de signatures requis pour les référendums et les initiatives populaires
Beschluss des Nationalrates vom 13. März 1995 Décision du Conseil national du 13 mars 1995
Wortlaut der Initiative vom 23. März 1993
Die Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 ist nach folgender Vorgabe zu revidieren:
Die Unterschriftenzahlen für das eidgenössische Gesetzes- referendum (Art. 89 Abs. 2 und 89bis Abs. 2) und die eidge- nössische Volksinitiative (Art. 121 Abs. 2) sind angemessen zu erhöhen.
Texte de l'initiative du 23 mars 1993
La Constitution fédérale du 29 mai 1874 est modifiée dans le sens suivant:
Le nombre de signatures requis pour les référendums (art. 89 al. 2 et 89bis al. 2) et les initiatives populaires (art. 121 al. 2) doit être augmenté dans une mesure appro- priée.
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Schmid Carlo (C, Al) unterbreitet im Namen der Staatspoli- tischen Kommission (SPK) den folgenden schriftlichen Be- richt:
Wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 21octies des Ge- schäftsverkehrsgesetzes den Bericht der vorprüfenden Kom- mission über die vom Kanton Solothurn am 23. März 1993 eingereichte Standesinitiative.
Der Kantonsrat von Solothurn beschloss am 17. März 1993, der Bundesversammlung eine Standesinitiative einzurei- chen.
Der Nationalrat hat am 13. März 1995 mit 86 zu 32 Stimmen beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben.
Die Staatspolitische Kommission hat als vorprüfende Kom- mission des Zweitrates die Initiative am 3. April 1995 behan- delt.
Erwägungen der Kommission
Beurteilung des Regelungsbedarfes
Die Kommission geht mit dem Kanton Solothurn im Grund- satz einig, dass in der von ihm aufgeworfenen Frage ein Re- formbedarf besteht. Ein Blick in die Statistik zeigt, dass das Quorum für das Zustandekommen einer Volksinitiative oder eines Referendums bedeutend tiefer ist als bei der Einfüh- rung der Volksrechte: Waren 1891 für das Zustandekommen einer Initiative bzw. eines Referendums die Unterschriften von 7,65 Prozent bzw. 4,59 Prozent der Stimmberechtigten erforderlich, so waren es 1992 noch 2,2 Prozent bzw. 1,1 Prozent. 1977 wurde zwar die Anzahl erforderlicher Un- terschriften für Initiativen von 50 000 auf 100 000, für Refe- renden von 30 000 auf 50 000 erhöht, doch brachte diese aufgrund der Einführung des Frauenstimmrechts vorgenom- mene Anpassung keine Annäherung an das bei Einführung der Volksrechte ursprünglich erforderliche Quorum.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die Gefahr des Miss- brauchs der Volksrechte gross ist, wenn die Unterschriften- zahl eine zu niedrige Hürde darstellt. Indem es immer mehr Initiativen und Referenden zu allen möglichen Themen gibt, werden sowohl die Volksrechte selbst als auch das repräsen- tative Element der schweizerischen Demokratie, d. h. das Parlament, entwertet. Wenn allzuviele Urnengänge stattfin- den, verlieren die Stimmberechtigten das Interesse an einer Beteiligung.
Im Rahmen der Vorprüfung einer Standesinitiative kann sich die Kommission auf die allgemeine Beurteilung des Rege- lungsbedarfes beschränken. Wie die zu treffende Regelung im einzelnen aussehen soll, kann zum jetzigen Zeitpunkt offenbleiben und wird Gegenstand einer eingehenden Prü- fung im Rahmen der Ausarbeitung einer Vorlage bilden müssen. In diesem Rahmen wird zu prüfen sein, ob eine feste Anzahl notwendiger Unterschriften in der Verfassung festgeschrieben wird, und wie hoch diese sein soll, oder ob die Unterschriftenzahlen in Form einer Prozentangabe be- zogen auf die Anzahl Stimmberechtigten festgehalten wer- den sollen.
Weiteres Vorgehen
Gemäss Artikel 21octies Absatz 2 GVG hat die Kommission bei Bejahung des Regelungsbedarfs über den Stand allfällig bereits eingeleiteter Verfahren, die mit der Standesinitiative im Zusammenhang stehen, und über das weitere Vorgehen zu berichten.
Wie Bundesrat Koller angekündigt hat, soll im Rahmen des Projektes der Totalrevision der Bundesverfassung die Über- prüfung der Volksrechte einen der thematischen Schwer- punkte bilden. Im Auftrag des EJPD hat eine Expertenkom- mission Reformvorschläge in diesem Bereich ausgearbeitet. Diese Vorschläge werden voraussichtlich im Sommer 1995 der Öffentlichkeit präsentiert werden. Entwurf und Botschaft sollen im Jahre 1996 der Bundesversammlung unterbreitet werden. Es wäre sinnvoll, das Anliegen der Standesinitiative Solothurn im Rahmen dieses Reformprojektes zu erfüllen.
Falls aber das Anliegen im Rahmen des Projekts Totalrevi- sion nicht verwirklicht wird oder sich dieses über Gebühr ver- zögern sollte, so kann eine Kommission die vorliegende In- itiative in Form einer separaten Vorlage realisieren, voraus- gesetzt, der Rat gibt ihr Folge und der Nationalrat schliesst
sich in der Differenzbereinigung an. Durch Artikel 21novies Absatz 2 und Artikel 21quater Absatz 5 GVG ist die Kommis- sion gehalten, spätestens nach zwei Jahren die Situation neu zu beurteilen und dem Rat Antrag zu stellen, ob die Initiative abgeschrieben oder ob die Frist verlängert und die Initiative in dieser oder jener Weise weiter bearbeitet werden soll.
Grundsätzlich würde auch die Möglichkeit bestehen, mit ei- ner Motion den Bundesrat mit einem Auftrag im Sinne der In- itiative zu betrauen; das Instrument der Standesinitiative bzw. der parlamentarischen Initiative gewährt demgegen- über den Vorteil, dass die Regie des eingeleiteten Rechtset- zungsprozesses beim Parlament verbleibt, indem eine parla- mentarische Kommission Aufträge erteilen und Fristen set- zen kann.
Schmid Carlo (C, Al) présente au nom de la Commission des institutions politiques (CIP) le rapport écrit suivant:
En tant que commission chargée de l'examen préalable de l'initiative déposée le 23 mars 1993 par le canton de Soleure, nous vous soumettons notre rapport, conformément à l'article 21octies de la loi sur les rapports entre les Conseils. Le Grand Conseil du canton de Soleure a décidé le 17 mars 1993 d'adresser à l'Assemblée fédérale une initiative.
Le Conseil national a décidé le 13 mars 1995 par 86 voix contre 32 de ne pas donner suite à l'initiative.
La Commission des institutions politiques du Conseil des Etats a procédé à l'examen préalable de l'initiative le 3 avril 1995.
Considérations de la commission
Appréciation du besoin de légiférer
La commission partage l'avis du canton de Soleure sur la né- cessité d'une réforme. Les statistiques montrent que, par rapport au nombre des électeurs, le nombre de signatures requis pour faire aboutir une initiative populaire ou un réfé- rendum est aujourd'hui nettement inférieur à ce qu'il était au moment où les droits populaires ont été institués. Si en 1891, pour faire aboutir une initiative populaire ou un référendum, il fallait réunir les signatures de 7,65 et 4,59 pour cent des électeurs respectivement ces chiffres étaient tombés à 2,2 et 1,1 pour cent respectivement en 1992. S'il est vrai que le nombre de signatures requis a été porté en 1977 de 50 000 à 100 000 pour les initiatives populaires et de 30 000 à 50 000 pour les référendums, cette mesure n'a pas pour autant permis de revenir au seuil initial pour la raison que le droit de vote avait été accordé aux femmes entre temps.
La commission considère qu'il existe un risque de détourne- ment des droits populaires de leur fin à partir du moment où la barre du nombre de signatures requis est placée trop bas. La multiplication des initiatives populaires et des référen- dums sur tous les sujets imaginables est pernicieuse dans la mesure où elle conduit à dévaluer les droits populaires - les électeurs finissant par se lasser.
La commission chargée de l'examen préalable d'un objet peut limiter cet examen à l'appréciation du besoin de légifé- rer, la mise au point des modalités n'intervenant qu'ultérieu- rement, dans le cadre de l'élaboration du projet. Dans cette seconde phase, il s'agira notamment de décider s'il convient d'inscrire dans la Constitution le nombre de signatures requis sous la forme d'une valeur absolue, puis de fixer ce nombre, ou sous la forme d'une valeur relative, c'est-à-dire en pour cent par rapport au nombre des électeurs. Marche à suivre
En vertu de l'article 21octies alinéa 2 LREC, la commission, dès lors qu'elle a constaté un besoin de légiférer, rend compte de l'avancement d'éventuelles autres procédures lé- gislatives en rapport avec l'initiative et sur la procédure appli- cable.
Ainsi que l'a indiqué M. Koller, conseiller fédéral, le réexa- men des droits populaires constituera l'un des axes majeurs de la future révision totale de la constitution. Une commission d'experts nommée par le DFJP a d'ailleurs formulé un certain nombre de propositions sur la question, qui devraient être rendues publiques au cours de l'été 1995. Un message de-
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vrait être soumis à l'Assemblée en 1996: la meilleure solution serait de traiter à cette occasion l'initiative déposée par le canton de Soleure.
Toutefois, si la question ne devait pas trouver de réponse dans le cadre de ladite révision totale ou que celle-ci soit par trop différée, la commission peut parfaitement matérialiser la présente initiative sous la forme d'un projet séparé, pour autant bien sûr que le Conseil y donne suite et que le Con- seil national se rallie à cette décision dans le cadre de la procédure d'élimination des divergences. Selon les articles 21novies alinéa 2 et 2lquater alinéa 5 LREC, la com- mission a deux ans au plus, soit pour présenter son rapport, soit pour proposer au Conseil de classer l'initiative ou de prolonger le délai.
A priori, rien non plus ne s'opposerait à ce que ce soit le Con- seil fédéral qui propose un texte répondant aux préoccupa- tions du canton de Soleure: il suffirait de l'en charger par voie de motion. Mais l'instrument de l'initiative d'un canton, comme d'ailleurs celui de l'initiative parlementaire, présente l'avantage de laisser le Parlement tenir les rênes, dans la mesure où, en donnant à la commission concernée toute li- berté pour confier des mandats et fixer des délais, il lui per- met de rester maître du rythme et des orientations du proces- sus législatif.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative Folge zu geben.
Proposition de la commission
La commission propose, par 9 voix contre 1 et avec 1 abstention, de donner suite à l'initiative.
Büttiker Rolf (R, SO), Berichterstatter: Die Staatspolitische Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 1 Stimmen, der Stan- desinitiative Solothurn, Unterschriftenzahlen für eidgenössi- sche Referenden und Volksinitiativen, Folge zu geben. Sie bejaht damit den Handlungsbedarf im Vorfeld der Totalrevi- sion der Bundesverfassung.
Das Hauptanliegen der Standesinitiative Solothurn, ausge- löst durch eine Volksmotion - eine Volksmotion ist ein Antrag aus dem Volk an das Kantonsparlament -, muss im Rahmen der Totalrevision in die Bundesverfassung aufgenommen werden. Der Bundesrat will bekanntlich gerade die Volks- rechte zum zentralen Bereich der Verfassungsrevision ma- chen. Deshalb muss im Vorfeld der Totalrevision ein klares Signal im Sinne der vorliegenden Standesinitiative gegeben werden, mindestens was die Überprüfung anbelangt.
Eine angemessene Erhöhung der Unterschriftenzahlen für Volksinitiativen und Referenden muss in eine Gesamtreform der Volksrechte eingebettet werden, und dafür kommt die Totalrevision der Bundesverfassung gerade richtig. Wir sind uns einig, dass eine Volksabstimmung mit dem einzigen In- halt, die Unterschriftenzahlen zu erhöhen, heute bei realisti- scher Einschätzung kaum eine Chance hätte; die Populisten lassen grüssen.
Zur Begründung der Standesinitiative steht für die Initianten der Volksmotion eindeutig das Argument im Vordergrund, dass die starke Zunahme der Abstimmungsvorlagen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger überfordere und dass es deshalb für den Souverän praktisch nicht mehr möglich sei, sich über die einzelnen Abstimmungsvorlagen genau zu informieren.
Wenn man nun die Zahlen etwas genauer analysiert, kommt die Tendenz der steigenden Zahl von eingereichten Volksin- itiativen und Referenden klar zum Ausdruck. Es kann daher kaum überraschen, dass pro Urnengang immer mehr Vorla- gen zur Entscheidung vorgelegt werden. In den Jahren 1990 bis 1994 sind im Durchschnitt pro Urnengang fast vier Vorla- gen zur Abstimmung gelangt. Zweifellos stossen wir damit an die Grenze des Zumutbaren, besonders wenn man auch noch die kantonalen und kommunalen Urnengänge dazu- zählt.
Ein weiteres Anliegen der Standesinitiative ist, die Quoren an die steigende Zahl der Stimmberechtigten anzupassen. Bei
der Einführung des fakultativen Gesetzesreferendums im Jahre 1874 wurde die dafür erforderliche Unterschriftenzahl von den eidgenössischen Räten auf 30 000 festgesetzt. 1891 wurde die Volksinitiative im Rahmen der Partialrevision der Bundesverfassung als weiteres Volksrecht eingeführt. Hier wurde die erforderliche Unterschriftenzahl von den Rä- ten auf 50 000 festgelegt. Prozentual ergab das folgende Werte: 1891 brauchte es für das Zustandekommen einer In- itiative beziehungsweise eines Referendums die Unterschrif- tenzahl von 7,65 bzw. 4,59 Prozent der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger.
Aufgrund der Zunahme der stimmberechtigten Bevölkerung sank dieser Prozentsatz bei gleichbleibender Anzahl erforder- licher Unterschriften. 1971, nach Einführung des Frauen- stimmrechts, brauchte es für das Zustandekommen einer In- itiative bzw. eines Referendums noch die Unterschriften von 1,4 Prozent bzw. 0,84 Prozent der Stimmberechtigten. Aus diesem Grund wurde 1977 die Anzahl erforderlicher Unter- schriften für die Initiative auf 100 000 und für das Referendum auf 50 000 erhöht. Prozentual ausgedrückt bedeutet dies, dass 1978 2,6 Prozent bzw. 1,3 Prozent der Stimmberechtig- ten unterschreiben mussten, damit eine Initiative oder ein Re- ferendum zustande kam. Heute sind diese Quoren weiter ge- sunken. Für das Zustandekommen einer Initiative bzw. eines Referendums sind die Unterschriften von nur noch 2,2 Prozent bzw. 1,1 Prozent der Stimmberechtigten erforderlich.
Für viele Leute in unserem Lande werden die zunehmend feststellbaren Missbräuche - das ist eine weitere Stossrich- tung der Standesinitiative - im besonders sensiblen Bereich der Volksrechte unerträglich. Wo bleibt der Respekt vor ei- nem sauberen demokratischen Willensakt in unserer direk- ten Demokratie, wenn beispielsweise Leute gegen Bezah- lung für das Unterschriftensammeln für Volksinitiativen und Referenden angeheuert werden? In vielen Fällen ist es auch stossend, wie diese bezahlten Unterschriftensammelaktio- nen abgewickelt werden.
Bereits heute weiss man - damit komme ich zum wichtigsten Punkt -, dass das Anliegen dieser Standesinitiative, falls Sie ihr Folge geben, in die Totalrevision der Bundesverfassung eingebettet wird. Wir stehen im Vorfeld der Totalrevision der Bundesverfassung. Bereits heute ist es bekannt, dass der Bundesrat den Bereich Volksrechte im Zusammenhang mit der Totalrevision der Bundesverfassung überprüfen und an- passen will. Es stellt sich nämlich die zentrale Frage, ob die direktdemokratischen Instrumente von 1848 und 1874 zur Lösung der heutigen Probleme überhaupt noch tauglich sind. Die Komplexität und die Quantität der Probleme, der interna- tionale Bezug und der raschere Entscheidungsrhythmus ru- fen nach Anpassung der Entscheidverfahren. Deshalb wäre es im jetzigen Zeitpunkt sicher falsch, die Überprüfung der Unterschriftenzahlen für Volksinitiative und Referendum ein- fach kurzerhand abzuschmettern. Damit würde zweifellos bereits im Anfangsstadium der Totalrevision der Bundesver- fassung ein falsches Signal abgegeben. Gerade im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung muss das Gesamt- system der Volksrechte neu überdacht werden, und dazu ge- hört mit Bestimmtheit die Überprüfung der Unterschriften- zahlen für Volksinitiative und Referendum. Um mehr geht es bei dieser Standesinitiative nicht.
Eine isolierte Erhöhung der Unterschriftenzahlen ohne inte- grale Einbettung in den Gesamtbereich der Volksrechte ist politisch kaum realisierbar, weil damit die Machtbalance ein- deutig zuungunsten des Volkes verschoben wird. Richtig ist es deshalb, im Vorfeld der Totalrevision der Bundesverfas- sung keine präjudizierenden Parlamentsentscheide zu fäl- len, um nicht Signale in die falsche Richtung abzugeben. Der Standesinitiative Solothurn muss im jetzigen Zeitpunkt Folge gegeben werden, weil damit der unbestrittene Handlungs- und Überprüfungsbedarf in einem zentralen Bereich der Volksrechte bejaht wird.
Ich beantrage Ihnen, der Staatspolitischen Kommission zu folgen und der Standesinitiative Solothurn Folge zu geben.
Plattner Gian-Reto (S, BS): Auf die Gefahr hin, dass mich der Vertreter des Standes Solothurn als Populist bezeichnet,
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möchte ich mich gegen diese Initiative seines Kantons weh- ren.
Eingriffe in die Volksrechte sind ohnehin heikel. Sogar wenn man - wie ich - der Meinung ist, dass bei den Volksrechten heutzutage Reformen nötig sind, ist es doch nicht akzepta- bel, als Einzelmassnahme nur und allein die Erhöhung von Unterschriftenzahlen vorzuschlagen.
Der Berichterstatter hat ja ausgeführt, dass im Rahmen der laufenden Totalrevision der Bundesverfassung ein Paket von Volksrechten vorgelegt werden wird, an dem eine Gruppe von Experten lange gearbeitet hat. Aber ich bin - ganz im Gegensatz zu Ihnen - der Meinung, dass wir ein falsches Si- gnal senden würden, wenn wir heute dieser Initiative Folge gäben. Wir würden mit einer Einzelmassnahme in unzulässi ger Weise vorprellen, die für sich allein stehend völlig unak- zeptabel ist. Wir würden den Einschränkungen der Volks- rechte ein Gewicht geben, das ich nicht zu geben bereit bin. Ich habe bei der Erziehung meiner fünf Kinder gelernt, dass man die Menschen weder beschimpfen noch bestrafen, noch ihnen gar das Maul verbieten darf, wenn sie sich nicht so ver- halten, wie man es gerne hätte, sondern dass man mit ihnen reden muss. Genau so verhält es sich mit dem Volk. Natür- lich ist es für uns als Parlament oft ärgerlich, wenn das Volk uns so häufig in unsere doch so wohlgeordneten Geschäfte hineinschwatzt.
Aber das ist kein Missbrauch von Volksrechten, Kollege Büt- tiker, sondern das ist der Gebrauch der Volksrechte, mit de- nen das Volk sich gegen Dinge wehrt, die es entweder nicht versteht oder die es schlicht nicht so haben will. Gegen diese Spannung zwischen Regierung, Parlament und Volk gibt es nur ein Mittel: mit dem Volk zu reden. Dafür sind Initiativen und Referenden das beste Mittel überhaupt. Gerade die Tat- sache, dass diese Mittel existieren und dass sie uns regel- mässig alle drei Monate zwingen, mit den Leuten zu reden, gibt der Schweizer Politik seitens des Volkes eine so hohe Legitimation, wie sie in anderen Ländern nicht zu erreichen ist.
Der Weg der Standesinitiative ist, mit anderen Worten, falsch. Sie will dem Volk das Maul stärker zubinden - nicht gerade verbieten, aber doch zubinden. So erzeugt man beim Volk nicht Verständnis, sondern nur Rebellion. Diese Haltung erinnert mich an das berühmte Bonmot von Bertolt Brecht zu Spannungen zwischen Regierung und Volk. Er hat spöttisch gesagt: «Jetzt haben wir doch eine so gute Regierung, jetzt müssen wir nur noch das Volk auswechseln.» Dies schlägt zwar der Kanton Solothurn nicht vor, aber er möchte doch dafür sorgen, dass das Volk nicht mehr so laut dreinreden kann.
Das ist nicht das, was ich will, und ich wehre mich gegen die Erhöhung der Unterschriftenzahl. In diesem Sinne bin ich gerne ein Populist, Kollege Büttiker.
Ich bitte Sie, geben Sie der Standesinitiative Solothurn keine Folge.
Reymond Hubert (L, VD): En commission, je me suis trouvé seul opposé à l'initiative du canton de Soleure, c'est pourquoi je suis heureux de soutenir aujourd'hui la proposition Plattner de ne pas donner suite à cette initiative. Il est évident - M. Plattner l'a relevé aussi - que le Parlement comme le gouvernement sont souvent irrités par la multiplication des référendums et des initiatives populaires. De là à penser que la simple élévation du nombre de signatures requis résoudra le problème, il y a un pas que nous ne sommes pas prêts à franchir tant que l'on n'aura pas étudié auparavant d'autres mesures.
En croyant résoudre le problème par la seule élévation du nombre de signatures, on risque tout droit d'aboutir à un ré- sultat qui n'est pas favorable à la démocratie, à savoir que seuls les groupes puissants économiquement arriveront à faire aboutir des initiatives populaires et des référendums, alors que des groupes de citoyens ne disposant pas d'infras- tructures administratives très développées - et qui ont pour- tant des idées politiques dignes de considération - ne par- viendront pas du tout à s'exprimer à travers la démocratie di- recte.
Avant donc d'augmenter simplement le nombre de signatu- res requis, d'autres mesures devraient être étudiées en pa- rallèle et éventuellement introduites pour empêcher certains abus. Parmi les mesures qui pourraient être prises, il y a la question de la rétroactivité qui, paradoxalement, n'est pas à l'ordre du jour de la séance d'aujourd'hui alors que le traite- ment de cette question était primitivement prévu; il y aurait, par exemple, l'interdiction de la répétition des initiatives po- pulaires qui portent sur un objet identique et qui reviennent tous les deux ans. Je pense par exemple aux initiatives po- pulaires concernant la protection des animaux: tous les deux ans, il y en a une nouvelle, tous les deux ans il y en a une qui est retoquée. On devrait vraiment étudier un moyen de ralen- tir quelque peu le rythme effréné avec lequel des initiatives populaires reviennent toujours, sur les mêmes sujets.
On devrait aussi étudier et se demander si on doit tolérer en- core la rémunération des gens, voire des enfants, qui récol- tent des signatures dans la rue. On peut se demander aussi si les titres des initiatives populaires - qu'elles soient de gau- che ou de droite peu importe, mais ces titres sont souvent très démagogiques - ne devraient pas être un peu plus filtrés avant même que la récolte des signatures commence. Enfin, on pourrait aussi voir la suite à donner à l'initiative parlemen- taire Petitpierre, qui consiste à demander que les signatures soient récoltées dans les bureaux officiels.
Un expert est venu nous le dire en commission: pour obtenir les signatures nécessaires, il faut 200 000 francs pour un ré- férendum, 400 000 francs pour une initiative populaire et pour triompher devant le peuple, il faut 4 millions de francs. Voilà ce qu'on nous a dit. Si la démocratie directe suisse ne se réduit plus qu'à des chiffres de cette importance, c'est-à- dire du pur business, je crois vraiment que le nombre de si- gnatures ne devient pas l'élément essentiel de la démocratie directe. Il y a en Suisse des gens qui ont des idées, mais qui n'ont pas la puissance économique nécessaire pour récolter plus de signatures que celles qui sont demandées aujourd'hui, nous avons vu cela à plusieurs reprises.
Je rappelle qu'il y a en Suisse - on remarque cela depuis plu- sieurs années - quelques clivages; Dieu sait si celui qui vous parle s'efforce de ne pas les créer. Entre la Suisse romande et la Suisse alémanique il y a eu des clivages dans un certain nombre de votations fondamentales: sur le problème des transports et sur le problème de l'Europe. Il est clair qu'en Suisse romande, par exemple, nous n'avons pas ces infras- tructures puissantes, représentées notamment par certains distributeurs qui sont à même de lancer des initiatives popu- laires ou des référendums très facilement.
On pourrait aussi avoir des initiatives populaires ou des réfé- rendums sur un objet ou un autre qui partent des cantons de Suisse centrale, ou encore des Grisons concernant le pro- blème de sauvegarde de la quatrième langue nationale; or, ces initiatives auraient de la peine à aboutir, alors même que les citoyens qui veulent les lancer ont des idées légitimes, di- gnes d'être soumises au souverain, mais les moyens techni- ques et financiers véritablement déterminants font défaut s'il faut recueillir un nombre encore plus élevé de signatures. Dans ces circonstances, je maintiens la position que j'ai prise en commission et je vous demande de suivre la proposition Plattner de ne pas donner suite à l'initiative du canton de Soleure.
Rhinow René (R, BL): Ich möchte Sie bitten, der Standesin- itiative Folge zu geben. Es war mir zwar nicht vergönnt, fünf Kinder grosszuziehen - ich bedaure das, Herr Plattner, in der Tat -, aber ich gestatte mir trotzdem, einige Bemerkungen zu diesem Geschäft anzubringen.
Meine Haltung, das möchte ich gleich sagen, stellt kein Plä- doyer für eine Erhöhung von Unterschriftenzahlen à tout prix dar. Ich nehme die Standesinitiative als das, was sie nach un- serem Geschäftsverkehrsgesetz ist, nämlich als Anerkennung eines Handlungsbedarfes und nicht mehr. Es gibt auch andere Lösungen - Herr Reymond hat darauf hingewiesen -, um den in der Begründung der Standesinitiative erwähnten Forderun- gen Rechnung zu tragen und zur Lösung der angesprochenen Probleme beizutragen.
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Ich bin auch überzeugt - und gehe hier mit Herrn Plattner ei- nig -, dass wir mit einem solchen Geschäft nicht alleine vors Volk treten sollten, und zwar nicht primär aus taktischen Gründen, sondern weil damit die Probleme nur zum kleinsten Teil gelöst werden können. Mir geht es darum, dass die Wirk- samkeit der Volksrechte im gesamten Prozess der demokra- tischen Willensbildung überprüft und erhöht wird, und dazu müssen wir weiter ausholen; aber wir dürfen, wie es Herr Büttiker gesagt hat, keinen Riegel vorschieben, der ein sol- ches Geschäft praktisch aus Abschied und Traktanden nimmt. Es gibt auch Anliegen, die im Rahmen der Reform der Volksrechte geprüft werden müssen, welche das Mitspra- cherecht des Volkes auf neue Gegenstände ausdehnen. Ich möchte also wiederholen, dass ich der Standesinitiative im Sinne einer Anerkennung des Handlungsbedarfes zu- stimme.
Die Qualität unserer Demokratie bemisst sich nicht nur darin, ob Anregungen aus dem Volk möglichst leicht eingebracht, behördliche Vorlagen möglichst leicht an die Urne gebracht, möglichst viele Abstimmungen über möglichst alle Gegen- stände durchgeführt werden können. Wenn das das Anlie- gen wäre, müssten wir für alle Gegenstände ein obligatori- sches Referendum verlangen. Ich glaube, das will im Mo- ment niemand. Es geht darum, dass anstehende wichtige, grundlegende Probleme in unserem Gemeinwesen rechtzei- tig gelöst werden können, dass die Entscheidungen auch möglichst sachrichtig gefällt werden, dass die Entscheidun- gen des Volkes auf einem möglichst hohen Informations- stand erfolgen und am Schluss auch einigermassen reprä- sentativ erscheinen. Ich darf nur in Klammern sagen - was die wenigsten wissen oder sich vergegenwärtigen -, dass die Mehrheit des jeweils entscheidenden Volkes an der Urne in der Regel etwa zwischen 15 und 20 Prozent unseres ganzen Volkes ausmacht.
Vor allem dürfen wir aber die Augen nicht davor verschlies- sen, dass mit dem Drohpotential von Volksrechten teilweise massiv auf den Gang der Gesetzgebung Einfluss genommen wird, ohne dass das Volk dazu befragt worden wäre. Ich er- innere Sie daran, dass die Verteilung von Ressourcen den Ausgang von Volksabstimmungen jedenfalls unter bestimm- ten Bedingungen erheblich mitbeeinflussen kann und dass in der Tat Missbräuche existieren. Herr Plattner, ich meine da- mit nicht die Zahl von Volksabstimmungen, sondern ich meine etwa das Sammeln von Unterschriften gegen Bezah- lung. Das ist für mich ein Missbrauch. Ich stelle auch fest, dass die Durchführung von Volksabstimmungen zu einem lukrativen Geschäft von PR-Agenturen geworden ist.
Das sind für mich nicht Argumente gegen die Volksrechte überhaupt, aber es sind Argumente für eine Überprüfung, für eine Reform, um das wichtige und unverzichtbare Mitspra- cherecht des Volkes wieder wirksamer werden zu lassen. Dazu müssen wir die Schwarzweiss-Optik endlich verlassen und anerkennen, dass wir über die Volksrechte diskutieren müssen. Ich möchte nicht den Vorwurf des Populismus erhe- ben, das scheint mir zu billig zu sein. Aber ich möchte daran erinnern, dass es bei dieser Diskussion nicht darum gehen darf, dem Gegner eine Haltung «gegen das Volk» vorzuwer- fen und für sich eine Haltung «für das Volk» zu beanspru- chen. Denn wenn wir über die Erhöhung von Unterschriften- zahlen sprechen, dann sagen wir nichts über das Volk als ganzes aus, sondern wir diskutieren darüber, wie gross die Minderheit des Volkes sein muss, die eine Volksabstimmung herbeiführen kann. Das ist die entscheidende Frage in die- sem Punkt. Nicht entscheidend ist demgegenüber, ob wir uns darüber ärgern, dass das Volk zu behördlichen Vorlagen ja oder nein sagt. Es geht auch nicht darum, dass ich be- fürchte, das Parlament verliere Macht. Und polemisch ist der Vorwurf an diejenigen, die hier diskutieren und einen Dialog führen wollen, sie wollten am liebsten das Volk auswechseln. So kommt kein fruchtbarer, kein rationaler Dialog über die Zukunft unserer Volksrechte zustande.
Ich trete demzufolge dafür ein, der Standesinitiative Solo- thurn Folge zu geben, in der Meinung, dass wir die Diskus- sion führen und nicht verhindern sollten. Wir sollten jetzt nicht den Weg dazu verbauen, dass auch die Erhöhung von Un-
terschriftenzahlen im grösseren Rahmen eine mögliche Massnahme sein könnte.
Petitpierre Gilles (R, GE): La notion d'abus des droits popu- laires est une notion que je trouve pernicieuse: ou bien les conditions d'exercice des droits populaires sont réalisées et on use d'un droit, ou bien elles ne sont pas réalisées et on use pas de ce droit. Il n'y a pas en soi de situation abusive en cette matière.
En revanche, qu'il y ait trop de référendums et qu'il y ait trop d'initiatives populaires pour la bonne santé politique de la Suisse, c'est autre chose. Ça n'est pas un abus, c'est un ex- cès quantitatif. Ce dernier est un symptôme, et non une cause de nos problèmes.
J'aimerais insister là-dessus, comme je l'ai déjà fait à plu- sieurs reprises. S'il y a trop de référendums, s'il y a trop d'ini- tiatives populaires, c'est parce qu'il n'y a pas assez de con- fiance dans les autorités, dans les partis, dans le Parlement, dans le Conseil fédéral. Alors vouloir s'attaquer au révéla- teur, vouloir s'attaquer aux symptômes plutôt qu'à la cause me paraît deux fois faux: c'est faux parce qu'on ne va pas au but et c'est faux parce que ça donne l'illusion qu'on est en train de faire quelque chose alors qu'on ne fait rien. C'est la remarque générale que j'aimerais faire pour commencer.
Ensuite, l'augmentation du nombre de signatures est certai- nement la plus mauvaise solution - j'ai déjà eu l'occasion de le dire devant ce Conseil -, c'est celle qui garantit le renfor- cement de la commercialisation de la récolte des signatures, M. Reymond l'a dit incidemment tout à l'heure. Plus le nom- bre de signatures à récolter est élevé, plus les chances de ceux qui achètent les signatures sont bonnes, moins les chances de ceux qui font du vrai travail politique sont bon- nes. Donc, augmenter le nombre des signatures, c'est aug- menter les chances de la commercialisation. Pour moi, c'est déjà une raison de ne pas vouloir donner suite à l'initiative du canton de Soleure.
J'ajoute que pour éviter cette augmentation, j'avais en son temps proposé qu'on en reste au nombre actuel de signatu- res, voire qu'on le diminue. Mais alors, on devrait s'assurer que ces signatures sont vraiment des signatures. Actuelle- ment, ce ne sont pas des signatures, ce sont des listes de noms avec des adresses. Autrement dit, si quelqu'un veut tri- cher, dans le système actuel, il n'a pas un sentiment de grave tricherie s'il prend le bottin du téléphone et qu'il note des noms avec des adresses. Il se dit: «J'indique des gens. Bon, ce n'est pas vraiment eux qui sont venus mettre leur nom, mais enfin j'indique des gens.» Si on exigeait vraiment une signature - c'est une chose dont j'aimerais que la Commis- sion des institutions politiques s'occupe -, celui qui voudrait imiter une signature ferait un faux, ce qui est beaucoup plus détestable à faire. Imiter une signature, faire une fausse si- gnature est quelque chose de beaucoup plus désagréable que de juste mettre un nom qu'on a copié dans le bottin télé- phonique.
J'aurais voulu que ces signatures s'expriment par les mêmes voies que le vote; autrement dit, qu'elles soient l'expression d'une volonté active, positive. Soit qu'on écrive, soit qu'on aille dans les locaux communaux, mais pas qu'on signe parce qu'on en a marre d'avoir quelqu'un qui vous force à signer à la sortie d'un bureau de vote, d'un magasin ou sur le pas de la porte, qu'on signe pour avoir la paix. Il faut que ce soit un geste positif. Encore une fois, cette possibilité-là me paraît la seule bonne parce qu'elle redonne sa véritable valeur à l'ex- pression d'une volonté politique. Le cas échéant elle peut être assortie d'une diminution du nombre de signatures.
Ma dernière remarque se rapporte au renvoi à la révision to- tale de la Constitution fédérale. Je vous ai déjà dit ce que j'en pensais à propos de l'initiative parlementaire 94.433 Huber lundi soir dernier. Alors, on va naturellement mettre ça dans l'entonnoir de la révision totale. Moi, j'aimerais beaucoup mieux - la question est posée; il y a un groupe de travail pré- sidé par Jean-François Aubert qui s'occupe de la question des droits populaires; nous avons exprimé un certain nombre d'idées aujourd'hui - qu'on dise, avec tout le respect qu'on doit à un canton, qu'il ne faut pas donner suite à cette initia-
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tive et qu'on laisse continuer les travaux, sans que ce poids de l'augmentation du nombre de signatures grève les ré- flexions.
Weber Monika (U, ZH): Ich bitte Sie ebenfalls, der Standes- initiative keine Folge zu geben. Ich muss zugeben, dass ich über das Resultat der Kommissionsberatung und die Tatsa- che, dass diese Initiative so klar unterstützt wird, erstaunt bin. Wenn man den Beschluss des Nationalrates sieht, bin ich wieder froh, weil dieser klar gegen diese Initiative spricht. Wir haben allen Grund, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben.
Wir dürfen nicht die Volksrechte beschränken und gleich- zeitig das Regierungssystem so intransparent lassen, wie es bis heute ist. Wir haben ein äusserst intransparentes Regie- rungssystem. Der Bürger kann im Grunde genommen nicht viel ändern. Bei Wahlen gibt es Verschiebungen von zwei, drei Sitzen nach links oder nach rechts, aber im Prinzip kann der Bürger nichts verändern. Ich meine, das erste Recht, das ein Bürger in einer Demokratie hat, ist das Recht auf Trans- parenz. Wenn Sie das Regierungssystem transparenter ma- chen können, können wir auch über diese Volksrechte bezie- hungsweise über die Erhöhung der Unterschriftenzahl bei In- itiativen und Referenden sprechen. Aber im heutigen Zu- stand ist es unfair, den Bürger quasi zu belasten, dem Bürger quasi das Ventil wegzunehmen. Das System ist heute so «gemauert», dass sich nichts verändern lässt, und deshalb muss man wenigstens dem Bürger und der Bürgerin die Möglichkeit geben, sich zu Worte zu melden.
Eine Volksinitiative ist nicht als Instrument für die grossen Parteien geschaffen. Die grossen Parteien können sich in diesen Räten durchsetzen. Das ist ganz normal. Wenn Sie als Vertreter grosser Parteien nun diese Initiative bezie- hungsweise die Erhöhung der Unterschriftenzahl unterstüt- zen, ist das im Grunde genommen eine Arroganz der Macht gegenüber den Kleinen. Volksinitiativen sind dafür geschaf- fen, dass kleine Gruppierungen, Minderheiten, die Möglich- keit haben, etwas zum Ausdruck zu bringen, das ihnen am Herzen liegt. Wenn Sie die Unterschriftenzahlen erhöhen - das haben Sie vor einigen Jahren bereits gemacht -, ist es für kleine Gruppierungen praktisch nicht mehr möglich, eine Volksinitiative zu lancieren. Das ist in unserer Demokratie ein grosser Verlust, auch wenn es unbequem ist, Volksinitiativen zu akzeptieren. Wenn Sie die Unterschriftenzahl erhöhen, haben praktisch nur noch grosse Verbände die Möglichkeit, eine Volksinitiative zu lancieren. Wenn Sie der Ansicht sind, heute seien zu viele Volksinitiativen da, müssen sich die Re- gierungsparteien fragen, wieso diese Volksinitiativen einge- reicht werden. Das Volk ist offenbar unzufrieden, und es ist falsch, wenn man das weiss und trotzdem die Rechte des Volkes einschränkt. Es sollte vielmehr so sein, dass Sie Kor- rekturen in der Politik vornehmen und nicht einfach die Volks- rechte beschränken.
Es scheint mir aus staatspolitischen Überlegungen für un- sere Demokratie und aus einem politischen Gedanken her- aus wichtig, lieber einmal mehr eine unangenehme Initiative zu ertragen und dafür ein Ventil für den Frieden in unserem Land offenzulassen. Mit einer Volksinitiative haben wir ein Ventil für Gruppierungen, die irgend ein Anliegen vorlegen wollen. Sie können das tun, indem sie eine Volksinitiative lancieren. Wir müssen auch den Wert einer Volksinitiative beachten. Das ist entscheidend.
Wenn Herr Rhinow fragt, wie gross die Minderheit sei, die sich zu Wort melden darf, muss ich sagen: Diese Frage darf in einer Demokratie gar nicht gestellt werden, denn an sich hat jedermann das Recht, sich in dieser Demokratie zu mel- den!
Deshalb bitte ich Sie, dieser Initiative keine Folge zu geben und dem Nationalrat zu folgen, der die Initiative klar abge- lehnt hat.
Piller Otto (S, FR): Ich bin auch der Meinung, dass wir dieser Initiative - wie der Nationalrat - keine Folge geben sollten. Ich bin immer wieder erstaunt, wie wir uns über die Initiativen und Referenden, die bei uns lanciert werden, aufregen. Auf
der einen Seite sind wir stolz auf diese Volksrechte, auf der anderen Seite betrachten wir sie als Last.
Politische Vorstösse des Volkes in den Formen der Initiative und des Referendums sind doch eine echte Bereicherung unserer Demokratie! Schauen Sie sich die Situation an, was die Abstimmungsbeteiligung der letzten 30 Jahre anbelangt. Wir haben doch erfreulicherweise festgestellt, dass die Stimmbeteiligung in den letzten Jahren eher zugenommen hat. Das ist doch ein gutes Zeichen.
Ich frage mich, wie viele Kolleginnen und Kollegen wirklich einmal aktiv Unterschriften gesammelt haben. Ich gehöre ei- ner grossen Partei an, die auch immer wieder Initiativen lan- cieren muss, um angehört zu werden oder um ein Problem zur Diskussion zu stellen. Ich habe sehr oft Unterschriften gesammelt. Das ist eine echte Bereicherung. Man kann mit unseren Bürgerinnen und Bürgern diskutieren. Man kann an einem Tisch - beim Sammeln von Unterschriften mit diesen Unterschriftenbögen - politische Themen diskutieren. Ich be- trachte sowohl das Initiativ- als auch das Referendumsrecht als eine grosse, als eine echte Bereicherung. Ich glaube, dass diejenigen, die das einmal mitgemacht haben, wissen, wovon man spricht.
Zum zweiten: Herr Petitpierre und Herr Reymond haben be- reits entsprechende Ausführungen gemacht. Wenn wir die Unterschriftenzahlen erhöhen, gibt es keine guten Initiativen mehr. Ich darf Sie an zwei Initiativen der jüngeren Zeit erin- nern:
Das Thema der Hilfe an Opfer von Gewalttaten wurde durch ein Initiativkomitee aufgegriffen. Wir konnten hier eine sehr gute Grundlage schaffen.
Die Volksinitiative «gegen Missbräuche der Fortpflan- zungs- und Gentechnologie beim Menschen»: Es ging darum, gewisse Regelungen in der Humangenetik auf Ver- fassungsstufe einzuführen, einen neuen Verfassungsartikel einzuführen. Das wurde über eine Volksinitiative angeregt. Es will doch keiner sagen, dass diese Initiative nicht gut war. Wir haben heute einen wunderbaren, griffigen Verfassungs- artikel, der eben von diesen Initianten initiiert wurde. Schauen Sie einmal diese Unterschriftenzahlen an: Die Initi- anten reüssierten immer sehr knapp, weil sie nicht über grosse Finanzpolster verfügten, um Initiativen oder Referen- den zu lancieren. Wollen wir am Schluss eine Demokratie, die darauf hinausläuft, dass das Initiativ- und das Referen- dumsrecht nur noch für finanzkräftige Organisationen, die über eine Infrastruktur verfügen, in Frage kommen? Dann ist unsere Demokratie tot, und wir müssen nicht mehr stolz sein auf unsere Volksrechte.
Wer eine Initiative oder eine Referendum lanciert und in har- ter Knochenarbeit Unterschriften gesammelt hat, der weiss, wovon er spricht. Ich wehre mich auch dagegen, wenn Millio- näre und Grossverteiler vor den Läden Unterschriften sam- meln, indem sie pro Unterschrift etwas bezahlen. Aber auch wenn man mit der Unterschriftenzahl auf 250 000 geht, wer- den diese Initiativen und Referenden lanciert. Die Organisa- tionen allerdings, die im positiven Sinne und aus einer inne- ren Überzeugung in diesem Staat etwas bewegen wollen, je- doch nicht über solche Infrastrukturen verfügen, können in dieser Demokratie schlicht abdanken. Dabei sind wir noch stolz auf diese Volksrechte, insbesondere wenn es dann um EU-Beitritt und EWR-Diskussionen geht.
Wie steht es denn um unsere Volksrechte Initiative und Re- ferendum? Geben Sie sich einmal Rechenschaft über die Zeit, die wir in diesem Parlament aufwenden, um Initiativen zu behandeln. Sie ist doch minim. Von einer Belastung kann keine Rede sein. Ich betrachte die Initiativen als Bereiche- rung. Von mir aus können im Jahr zehn Initiativen eingereicht werden. Wir müssen sie nur zügig behandeln. Bedenken Sie einmal, wie lange wir in dieser Session beispielsweise über die Staatsrechnung diskutiert haben. Das Geld war ausgege- ben. Wir hätten die Diskussion auf eine Viertelstunde redu- zieren und dafür zwei bis drei Stunden aufwenden können, um uns mit Initiativen auseinanderzusetzen. Ich habe Initiati- ven und Referenden nie als Last, sondern als Bereicherung in diesem Staat empfunden. Seien wir doch dankbar, dass die Bürger aktiv sind und uns hie und da vielleicht auch ein-
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mal belastende Vorstösse bringen. Diskutieren wir sie doch durch! Lasst uns Mut haben, die Sache durchzuziehen! Ich habe noch eine letzte Bemerkung: Wir haben heute sehr viele Werbebüros. Sie verdienen sich eine goldene Nase, weil wir in diesem Staate nicht mehr entscheiden, weil wir stattdessen Expertisen und Meinungsumfragen machen las- sen usw. Ich habe festgestellt, dass der Einfluss der Werbe- kampagnen gar nicht so gross ist und dass das Schweizer- volk bei Abstimmungen immer wieder seinen gesunden Men- schenverstand an den Tag legt.
Schauen Sie einmal den grossen, mächtigen TCS, vor dem alle kuschen, wenn es um Verkehrsfragen geht. Wie oft hat der TCS mit seiner riesigen Mitgliederzahl mit dem Referen- dum und mit der Neinparole gedroht, und dann hat er verlo- ren. Das war beispielsweise bei der Autobahnvignette und auch der Schwerverkehrsabgabe der Fall. Ich könnte weitere Beispiele erwähnen. Das ist doch interessant. Es gab eine Werbekampagne für das Nein, und das Volk hat ja gesagt. Dieser Tatsache müssen wir uns bewusst sein. Die Volks- rechte sind mir zu heilig, als dass ich sie jetzt einfach einer Modeströmung preisgeben möchte. Die Standesinitiative Solothurn will ja nicht im Sinne von René Rhinow die Grund- satzdiskussion über die Volksrechte führen, sondern sie will die Unterschriftenzahlen erhöhen. Das ist aber meines Er- achtens das schlechteste, was wir tun können, wenn wir eine lebendige Demokratie erhalten oder sie sogar noch lebendi- ger gestalten wollen.
Ich bitte Sie daher, im Sinne des Nationalrates zu entschei- den und diese Arbeitsgruppe, die die Volksrechte vom Grundsatz her nochmals diskutiert, arbeiten zu lassen, ohne sie mit einer solchen - meines Erachtens zu einseitigen - In- itiative zu belasten.
Morniroli Giorgio (D, TI): Capisco i motivi che hanno indotto il canton Soletta a presentare questa iniziativa. Negli ultimi tempi infatti siamo stati confrontati con una pletora di atti po- polari.
Ich kann den rein mathematisch-statistischen Überlegungen des Kantons Solothurn folgen, die von der Staatspolitischen Kommission unseres Rates übernommen, im schriftlichen Bericht wiedergegeben und durch den Kommissionsspre- cher auch bestätigt worden sind. Sicherlich sind die für das Zustandekommen eines Referendums oder einer Initiative notwendigen Unterschriftenzahlen prozentual zur Bevölke- rungsentwicklung gesunken. Ich frage mich aber, ob diese rein statistischen Überlegungen eine Heraufsetzung der Hür- den rechtfertigen. Volksrechte sind ein qualitatives Prinzip und nicht bloss ein quantitatives Konzept.
Ich möchte nun schon, dass man die Lagebeurteilung von diesem Blickwinkel aus durchführt. Die Verschärfung der Be- dingungen für Referenden und Initiativen wird sicherlich de- ren Anzahl vermindern. Dass man mit diesem Effekt lieb- äugelt, ist emotional nachvollziehbar, besonders weil es sich häufig um «unangenehme» Vorlagen handelt. Ob man aber Gut und Böse auf diese Weise scheiden kann, wage ich in al- ler Form zu bezweifeln. Der Einsatz, den das Sammeln von 50 000 bzw. 100 000 Unterschriften erfordert - Kollege Piller hat es auch gesagt - ist erheblich. Sie wissen, dass es auch Geldmittel braucht, und das ist kein Pappenstiel. Man braucht eine hohe Zahl von Tausendernoten, um ein solches Begehren finanzieren zu können. Erhöht man die notwendi- gen Unterschriftenzahlen, erhöht man auch die finanzielle Hürde.
Ist dies richtig? Frau Weber Monika hat diese Frage auch ge- stellt. Stört man damit nicht ein fundamentales Gleichgewicht im Bereich der Volksrechte? Begünstigt man damit nicht jene, die sich ein Referendum oder eine Initiative finanziell leisten können, und benachteiligt jene, denen die notwendigen Geld- mittel nicht zur Verfügung stehen, obwohl ihr Anliegen durch- aus «legitim» sein kann? Ist es politisch klug, dieses äusserst wichtige und für das gute Funktionieren unseres Staatssy- stems unverzichtbare Instrument abzubauen, indem man sta- tistische Überlegungen als Vorwand ins Feld führt? Ist es rich- tig, ein vitales Ventil - auch Frau Weber hat diese Definition gebraucht -, das es den Bürgern unseres Staates gestattet,
jederzeit Dampf abzulassen, zu drosseln? Soll man die für die politische Stabilität unseres Systems mitverantwortliche Insti- tution der Volksrechte auf diese Weise einschränken? Ich frage mich ernsthaft, ob dies vernünftig ist.
Was die Gefahr des Missbrauchs - dieser Begriff wurde schon bestritten - der Volksrechte anbelangt, habe ich keine Bedenken. Die entscheidende Hürde, mit welcher sich jede Initiative und jedes Referendum letztlich konfrontiert sieht, ist die Volksabstimmung. Gerade diese stellt die wirksamste Bremse dar. Wer greift schon zur Waffe der Initiative oder des Referendums, wenn die Ausgangslage im Hinblick auf die Volksabstimmung von vornherein aussichtslos ist?
Eine Lagebeurteilung in diesem Sinne werden Initiativ- und Referendumskomitees immer durchführen müssen, und zwar unabhängig davon, wie hoch die Zahl der zu sammeln- den Unterschriften festgesetzt ist. Ich glaube auch, dass die in den letzten Jahren erfolgte Schwemme von Volksvorstös- sen, wenn ich das so nennen kann, als ein Zeichen der Zeit zu werten ist. Wir erleben ja in unserem Parlament das glei- che Phänomen: auch hier hat die Zahl der Vorstosse in letz- ter Zeit eine astronomische Entwicklung erfahren. Sollten wir nicht mit dem guten Beispiel vorangehen und zunächst ein- mal selber die Bremse anziehen? Wenn wir schon statisti- sche Überlegungen anstellen wollen, dann müssen wir zu- nächst abklären, ob die Zunahme der Volksvorstösse, be- sonders der Referenden, nicht proportional zu unserer eige- nen frenetischen «Vorstössesucht» zugenommen hat, kurz, wir sollten mit einer Selbstkritik beginnen.
Ich wiederhole: Ich halte die Verschärfung der Bedingungen für das Zustandekommen von Volksinitiativen und Referen- den nicht für das richtige Mittel, um die Zahl der Volksvor- stösse zu drosseln. Ein solches Vorgehen erinnert mich an den Gedankenaustausch zwischen zwei Freunden: «Jetzt kann man den Salat wieder essen», sagt der eine. Darauf der andere: «Wieso, ist er nicht mehr radioaktiv?» «Doch, aber die Grenzwerte wurden heraufgesetzt.» Man sollte es sich nicht so leicht machen und sich darauf beschränken, eine Symptomtherapie zu betreiben - um die medizinische Fach- sprache zu benützen -, oder, anders ausgedrückt, sich der Effektkosmetik hinzugeben. Es wäre viel wichtiger, sich die Frage zu stellen, wieso der Gebrauch der Volksrechte so zu- genommen hat. Diese Frage ist für mich sicherlich in die ak- tuelle Diskussion über das Sinken des Vertrauens des Vol- kes in uns Politiker zu integrieren.
Aus den dargelegten Gründen unterstütze ich den Antrag Plattner.
Simmen Rosmarie (C, SO): Laut der Übersicht über die Ver- handlungen der Bundesversammlung sind im Moment 15 Volksinitiativen hängig und 12 weitere angemeldet. Das ist eine respektable Zahl, welche voraussichtlich auch zu ei- ner respektablen Anzahl von Abstimmungen führen wird. Diese grosse Zahl von Volksinitiativen und auch von Refe- renden - wir rechnen mittlerweile bei jedem grösseren Parla- mentsgeschäft damit, dass das Referendum ergriffen wird und auch zustande kommt -, diese ständig wachsende Zahl von Abstimmungsvorlagen stellt, ob wir es wahrhaben wollen oder nicht, ein Problem für unsere Demokratie dar. Einerseits führt die grosse Anzahl von Vorlagen dazu, dass das Inter- esse der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht durch- hält, und andererseits - das ist ein qualitativer Aspekt, der mich noch mehr beunruhigt - streichen mehr und mehr Bür- gerinnen und Bürger die Segel vor dieser grossen Anzahl. Sie fühlen sich nicht mehr in der Lage, den allzuvielen Vorla- gen die nötige Aufmerksamkeit zu schenken, und die ehrli- chen unter ihnen ziehen es vor, sich gar nicht dazu auszu- sprechen. Damit schmälern wir im Endeffekt das Interesse und die Teilnahme unseres Stimmvolkes an Abstimmungen, und ich denke, dass das nicht der Sinn der ganzen Übung sein kann. Wir opfern einen qualitiativen Aspekt zugunsten einer rein quantitativen Betrachtungsweise, wenn wir die hohe Anzahl an Initiativen und Referenden auch schon als Qualitätsmerkmal bezeichnen.
Es geht nicht darum, Herr Plattner, ob das Volk letztlich mit dem Parlament einverstanden sei oder nicht. Ich wehre mich
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gegen die Unterstellung, dass alle, die sich hier getrauen, diesen ganzen Themenkomplex zu hinterfragen, auch gleich in die undemokratische Ecke gestellt werden. Es geht darum, dass zwei der besten Instrumente unseres Staates, Initiative und Referendum, infolge der Entwicklung der Bevölkerungs- zahl eine Verzerrung erfahren haben, die nicht im Sinne des Verfassungsgebers lag.
Natürlich habe auch ich, Herr Piller - er ist im Moment nicht da - Erfahrung mit dem Sammeln von Unterschriften, so- wohl von solchen, die von mir verlangt werden, als auch von solchen, die ich von den Leuten zu erhalten wünsche. Es gibt jene Leute, die tatsächlich bereit sind, sich auf der Strasse vertieft mit Argumenten auseinanderzusetzen und auch eine Diskussion zu führen. Aber leider sind das sehr viel weniger, als all jene, die ihren Namen aus anderen Gründen - entweder aus Freundlichkeit dem Sammler ge- genüber, weil das Wetter so schlecht ist, er draussen steht und also sehr engagiert sein muss, oder um den lästigen Sammler loszuwerden oder ganz einfach um in Ruhe weiter einkaufen zu können - auf einen Unterschriftenbogen set- zen. Ich möchte nicht alle Schwierigkeiten aufzählen, son- dern nur noch sagen: Die Unsitte, pro gesammelte Unter- schrift einen Geldbetrag an den Sammler zu überweisen, ist mit Sicherheit eine der schlechtesten Methoden, um schmale Studentenbudgets aufzubessern, so sehr das den jungen Leuten auch zu gönnen ist.
Ich glaube wirklich, dass die Initiative des Kantons Solothurn, meines Kantons, hier ein Problem angeht, das in der Totalre- vision der Bundesverfassung angegangen werden muss. Ich gehe nicht so weit, zu sagen, dies sei die einzige Möglichkeit, um das Problem zu lösen; es gibt andere Möglichkeiten, es gibt sicher auch einen Mix. Zu dieser Standesinitiative aber schlankweg nein zu sagen, scheint mir ein verkehrtes Signal zu sein.
Ich bitte Sie, der Standesinitiative Folge zu geben.
Büttiker Rolf (R, SO), Berichterstatter: Zuerst zu Herrn Petit- pierre: Es ist im Bundesgesetz über die politischen Rechte vorgesehen - d. h. bereits enthalten, aber es ist noch nicht in Kraft -, dass neben den Adressen der Unterzeichnenden auch die Unterschrift gegeben werden muss. Das ist in Ihrem Sinne.
Zu Frau Weber Monika: Wenn Sie dieser Standesinitiative Arroganz der Macht vorwerfen, dann beleidigen Sie die Leute, die Unterschriften gesammelt haben, um diese Stan- desinitiative einzureichen. Ich habe Ihnen gesagt, diese In- itiative ist aufgrund einer Volksmotion aus dem Volk an das Kantonsparlament eingereicht worden. Sie ist nicht wie an- dere Standesinitiativen zustande gekommen. Da muss ich Ihnen sagen, wenn Sie das mit einer Handbewegung als Ar- roganz der Macht abtun, wenn man diese Unterschriftenzah- len überprüfen muss, dann muss ich das zurückweisen. Frau Weber, ausgerechnet die Verbände wollen diese Erhöhung nicht, und Sie argumentieren gerade in die andere Richtung. Wenn Sie solche Argumente gebrauchen und dazu die Ver- bandsmacht bejammern, kommt mir nur ein Ausspruch in den Sinn: «Ich erkenn' die Lisel am Geläut.»
Wenn Sie von Arroganz der Macht sprechen, muss ich Ihnen auch sagen: So, wie der Nationalrat diese Standesinitiative behandelt hat - ich spreche nicht vom Resultat der Abstim- mung -, das ist Arroganz der Macht!
Herrn Piller möchte ich noch sagen: Die Standesinitiative ist das eine, und der Antrag der Kommission mit dem schriftli- chen Bericht ist das andere. Wir haben gesagt, dass diese Erhöhung der Unterschriftenzahlen im Zusammenhang mit den gesamten Volksrechten eine Möglichkeit ist. Es geht nicht darum, einfach nur die Unterschriftenzahlen zu erhö- hen. Den ganzen Bereich der Volksrechte wollen wir im Zu- sammenhang mit der Totalrevision der Bundesverfassung überprüfen. Dort ist die Reform der Volksrechte angekündigt worden. Nun wollen Sie heute im Vorfeld einen Punkt daraus vorschnell abwürgen und sagen, Schluss damit, das kann nicht überprüft werden.
Die Kommission ist der Meinung, dass das im Gesamtzu- sammenhang mit den Volksrechten überprüft werden soll.
Schmid Carlo (C, Al): Ein erster Grund, der die Kommission dazu geführt hat, diesem Geschäft positiv zu begegnen, war der Umstand, dass es sich um eine Standesinitiative handelt, die aufgrund einer Volksmotion, einer besonderen Art der Mitsprachemöglichkeit im Kanton Solothurn, zustande ge- kommen ist und die im Nationalrat praktisch abgeschmettert wurde. Es bestand die Auffassung, dass in einer bestimmten Art freundeidgenössischer Freundlichkeit auf eine solche Standesinitiativen anders zu reagieren ist als mit einem trok- kenen Nein, zumal in dieser Angelegenheit ein offenkundi- ges Missbehagen besteht. Ich bin sehr vorsichtig und zurück- haltend mit der Formulierung «Missbrauch der Volksrechte». Ich würde das auch sehr zurückhaltend beurteilen. Aber dass man hier Missbehagen haben kann, ist an der Anzahl der Vorstösse zu dieser Frage festzustellen: Wir haben eine par- lamentarische Initiative Blatter, wir haben im Nationalrat eine parlamentarische Initiative Rychen und auch eine parlamen- tarische Initiative Seiler Hanspeter gehabt. Das beweist, dass man diskutieren will und dass diskutiert werden soll. Letzten Endes haben wir die Totalrevision der Bundesverfas- sung vor uns, bei der in der Tat bereits seit Monaten unter der Agide unseres ehemaligen Kollegen Jean-François Aubert ernsthaft am ganzen Komplex Volksrechte studiert, diskutiert und gearbeitet wird; das Ergebnis wird vermutlich im Laufe dieses Sommers öffentlich präsentiert. Vor diesem Hinter- grund den Solothurner Stimmbürgern zu sagen, wir hätten nichts am Hut mit ihrem Vorschlag, das konnten wir nicht tun. Ich lade Sie ein, den Bericht wörtlich zu nehmen. Bei den Er- wägungen der Kommission heisst es: «Im Rahmen der Vor- prüfung einer Standesinitiative kann sich die Kommission auf die allgemeine Beurteilung des Regelungsbedarfes be- schränken. Wie die zu treffende Regelung im einzelnen aus- sehen soll, kann zum jetzigen Zeitpunkt offenbleiben und wird Gegenstand einer eingehenden Prüfung im Rahmen der Ausarbeitung einer Vorlage bilden müssen.» Ich bitte Sie, dies so zu sehen.
In einem Punkt möchte ich einen relativ brutalen Angriff ab- zuwehren versuchen. Ich glaube nicht, Herr Plattner, dass es bei diesem Geschäft um die Frage geht, wer für die Volks- rechte und wer gegen die Volksrechte sei. Dass man im Be- reich der Volksrechte etwas weiter oder weniger weit gehen kann, solche Auffassungen finden Sie im Volke selbst, vor al- lem aber möchte ich darauf hinweisen, dass eine Erhöhung der Unterschriftenzahl nicht etwas mit der Abstimmungs- möglichkeit des Volkes zu tun hat. Vielmehr definiert das Recht, wie Herr Rhinow in einer vielleicht etwas provokanten Formulierung gemeint hat, wie gross oder wie klein die Min- derheit sein soll, die eine Abstimmung provozieren soll.
Wenn Herr Petitpierre sagt, eine Erhöhung der Stimmenzahl kommerzialisiere die ganze Angelegenheit noch, ist das für mich eine derart neue Überlegung, die schlagend beweist, dass hierüber tatsächlich nachgedacht werden muss. In diesem Sinne ersuche ich Sie, diesem Nachdenken nicht den Riegel vorzuschieben, sondern - auch etwas in Courtoi- sie mit dem Stand Solothurn - Ihrer Kommission zuzustim- men.
Petitpierre Gilles (R, GE): J'aimerais très rapidement répon- dre deux choses après avoir entendu M. Schmid Carlo: 1. Le problème de la commercialisation est vite vu. Les gens qui doivent travailler pour avoir une signature ont beaucoup plus de peine que celui qui donne un ou deux francs par si- gnature pour la récolte. C'est tout à fait évident que l'aug- mentation du nombre de signatures favorise les gens qui les achètent et défavorise ceux qui les récoltent «à la main».
Initiative parlementaire. Amnestie fiscale générale
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E 14 juin 1995
gnatures, dans notre Chambre, sont considérées comme proposant quelque chose qui doit être rejeté, on prend une partie du peuple et on lui dit non. Je ne crois donc pas qu'il soit catastrophique, avec tout le respect qu'on a pour un can- ton, de ne pas donner suite à une initiative «populaire» can- tonale. C'est un moyen choisi librement par le canton: il choi- sit les moyens, il choisit aussi leurs conséquences.
Je ne me sens pas du tout irrespectueux envers le peuple d'un canton quand je propose de ne pas donner suite à une initiative cantonale.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission (Folge geben) Für den Antrag Plattner (keine Folge geben)
24 Stimmen
11 Stimmen
An den Nationalrat - Au Conseil national
94.426
Parlamentarische Initiative (Delalay) Allgemeine Steueramnestie Initiative parlementaire (Delalay) Amnistie fiscale générale
Wortlaut der Initiative vom 7. Oktober 1994
Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich die folgende Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwur- fes ein:
Artikel 9 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfas- sung
Der Bund kann in den Jahren 1995-1999 eine einmalige Steueramnestie durchführen, die sich auf die Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden erstreckt.
Die Bundesgesetzgebung legt den Zeitpunkt der Amnestie fest und bestimmt deren Voraussetzungen und Wirkungen.
Texte de l'initiative du 7 octobre 1994
En vertu des articles 93 alinéa 1er de la Constitution fédérale et 21bis de la loi sur les rapports entre les Conseils, je dé- pose l'initiative suivante conçue sous forme d'un projet ré- digé de toutes pièces:
Article 9 des dispositions transitoires de la constitution
Pendant les années 1995-1999, la Confédération peut instituer une amnistie fiscale unique, ayant effet pour les im- pôts fédéraux, cantonaux et communaux.
La législation fédérale fixera le moment de cette amnistie et elle en définira les conditions ainsi que les effets.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bisig, Bloetzer, Bühler Ro- bert, Büttiker, Cavadini Jean, Cavelty, Cottier, Coutau, Da- nioth, Delalay, Frick, Gadient, Huber, Küchler, Kündig, Mor- niroli, Reymond, Rhyner, Roth, Ruesch, Salvioni, Schmid Carlo, Schule, Seiler Bernhard, Uhlmann, Ziegler Oswald, Zimmerli (27)
Salvioni Sergio (R, TI) unterbreitet im Namen der Kommis- sion für Rechtsfragen (RK) den folgenden schriftlichen Be- richt:
Wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 21ter des Geschäfts- verkehrsgesetzes den Bericht der vorprüfenden Kommission über die von Herrn Delalay am 7. Oktober 1994 in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes eingereichte parlamentari-
sche Initiative. Die Kommission hat am 2. März 1995 den in- itianten angehört.
Schriftliche Begründung des Initianten
Die Steueramnestie ist eine Rechtshandlung, die auf der Souveränität des Staates beruht. Eine Steueramnestie ge- hört in den Bereich der Ausnahmegesetzgebung, die erlas- sen werden muss, wenn Umstände vorliegen, welche sie rechtfertigen. Die Gründe für eine Steueramnestie sind heute offensichtlich:
Das jährliche Defizit der öffentlichen Haushalte in der Schweiz von insgesamt rund 17 Milliarden Franken ist der- massen beunruhigend, dass alle legalen Mittel eingesetzt werden müssen, mit denen die Einkünfte erhöht werden kön- nen.
Mit der Änderung der direkten Bundessteuer, der Harmo- nisierung der kantonalen Gesetzgebungen, mit der Anpas- sung der Stempelsteuer und der Einführung der Mehrwert- steuer ist eine grundlegende Steuerreform eingeleitet worden. 3. Dem Wirtschaftskreislauf werden durch eine Steueramne- stie grosse Kapitalbeträge zugeführt, was die Investitionen, den Wirtschaftsaufschwung und die Schaffung neuer Ar- beitsplätze begünstigt.
Wird das Geld, das im Ausland angelegt ist und damit der Verrechnungssteuer entgeht, in die Schweiz zurückgeholt und hier investiert, dann fördert dies die Entspannung bei den Zinssätzen.
Die jüngsten Debatten im Parlament über die Motion für eine generelle Steueramnestie sowie über die Standesinitia- tiven zum gleichen Thema haben zur Annahme des Prinzips einer allgemeinen Steueramnestie geführt.
Wenn Steuerpflichtige, beispielsweise infolge Erbschaft, ohne eigenes Verschulden in eine illegale Steuersituation geraten, ist es im Interesse der Öffentlichkeit, dass sie diese Illegalität bereinigen können.
Die 1969 vom Volk beschlossene Amnestie war in der Durchführung und im Ergebnis ein voller Erfolg.
Aus diesen Gründen sollte die allgemeine Steueramnestie unbedingt so bald wie möglich erlassen und damit den Be- schlüssen des National- und Ständerates Folge geleistet werden. Das Argument, man solle das Ergebnis der Initiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer abwarten, ist nicht stichhaltig. Die allgemeine Steueramnestie betrifft in der Tat nicht nur den Bund, sondern auch die Kantone und die Gemeinden. Zudem ist der Vorschlag zur Abschaffung der direkten Bundessteuer von den eidgenössischen Räten noch nicht behandelt worden, und seine Erfolgschancen sind ungewiss.
Erwägungen der Kommission Beurteilung des Regelungsbedarfs
Die Motion Delalay (92.3249), die eine allgemeine Steueram- nestie verlangt, wurde vom Ständerat am 1. März 1993 und vom Nationalrat am 18. März 1994 überwiesen. Die Standes- initiativen Jura und Wallis zum gleichen Thema wurden des- halb abgeschrieben.
Anlass zur Einreichung einer parlamentarischen Initiative gab die zögerliche Haltung des Bundesrates bei der Um- setzung der Parlamentsbeschlüsse und schliesslich die Ant- wort des Vorstehers des EFD in der Fragestunde vom 26. September 1994 im Nationalrat: Nach seinem Dafürhal- ten muss zuerst über die Initiative zur Abschaffung der direk- ten Bundessteuer entschieden werden, da im Falle einer Ab- schaffung der direkten Bundessteuer eine Steueramnestie auf Bundesebene hinfällig würde.
Die parlamentarische Initiative Delalay übernimmt - unter Anpassung der Jahreszahlen (damals ging es um die Jahre 1969 bis 1973) - den Wortlaut der letzten Steueram- nestie vom Jahre 1969.
Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass eine Steueramnestie sich positiv auf die Konjunktur und die Fi- nanzlage von Bund, Kantonen und Gemeinden auswirken würde. Die Amnestien von 1945 (Verrechnungssteuer) und 1969 zeigten positive Ergebnisse und haben beträchtliche Vermögensmassen zutage gefördert.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Standesinitiative Solothurn Unterschriftenzahlen für eidgenössische Referenden und Volksinitiativen
Initiative du canton de Soleure Nombre de signatures requis pour les référendums et les initiatives populaires
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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Jahr
1995
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Anno
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III
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Sommersession
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Session d'été
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Ständerat
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Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
17
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Geschäftsnummer 93.303
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14.06.1995 - 08:00
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602-610
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