Coopération avec les Etats d'Europe de l'Est
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E 13 mars 1995
Fünfte Sitzung - Cinquième séance
Montag, 13. März 1995, Nachmittag Lundi 13 mars 1995, après-midi
17.15 h
Vorsitz - Présidence: Küchler Niklaus (C, OW)
Präsident: Volk und Stände haben am Wochenende bei einer meines Erachtens bedauernswert niedrigen Stimmbeteili- gung von lediglich zirka 37 Prozent einmal ja und dreimal nein gesagt.
Die Ausgabenbremse ist mit einer sehr grossen Mehrheit an- genommen worden. Wir dürfen daraus schliessen, dass das Volk von uns erwartet, dass wir mit der Sanierung der Bundes- finanzen Ernst machen. Der Entscheid bedeutet aber vor al- lem, dass wir uns künftig jede Neuausgabe sorgfältig überle- gen müssen, denn auch hier gilt: Vorbeugen ist wesentlich einfacher als im nachhinein heilen.
Bei den drei Landwirtschaftsvorlagen ist das Volk den Anträ- gen des Bundesrates und des Parlamentes nicht gefolgt. Of- fensichtlich will eine Mehrheit, dass die vom Bundesrat durch den 7. Landwirtschaftsbericht eingeleitete Richtungsände- rung noch schneller, noch dezidierter erfolgt Bundesrat und Parlament haben nun die Verpflichtung, möglichst rasch die nötigen gesetzlichen Änderungen vorzunehmen. Die Abstim- mungen zu den Landwirtschaftsvorlagen sind - wie heute auch verschiedentlich zu Recht betont wurde - kein Votum ge- gen unsere Landwirtschaft Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wollen vielmehr, dass marktgerechter produziert und dass die ökologische Produktion gefördert wird. Wenn sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in Zukunft auch als Konsumenten konsequent verhalten, dann besteht eine gute Chance, dass die Schweizer Landwirtschaft auch in Zu- kunft eine tragende Säule unserer Volkswirtschaft bleiben wird.
Der Abstimmungskampf hat da und dort zu hitzigen Diskussio- nen, ja sogar zu einzelnen unakzeptablen Aktionen geführt. Es ist wichtig, dass sich die Befürworter und die Gegner jetzt wie- der gemeinsam an einen Tisch setzen. Die zukünftige Land- wirtschaftspolitik kann nur gemeinsam entworfen und verwirk- licht werden. Diese Feststellung gilt auch für die Sanierung der Bundesfinanzen. Ich habe in der letzten Woche im Ständerat mit Sorge eine Verhärtung des Klimas festgestellt. Es muss - so meine ich - möglich bleiben, dass der Ständerat Anträge des Bundesrates ablehnt und/oder neue Vorschläge an- nimmt, ohne dass er nachher pauschal abqualifiziert wird. Das Volk erwartet von seinen Behörden, das heisst vom Parlament, aber auch von der Regierung, dass die Probleme gemeinsam angepackt werden. Schuldzuweisungen vom Parlament an den Bundesrat oder vom Bundesrat an das Parlament scha- den bestimmt beiden Organen. Sie fördern nur Extremismen und Staatsverdrossenheit.
Ich wiederhole es: Unsere zukünftige Politik kann nur gemein- sam entworfen und realisiert werden. Als Präsident der Klei- nen Kammer fordere ich alle Betroffenen auf, ihren Beitrag dazu zu leisten. In mir haben Sie einen entsprechenden Die- ner Ihrer Kammer.
94.083
Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas Coopération avec les Etats d'Europe de l'Est
Differenzen - Divergences
Siehe Jahrgang 1994, Seite 1145 - Voir année 1994, page 1145 Beschluss des Nationalrates vom 8. März 1995 Décision du Conseil national du 8 mars 1995
Rhinow René (R, BL), Berichterstatter: Der Ständerat hat in der Wintersession den Bundesbeschluss über die Zusam- menarbeit mit den Staaten Osteuropas genehmigt. Letzte Wo- che hat der Nationalrat als Zweitrat diesem Beschluss eben- falls zugestimmt, allerdings mit einigen kleinen Änderungen. Diese Änderungen sind grösstenteils mehr redaktioneller Na- tur, sie verändern die Substanz und den Inhalt der Vorlage nicht.
In unserer Kommission wurde sogar zum Ausdruck gebracht, es handle sich um eher kleinliche, nicht sehr überzeugende Korrekturen. Wir standen deshalb vor dem Dilemma, die Vor- lage auf den Pfad der gesetzgeberischen oder mehr redaktio- nellen Tugend zurückzuholen und damit das Differenzberei- nigungsverfahren fortzusetzen oder aber uns mit grosszügi- ger Gelassenheit dem Nationalrat anzuschliessen und für beide Räte Zeit und Kosten zu sparen. Wir beschlossen an- gesichts der weitgehenden inhaltlichen Unbedenklichkeit der nationalrätlichen Änderungen einstimmig, den zweiten Weg zu wählen.
Wir beantragen Ihnen also, dass wir uns in allen Punkten dem Nationalrat anschliessen. In zwei Fällen werde ich Ihnen eine Erklärung abgeben, wie der nicht restlos eindeutige Text in Übereinstimmung mit dem Entwurf des Bundesrates zu ver- stehen ist.
Art. 1 Abs. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 1 al. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Rhinow René (R, BL), Berichterstatter: Hier ist in der letzten Zeile der Passus «und in ihrer sozialen Ausgestaltung» einge- fügt worden. Dieser Einschub ist an sich unnötig, aber auch unschädlich, da die Förderung «der sozialen Entwicklung» in Artikel 2 Buchstabe b bereits ausdrücklich enthalten ist.
Angenommen - Adopté
Art. 2 Bst. b Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 2 let. b Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Rhinow René (R, BL), Berichterstatter: In Artikel 2 Buchsta- be b ist der Passus «die kulturelle Entwicklung» eingefügt wor- den. Auch hier ergibt sich keine materielle Änderung, da bei uns in der Kommission schon beim ersten Mal unumstritten war, dass die kulturelle Entwicklung auch ein Ziel der Zusam- menarbeit darstellt.
Angenommen - Adopté
Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas
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Art. 3 Abs. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 3 al. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Rhinow René (R, BL), Berichterstatter: In Artikel 3 haben wir den zweiten Satz von Absatz 1 gestrichen. Er lautet: «Sie (die Zusammenarbeit) beruht insbesondere auf dem Grundsatz der solidarischen Mitverantwortung.» Wir erachteten die be- sondere und ausschliessliche Betonung der Solidarität nicht ganz für gerechtfertigt - durchaus in Anerkennung, dass die Solidarität auch ein Grundsatz unserer Zusammenarbeit ist Wir schliessen uns aber aus den eingangs erwähnten Grün- den dem Nationalrat an.
Angenommen - Adopté
Art. 3a Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Rhinow René (R, BL), Berichterstatter: Der neue Artikel 3a wurde in den Medien als sogenannter Tschetschenien-Artikel apostrophiert. Er bringt zum Ausdruck, wozu der Bundesrat ohnehin ermächtigt ist, nämlich im Falle gravierender Men- schenrechtsverletzungen und Minderheitsdiskriminierungen die Zusammenarbeit teilweise oder ganz zu unterbrechen oder abzubrechen. Wir schliessen uns an, weil die Streichung des Artikels im Differenzbereinigungsverfahren ein falsches Signal senden würde. Immerhin stellen wir hier zwei Dinge klar:
Diese Befugnis des Bundesrates ist nicht abschliessend zu verstehen. Eigentlich sollte es «insbesondere» heissen: Der Bundesrat sei insbesondere befugt, aus diesen Gründen die Zusammenarbeit abzubrechen. Es gibt selbstverständlich noch andere Gründe, die ihn dazu ermächtigen. Diese Unge- nauigkeit rechtfertigt keine Differenz, deshalb diese ausle- gende Erklärung hier im Rat.
Es kann selbstverständlich nicht darum gehen, dass bei Menschenrechtsverletzungen auf einem Teilgebiet eines Staates oder in einem Teilbereich der Zusammenarbeit auto- matisch die Zusammenarbeit im ganzen Land und in der gan- zen Breite unterbrochen oder abgebrochen werden müsste, sondern wesentliches Kriterium ist, ob die Zielsetzungen der Zusammenarbeit angesichts der gravierenden Menschen- rechtsverletzungen im konkreten Fall noch erfüllt werden kön- nen oder nicht.
Mit dieser Präzisierung beantragen wir, dass wir uns dem Na- tionalrat anschliessen.
Cotti Flavio, conseiller fédéral: Le Conseil fédéral a déclaré, au sujet de l'article 3a qui a été objectivement l'élément principal de discussion au Conseil national la semaine passée, qu'il pouvait naturellement accepter la proposition telle qu'accep- tée finalement à une large majorité, mais qu'il ne pouvait pas accepter une formulation alternative, qui a été rejetée, selon la- quelle le principe de conditionnalité, qui est à la base de cet article 3a, aurait dû trouver une application pratiquement ma- thématique; l'on sait pourtant combien les situations peuvent être complexes, et combien le principe de conditionnalité doit être appliqué à chaque situation spécifique et particulière, de cas en cas.
Après que le Conseil national a rejeté la formulation maxima- liste, le Conseil fédéral est tout à fait prêt à accepter cette for- mulation qui, comme vient de le dire M. Rhinow, est en soi im- plicite, car le principe de conditionnalité existe de toute ma- nière, mais le principe est posé. Et on laisse au Conseil fédéral en même temps un champ d'application et une marge d'ap-
préciation suffisamment larges pour qu'il puisse toujours inter- préter les situations de la manière la plus conforme au mo- ment politique et, parfois aussi, au moment historique.
Angenommen - Adopté
Art. 6 Abs. 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 6 al. 4 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Rhinow René (R, BL), Berichterstatter: Bei diesem neuen Ab- satz geht es um die Pflicht zur technischen Begleitung und Be- treuung von Projekten im Rahmen der technischen Zusam- menarbeit und Finanzhilfe. Der Grundsatz ist zweifellos richtig. Wir schliessen uns an.
Angenommen - Adopté
Art. 14 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Rhinow René (R, BL), Berichterstatter: In Artikel 14 ist einge- fügt worden, dass der Bundesrat nicht nur für die Koordina- tion, sondern auch für die Kohärenz sorgen muss. Auch dies ist für uns eine Selbstverständlichkeit und kein Grund, eine Dif- ferenz zu schaffen.
Angenommen - Adopté
Art. 15 Abs. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 15 al. 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Rhinow René (R, BL), Berichterstatter: Auch hier geht es um eine Selbstverständlichkeit. Wir präzisieren, dass sich die be- ratende Kommission «auch» zum Inhalt der Evaluierungen äussern kann. Selbstverständlich kann sie sich weiterhin auch zu anderen Belangen äussern.
Angenommen - Adopté
Art. 16 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Rhinow Rene (R, BL), Berichterstatter: Artikel 16 enthält einen neuen Absatz 1, der ein bundesrätliches Konzept für die Eva- luation der Wirksamkeit seiner Osteuropahilfe und die Freistel- lung der hiezu notwendigen Mittel verlangt. Diese Mittel sollen innerhalb der bewilligten Rahmenkredite gesprochen werden. In Absatz 2 ist zusätzlich eingefügt worden, dass der Bundes- rat auch über die Festlegung der Prioritäten nach Artikel 9 Be- richt zu erstatten habe. Die Zusätze sind richtig. Wir beantragen Zustimmung.
Angenommen - Adopté
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Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas Coopération avec les Etats d'Europe de l'Est
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1995
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.083
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
13.03.1995 - 17:15
Date
Data
Seite
250-251
Page
Pagina
Ref. No
20 025 635
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