Motion du Conseil national
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E 14 mars 1995
Art. 8 Abs. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 8 al. 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Ziff. Ibis (neu) Antrag der Kommission Titel
Übergangsbestimmungen Wortlaut
Für jede HIV-infizierte Person, die den Beitrag nach der bisher geltenden Fassung von Artikel 1 dieses Beschlusses bereits erhalten hat, betragen die Leistungen 50 000 Franken.
Ch. Ibis (nouveau) Proposition de la commission Titre
Dispositions transitoires Texte
Les prestations auxquelles ont droit les personnes infectées par le VIH qui ont déjà perçu le montant alloue selon l'article 1er, ancienne version de l'arrêté fédéral, s'élèvent à 50 000 francs.
Angenommen - Adopté
Ziff. Il Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. Il Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
26 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
93.3673
Motion des Nationalrates (christlichdemokratische Fraktion) Suchtpräventionsgesetz. Ein Gesetz für die Förderung der Gesundheit Motion du Conseil national (groupe démocrate-chrétien) Prévention de la toxicomanie. Loi
Wortlaut der Motion vom 6. Oktober 1994
Um eine ganzheitliche Politik gegenüber der Suchtproblema- tik und ihren gesundheitlichen, sozialen und gesellschaftli- chen Folgen zu ermöglichen, wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament baldmöglichst ein Suchtpräventionsgesetz vorzulegen, das schwergewichtig eine gesamtschweizerisch koordinierte Politik zur Drogenbekämpfung und Drogenprä- vention anstrebt.
Im Sinne einer ganzheitlich orientierten Suchtprävention sind in diesem Gesetz flankierende Massnahmen zur Förderung
des gesundheitlich verantwortlichen Umgangs mit Sucht- und/oder Genussmitteln ganz allgemein einzubeziehen. Da- bei sind diese Massnahmen auf die besondere Gefährdung der Jugendlichen abzustützen. Den menschlichen, gesell- schaftlichen und kulturellen Aspekten und Erfordernissen ist dabei gebührend Rechnung zu tragen.
Zur Finanzierung der Präventionsmassnahmen sind in erster Linie konfiszierte Drogengelder zu verwenden.
Texte de la motion du 6 octobre 1994
Soucieux d'instaurer une politique globale de lutte contre les problèmes dus à la consommation de substances entraînant la dépendance et à ses implications sociales et sociétales, nous chargeons le Conseil fédéral de soumettre au Parlement dans les plus brefs délais un projet de loi sur la prévention des toxicomanies, projet qui mettra l'accent sur une politique, coordonnée au niveau national, de lutte et de prévention contre la drogue.
Pour mettre sur pied une prévention à caractère global, le Conseil fédéral intégrera au projet des mesures d'accompa- gnement destinées à promouvoir chez l'individu, de manière générale, une attitude saine et responsable envers les subs- tances et produits qui engendrent la dépendance (drogue, médicaments, alcool, tabac). Il les choisira en pensant tout particulièrement aux dangers auxquels sont exposés les jeu- nes et il tiendra suffisamment compte des exigences et des as- pects humains, sociaux et culturels.
Les mesures de prévention que nous demandons seront fi- nancées, au premier chef, par l'argent de la drogue confisqué.
Antrag der Kommission Mehrheit
Überweisung der Motion als Postulat Minderheit (Meier Josi, Huber, Onken, Prongué, Simmen) Überweisung der Motion
Proposition de la commission Majorité Transmettre la motion comme postulat Minorité (Meier Josi, Huber, Onken, Prongué, Simmen) Transmettre la motion
Schiesser Fritz (R, GL), Berichterstatter: Ich habe die vor- nehme Aufgabe, Ihnen in Vertretung von Herrn Schoch die Po- sition der Kommissionsmehrheit darzulegen.
Ihre Kommission hat sich mit 6 zu 5 Stimmen dafür ausgespro- chen, die Motion nur in der Form des Postulates zu überwei- sen. Darf ich Ihnen kurz die Gründe darlegen, die die Mehrheit der SGK dazu geführt haben, diesen Vorstoss in der Form des Postulates überweisen zu wollen?
Die Motion, die heute zur Diskussion steht, verlangt vom Bun- desrat, dass er «baldmöglichst ein Suchtpräventionsgesetz» vorlege, das «schwergewichtig eine gesamtschweizerisch ko- ordinierte Politik zur Drogenbekämpfung und Drogenpräven- tion» anstrebe. Das ist die Kernforderung dieser Motion. In ei- nem weiteren Forderungskatalog verlangen die Motionäre, «im Sinne einer ganzheitlich orientierten Suchtprävention» seien in diesem Gesetz «flankierende Massnahmen zur Förde- rung des gesundheitlich verantwortlichen Umganges mit Sucht- und/oder Genussmitteln ganz allgemein einzubezie- hen». Schliesslich bestimmt der Motionstext, zur Finanzierung der Präventionsmassnahmen seien «in erster Linie konfis- zierte Drogengelder» zu verwenden.
Eines sei der Klarheit halber vorangestellt: Auch die Kommis- sionsmehrheit vertritt die Auffassung, dass die Anstrengungen im Bereich der Prävention zu verstärken seien. Hier bestehen zwischen Mehrheit und Minderheit keine Differenzen. Wir ha- ben namentlich im Zusammenhang mit den Zwillings-Initiati- ven immer wieder betont, dass auch im Bereich der Suchtmit- tel oder legalen Drogen die Präventionsmassnahmen unter al- len Umständen zu verstärken seien. Bisher fehlte es offenbar vor allem an Geld.
S
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Motion des Nationalrates
Unterschiedlich sind die Vorstellungen von Mehrheit und Min- derheit über den einzuschlagenden Weg. Die Mehrheit vertritt mit dem Bundesrat die Auffassung, der eingeschlagene Weg sei weiter zu beschreiten. Welcher Weg ist das? Aus der schrift- lichen Stellungnahme des Bundesrates vom 23. März 1994 sowie aus den Ausführungen der Verwaltung in der Kommis- sion geht klar hervor, dass Lücken im Bereich der Prävention vor allem bei den legalen Suchtmitteln bestehen. So schreibt der Bundesrat, die Massnahmen, welche vom Bund im Be- reich der illegalen Drogen seit 1991 getroffen worden seien, hätten sich bisher als kohärent und wirksam erwiesen, und ihre Umsetzung werde weiter verfolgt.
Damit ist der Kernpunkt der Motion abgedeckt, der ja in der Forderung besteht, es sei ein Suchtpräventionsgesetz vorzu- legen, das schwergewichtig eine gesamtschweizerisch koor- dinierte Politik zur Drogenbekämpfung und Drogenprävention anstrebe.
Wollen wir den Bundesrat wirklich zwingen, den Entwurf zu ei- nem neuen Gesetz vorzulegen, obwohl sich die bestehenden Rechtsgrundlagen bis heute bewährt haben? Wollen wir, dass Kräfte innerhalb der Verwaltung von anderen Arbeiten abgezo- gen und hier eingesetzt werden, obwohl hier derzeit kein aus- geprägter Handlungsbedarf besteht? Ich meine, die Antwor- ten auf diese Fragen liegen klar auf der Hand.
Bedeutende Lücken im Präventionsbereich bestehen bei den legalen Suchtmitteln. In diesem Bereich sind Bundesrat und Verwaltung aber an der Arbeit. Zwei Massnahmenpakete sind hier in Ausarbeitung, eines im Bereich des Medikamenten- missbrauchs, ein anderes im Alkohol- und Tabakbereich. Da- bei geht es vor allem auch um wichtige Fragen der Kompe- tenzabgrenzungen und der Finanzierung.
Bei den legalen Suchtmitteln, also gerade dort, wo heute der grösste Handlungsbedarf besteht, verlangt die Motion aber le- diglich flankierende Massnahmen zur Förderung des gesund- heitlich verantwortlichen Umgangs mit Sucht- und/oder Ge- nussmitteln ganz allgemein. Gerade dort, wo etwas gesche- hen muss, sieht die Motion nur flankierende Massnahmen vor. Diese Feststellung erhellt einmal mehr, dass die vorliegende Motion nicht den richtigen Weg aufzeigt Ja, sie läuft Gefahr, dem Bundesrat in seinen heutigen Bemühungen um Verstär- kung der gesetzlichen Grundlagen im Bereich der Prävention bei legalen Suchtmitteln Fesseln anzulegen. Der Bundesrat müsste von seinem Konzept der Bausteine im Präventionsbe- reich abgehen und mit den Arbeiten zu einem neuen Sucht- präventionsgesetz beginnen. Sollen wir den Bundesrat jetzt wirklich zwingen, das Pferd zu wechseln? Wäre es nicht sinn- voll, einmal abzuwarten, was uns der Bundesrat mit den bei- den Massnahmenpaketen in den Bereichen Medikamenten- missbrauch sowie Alkohol und Tabak vorlegt? «Hart in der Sa- che, offen im Weg», so muss doch unsere Losung lauten.
Überweisen wir die Motion in der Form des Postulates! Ge- währen wir doch dem Bundesrat damit einen Spielraum im Vorgehen, aber verlangen wir von ihm griffige Massnahmen! Das ist das richtige Vorgehen. Die Überweisung der Motion würde einen erheblichen Mehraufwand bedeuten und - das ist von Bedeutung - zu einer ins Gewicht fallenden Verzöge- rung bei der Prävention im Bereich der legalen Suchtmittel füh- ren. Das wollen wir nicht.
Die Mehrheit der Kommission hat sich deshalb entschieden, Ihnen zu beantragen, den Vorstoss als Postulat zu überwei- sen, den Bundesrat aufzufordern, in diesen Bereichen (Prä- vention bei Medikamentenmissbrauch sowie Alkohol und Ta- bak) vorwärts zu machen und uns entsprechende griffige Pa- kete vorzulegen.
Ich bitte Sie, diese Motion als Postulat zu überweisen.
Meier Josi (C, LU), Sprecherin der Minderheit: Ich beantrage Ihnen im Namen der Minderheit, den Vorstoss als Motion zu überweisen. Der Nationalrat hat das nach einer eingehenden Debatte mit einem Stimmenverhältnis von 78 zu 34 Stimmen getan. In Ihrer Kommission ist die Minderheit nur mit einer Stimme - das Verhältnis war 6 zu 5 - unterlegen. Deshalb rechtfertigt es sich, die Sache im Plenum auszutragen.
Ich kann es mir ersparen, das Drogenelend in unserem Land breit auszumalen. Die Folgen von Suchtverhalten auf die
Volksgesundheit, auf die ganze Gesellschaft - besonders die Jugend und die Familien -, auf die Wirtschaft und die allge- meine Politik sind allzu offensichtlich. Das hat zu zahlreichen Vorstössen geführt, welche auf das Ungenügen des heutigen Betäubungsmittelgesetzes im Kampf gegen das Suchtverhal- ten hinwiesen und in immer kürzeren Abständen dessen Revi- sion und Ausweitung verlangten.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Ihres Rates hatte im Rahmen einer der letzten Kommissionssitzun- gen Gelegenheit, Suchtkranken zu begegnen. Jedes Ge- spräch bestätigte das, was Sie in Ihrem Erfahrungskreis selbst täglich beobachten können. Der Ausstieg aus einem Sucht- verhalten ist enorm schwierig. Es ist denn auch längst klarge- worden, dass weder Repression noch Therapieangebote al- lein zum Ziel führen. Es muss vorab alles getan werden, damit Leute überhaupt nicht in ein zerstörerisches Suchtverhalten einsteigen oder nicht erneut einsteigen, wenn sie einmal her- ausgefunden haben. Vorbeugen ist auch da besser als heilen. Prävention ist das wichtigste Mittel im Kampf gegen die zerstö- rerischen Süchte, vor allem wenn Sie den Ersteinsteigern und damit den Jugendlichen in der schwierigen Lebensphase der Pubertät zu Hilfe kommen wollen.
Gerade diese Prävention kann ein Betäubungsmittelgesetz aber nicht leisten, nicht einmal ein umgebautes. Sein Ansatz ist total anders. Es geht erstens von den Stoffen aus und um- schreibt, welche wo verwendet werden dürfen, währenddem die Prävention beim Menschen ansetzen muss, der gegen den Missbrauch von Stoffen zu wappnen ist Es kümmert sich zweitens ohnehin nur um die illegalen Drogen. Die im Ergeb- nis ebenso katastrophalen Missbräuche von legalen Sucht- mitteln, wie Alkohol, Tabak und Medikamenten, werden vom Betäubungsmittelgesetz naturgemäss nicht erfasst und kön- nen darüber nicht angegangen werden.
Genau dieser Mangel führt zur Motion, die eine ganzheitliche Suchtverhütung fördern will. Der Bundesrat hat wiederholt selbst erklärt, er sei für eine substanzunabhängige Suchtprä- vention. Er bestätigt - der Sprecher der Mehrheit hat das eben auch wieder getan -, dass Alkohol und Tabak in diesem Kampf Stiefkinder seien. Er weiss auch, dass unser Versuch, bei den Zwillings-Initiativen diesem Kampf finanzielle Grundla- gen zu liefern, scheiterte. Er sagte, sein einziger Grund, das Postulat der Motion vorzuziehen, liege darin, dass er die Frei- heit behalten möchte, die verschiedenen Suchtmittel in ver- schiedenen Gesetzen zu regeln. Er konzentriert sich also auf das semantische Problem.
Es wäre nun verhängnisvoll, bei dieser Sachlage ein falsches Signal zu setzen. Genau das tun Sie aber, wenn Sie die Motion nur als unverbindliches Postulat überweisen, denn diese Mo- tion legt dem Bundesrat keineswegs unerträgliche Fesseln an. Es bleibt ihm selbstverständlich unbenommen, im Kampf ge- gen die Süchte und deren Folgen mehr zu tun als das, was ein Suchtpräventionsgesetz leisten kann. Die Motion verlangt nicht, dass ausschliesslich in diesem angestrebten Gesetz alle Drogenprobleme, bis hin zu Repression von Drogenhan- del und Überlebenshilfegrenzen, umfassend geregelt werden. Der Bundesrat muss aber, gestützt auf die Motion, die Präven- tion beim Missbrauch von Alkohol, Tabak, Medikamenten und illegalen Drogen endlich koordiniert angehen, und er muss ei- nen ersten seriösen Schritt zur Finanzierung dieses Kampfes tun. Die Motion macht dazu Vorschläge, die aber nicht ein- schränkend sind.
Wir haben es mit einer dringlichen, neuen Aufgabe im heuti- gen Zusammenleben zu tun. Wir können sie nicht erst dann in Angriff nehmen, wenn alle möglichen Winkel des möglichen Kampfes gegen den Drogenmissbrauch ausgeleuchtet sind. Der Bundesrat mag neben dem Suchtpräventionsgesetz also auch noch anderes planen und in die Wege leiten, aber er soll mindestens sofort das formulieren, was ein koordiniertes Vor- gehen zur Suchtvermeidung erlaubt Die Bevölkerung muss endlich einsehen, dass Sucht Sucht ist und dass der eine Missbrauch allzuleicht zum anderen führt.
Es ist klar, dass ein Gesetz nie durch seine blosse Existenz die Welt verändert. Es muss auch noch angewendet werden. Ich darf aber voraussetzen, dass niemand hier das Gegenteil will, wenn die Voraussetzungen geschaffen sind.
Motion Morniroli
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14 mars 1995
Bedenken Sie bitte bei Ihrem Entscheid, dass beim Drogen- missbrauch Vorbeugen nicht nur besser, sondern auch billi- ger ist als heilen. Jene Landgemeinden, die heute für ihre Dro- genkranken sorgen müssen und damit an den Rand der Zah- lungsunfähigkeit geraten, jene Familien, die unter der Last von Suchtkranken zusammenbrechen, aber auch die Invaliden- versicherung werden es Ihnen zu danken wissen, wenn Sie heute durch die Überweisung der Motion das richtige Signal setzen. Ich will also nicht, dass man das Pferd wechselt, son- dern dass man das beste Pferd endlich ins Ziel führt.
Die Mitglieder von FDP-, CVP- und SP-Fraktion möchte ich noch darauf hinweisen, dass letzte Woche die Expertenge- spräche zum Thema «Gemeinsame Drogenpolitik» fortgeführt wurden. Zu den verabschiedeten Massnahmen gehörte die einstimmige Unterstützung der vorliegenden Motion. Es muss sich nun weisen, was für Erfolgsaussichten diese Zusammen- arbeit hat Folgerichtigkeit würde die Überweisung der Motion erfordern.
Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Le Conseil fédéral par- tage avec les motionnaires le sentiment qu'il y a un problème général de dépendance, et que ce problème de dépendance est indépendant des substances auxquelles recourent les per- sonnes dépendantes.
Il est vrai que nous sommes dans une société qui, pour des rai- sons qui doivent nous inquiéter, a de plus en plus recours à dif- férentes substances pour créer des états de bien-être artificiel et cela vaut tout aussi bien pour l'alcool, comme pour la dro- gue, pour le tabac, comme pour les amphétamines. Il y a des différences dans les pratiques thérapeutiques et dans les pra- tiques judiciaires, face à ces différentes substances, mais le mouvement qui mène l'être humain à chercher ce que l'on ap- pelait un jour des paradis artificiels ou des transformations de son sentiment d'existence et de son bien-être, par le recours à des substances externes, est vraisemblablement le même. Nous sommes, dans ce sens-là, une société qui pratique une large dépendance. Vous avez raison de souligner, Madame Meier, qu'il faut donner l'indication que «Sucht ist Sucht», quel que soit le produit concerné.
Le fait est que les produits sont différents, il y a des produits lé- gaux et des produits illégaux; notre instrument d'intervention n'est, dans ce sens-là, pas le même et le Conseil fédéral, en demandant que cette motion soit transformée en postulat, en- tend poursuivre une activité législative qui ressemble à un jeu de construction et qui permet de prendre les différents élé- ments les uns après les autres ou les uns parallèlement aux autres, de façon à parvenir finalement à cette vue d'ensemble que demandent les motionnaires. Mais il ne souhaite pas re- courir à la solution d'une loi unique qui nous est demandée au premier paragraphe ni se fixer sur le financement, dans le troi- sième, où l'on demande que les mesures de prévention soient financées en premier lieu par l'argent de la drogue confisqué. Vous avez raison, Madame Meier, au nom des motionnaires, de souligner que la voie que le Conseil fédéral entend em- prunter, ce sont les instruments qu'il entend mettre en place, qui marquent la différence avec les propositions des motion- naires et non pas la volonté d'ensemble de considérer que l'oeuvre de prévention doit être beaucoup plus générale. La volonté du Conseil fédéral d'agir est là. La base légale n'est pas la même et il doit compléter point par point les instru- ments dont il a besoin. Il a aujourd'hui des instruments dans le domaine de la loi fédérale sur les stupéfiants. Cette loi doit être modifiée et le Conseil fédéral a mis en place le proces- sus de cette modification.
Le Conseil fédéral veut également agir le plus rapidement pos- sible contre ce fléau, je dirais autrement plus dangereux pour la société et pour la santé publique qu'est l'abus du tabac, par des instruments de prévention, mais qui reposent sur la colla- boration étroite, organique, entre les associations privées, les cantons et les différents groupements concernés. L'étape sui- vante sera certainement de procéder de la même façon en ce qui concerne l'alcool et, finalement - et là nous n'avons pour le moment qu'une base légale pour les stupéfiants -, dans le do- maine de l'abus des médicaments, autre problème particuliè- rement grave dans notre société. En expliquant ainsi les volon-
tés successives d'étendre le champ de la prévention et d'ap- puyer surtout de façon générale les cantons dans leurs activi- tés, j'indique que c'est sur le chemin et non sur le but que nous voyons là une divergence.
J'ajouterai que, parmi les différents instruments à mettre en place, il en est un autre qui m'occupe actuellement, c'est les possibilités ouvertes par la loi fédérale sur l'assurance-mala- die, qui devraient nous permettre, par la promotion de la santé, de développer aussi les activités de promotion générale et de prévention de comportements pathogènes comme des com- portements de dépendance.
Encore une fois, d'accord sur le but, pas d'accord sur le che- min. La meilleure des façons de trancher cette divergence est certainement que vous nous transmettiez la motion sous forme de postulat. Le Conseil fédéral est déjà au travail, l'admi- nistration aussi, et nous nous rapprocherons ainsi de ce but commun.
Schiesser Fritz (R, GL), Berichterstatter: Ich glaube, die wich- tigsten Ausführungen sind gemacht worden. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, was Frau Bundesrätin Dreifuss so- eben gesagt hat: Es geht nicht um das Ziel, sondern es geht um den Weg. Es geht darum, dass der Bundesrat mit seinen Vorarbeiten für Massnahmenpakete im Bereich der Prävention bei den legalen Suchtmitteln und beim Medikamentenmiss- brauch bereits weit fortgeschritten ist. Diese Pakete sollten demnächst vorgelegt werden. Es handelt sich um Bausteine, die auch kombinierbar sein sollen. Die Mehrheit Ihrer Kommis- sion sieht nicht ein, warum man jetzt diesen Weg verlassen und mit den Arbeiten für ein neues, allgemeines Gesetz über Suchtmittelprävention von vorne beginnen soll.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen und den Vorstoss in der Form eines Postulates zu überweisen. Wir werden damit schneller zum Ziel kommen, als wenn wir jetzt wieder neu beginnen.
Meier Josi (C, LU), Sprecherin der Minderheit: Ich will keines- wegs einen Neubeginn, aber ich will einen Beginn. Dieser Be- ginn soll eben mit der Prävention erfolgen. Da gibt es gemein- same Punkte; es ist der Weg, den diese Motion im Einverneh- men mit den Experten der grossen Parteien vorschlägt. Dies, damit mein Votum nicht falsch verstanden wird. Ich beantrage Ihnen Überweisung der Motion.
Abstimmung - Vote Für Überweisung als Motion Für Überweisung als Postulat
20 Stimmen 20 Stimmen
Mit Stichentscheid des Präsidenten wird die Motion überwiesen Avec la voix prépondérante du président la motion est transmise
94.3579
Motion Morniroli Schweizerisches Drogenkonzept Politique suisse de la drogue
Wortlaut der Motion vom 16. Dezember 1994
Der Bundesrat wird beauftragt, ein Drogenkonzept auszuar- beiten und dem Parlament, zusammen mit den notwendigen Gesetzesänderungen, zur Genehmigung vorzulegen. Vorgän- gig ist der Grundsatzentscheid zu fällen, ob man den Drogen- konsum in unserem Lande überhaupt bekämpfen will oder ob man sich auf jene Massnahmen beschränken will, die auf die Bewältigung der Drogenfolgeprobleme und auf die Präven- tion hinzielen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (christlichdemokratische Fraktion) Suchtpräventionsgesetz. Ein Gesetz für die Förderung der Gesundheit Motion du Conseil national (groupe démocrate-chrétien) Prévention de la toxicomanie. Loi
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1995
Année
Anno
Band
II
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3673
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 14.03.1995 - 08:00
Date
Data
Seite
302-304
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