Bundesverfassung. Sprachenartikel
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Wir sagen im Gesetz also ausdrücklich, was wir meinen, wann sich Organisationen oder Gemeinden am Verfahren zu beteili- gen haben, und wir wahren dabei die kantonale Hoheit im Ver- fahrensrecht.
Ein Wort noch zu den Auswirkungen dieses Antrages der Eini- gungskonferenz: Organisationen werden also zur Teilnahme an einem Einspracheverfahren verpflichtet, wo ein solches durch das Bundesrecht oder durch das kantonale Recht vor- geschrieben ist.
Beispiele für Einspracheverfahren im geltenden kantonalen Recht sind in praktisch allen Kantonen die Ausnahmebewilli- gungsverfahren für Bauten ausserhalb der Bauzonen (RPG Art. 24) und die Rodungsbewilligungsverfahren für bis und mit 5000 Quadratmeter Wald.
Beispiele für Verfahren ohne Einsprachemöglichkeit im gel- tenden kantonalen Recht sind vor allem Waldfeststellungsver- fahren und Bewilligungsverfahren zur Beseitigung von Uferve- getation.
Auf Bundesebene sind als Beispiele für Einspracheverfahren zu erwähnen: das ordentliche eisenbahnrechtliche Plange- nehmigungsverfahren, das Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen, das Plangenehmigungsverfahren für Rohrleitungsanlagen und auch das Rodungsbewilligungsver- fahren.
Zuletzt Beispiele im geltenden Bundesrecht für Verfahren ohne Einsprachemöglichkeit: Da ist auf das Luftseilbahnkon- zessionsverfahren, auf das Konzessions- und Bewilligungs- verfahren für Flugplätze, das Rahmenbewilligungsverfahren für Atomanlagen und das Plangenehmigungsverfahren für Hafenanlagen hinzuweisen.
Die Einführung eines neuen Einspracheverfahrens wird auf Bundesebene nur im Rahmen eines Bundesgesetzes, nicht aber auf Verordnungsebene möglich sein. Soviel zu den Wir- kungen dieses Konzeptes.
Ich ersuche Sie namens der Einigungskonferenz, diesem Eini- gungsantrag zuzustimmen. Ich schlage Ihnen vor, diesen Ent- scheid bei Artikel 12a des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz zu treffen.
Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Je serai extrêmement brève. Nous touchons à la fin d'un long processus, qui a mis en évidence l'utilité indiscutable du droit de recours des orga- nisations et bien sûr aussi des communes ainsi que la néces- sité de les faire participer le plus rapidement possible à des procédures, de façon à développer dans ce pays non seule- ment des voies de droit, mais aussi une culture du dialogue; celle-ci est très importante lorsque l'on veut trouver l'équilibre entre des intérêts différents par rapport à des projets qui ont un impact sur l'environnement
La solution qu'a trouvée la Conférence de conciliation nous permet à la fois de sauvegarder ce droit de recours, de l'amé- liorer et de propager cette culture du dialogue. Je vous encou- rage à vous y rallier.
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
91.019
Bundesverfassung. Sprachenartikel Constitution fédérale. Article sur les langues
Differenzen - Divergences
Siehe Jahrgang 1994, Seite 695 - Voir année 1994, page 695 Beschluss des Nationalrates vom 1. Februar 1995 Décision du Conseil national du 1 er février 1995
Art. 116 Antrag der Kommission Mehrheit Unverändert Minderheit
(Maissen, Iten, Jagmetti, Onken)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag Iten Andreas
Abs. 3
Der Bund kann besondere Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen Sprachen treffen.
Antrag Brändli
Abs. 3
Der Bund kann Massnahmen der Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache unterstützen.
Antrag Onken Rückweisung an die vorberatende Kommission mit dem Auftrag, die eingereichten Anträge zu prüfen und alles daranzusetzen, eine konsensfähige Lösung zu unterbreiten.
Art. 116
Proposition de la commission Majorité
Inchangé Minorité
(Maissen, Iten, Jagmetti, Onken)
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition Iten Andreas AI. 3
La Confédération peut prendre des mesures spécifiques pour le maintien et la promotion des langues rhéto-romanes.
Proposition Brändli Al. 3
La Confédération peut soutenir les mesures prises par les can- tons des Grisons et du Tessin pour maintenir et promouvoir les langues rhéto-romane et italienne.
Proposition Onken Renvoi à la commission
en la chargeant de réexaminer les propositions et de faire tout ce qui est en son pouvoir pour présenter une solution suscep- tible de créer le consensus.
Jagmetti Riccardo (R, ZH), Berichterstatter: Ich bringe Ihnen keine gute Post, und das, nachdem wir schon am Sonntag schlechte Post für einen anderen Verfassungsartikel erhalten haben.
Zu Artikel 116 beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, auf eine Verfassungsänderung zu verzichten, es also beim bishe- rigen Artikel 116 zu belassen. Formell geschieht das durch Streichung der Änderungen. Sollten Sie diesem Antrag folgen und sollte sich der Nationalrat anschliessen, hätten wir später noch einen Abschreibungsbeschluss zu fassen. Würde der
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Entscheid des Nationalrates von unserem abweichen, käme es zu einem Einigungsverfahren, denn wir stehen jetzt in der dritten Beratungsrunde.
Sie erinnern sich, dass wir früh darauf verzichtet haben, zur Antinomie von Individualismus und Gemeinschaftsbezug, also von Sprachenfreiheit und Territorialitätsprinzip, Stellung zu nehmen. Persönlich hätte ich es gern gesehen, dass wir die Frage geregelt und die Territorialität als Schranke der Freiheit umschrieben hätten, die der Stärkung der Gemeinschaftsbil- dung und der Wahrung der kulturellen Identität der betreffen- den Region gedient hätte. Darauf ist aber nicht mehr zurückzu- kommen. Die Abgrenzung wird weiterhin der Praxis des Bun- desgerichtes überlassen. Damit ist nun freilich die Kernfrage ausgeklammert.
Wir haben sodann über die Anerkennung des Romanischen als Teilamtssprache debattiert. An sich ist das Anliegen unbe- stritten. Teilweise ist es auf Gesetzesstufe schon realisiert wor- den. Das gilt für die Rechtsetzung, indem wir die Bestimmung ins Publikationsgesetz eingebaut haben, dass Bundeserlasse von besonderer Tragweite als Beilage zum Bundesblatt in ro- manischer Sprache veröffentlicht werden. Bei der Rechtspre- chung haben wir nicht vorgesehen, dass Urteile in romani- scher Sprache ausgefertigt werden. Hingegen haben wir bei der Änderung des OG im Jahre 1991 die Einreichung von Rechtsschriften an das Bundesgericht in einer Nationalspra- che, und damit auch in romanischer Sprache, zugelassen. Im Verwaltungsorganisationsgesetz fehlt eine entsprechende Regel. Sie liesse sich aber ohne Verfassungsänderung ein- bauen.
Das dritte Anliegen ist die Verständigung. Sie war bei uns Ge- genstand des zweitletzten Absatzes. In der nationalrätlichen Fassung stand sie an zweiter Stelle. Sie nicht aufzunehmen ist schade. Wegen ihr aber eine Abstimmung von Volk und Stän- den durchzuführen, ist angesichts der fehlenden unmittelba- ren rechtlichen Konsequenzen eher problematisch.
Die Befugnis der Kantone zur Verteidigung ihrer Sprache ist schon nach heutiger Ordnung unbestritten. Der Kanton Tessin verlangt seit Jahrzehnten italienischsprachige Anschriften. Die entsprechende Bestimmung von Disentis für die romanische Sprache und ihre konsequente Handhabung sind in zwei neueren Urteilen des Bundesgerichts als zulässig anerkannt worden. Eine neue Verfassungsbestimmung ist dazu nicht er- forderlich.
So bleibt noch der Auftrag zur Förderung seitens des Bundes. Auch das ist an sich unbestritten, und auch das macht der Bund seit Jahren. Das geltende Bundesgesetz vom 24. Juni 1983 über Beiträge an die Kantone Graubünden und Tessin zur Förderung ihrer Kultur und Sprache hat frühere Erlasse ab- gelöst. In seinem Ingress wird Artikel 116 in seiner heutigen Fassung angerufen. Zur Förderung der beiden Sprachen ha- ben der Nationalrat und wir unterschiedliche Beschlüsse ge- fasst. Die wesentliche Differenz besteht im territorialen Bezug der Hilfe: Soll sie der Pflege dieser Sprachen allgemein oder nur deren Erhaltung in den überlieferten Verbreitungsgebie- ten zukommen? Hier scheiden sich die Geister auch in unse- rer Kommission. Der Bundesrat hat uns bei der Suche nach ei- ner verfassungsrechtlichen Lösung nicht gerade gestärkt, in- dem er am 1. März 1995 beschlossen hat, uns eine Vorlage zur Erweiterung der Hilfe vorzulegen, und zwar unabhängig von den laufenden Arbeiten am Verfassungsartikel. Damit hat er zum Ausdruck gebracht, dass er die Verfassungsrevision nicht für nötig hält, um die Unterstützung weiterzuführen, ja, um sie auszubauen.
Was bleibt? Verzichtet man auf die Lösung der grundlegenden Frage, kommt der Revision des geltenden Verfassungsartikels für die Verwirklichung der nationalen Sprachenpolitik nicht mehr die Schlüsselrolle zu, die nach Ansicht der Kommis- sionsmehrheit die Durchführung einer Volksabstimmung mit dem erforderlichen doppelten Mehr von Volk und Ständen rechtfertigen würde. Eine Anpassung ist zwar - auch nach der Ansicht der Kommissionsmehrheit - erwünscht, soll aber im Rahmen der Totalrevision der Verfassung durchgeführt wer- den, zu der wir dieses Jahr einen Entwurf erhalten sollen. Leichten Herzens lege ich Ihnen diesen Antrag nicht vor. Drei Gründe machen den Entscheid schwer:
Die Rätoromanen erwarten, dass die Anerkennung ihrer Sprache als Teilamtssprache und der Förderungsauftrag an den Bund in der Verfassung festgeschrieben werden. Das schreibt uns das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzde- partement Graubündens, und das sagen uns Persönlichkei- ten, die sich für den Erhalt ihrer Sprache als Verständigungs- mittel und als Kulturgut einsetzen. In anderen Zuschriften wird freilich auch Kritik am Romontsch Grischun geübt. Doch war es immer unsere Auffassung, dass der Kanton Graubünden selbst bestimmt, was unter Romanisch zu verstehen sei.
Der Verzicht auf einen Absatz über die Verständigung ist nach meiner persönlichen Auffassung zu bedauern. Die Kom- missionsmehrheit sieht aber keinen Grund, eine Volksabstim mung über die Aufnahme einer wenig zwingenden Bestim- mung in die Verfassung durchzuführen.
Hier liegt für mich der Kern: Die Vielsprachigkeit und das Verhältnis unter den Sprachengruppen ist eines der Wesens- merkmale unseres Landes. Das ergibt sich schon aus Arti- kel 116 der Bundesverfassung in seiner heutigen Fassung. Auf die grosse Problemstellung einzugehen und Freiheit und Territorialität zur Synthese zu führen, darauf haben wir in frühe- ren Runden verzichtet.
So hat die Kommissionsmehrheit beschlossen, keine sepa- rate Abstimmung vorzusehen, sondern heute auf eine Revi- sion von Artikel 116 zu verzichten und die Fragen im Zusam- menhang mit der Totalrevision der Verfassung mit neuem Elan anzugehen.
Onken Thomas (S, TG): Wir sind in einer besonderen, in einer ausserordentlichen Situation. Es ist sicher nicht übertrieben, wenn ich feststelle, dass das Schicksal dieses Sprachenarti- kels auf des Messers Schneide steht. Er kann ebensogut heute endgültig aus Abschied und Traktanden fallen, wie es eine Mehrheit der Kommission beantragt, wie er auch - und das ist das Einzigartige - noch immer eine Wendung zum Gu- ten nehmen, das heisst, zu einer gehaltvollen Bestimmung, zu einem breit abgestützten Konsens führen kann. Der Grat zwi- schen dem unwiderruflichen Scheitern und der Verständi- gung zu einer gemeinschaftlich getragenen Lösung ist sehr schmal. Ihn zu beschreiten und die schlüssige Formulierung zu finden, dazu braucht es nochmals Ruhe und Umsicht; es erfordert ein abermaliges Überdenken und ein Abwägen, das letzte Sicherheit schafft. Dies muss mit allem Bedacht in der Kommission geschehen, nicht im Plenum des Rates, in einer Diskussion voller Unwägbarkeiten. Darum erlaube ich mir, Ih- nen einen Rückweisungsantrag zu stellen. Das ist sicher un- gewöhnlich, ich räume es ein. Aber besondere Situationen er- fordern besondere Massnahmen.
Ich möchte nochmals vier Gründe für meinen Rückweisungs- antrag nennen:
Wir behandeln einen Verfassungsartikel. Die Achtung vor dem Grundgesetz gebietet eine ganz besondere Ernsthaftig- keit und Besonnenheit.
Wir stehen bereits in der Endphase der Differenzbereini- gung. Zu uns kommt dieses Geschäft, wenn wir es einmal aus der Hand geben, nicht mehr zurück. Es endet allenfalls in einer Einigungskonferenz, und das sollte tatsächlich die Ultima ratio sein.
Wir berühren mit der Sprache - der Kommissionspräsident hat es soeben unterstrichen - eine Materie von allerhöchster Empfindlichkeit und Emotionalität. Sie ist sensitiv für den ein- zelnen Menschen, der davon betroffen ist. Sie ist bestim- mend für das Selbstverständnis der Sprachgemeinschaften und für den sprachlichen Frieden unter diesen Gemeinschaf- ten, und schliesslich ist die Sprachenfrage auch konstitutiv für die Identität und für den Zusammenhalt unseres vierspra- chigen Landes. Diese vielgestaltige Schweiz will auch der Ständerat nicht aufgeben, wie heute eine grosse Tageszei- tung mutmasst.
Die genannte dreifache Zuspitzung dieser Sensibilität macht jedoch den schwierigen und gewundenen Weg der parlamen- tarischen Beratung dieses Sprachenartikels verständlich, und sie rechtfertigt auch jetzt noch, wo doch an und für sich bereits alles bedacht und gesagt zu sein scheint, das nochmalige In- nehalten und Nachdenken über eine bessere Lösung.
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März 1995 S
Wir haben einen Antrag der Mehrheit, die - ernüchtert - den Sprachenartikel ganz fallenlassen will. Wir haben einen Antrag der Minderheit, die dem Nationalrat folgen möchte, und wir ha- ben zwei Anträge zu Absatz 3, um den es im Grunde genom- men geht, Anträge, die neue, in der Kommission nur andisku- tierte Ansätze aufzeigen. Genau diesen Absatz 3, der den Stein des Anstosses darstellt, müssen wir nochmals durch- leuchten. Wir sind nicht dazu gekommen, die Gedanken, die von den Kollegen Zimmerli und Iten Andreas aufgegriffen wor- den sind, zu Ende zu denken; sie waren in der Kommission auch noch nicht ausformuliert Wir sind nicht dazu gekom- men, die sprachliche Fassung, die sie diesen Gedanken jetzt gegeben haben, wirklich auf ihre Dichte und ihre rechtliche Tragfähigkeit abzutasten. Und wir haben beispielsweise nicht in Ruhe überlegen können, ob die bisherige Förderung des Italienischen bei dieser Formulierung weiterhin problemlos möglich ist, etwa weil sie durch andere Bestimmungen und Absätze des Artikels abgedeckt ist, oder ob sie vielleicht eben doch tatsächlich der Erwähnung bedarf, wie das jetzt durch den Antrag Brändli angeregt wird. Das, meine ich, müsste in der Kommission noch einmal in Ruhe vertieft werden.
Die sehr wesentliche und grundsätzliche Sache verlangt diese Geduld. Es besteht kein Zeitdruck; wir sind nicht zur Eile ge- mahnt, wir haben diese Zeit. Vor allem besteht durchaus die Aussicht, eine zwingende, unmissverständliche und von allen getragene Lösung zu finden - eine Lösung, die auch unsere Freunde aus der Romandie einbindet und auch von ihnen un- terstützt werden kann. Doch nicht das Plenum ist der Ort, diese Lösung auszutarieren, sondern allein die Kommission unter der Leitung des Kommissionspräsidenten, Herrn Jag- metti, und unterstützt von der Verwaltung.
Wenn wir wirklich die «chambre de réflexion» sind und diesen Ehrentitel auch weiterhin behalten wollen, dann bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen und dieses abermalige Inne- halten und Nachdenken nochmals in Grosszügigkeit zu ge- währen.
Iten Andreas (R, ZG): Es hat sicher keinen Sinn, im Plenum eine Kommissionsberatung durchzuführen. Es liegen, wie Herr Onken gerade ausgeführt hat, verschiedene Anträge vor. Obwohl ich glaube, dass mein Antrag ein Weg aus der Sack- gasse bedeutet und auch mehrheitsfähig wäre, bin ich einver- standen, dass die Kommission meinen Antrag nochmals gründlich unter die Lupe nimmt und auch die Aspekte einbe- zieht, die Herr Brändli beantragt. Es wäre sicher unschön, wenn die Spannungen in der Sprachenfrage wieder auf- flackern würden.
Durch die Rückweisung lässt sich der Sprachenartikel viel- leicht retten.
Maissen Theo (C, GR), Sprecher der Minderheit: Ich hätte an sich den Minderheitsantrag zu begründen, aber ich kann es kurz machen und möchte aus meiner Sicht den Rückwei- sungsantrag Onken unterstützen. Ich möchte Ihnen aus mei- ner Begründung für die Minderheit, die nun aus meiner Sicht den Rückweisungsantrag unterstützen kann, drei Punkte nen- nen. Für mich geht es um die zentrale Bedeutung einer Neu- fassung von Artikel 116 der Bundesverfassung, d. h .:
um das Bekenntnis zu einer gelebten Viersprachigkeit;
um die Anerkennung der Bemühungen für die Erhaltung bedrohter Landessprachen;
um die Bereitschaft der eidgenössischen Gemeinschaft zur Förderung der bedrohten Landessprachen.
Ich möchte dem Einwand, man könnte diese Dinge auch mit der geltenden Bundesverfassung fördern, folgende Überle- gung entgegenhalten: Wir sind in dieser Frage nicht mehr bei der Stunde Null. Die Erkenntnis, dass es keine neue Regelung braucht, hätte man bei der Überweisung der Motion Bundi (85.516) 1985 oder spätestens mit der Botschaft 1991 prüfen können. Heute sind wir bei der Stunde X, d. h., der Countdown läuft seit einiger Zeit. Das Parlament ist damit in der Pflicht, et- was zu tun, und es ist auch ein Leistungsausweis für die politi- sche Handlungsfähigkeit unseres Parlamentes zu erbringen. Deshalb bitte ich Sie, die Übung nicht im Sinne der Kommis- sionsmehrheit abzubrechen, sondern die Vorlage im Sinne
von Herrn Onken zurückzuweisen, damit wir hier grundsätzli- che Überlegungen, die aufgeworfen worden sind, nochmals anstellen können.
Cavadini Jean (L, NE): Nous ne voulons pas d'un article sur les langues qui suscite plus de problèmes qu'il n'apporte de réponses, et nous croyons que la proposition de renvoi Onken a au moins le mérite de nous donner une dernière possibilité de réfléchir une fois encore aux propositions qui nous sont présentées.
Nous pensons à cet article sur les langues comme à ces pou- pées gigognes que l'on dévisse successivement: on est parti d'une grande poupée prometteuse qu'on a dévissée, on en a trouvé une plus petite, et maintenant on nous demande de dessiner une toute petite poupée. Nous sommes prêts à le faire, pour l'amour des enfants!
Toutefois, il faut bien admettre que le problème du romanche devient décidément lancinant. Nous avons en effet entendu, avec curiosité tout de même, certains propos disant: il convient maintenant aux Grisons de protéger sept langues - cinq romanches, l'italien, l'allemand - et pourquoi pas huit, avec le suisse allemand, qui est également parlé aux Grisons? Nous n'aimerions donc pas que l'on recommence tout ce qui a déjà été longuement mûri, réfléchi et redit. La question qui nous est posée maintenant est de savoir si nous nous don- nons encore un moment pour préciser sur quels points nous pouvons tomber d'accord pour que la protection du roman- che, et de l'italien dans une certaine aire linguistique, puisse être assurée.
Si c'est bien dans l'intention de chacun de ne pas reconsidé- rer l'ensemble du projet et de se limiter à cette question-là, pour l'amour du romanche nous sommes prêts à souscrire à la proposition de renvoi Onken.
Rüesch Ernst (R, SG): Zu Beginn der Amtsdauer haben wir hier im Rate das Legislaturprogramm besprochen. Ich habe damals gesagt, es sei unmöglich, in der gleichen Amtsdauer einen Kulturartikel und einen neuen Sprachenartikel durchzu- bringen. Der Kulturartikel ist inzwischen am Ständemehr ge- scheitert, und was hat uns der Sprachenartikel bisher ge- bracht? Nichts als endlose Diskussionen und einen unnötigen Streit in einem Gebiet, wo wir vorher überhaupt keinen Streit hatten! Wir konnten das Rätoromanische auch mit dem alten Sprachenartikel fördern, wir haben es auch getan, und ob das Rätoromanische überlebt, hängt vielmehr von der gesell- schaftlichen Entwicklung im Sprachgebiet ab als von den paar Franken mehr oder weniger, die wir aufwerfen können. Das sa- gen die Leute, die die Szene dort kennen, ja selbst.
Wo stehen wir jetzt mit diesem Sprachenartikel? Dieser Spra- chenartikel bringt uns nichts Neues. Wenn wir etwas Neues in der Förderung der Vielsprachigkeit der Schweiz durchgesetzt haben, geschah es im Rahmen des kooperativen Föderalis- mus. Es ist der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Er- ziehungsdirektoren gelungen, die Vorverlegung des Französi- schunterrichts in die Primarschule in der deutschen Schweiz durchzusetzen; ebenso die Vorverlegung des Deutschunter- richts im Welschland. In drei Kantonen mussten wir eine Volks- abstimmung gewinnen, weil die Lehrer dagegen antraten. Wir haben sie überall gewonnen. Das war ein echter Fortschritt in den letzten Jahren in Richtung Sprachenvielfalt und Spra- chenförderung in der Schweiz!
Wenn Sie nun diesen Artikel vor das Volk bringen, so gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder bastelt die Kommission nach dem Rückweisungsantrag Onken einen Artikel ohne neues Fleisch am Knochen - dann wird uns das Volk vorwerfen, wir machten einmal mehr eine Volksabstimmung wegen verba- len Änderungen, die nichts brächten, und deshalb bemühten wir Volk und Stände -, oder der Artikel wird angereichert, und dann sind ein neuer Streit und Diskussionen vorprogram- miert. Ob der Artikel dann angenommen wird oder nicht, das ist weniger wichtig. Wichtig ist, dass wir keine unnötige Strei- tereien in diesem Lande inszenieren, in Bereichen, in denen es nicht notwendig ist. Man wird uns vorwerfen: Dafür haben sie Zeit, aber die echten Probleme des Landes können sie nicht lösen!
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Deshalb ersuche ich Sie, den Rückweisungsantrag Onken ab- zuweisen, der Mehrheit der Kommission zu folgen und die Übung still und leise abzubrechen.
Simmen Rosmarie (C, SO): Die Diskussion, die wir da führen, zieht sich nun über Jahre hinweg. Auf eine Motion Bundi (85.516), die sich ursprünglich ausschliesslich auf die Rätoro- mania bezogen hatte, legte der Bundesrat seinerzeit eine Bot- schaft vor, die über dieses Anliegen hinausging und durchaus verständlicherweise eine eigentliche Sprachpolitik des Bun- des anvisierte: eine Politik, die alle Landessprachen und nicht nur das Rätoromanische umfasste. Nach jahrelangem Ringen sind wir an einem Punkt angelangt, an dem die Diskrepanzen zwischen gewissen Teilen der Romandie und der übrigen Schweiz grösser und pointierter sind als je zuvor, und das ur- sprüngliche Anliegen der Rätoromanen droht in dieser Diskre- panz zerrieben zu werden. Ich weiss, dass der Verfassungsar- tikel für die Rätoromanen mehr bedeutet als nur eine Grund- lage für allfällige Subventionierungen und materielle Sprach- erhaltung. Ich respektiere dies auch.
Ich bin bereit, auf den Rückweisungsantrag Onken einzustei- gen, in der verzweifelten Hoffnung, dass in dieser Lage noch etwas zu retten sei, dass wir in der Kommission noch einmal eine Diskussion führen können, die wir hier im Plenum nicht führen können.
Ich bin bereit, dem Rückweisungsantrag Onken zuzu- stimmen.
Brändli Christoffel (V, GR): Stimà signur president, stimada cusgliera federala, stimadas damas, stimats signuors, ils ru- mantschs han miss grondas spranzas sün la revisiun da l'arti- chel 116 da la constituziun federala. Per mantegner lur lingua materna e per mantegner nos pajais sco pajais unic cun quat- ter linguas e cun quatter culturas esa fich important cha quista revisiun vegna manada a fin.
La proposta da nossa cumischiun dad interrumper las lavuors es perquai inacceptabla e irrespunsabla. Eu speresch cha nos Cussagl da stadis müda quella decisiun.
Sie sehen, Sie müssen sich mit Vallader statt Sursilvan abfin- den, seit Herr Cavelty nicht mehr da ist.
Die Romanen haben grosse Hoffnung in die Revision des Arti- kels 116 gesetzt. Diese Revision ist ein wichtiger Schritt zur Er- haltung des Rätoromanischen und ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der Einmaligkeit unseres Landes mit seinen vier Sprachen und vier Kulturen. Der Antrag der Kommission, nach vier Jahren die Revision abzubrechen, hat deshalb bei den Be- troffenen Enttäuschung und auch Zweifel an der Politik hervor- gerufen.
Sollte dem Antrag stattgegeben werden, wäre dies ein wei- terer Schritt in Richtung zwei- bis zweieinhalbsprachige Schweiz - es gibt ja schon Bücher darüber - bzw. einer Schweiz, die über den «Röstigraben» hinweg nur noch in deutsch und französisch kommuniziert. Wer die Schweiz als Land mit einzigartiger Vielfalt versteht, muss dem Antrag der Mehrheit der Kommission energisch entgegentreten.
Es ist natürlich nicht so, wie Herr Ruesch sagt, dass wir uns nämlich den echten Problemen zuwenden müssten. Das ist ein echtes Problem. Und es ist auch nicht so, dass dieser Arti- kel für die romanische Sprache und auch für die «italianità» wenig Bedeutung hätte. Er ist eine Aufwertung des Romani- schen zur Teilamtssprache. Er ist eine Verankerung der Förde- rung des Ratoromanischen und der «italianità» - die als vierte Kultur ebenfalls grosse Probleme hat - in der Verfassung. Es wäre die grosse Chance, in diesem Land einmal eine Diskus- sion darüber zu führen, dass wir ein Land mit vier Sprachen und vier Kulturen sind.
Ich bin sehr froh darüber, dass ein Rückweisungsantrag ge- stellt worden ist, nachdem jetzt sehr viele Anträge vorliegen. Ich sehe es nicht, dass man jetzt die ganze Diskussion neu lan- ciert, sondern ich sehe die Möglichkeit und die Chance, dass wir in diesem Artikel 116 Absatz 3 - ich habe formuliert, was gemeint ist, und das meinen wohl alle - eine Formulierung fin- den und dass wir diese Arbeiten nun zu Ende führen und nicht abbrechen.
Ich plädiere deshalb für die Rückweisung.
Salvioni Sergio (R, TI): Come membro della commissione ho esitato a prendere la parola sulla proposta di rinvio. Volevo ascoltare i ragionamenti, gli argomenti portati dai colleghi. Bi- sogna essere in chiaro su alcuni aspetti di questa problema- tica che è diventata vieppiù complessa. C'è, alla base, un con- flitto ideologico tra intellettuali, i quali vogliono o hanno tentato di portare nell'articolo costituzionale molto di più di quanto la mozione Bundi e cofirmatari (85.516) aveva proposto all'inizio. Quest'ultima voleva semplicemente che nella costituzione fosse riconosciuto parzialmente al romancio lo statuto di lin- gua ufficiale e che fosse ancorato nella costituzione il principio di un aiuto al romancio.
Ma gli specialisti del Consiglio federale o del dipartimento hanno voluto andare oltre e hanno introdotto il principio della libertà della lingua, che, tra l'altro, significherebbe poi la morte per il romancio, perchè è chiaro che la libertà della lingua, in una situazione di questo genere, comporterebbe il predomi- nio della lingua che è maggioritaria, il predominio della lingua dominante. Come sempre i rapporti di forza si risolvono a fa- vore della parte più forte. E questo tentativo del dipartimento ha bloccato l'articolo, per cui ci siamo scontrati in commis- sione -tra l'altro è anche ciò che ha portato a una situazione di stallo con il Consiglio nazionale - fra, da un lato, i fautori della libertà della lingua e, dall'altro, coloro che ritengono che que- sta libertà di lingua provocherebbe un conflitto inutile, attual- mente, nel nostro paese. E su questa divergenza, pratica- mente, si è bloccata la situazione.
Ora, il collega Onken fa una proposta di rinvio alla commis- sione. Vorrei dire al collega Brändli, che ha parlato di «propo- sta irrespunsabla», che la proposta della commissione è tutt'altro che irresponsabile, perchè abbiamo valutato tutti gli aspetti della problematica. Il timore della maggioranza dei membri della commissione è di scatenare in Svizzera un con- flitto su un problema che oggi è risolto sulla base di equilibri delicati, ma che ci permettono di convivere. La situazione at- tuale è quella che permette di sopravvivere e di collaborare e di convivere armoniosamente tra le tre o le quattro stirpi lingui- stiche e etniche che contraddistinguono la Svizzera.
Ma se possiamo essere d'accordo con un rinvio è unica- mente - e questo bisogna che sia molto chiaro - allo scopo di reintrodurre quello che la mozione Bundi all'inizio intendeva, e cioè un aiuto per le lingue minoritarie, lingue romance e la lin- gua italiana e la cultura italiana; e non di più, perchè se si vo- lesse riproporre i temi che sono stati proposti e che sono stati maggioritariamente accolti dal Consiglio nazionale nella di- scussione, è chiaro che ci ritroveremmo in una situazione di stallo, che impedirebbe di sfociare in qualsiasi soluzione. Ed è la ragione per la quale, a queste precise condizioni, io posso essere d'accordo con un rinvio alla commissione, e non potrei in nessun caso essere d'accordo che in commissione si rico- minciasse a discutere temi che definitivamente la nostra com- missione ha voluto eliminare e togliere dall'agenda.
Quindi sì alla proposta Onken, ma entro questi limiti.
Jagmetti Riccardo (R, ZH), Berichterstatter: Ich kann mich zu diesem Antrag nur persönlich und nicht namens der Kommis- sion äussern.
Persönlich bin ich gerne bereit, die Aufgabe nochmals anzu- gehen. Ich bin aber der Meinung, dass wir innerhalb der lau- fenden Legislatur noch zu einem Ergebnis kommen müssen. Es hat keinen Sinn, die Aufgabe einer neuen Kommission nochmals zu stellen. Das bedingt, dass wir die Beratung in der Sommersession wirklich materiell durchführen und zu einem Ergebnis kommen. Ich kann Ihnen dabei nicht versprechen, dass wir die grosse Synthese von Sprachenfreiheit und Terri- torialitätsprinzip zustande bringen. Das ist nach dem Votum von Herrn Salvioni und anderen auch nicht die Absicht, die mit diesem Rückweisungsantrag verbunden ist. Es wird eine kleine Lösung sein, die wir Ihnen vorlegen können. Aber die Anerkennung des Rätoromanischen als Teilamtssprache und der Förderungsauftrag lassen sich einbauen und in dieser Zeit diskutieren.
Bereitschaft zur nochmaligen Diskussion heisst nicht, dass es darum geht, am Gleichgewicht zu rütteln und das Gleichge- wicht in Frage zu stellen, sondern dass es darum geht, diese
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Schweizerische Volksbibliothek
durch die Tradition geschaffene Ordnung verfassungsmässig zum Ausdruck zu bringen und dem Selbstverständnis der vier- sprachigen Schweiz Ausdruck zu geben. In diesen Sinne kann ich persönlich die Bereitschaft zur noch- maligen Aufnahme des Dialogs signalisieren.
Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Voici la position du Conseil fédéral. Le Conseil fédéral soutient la décision du Conseil national et l'a également communiqué à votre com- mission. Mais le Conseil fédéral peut aussi se rallier à un article constitutionnel qui réponde davantage et de façon plus ciblée aux besoins du romanche et de l'italien, qui donne cette base constitutionnelle plus claire, plus explicite à la loi qui les sou- tient que nous avons déjà et dont nous vous proposons actuel- lement une révision; mais surtout, et je l'ai aussi dit très claire- ment, un article qui paie envers les langues romanches la dette que nous avons à leur égard, en terme de langues cons- tituantes de notre unité politique, c'est-à-dire le caractère de langues officielles dans les relations entre la Confédération et les régions, les autorités et les citoyennes et citoyens de lan- gue romanche. Le Conseil fédéral se rallierait donc certaine- ment aussi à une solution telle que celle souhaitée par M. Onken comme justification de sa proposition de renvoi. J'aimerais ajouter un point. Le projet du Conseil fédéral de ré- vision de la loi fédérale sur les subventions aux cantons des Grisons et du Tessin pour la sauvegarde de leur culture et de leurs langues n'a jamais signifié, à ses yeux, l'abandon d'un article constitutionnel. Nous n'en avons pas besoin pour fon- der cette loi, mais nous en avons certainement besoin pour re- connaître le caractère officiel des langues romanches, et pour manifester aussi notre volonté permanente d'appuyer ces lan- gues menacées.
Tout à l'heure, M. Onken en appelait à la collaboration de l'ad- ministration pour une nouvelle réflexion et une nouvelle ana- lyse des voies possibles. Que la commission soit assurée de cette bonne volonté de l'administration et de ce souhait de trouver une solution.
Abstimmung -Vote Für den Antrag Onken Dagegen
32 Stimmen
5 Stimmen
Präsident: Damit wird der Entscheid über die anderen vorlie- genden Anträge ausgesetzt
94.3233
Motion Plattner Förderung des Rätoromanischen Promotion du romanche
Wortlaut der Motion vom 15. Juni 1994 Wir bitten den Bundesrat, auf der Grundlage von Artikel 116 der Bundesverfassung
eine Revision des Bundesgesetzes über Beiträge an die Kantone Graubünden und Tessin zur Förderung ihrer Kultur und Sprache; sowie
ein Amtssprachengesetz unter Berücksichtigung des Räto- romanischen als Amtssprache des Bundes auszuarbeiten und den eidgenössischen Räten innert nützli- cher Frist vorzulegen.
Texte de la motion du 15 juin 1994
Nous prions le Conseil fédéral d'élaborer et de soumettre en temps voulu aux Chambres fédérales, en vertu de l'article 116 de la constitution:
une révision de la loi fédérale sur les subventions aux can- tons des Grisons et du Tessin pour la sauvegarde de leur culture et de leurs langues; et
une loi sur les langues officielles dans laquelle le romanche serait déclaré langue officielle de la Confédération.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Beerli, Bisig, Bühler Robert, Büttiker, Danioth, Frick, Gemperli, Huber, Iten Andreas, Küch- ler, Meier Josi, Piller, Rhyner, Roth, Rüesch, Salvioni, Schall- berger, Schiesser, Schmid Carlo, Schoch, Schüle, Simmen, Uhlmann, Weber Monika, Ziegler Oswald, Zimmerli (26)
Plattner Gian-Reto (S, BS): Diese Motion wurde in der Som- mersession 1994 eingereicht Sie war ein Versuch, auf die ur- sprünglichen Ziele des Vorstosses Bundi in einem Moment zu- rückzukommen, in dem die Diskussion zeigte, dass der Spra- chenartikel so, wie er vom Bundesrat vorgelegt worden war, in diesem Rat keine Chance hatte.
Die Motion war als Ersatzlösung für die Revision von Arti- kel 116 der Bundesverfassung gedacht oder allenfalls als Komplement einer Minimallösung. Da Sie aber jetzt in der Dif- ferenzbereinigung nicht entschieden haben und somit unklar ist, was dieser Rat am Schluss entscheiden wird, beantrage ich Ihnen, dass wir auch mit der Behandlung dieser Motion zu- warten und sie jetzt von der Traktandenliste absetzen, um sie dann wieder zu traktandieren, wenn der Sprachenartikel in der Sommersession ins Plenum zurückkommen wird.
Verschoben - Renvoyé
94.081
Stiftung Schweizerische Volksbibliothek. Finanzhilfen 1996-1999 Fondation suisse de la Bibliothèque pour tous. Aide financière 1996-1999
Botschaft und Beschlussentwurf vom 19. September 1994 (BBI V 189) Message et projet d'arrêté du 19 septembre 1994 (FF V 193) Beschluss des Nationalrates vom 1. Februar 1995 Décision du Conseil national du 1er février 1995
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Iten Andreas (R, ZG), Berichterstatter: Es geht bei diesem Ge- schäft um Finanzhilfen an die Stiftung Schweizerische Volksbi- bliothek (SVB). Es sind jährlich 1,8 Millionen Franken für die Jahre 1996-1999 vorgesehen. Der Nationalrat stimmte der Vorlage ohne Diskussion zu.
Die Stiftung wurde 1920 gegründet; seit 1921 wird sie vom Bund namhaft unterstützt. Die SVB ist vor vier Jahren dezen- tralisiert und gleichzeitig rationalisiert worden. Standorte sind Lausanne, Solothurn und Bellinzona. Zu den Aufgaben der SVB gehört es, das Ungleichgewicht zwischen wirtschaftlich starken Regionen mit ihrem dichten Bibliotheksnetz und den wirtschaftlich schwächeren Randregionen zu verringern.
Die WBK des Ständerates empfiehlt Ihnen, der Finanzhilfe zu- zustimmen. Die Stiftung beantragte, an sich mit gutem Grund, die Unterstützung auf 2,2 Millionen Franken zu erhöhen. Der Bundesrat und die WBK beantragen angesichts der Finanz-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bundesverfassung. Sprachenartikel Constitution fédérale. Article sur les langues
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1995
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.019
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 14.03.1995 - 08:00
Date
Data
Seite
289-293
Page
Pagina
Ref. No
20 025 644
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