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gimes zu gewinnen, nachdem die Vorbereitungstreffen für die Konferenz zur Verlängerung des Vertrages gezeigt hat- ten, dass offenbar keine andere mit diesem Ziel eindeutig vereinbare Variante grössere Unterstützung fand.
Unsere Delegation an der Konferenz hat indessen in ihrer Grundsatzerklärung daran erinnert, dass das Ziel eines star- ken und dauerhaften Nichtverbreitungsregimes auch mit der Verlängerung um lange, feste, erneuerbare Fristen von bei- spielsweise 25 Jahren erreicht werden könnte. Sie hat klar gemacht, dass wir die unbefristete Verlängerung mit der fe- sten Erwartung verbinden, dass die Nuklearmächte ihren im Vertrag abgegebenen Abrüstungsversprechen voll nach- kommen werden. Sie kennen das Ergebnis der Konferenz. Es ist aus unserer Sicht befriedigend. Unser Hauptziel an der Konferenz, die Aufrechterhaltung eines starken und dauer- haften Nonproliferationsregimes, wurde erreicht. Die be- schlossene Stärkung des periodischen Überprüfungsprozes- ses und die Prinzipienerklärung berücksichtigen diese Anlie- gen. Wir werden aber die Bemühungen um die Erreichung al- ler Vertragsziele in Zukunft weiterhin stimulieren.
Zur Frage 4: Die Antwort ist nein. Die Schweiz setzt sich per- manent für multilaterale Verifikationsmassnahmen ein. Sie bietet regelmässig bilateral ihre Dienstleistungen an, zum Beispiel: Ausbildungsprogramm für C-Waffen-Inspektoren, Mitwirkung des AC-Labors in Spiez bei den Spezialinspektio- nen der Uno im Irak usw.
Zur Frage 5: Die Bundesanwaltschaft verfolgt die Problema- tik, die Sie in dieser Frage erwähnen, systematisch und mit der nötigen Aufmerksamkeit. Ihr sind bisher keine konkreten Fälle bekannt geworden.
Huber Hans Jörg (C, AG): Ich danke Herrn Bundesrat Cotti für die Antwort. Ich erwarte, dass die Aussenpolitische Kom- mission und die Sicherheitspolitische Kommission sich in Zu- kunft mit dem Thema der Nonproliferation und den Gefahren der Proliferation intensiver auseinandersetzen. Wenn dies der Fall ist, dann erkläre ich mich von den Antworten, die ich erhalten habe und welche den grossen Rahmen abgesteckt haben, als befriedigt.
95.3006
Interpellation Loretan Tschetschenien-Konflikt Conflit de Tchétchénie
Wortlaut der Interpellation vom 23. Januar 1995
Mit einer «Erklärung» hat der Bundesrat am 11. Januar 1995 erst- und letztmals offiziell Stellung genommen zu den gewalttätigen und äusserst brutalen Aktionen Russlands in Tschetschenien. Diese Erklärung kann nicht voll befrie- digen. Ich stelle deshalb dem Bundesrat die folgenden Fragen:
Wie beurteilt der Bundesrat die fortgesetzte, massive Ge- waltanwendung Russlands gegen die Bevölkerung Tschet- scheniens, nachdem offenbar die internationalen Appelle, dem Blutvergiessen sofort ein Ende zu setzen, die Men- schenrechte zu respektieren und eine politische Lösung auf dem Verhandlungsweg anzustreben, keine Früchte getragen haben? - Teilt er insbesondere die Meinung, wie sie am ver- gangenen 20. Januar u. a. der Deutsche Bundestag geäus- sert hat, dass die Prinzipien der OSZE, der Menschenrechts- konvention der Uno sowie der Genfer Übereinkommen aufs schwerste verletzt wurden und immer noch werden?
Wie beurteilt der Bundesrat das Vorgehen Russlands im Zusammenhang mit der sicherheitspolitischen Lage in Eu- ropa sowie im Hinblick auf das künftige Verhalten dieser nach wie vor hochgerüsteten Macht gegenüber dem «nahen Ausland», z. B. gegenüber den drei baltischen Staaten?
Ist der Bundesrat bereit, die Wirtschafts- und Finanzhilfen aus den Ost- und Mitteleuropakrediten gegenüber der Russi- schen Föderation zumindest vorübergehend, d. h. bis zur Beendigung der Gewalt in Tschetschenien, einzustellen?
Gedenkt der Bundesrat wegen der schwerwiegenden Ver- letzungen der Menschenrechte eine Initiative für die Ingang- setzung des OSZE-Zwangsmechanismus gegenüber Russ- land zu lancieren (analog der Aktion gegenüber der Türkei)? 5. Wenn nicht, welche anderen Massnahmen gedenkt der Bundesrat auf dem diplomatischen Parkett zu lancieren?
Texte de l'interpellation du 23 janvier 1995
Le 11 janvier 1995, dans une «déclaration», le Conseil fédé- ral a pris officiellement position, pour la première et dernière fois, sur les actes d'une extrême brutalité perpétrés par la Russie en Tchétchénie. Cette déclaration n'étant pas entiè- rement satisfaisante, j'adresse les questions suivantes au Conseil fédéral.
Que pense-t-il des innombrables actes de violence qui ont été commis par la Russie - et qui continuent de l'être - contre la population de la Tchétchénie, alors que les appels du monde entier, lancés pour que l'on mette immédiatement un terme au bain de sang, pour que l'on respecte les droits de l'homme et pour que l'on trouve une solution politique au conflit par la négociation, n'ont manifestement pas porté leurs fruits? Partage-t-il l'avis exprimé notamment par le Bun- destag, le 20 janvier dernier, selon lequel les principes de l'OSCE, de la Convention de l'ONU sur les droits de l'homme et des Conventions de Genève ont été très gravement violés et qu'ils continuent de l'être?
Comment juge-t-il l'action de la Russie par rapport à la si- tuation en Europe sur le plan de la politique de sécurité? Quelle attitude pense-t-il que cette puissance, toujours forte- ment armée, va adopter à l'avenir à l'égard des nouveaux Etats de la région, notamment des trois Etats baltes?
Est-il prêt à suspendre, pour le moins provisoirement, jusqu'à ce que le conflit prenne fin, l'aide économique et fi- nancière dont bénéficie la Fédération de Russie au titre des crédits accordés aux pays d'Europe centrale et d'Europe de l'Est?
Entend-il, face aux violations extrêmement graves des droits de l'homme, agir pour que l'OSCE mette en place son mécanisme de contrainte vis-à-vis de la Russie (à l'instar de l'action menée contre la Turquie)?
Si tel n'est pas le cas, quelles actions entend-il lancer sur la scène diplomatique?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Beerli, Bühler Robert, Büt- tiker, Danioth, Gemperli, Huber, Morniroli, Rhyner, Rüesch, Seiler Bernhard, Uhlmann, Ziegler Oswald (12)
Loretan Willy (R, AG): Über die von 12 Mitunterzeichnerin- nen und Mitunterzeichnern mitgetragene Interpellation vom 23. Januar 1995 hat in der Frühjahrssession bereits eine Art Vordiskussion stattgefunden. Dies im Rahmen der Debatte über die Berichte des Bundesrates sowie der schweizeri- schen Parlamentarierdelegation beim Europarat, vor allem im Zusammenhang mit dem Gesuch der Russischen Föde- ration um Aufnahme in den Europarat. Dieses Gesuch ist be- kanntlich genau wegen den Fragen, die mein Vorstoss the- matisiert, auf Eis gelegt.
Damit wurde meinem bei der Einreichung des Vorstosses gestellten Begehren um dringliche Behandlung indirekt Rechnung getragen. Das Büro hatte die formelle dringliche Behandlung ja abgelehnt. Ich kann daher heute auf eine ein- gehendere Begründung der aus fünf Fragen bestehenden In- terpellation verzichten. Die Fragen sind am 13. März zum Teil bereits beantwortet worden, insbesondere in drei Berei- chen:
Die gravierenden Verletzungen von Menschenrechten durch Russland in Tschetschenien;
das bislang leider wirkungslose Operieren der Organisa- tion für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE);
die Frage, ob nicht die schweizerische «Osthilfe» gegen- über Russland eingestellt werden muss.
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Das ist die Thematik des Vorstosses. Ich habe mir überlegt, ob ich die Interpellation zurückziehen solle, indessen davon abgesehen, weil ich Wert darauf lege, dass unser Aussenmi- nister heute Gelegenheit erhält, die im März erteilten Aus- künfte und Beurteilungen angesichts der nach wie vor äus- serst beunruhigenden Situation aufzudatieren.
Der äusserst grausame Krieg der Russen gegen die Tschet- schenen, welche um ihre Autonomie und ums nackte Über- legen kämpfen, geht mit unverminderter Härte weiter, Sie können die heutige Presse konsultieren. Laut Pressemittei- lungen sind dabei bislang bei diesen Kampfhandlungen der Russen Zehntausende von Zivilisten, Zehntausende von An- gehörigen der tschetschenischen Bevölkerung getötet wor- den. Die «Neue Zürcher Zeitung» vom 27./28. Mai 1995 hat diesen Krieg, zusammen mit anderen der neuesten Zeit, als «gewollten und zielgerichteten Völkermord» bezeichnet, demgegenüber eine unparteiische Haltung einzunehmen eine moralische und strategische Fehlleistung erster Güte sei, die sich unweigerlich rächen werde. Der russische Prä- sident Jelzin allerdings pflegt die Aktionen seiner bewaffne- ten Macht in Tschetschenien als «Nichtkrieg» zu bezeich- nen, es gehe lediglich um die «Entwaffnung von Banditen». Dabei sind Angriffe gegen Zivilisten zu Dutzenden einwand- frei dokumentiert. Dass dies nicht an den Haaren herbeige- zogen ist, belegte mir ein Gespräch von gestern mit Kollege Nationalrat Dumeni Columberg, der in allerjüngster Zeit mit einer Delegation des Europarates in Tschetschenien war. Er bestätigt, dass in Gefangenenlagern unhaltbare Zustände herrschen, dass jedermann, der keinen Ausweis, der als ge- nügend erachtet wird, auf sich trägt, durch die russische Ar- mee in sogenannte Filtrationslager - anders gesagt: in Kon- zentrationslager - interniert wird. Er spricht von «Bildern des Grauens und des Schreckens». Columberg sagt weiter - ge- mäss einer Mitteilung der Schweizerischen Depeschenagen- tur nach einem Gespräch mit ihm -, dass schwerwiegende militärische Übergriffe der Zivilbevölkerung grosses Leid zu- gefügt haben und dass zwischen der Bevölkerung und den russischen Truppen ein enormer Hass besteht. Das ist be- greiflich.
Die Delegation des Europarates hat die Russen aufgefordert, den Konflikt endlich auf politischem Weg zu lösen. Sie hat an die russischen Behörden appelliert, für die Einstellung der Menschenrechtsverletzungen und der Übergriffe der Armee besorgt zu sein und die Schuldigen zur Rechenschaft zu zie- hen, wie sich das in einem Rechtsstaat - was Russland neu- erdings sein will - gehört.
Nun, was unternimmt die OSZE, in welcher sich die Schweiz anschickt, den Vorsitz zu übernehmen? Wenn es eine Ant- wort gibt, so sicher nur eine sehr verlegene. Die OSZE muss es sich gefallen lassen, dass Russland Artikel 36 des OSZE- Verhaltenskodexes täglich krass verletzt. Dieser Artikel besagt, dass «in allen Fällen, in denen Gewalt nicht vermie- den werden kann, jeder Teilnehmerstaat gewährleisten wird, dass der Einsatz von Gewalt den Erfordernissen der Durch- setzung angemessen sein muss. Die Streitkräfte werden es sorgsam vermeiden, Zivilpersonen zu beeinträchtigen oder deren Hab und Gut zu beschädigen.» Diesen Sätzen haben die damaligen KSZE-Staaten, auch Russland, am 6. Dezember 1994 in Budapest zugestimmt. Genau eine Wo- che später begann der russische Angriff auf die Tschetsche- nen. Die OSZE muss es weiter tatenlos hinnehmen, dass ihre Konvois behindert, ja beschossen werden, muss es hin- nehmen, dass die von der OSZE anberaumten Vermittlungs- gespräche bis heute alle samt und sonders ergebnislos ver- laufen sind. Diese Gespräche interessieren Moskau über- haupt nicht!
Die Frage ist daher berechtigt, Herr Bundesrat, wie sich der künftige Vorsitzende der OSZE-Führungstroika, Herr Bun- desrat Flavio Cotti, zu diesen negativen Erfahrungen und zur künftigen Aktivität der OSZE in diesem traurigen Konflikt stellt. Wir erwarten alle eine deutlich aktivere Rolle der OSZE.
Nun noch etwas zum innenpolitischen Aspekt dieser Tschet- scheniendiskussion. Es stellt sich die Frage - ich habe sie bereits am 13. März 1995 hier aufgeworfen -, ob nicht gestützt auf Artikel 4 des ebenfalls am 13. März 1995 hier
verabschiedeten Bundesbeschlusses über die Zusammen- arbeit mit den Staaten Osteuropas - man hat ihm bereits den Namen Tschetschenien-Artikel gegeben - die schweizeri- sche Osthilfe an Russland eingestellt werden sollte oder muss. Dieser Artikel besagt, der Bundesrat sei befugt, im Falle von gravierenden Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen von Minderheiten die Zusammenarbeit teilweise oder ganz zu unterbrechen oder abzubrechen. Wenn irgendwo die Voraussetzungen für einen mindestens teilweisen Unterbruch gegeben sind, dann hier. Da gibt es meiner Meinung nach nichts mehr zu diskutieren. Denn die Russen sind weder durch Empfehlungen noch durch irgend- welche moderat vorgebrachten Drohungen zu beeindrucken. Es sind nun Taten fällig. Natürlich sind, wie das Herr Bundes- rat Cotti am 13. März 1995 hier mit einem gewissen Recht angemerkt hat, unsere «Hilfsströme» angesichts der Grösse und der Bedürfnisse eines Landes wie Russland lediglich «kleine Bächlein», haben eine, wie Herr Bundesrat Cotti wörtlich gesagt hat, nur «symbolische Präsenz». Aber ge- rade wegen dieser Symbolik, Herr Bundesrat, käme der Ein- stellung der technischen und finanziellen Hilfe durch das Land, welches neu den Vorsitz der OSZE übernehmen wird, eine erhöhte und gewichtige Bedeutung zu, insbesondere auch mit Blick auf die kleineren Nachbarn der Russischen Föderation.
Schliesslich gibt es ja auch noch so etwas wie einen OSZE- Zwangsmechanismus. Darauf bezieht sich meine vierte Frage:
Gedenkt der Bundesrat gerade wegen der schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte eine Initiative für die In- gangsetzung dieses Zwangsmechanismus gegenüber Russ- land zu initiieren? Es gibt ein Beispiel für eine solche «Übung» von schweizerischer Seite, nämlich die nicht ge- rade geglückten Versuche gegenüber der Türkei, wie sie zu Beginn dieses Jahres vor der Einreichung meines Vorstos- ses bekanntgeworden sind.
Herr Bundesrat, ich danke Ihnen zum voraus für eine ergän- zende Beantwortung meiner - vielleicht da und dort etwas scharf formulierten - Fragen. Ich bitte diesbezüglich um Nachsicht und bin nun auf Ihre Ausführungen gespannt.
Cotti Flavio, Bundesrat: Sie müssen nicht um Nachsicht bit- ten, Herr Loretan. Ihre Fragen sind mehr als gerechtfertigt, und ich glaube, der Bundesrat hat dies schon verschiedene Male anerkannt. Ich verweise Sie auf die Antworten des Bundesrates vom 15. Februar (AB 1995 N 1026f.) auf die dringlichen Einfachen Anfragen Moser und Bührer Gerold und auch auf die von Ihnen erwähnte Debatte in diesem Saale im letzten März. Ihre Fragen sind also mehr als gerechtfertigt. Sie werden aber gestatten, dass ich - Sie ha- ben das selber erwähnt - nicht das wiederhole, was ich schon im März gesagt habe. Insbesondere komme ich nicht zurück auf die verschiedentlich wiederholte Verurteilung, die die Schweiz bzw. der Bundesrat seit Januar dieses Jahres im Rahmen der OSZE, aber auch als Regierung in bezug auf die erheblichen Menschenrechtsverletzungen in Tsche- tschenien, insbesondere durch die russischen Truppen, aus- gesprochen hat. Es besteht kein Zweifel, dass die Evaluie- rung der Lage, die Sie machen, stimmt, und leider haben die Monate, die seither vergangen sind, keine Verbesserung der Lage gebracht.
Ich wurde gestern auch durch Herrn Nationalrat Columberg informiert. Er teilte uns zwar keine Neuigkeiten mit, aber al- lein die Tatsache, dass er selber feststellen konnte, was in Tschetschenien passiert, ist besonders dramatisch und be- unruhigend.
Es stellt sich deshalb die Frage, die Sie aufgeworfen haben: Was soll die internationale Gemeinschaft vornehmen? Ins- besondere verlangen Sie, die OSZE müsse mit härteren Mit- teln eingreifen. Die Haltung des Präsidiallandes Ungarn, wel- ches ja auch die Langzeitmission leitet, die seit Ende April an Ort und Stelle ist, geht ohne Zweifel in diese Richtung. Un- garn kann im Moment nicht mehr leisten, als es tut. Der Prä- sident der Langzeitmission und der ungarische Aussenmini- ster waren mehrfach in Moskau und haben die Haltung der
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Initiative du canton de Soleure
OSZE ganz klar dargelegt - ohne Erfolg. Welche weiteren Mittel hat die OSZE zur Verfügung?
Herr Loretan, wir dürfen - wir stellen das in der Vorbereitung auf das Präsidialjahr, die innerhalb des EDA läuft, systema- tisch fest - die Mittel der OSZE nicht überschätzen. Die OSZE, welche übrigens aufgrund des Prinzips der Einstim- migkeit entscheidet, hat im Moment keine anderen Möglich- keiten. Sie hätte nur die Möglichkeit, ihre Langzeitmission zu- rückzuziehen. Auch innerhalb der «Troika» haben wir uns die Frage gestellt, ob eine solche Mission einen Sinn hat, nach- dem sie in zwei Monaten eigentlich wenig erreicht hat. Die Antwort war die folgende: Der Mission ist es immerhin gelun- gen, Herr Loretan, vor drei Wochen ein erstes - wohlverstan- den erfolgloses - Treffen zwischen russischen und tschet- schenischen Vertretern zustande zu bringen.
Der ungarische Missionspräsident, welcher diese Sitzung geleitet hat, hat einen Bericht zugestellt, der zwar nicht opti- mistisch aussieht. Darin teilt er aber mit, ein zweites Treffen werde möglicherweise schon bald folgen, und die Mission versuche weiterhin, nicht nur im humanitären Sektor, son- dern soweit möglich auch im politischen Sektor zu handeln. Es gibt für keine andere Organisation die Möglichkeit, heute in Tschetschenien eine Langzeitmission zu haben. Es ist er- staunlich, dass die russische Seite, die ja den Konflikt als eine rein interne Angelegenheit betrachtet, diese Mission überhaupt zugelassen hat.
Herr Loretan, es stellt sich deshalb die Frage: Wollen wir mit dieser Mission möglicherweise sich ergebende Chancen nützen, oder wollen wir jeden Kontakt vergessen und des- halb Tschetschenien noch mehr sich selbst und den russi- schen Truppen überlassen? Vor diese Frage gestellt, hat die OSZE-Troika bisher die Antwort im Sinne des Verbleibens der Mission gegeben. Sie wissen, die Schweiz gehört dieser Mission mit einer mutigen Diplomatin an. Sie teilt diese Mei- nung ebenfalls, obschon auch sie unter ausserordentlich schwierigen Bedingungen arbeitet und die relativen Chan- cen der Mission ähnlich pessimistisch beurteilt wie Sie und wir.
Über die Frage der Sistierung der Hilfe, Herr Loretan, haben der Ständerat und der Nationalrat in der Frühjahrssession 1995 befunden; ich möchte im Moment auf diese Frage nicht zurückkommen. Ich möchte noch einmal betonen: Wir dürfen diese Hilfe auch nicht als ein Symbol betrachten, Herr Lore- tan. Es ist eine Hilfe von einigen wenigen Millionen Franken, welche tatsächlich in keiner Weise ein Signal darstellen. Es besteht nicht der geringste Zweifel: Die Chance besteht ein- zig darin, dass man über den Dialog mit Russland zu einer Lösung zu kommen versucht. Sonst überlassen wir einfach die ganze Angelegenheit dem eigenen Schicksal, ohne die Möglichkeit zu haben, ein Wort mitzureden. Ich bin Ihnen aber sehr dankbar, wenn Sie mir - im Gespräch, das wir wei- terführen können - mitteilen, falls Sie weitere Möglichkeiten sehen, um der Frage nachzugehen.
Bei der Frage des OSZE-Zwangsmechanismus und bei Ih- rem Hinweis auf den Fall der Türkei, Herr Loretan, muss ich Sie darauf hinweisen, dass die Art von Mission, die wir gerne in der Türkei gesehen hätten und deren Entsendung die Un- terstützung von zehn Ländern bedingt hätte, in Tschetsche- nien eben schon lange präsent ist. Die Einleitung des soge- nannten «Moskauer Mechanismus» ist nicht nötig, weil das damit bezweckte schon realisiert ist: Die Mission ist dort; das hat die Türkei nicht gestattet. Ich betone: Die rechtlichen Me- chanismen können erst in Bewegung gesetzt werden, wenn ein Land nicht freiwillig dazu bereit ist, eine Beobachtermis- sion zuzulassen. Der «Moskauer Mechanismus» kommt also im Fall Tschetschenien gar nicht in Frage, weil das damit Be- zweckte schon erreicht ist.
Das ist die leider nicht sehr zufriedenstellende Antwort, die ich Ihnen gebe. Aber ich möchte Sie anfragen: Wären Sie der Meinung, alle Kontakte müssten unterbrochen werden? Wenn Sie dieser Meinung sind, dann teilt der Bundesrat diese sicher nicht.
Loretan Willy (R, AG): Bundesrat Cotti hat mir die Brücke gebaut für die Antwort. Befriedigt, ja oder nein? Ich erkläre
mich teilweise befriedigt. Ich möchte zwei ganz kurze Be- merkungen nachschieben, verzichte aber auf eine Diskus- sion.
Ich hoffe, Herr Bundesrat, dass Ihr gedämpfter Optimis- mus Realität werden wird und dass man im Rahmen der OSZE-Mission über den gegenwärtigen Zustand der bloss mehr oder weniger geduldeten Präsenz in Tschetschenien hinauskommt. Man kann diese Präsenz als Minierfolg be- zeichnen, aber es ist wirklich nur «mini».
Der Bundesrat hat vom Parlament gemäss Artikel 4 des Osthilfebeschlusses die Kompetenz erhalten, die Hilfe teil- weise zu unterbrechen, wenn gravierende Menschenrechts- verletzungen beim Hilfeempfänger vorliegen. Das sollte der Bundesrat meines Erachtens jetzt als Demonstration sym- bolhaft tun. Da bleibe ich bei meiner Meinung; der Bundesrat kann die seinige behalten. Wir haben ihm das Vertrauen ge- schenkt; er möge es nach bestem Wissen und Gewissen honorieren.
Ich danke Ihnen, Herr Bundesrat Cotti, für die Beantwortung meiner Fragen.
Cotti Flavio, Bundesrat: Ich möchte die heiligen Regeln des Ständerates nicht verletzen. Ich habe kein Recht auf eine Duplik. Ich möchte nur den Vorwurf des «gedämpften Opti- mismus» nicht unwidersprochen lassen, Herr Loretan. So meint es der Bundesrat wirklich nicht. Ich bin bezüglich der Entwicklung sehr pessimistisch. Wenn wir meinen, die letz- ten losen Kontakte dürfen nicht aufgegeben werden, so sage ich das fast aus Verzweiflung, weil es noch schlimmer würde, wenn die OSZE Tschetschenien verlassen würde. «Ge- dämpfter Optimismus» animiert mich in dieser dramatischen Situation wahrhaftig nicht!
Loretan Willy (R, AG): Wegen der «heiligen Bräuche» in die- sem Rat möchte ich Ihnen vorschlagen: Einigen wir uns auf die Formulierung «hochgemuter Pessimismus»!
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Standesinitiative Solothurn Unterschriftenzahlen für eidgenössische Referenden und Volksinitiativen Initiative du canton de Soleure Nombre de signatures requis pour les référendums et les initiatives populaires
Beschluss des Nationalrates vom 13. März 1995 Décision du Conseil national du 13 mars 1995
Wortlaut der Initiative vom 23. März 1993
Die Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 ist nach folgender Vorgabe zu revidieren:
Die Unterschriftenzahlen für das eidgenössische Gesetzes- referendum (Art. 89 Abs. 2 und 89bis Abs. 2) und die eidge- nössische Volksinitiative (Art. 121 Abs. 2) sind angemessen zu erhöhen.
Texte de l'initiative du 23 mars 1993
La Constitution fédérale du 29 mai 1874 est modifiée dans le sens suivant:
Le nombre de signatures requis pour les référendums (art. 89 al. 2 et 89bis al. 2) et les initiatives populaires (art. 121 al. 2) doit être augmenté dans une mesure appro- priée.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Loretan Tschetschenien-Konflikt Interpellation Loretan Conflit de Tchétchénie
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1995
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 95.3006
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
14.06.1995 - 08:00
Date
Data
Seite
600-602
Page
Pagina
Ref. No
20 026 010
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