Standesinitiative Solothurn
539
tations. D'ailleurs, ce désintérêt peut être une source de dérive assez grave dans une situation de montée du populisme, comme elle se fait dans toute une partie de l'Europe. Je vous invite à donner suite à cette initiative parlementaire, avec pour objectif de susciter un débat sur l'abstentionnisme et de prendre en compte une mesure totalement transitoire.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission (keine Folge geben) Für den Antrag Zisyadis (Folge geben)
102 Stimmen
7 Stimmen
93.303
Standesinitiative Solothurn Unterschriftenzahlen für eidgenössische Referenden und Volksinitiativen Initiative du canton de Soleure Nombre de signatures requis pour les référendums et les initiatives populaires
Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
Wortlaut der Initiative vom 23. März 1993 Die Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 ist nach folgender Vorgabe zu revidieren:
Die Unterschriftenzahlen für das eidgenössische Gesetzesre- ferendum (Art. 89 Abs. 2 und 89bis Abs. 2) und die eidgenös sische Volksinitiative (Art. 121 Abs. 2) sind angemessen zu er- höhen.
Texte de l'initiative du 23 mars 1993
La Constitution fédérale du 29 mai 1874 est modifiée dans le sens suivant:
Le nombre de signatures requis pour les référendums (art. 89 al. 2 et 89bis al. 2) et les initiatives populaires (art. 121 al. 2) doit être augmenté dans une mesure appropriée.
Heberlein Trix (R, ZH) unterbreitet im Namen der Staatspoliti- schen Kommission (SPK) den folgenden schriftlichen Bericht:
Der Kantonsrat von Solothurn beschloss am 17. März 1993, der Bundesversammlung eine Standesinitiative einzureichen. Am 16. und 17. Juni 1993 hat der Nationalrat auf der Grund- lage eines Berichtes der Staatspolitischen Kommission aus- führlich über zwei parlamentarische Initiativen mit denselben Forderungen diskutiert. Der parlamentarischen Initiative Ry- chen (92.410) vom 19. März 1992, welche eine Erhöhung der Unterschriftenzahl für das Referendum verlangte, wurde vom Rat mit 85 zu 60 Stimmen keine Folge gegeben. Ebenfalls keine Folge gegeben wurde mit 76 zu 51 Stimmen der parla- mentarische Initiative Seiler Hanspeter (92.411) vom 19. März 1992, welche eine Anpassung der Mindestzahl von Unter- schriften bei Volksinitiativen verlangte.
Erwägungen der Kommission
Die Staatspolitische Kommission, welcher die vorliegende Standesinitiative zur Vorberatung zugewiesen worden ist, kam an ihrer Sitzung vom 19. November 1993 zum Schluss, dass es keinen Anlass gebe, nach derart kurzer Zeit auf diese Frage zurückzukommen. Sie verweist im weiteren auf die Argumen- tation in ihrem Bericht vom 25. Februar 1993.
Heberlein Trix (R, ZH) présente au nom de la Commission des institutions politiques (CIP) le rapport écrit suivant:
Le 17 mars 1993, le Grand Conseil du canton de Soleure a de- cidé de déposer une initiative du canton.
Les 16 et 17 juin 1993, le Conseil national a procédé à un exa- men circonstancié de deux initiatives parlementaires identi- ques sur la base d'un rapport rédigé par la Commission des institutions politiques. Le plénum, par 85 voix contre 60, n'a pas donné suite à l'initiative parlementaire Rychen (92.410) du 19 mars 1992, relative à une augmentation du nombre de si- gnatures requis pour le référendum. Le Conseil national n'a également pas donner suite, par 76 voix contre 51, l'initiative parlementaire Seiler Hanspeter (92.411) du 19 mars 1992, concernant une adaptation du nombre minimum de signatu- res requis pour les initiatives populaires.
Considérations de la commission
La Commission des institutions politiques, à laquelle la pré- sente initiative du canton de Soleure a été attribuée pour exa- men, est parvenue à la conclusion, lors de sa séance du 19 novembre 1993, qu'il n'y avait pas lieu de revenir sur cette question. Elle renvoie en outre à l'argumentation développée dans son rapport du 25 février 1993.
Antrag der Kommission Die Kommission beantragt mit 14 zu 2 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.
Antrag Steiner Rudolf Der Initiative Folge geben Schriftliche Begründung
Der Kantonsrat von Solothurn hat aufgrund einer Volksmotion die Standesinitiative nicht leichtfertig, ohne Not, sondern aus grosser Besorgnis um unsere Institutionen, ihre Handlungsfä- higkeit und Effizienz eingereicht Der Handlungsbedarf im Re- gieren und in der Gesetzgebung ruft dringend nach Reformen. Dazu gehört zwingend auch eine Reform der Volksrechte. Zurzeit sind 16 Volksinitiativen hängig, 11 weitere sind ange- meldet. Zudem sind 3 Referenden hängig, für ein weiteres wer- den Unterschriften gesammelt.
Das fakultative Gesetzesreferendum erschwert und verzögert eine den sich rasch wechselnden Gegebenheiten massge- rechte Gesetzgebung des Bundes:
Erschwert, weil bereits in den Expertenkommissionen und dann auf dem langen weiteren Weg der Gesetzgebung (Bot- schaft des Bundesrates, parlamentarische Kommissionen, Parlament) im Hinblick auf das stets drohende Referendum gearbeitet wird und entsprechende Kompromisse im voraus getroffen werden.
Verzögert, weil bei Zustandekommen eines Referendums, aber bei Zustimmung des Volkes zu einer Gesetzesvorlage, mit einer bis zu einjährigen Verzögerung des Inkrafttretens des Gesetzes gerechnet werden muss.
Die Zahl der Initiativen auf Änderung oder Ergänzung der Bun- desverfassung nimmt stets zu. Diese Initiativflut wirkt sich ebenfalls hinderlich auf die Effizienz von Regierung und Parla- ment aus.
Will man die direkte Demokratie nicht aufgeben, so ist es dringlich, auch bezüglich der Volksrechte eine Reform vorzu- nehmen. Die erste demokratische Bundesverfassung von 1848 schuf nur eine rudimentare direkte Demokratie. Wohl gab sie dem Volk das Recht zur Verfassungsinitiative, aber nur auf eine Totalrevision; ein Initiativrecht auf eine Teilrevision wurde erst durch eine Verfassungsrevision im Jahre 1891 ge- schaffen. Im Zuge der 1874 beschlossenen Totalrevision wurde das Gesetzesreferendum gutgeheissen.
Zum Zustandekommen eines Referendums waren minde- stens 30 000 Unterschriften stimmberechtigter Bürger erfor- derlich, was 1874, bei damals rund 628 000 Stimmberechtig- ten, einem Anteil von 4,77 Prozent entsprach. Für eine Initia- tive wurden 1891 50 000 Unterschriften verlangt, was bei 656 000 Stimmberechtigten einer Quote von 7,62 Prozent ent- sprach. Wohl wurde seither nach Annahme des Frauenstimm- rechtes diese Zahl erhöht: 50 000 Unterschriften für ein Refe-
N
13 mars 1995
540
Initiative du canton de Soleure
rendum, 100 000 für eine Verfassungsinitiative. Aber auch da- mit wurde eine Verhältnismässigkeit zu den im Zeitpunkt der Schaffung der beiden Volksrechte geltenden Erfordernissen nicht im geringsten hergestellt
Eine Reform soll in der Wiederherstellung der ursprünglichen Verhältnismässigkeit zwischen der minimal verlangten Unter- schriftenzahl und der Gesamtzahl der Stimmberechtigten er- folgen. Bei den eidgenössischen Abstimmungen vom 4. De- zember 1994 waren rund 4 600 000 Schweizer stimmberech- tigt. Um zur ursprünglichen Verhältnismässigkeit zu gelangen, sollten heute siebenmal mehr Unterschriften als damals gefor- dert werden, weil heute auch siebenmal mehr Stimmberech- tigte zur Urne gehen können: 200 000 Unterschriften für ein Referendum und 350 000 für eine Verfassungsinitiative.
1874: 628 000 Stimmberechtigte; Referendum 30 000 Unter- schriften (4,77 Prozent der Stimmberechtigten);
1891: 665 000 Stimmberechtigte; Initiative 50 000 Unter- schriften (7,5 Prozent der Stimmberechtigten);
1977: Referendum 50 000 Unterschriften; Initiative 100 000 Unterschriften;
1995: 4 600 000 Stimmberechtigte (Stand eidgenössische Abstimmung 4.12.1994); Referendum 50 000 Unterschriften (1,1 Prozent der Stimmberechtigten); Initiative 100 000 Unter- schriften (2,2 Prozent der Stimmberechtigten).
Im Verhältnis zu 1874/1891 sollten es 1995 bei 4 600 000 Stimmberechtigten sein: Referendum 219 420 Unterschriften (4,77 Prozent); Initiative 345 000 Unterschriften (7,5 Prozent).
Proposition de la commission La commission propose, par 14 voix contre 2, de ne pas don- ner suite à l'initiative.
Proposition Steiner Rudolf Donner suite à l'initiative
Ordnungsantrag Steiner Rudolf Behandlung in Kategorie III
Motion d'ordre Steiner Rudolf Traitement en catégorie III
Steiner Rudolf (R, SO): Ich bin mir bewusst, dass dieser Rat im Jahre 1993 über zwei gleiche oder sehr ähnliche Vorstösse entschieden und diese abgelehnt hat.
Es ist nicht Sturheit und nicht Unbelehrbarkeit, wenn ich Ihnen heute den Antrag stelle, über die Standesinitiative Solothurn die Diskussion zu führen und dann selbstverständlich der In- itiative Folge zu geben. Es bestehen wesentliche Unter- schiede zum Jahre 1993:
Es sind zwei weitere Jahre vergangen.
Es handelt sich nicht um Einzelvorstösse, sondern um eine Standesinitiative.
Diese Standesinitiative hat der Kantonsrat des Kantons Solo- thurn nicht aus eigenem Willen beschlossen, sondern sie ist auf- grund einer Volksmotion zustande gekommen. Eine Volksmo- tion beauftragte den Kantonsrat, sich darüber auszusprechen, und der Kantonsrat hat dieser Volksmotion Folge gegeben.
Wir lamentieren über die Staatsverdrossenheit, wir beklagen die Überforderung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger - unter anderem wegen zu vieler Abstimmungsvorlagen -, und wir rufen nach Reformen. Wir sind uns aber auch im klaren dar- über, dass die Gesetzgebung durch Referenden erschwert und verzögert wird, dass durch Initiativen die Effizienz von Par- lament und Regierung behindert wird. Letzte Woche waren nach Angabe der zuständigen Behörde 16 Initiativen hängig, 11 Initiativen angekündigt, letzte Woche waren noch drei Refe- renden hängig, für eines wurden Unterschriften gesammelt. Sie sehen es in der Begründung, die ich bereits schriftlich ab- gegeben habe: 1874, als das Instrument des Referendums ge- schaffen wurde, konnten 4,77 Prozent der Bevölkerung ein Referendum ergreifen; 1891, bei der Einführung der Initiative, waren es 7,5 Prozent. Wenn Sie das auf die Anzahl der heute stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger umrechnen, kommt ein Referendum mit 1,1 Prozent und eine Initiative mit 2,2 Prozent zustande.
Die Standesinitiative Solothurn will nichts anderes als eine An- passung der heutigen Verhältnisse an die ursprüngliche Idee von Referendum und Initiative. Eine entsprechende Erhöhung der Unterschriftenzahlen bedeutet beim Referendum rund 200 000 Unterschriften, bei der Verfassungsinitiative rund 350 000 Unterschriften. Es ist keine Allerweltslösung, es ist nicht die Lösung aller Probleme, aber es wäre ein erster Schritt, es wäre einfach zu bewerkstelligen, effizient in der Wir- kung und letztlich auch im Interesse unserer direkten Demo- kratie. Wir wollen doch nicht zuwarten, bis eine vage Verfas- sungsrevision einmal Platz greift.
Ich bitte Sie, dieses Anliegen zu diskutieren, und, wenn Sie nicht zur Diskussion bereit sind, zumindest der Standesinitia- tive Solothurn Folge zu geben.
Ich danke Ihnen im Auftrag des Kantons Solothurn.
Fritschi Oscar (R, ZH), Berichterstatter: Die SPK beantragt mit 14 zu 2 Stimmen, der Standesinitiative Solothurn keine Folge zu geben, was Behandlung in Kategorie V bedeutet Dement- sprechend habe ich Ihnen im Namen der Kommission auch zu beantragen, den Ordnungsantrag Steiner Rudolf abzulehnen. Wenn die Kommission Ihnen beliebt macht, mit dem Geschäft kurz zu verfahren, so liegt das nicht am Thema. Wenn das Thema im Vordergrund stünde, wäre es - wenigstens was mich anbetrifft - auch nicht zweckmässig gewesen, die Vertre- tung der Kommission den gleichen Berichterstattern wie beim Bundesgesetz über die politischen Rechte zu überbinden, denn ich habe bei der letztmaligen Beratung der Frage der Un- terschriftenzahlen zu Initiative und Referendum im Rat für eine Erhöhung votiert. Aber genau diese letztmalige Behandlung des Themas im Rat ist der Grund, warum Ihnen die Kommis- sion beantragt, keine neuerliche Debatte durchzuführen.
Die Standesinitiative Solothurn wurde vom solothurnischen Kantonsrat im März 1993 beschlossen und eingereicht. Nur drei Monate später, im Juni 1993, haben wir ganz genau die in der Standesinitiative erhobene Forderung im Parlament be- handelt, zwar nicht unter dem Titel einer Standesinitiative So- lothurn, sondern als parlamentarische Initiativen Rychen und Seiler Hanspeter.
Nun würde ich Herrn Steiner Rudolf durchaus folgen, dass der Stellenwert einer Standesinitiative, aufbauend auf einer Volks- motion, höher liegen mag als der einer parlamentarischen In- itiative. Umgekehrt ist aber zu sagen, dass die Diskussion, die eingehende und ausführliche Darlegung aller Argumente pro und kontra zum Thema, so geführt worden ist, wie sie gründli- cher auch jetzt nicht geführt werden könnte. Die von unserem Ratskollegen Steiner Rudolf in der schriftlichen Begründung zu seinem Antrag dargelegten Argumente und Zahlen sind beispielsweise alle auch in der damaligen Debatte vorge- bracht worden.
Die Kommission ist deshalb der Meinung, dass man nicht nach derart kurzer Zeit schon wieder auf die Frage zurückkom- men sollte, auch wenn die Antwort des Parlamentes auf die Standesinitiative Solothurn bloss ein Vierteljahr nach ihrer Ein- reichung nur eine informelle war und wenngleich unterdessen knapp zwei Jahre verstrichen sind. Dieser Betrachtungsweise hat sich - wie ein Vergleich der Abstimmungsergebnisse in der Kommission zu den parlamentarischen Initiativen Rychen und Seiler Hanspeter einerseits und zur Standesinitiative Solo- thurn anderseits aufzeigt - auch der grössere Teil der Befür- worter einer Erhöhung der Unterschriftenzahl angeschlossen. Im Auftrag der Kommission habe ich Ihnen deshalb zu bean- tragen, zuerst den Ordnungsantrag Steiner Rudolf abzuleh- nen und danach der Initiative keine Folge zu geben.
Borel François (S, NE), rapporteur: Tout d'abord, je vous in- vite au nom de la commission à refuser la motion d'ordre Stei- ner Rudolf, qui voudrait placer cet objet en catégorie III. L'objet a déjà été discuté très largement en 1993. C'est la raison pour laquelle il ne nous apparaissait pas opportun de rouvrir un dé- bat aussi rapidement. Le fait de placer cet objet en catégorie III aurait peut-être un avantage, c'est de permettre au Soleurois Steiner de développer l'initiative du canton de Soleure. Seule- ment, il a utilisé la motion d'ordre pour développer son point de vue. Nous lui avons donc donné cette satisfaction-là.
541
Parlamentarische Initiative. Kostenwahrheit im Verkehr
Je vous propose donc de ne pas donner suite à sa motion d'ordre et de rester en catégorie V.
Quant au fond, on reproche trop souvent dans ce Parlement aux milieux hors du Parlement de revenir toujours et trop régu- lièrement avec les mêmes questions, sous la forme d'initiati- ves populaires par exemple. Appliquons cette règle aussi à l'intérieur du Parlement et admettons que des questions comme celles soulevées par la présente initiative cantonale, comme celles qui avait été soulevées par les initiatives parle- mentaires Rychen et Seiler Hanspeter il y a deux ans, sont de même nature et devraient être traitées au plus une fois par lé- gislature.
Notre Conseil a clairement refusé de donner suite aux initiati- ves parlementaires allant dans le même sens que l'initiative cantonale de Soleure il y moins de deux ans. La commission vous propose dès lors, par 14 voix contre 2, d'en rester à la dé- cision d'il y a moins de deux ans et de reprendre éventuelle- ment la question lors d'une prochaine législature. Mais ne réouvrons pas le débat sur cette question à intervalles trop rap- prochés.
Au nom de la commission, je vous invite à garder l'objet en catégorie V et à ne pas donner suite à l'initiative du canton de Soleure, comme en a décidé la commission par 14 voix contre 2.
Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Steiner Rudolf Dagegen
19 Stimmen 92 Stimmen
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission (keine Folge geben) Für den Antrag Steiner Rudolf (Folge geben)
86 Stimmen
32 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
93.439
Parlamentarische Initiative (Bundi) Kostenwahrheit im Verkehr Initiative parlementaire (Bundi) Transparence des coûts en matière de transport
Kategorie IV, Art. 68 GRN - Catégorie IV, art. 68 RCN
Wortlaut der Initiative vom 16. Juni 1993
Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreiten wir in Form einer allgemeinen Anregung die folgende parlamenta- rische Initiative:
Es sei Artikel 37 der Bundesverfassung durch die Veranke- rung des Grundsatzes der Kostenwahrheit im Verkehr zu revi- dieren oder zu ergänzen. Der Bund sorgt auf dem Wege der Gesetzgebung dafür, dass die Verkehrsträger im Rahmen des Verursacherprinzips sämtliche von ihnen verursachten Ko- sten, inklusive die externen Kosten, decken.
Texte de l'initiative du 16 juin 1993
Nous fondant sur l'article 93 alinéa 1er de la constitution, et sur l'article 21bis de la loi sur les rapports entre les Conseils, nous déposons l'initiative parlementaire suivante, rédigée en termes généraux:
L'article 37 de la Constitution fédérale doit être révisé de façon à proclamer le principe de la transparence des coûts en ma- tière de transport, ou complété en ce sens. La Confédération veillera, par sa législation, à ce que les transporteurs couvrent, conformément au principe de la responsabilité causale, tous les frais qui peuvent leur être imputés, coûts externes inclus.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguelin (1)
Béguelin Michel (S, VD) unterbreitet im Namen der Kommis- sion für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) den folgenden schriftlichen Bericht:
Am 16. Juni 1993 reichte Herr Bundi eine parlamentarische In- itiative in der Form der allgemeinen Anregung ein. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Natio- nalrates, welcher dieses Geschäft zur Prüfung zugewiesen wurde, gab am 9. November 1993 dem Initianten Gelegenheit, sich zu seinem Vorstoss zu äussern.
Begründung des Initianten (Zusammenfassung)
Es mehren sich die Stimmen in der Öffentlichkeit, die verlan- gen, dass endlich das Postulat der Kostenwahrheit im Ver- kehr verwirklicht werde. Die Ziele dieser Initiative sind, das Verursacherprinzip voll durchzusetzen und einen kostenneu- tralen Wettbewerb herzustellen, d. h. Wettbewerbsverzerrun- gen zu beseitigen. Das Verursacherprinzip, das in der Schweiz wie in den übrigen OECD-Ländern grundsätzlich anerkannt ist, muss umfassend interpretiert werden. Den Ver- ursachern sind auch die bei Dritten anfallenden, monetären und nichtmonetären Kosten anzulasten, und nicht allein - wie das bis heute geschieht - die direkt bei staatlichen Instanzen entstehenden Kosten.
Die dabei anzurechnenden externen Kosten stammen insbe- sondere aus den sechs folgenden Bereichen: ungedeckte Wegekosten (gemäss Strassenrechnung), externe Stauko- sten (zusätzliche Zeitkosten), Unfallkosten, Kosten der Luftver- schmutzung, Lärmkosten und Kosten von Klimaschäden; die ersten beiden Bereiche werden den Infrastrukturkosten, die übrigen vier den Umweltkosten zugeordnet.
Die sogenannte «Internalisierung» dieser externen Kosten wird heute immer imperativer gefordert, so insbesondere im Zusammenhang mit den Schwierigkeiten bei der Realisierung von «Bahn 2000» und der Neat, aber auch im Rahmen der Be- ratungen der Alpen-Initiative im Parlament Im Bericht der Groupe de réflexion der SBB ist das Postulat der Kostenwahr- heit im Verkehr ein Kernanliegen. Erst mit diesem Prinzip las- sen sich, gemäss der Meinung der Experten, die Rahmenbe- dingungen für die Bahn verbessern, weil heute die externen Kosten des Strassenverkehrs um ein Vielfaches höher seien als jene des Schienenverkehrs. Verschiedene Studien über die Internalisierung der externen Kosten, über Verkehrsunfälle und -schäden, kommen zum Schluss, dass der Zeitpunkt ge- kommen ist, den umfassenden Begriff des Verursacherprin- zips in die Tat umzusetzen.
In Nationalfondsstudien betreffend die Agglomerationen Zü- rich und Bern wurden bereits Berechnungen und Schätzun- gen über die externen Verkehrskosten angestellt. Sie sollen im Falle von Bern 260 Millionen Franken und im Falle von Zürich 1,5 Milliarden Franken betragen. Weitere Erkenntnisse daraus sind: Die von den Verkehrsteilnehmern verursachten Kosten sind im Durchschnitt grösser als jene, die sie selber tragen; das Verursacherprinzip greift heute höchstens zur Hälfte; den Grossteil der externen Kosten verursacht der private Verkehr, nämlich 80 Prozent, nur 20 Prozent stammen vom öffentlichen Verkehr.
Weitere Studien zeigen auf, dass mehr Verkehr zwar mehr Wohlstand für die Verkehrsteilnehmer bringen kann, aber an- derseits auch eine Abnahme der Wohlfahrt für die Anwohner zur Folge hat. Durch Einbezug der Kosten für Schäden gegen- über der Umwelt und der Wohlfahrt lässt sich die Lebensquali- tät für die direkt betroffene Bevölkerung verbessern. Die Ko- stenwahrheit kann auch zum Sparen, d. h. zum sparsamen Umgang mit den Verkehrsmitteln, zum Substituieren, d. h. zur Benutzung des umweltfreundlichen Mittels, zur Kongruenz
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Standesinitiative Solothurn Unterschriftenzahlen für eidgenössische Referenden und Volksinitiativen Initiative du canton de Soleure Nombre de signatures requis pour les référendums et les initiatives populaires
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1995
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.303
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 13.03.1995 - 14:30
Date
Data
Seite
539-541
Page
Pagina
Ref. No
20 025 392
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.