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PTT. Voranschlag 1994. Nachtrag II
Villiger Kaspar, Bundesrat: Ich bin absolut gleicher Meinung wie Herr Huber. Ich muss vorausschicken, dass die bundes- rätliche Fassung, wo es sogar um Truppenkörper ging, sicher- lich zu eng war. Wenn man von Bildung und Auflösung Gros- ser Verbände spricht, so ist die Meinung, dass das Akte sind, wo ein Grosser Verband eine andere Nummer bekommt, wo das Kommando klar strukturiert wird usw. Aber das gilt nicht, wenn der General für einen konkreten Einsatz ad hoc irgendei- nen Zusammenzug von verschiedenen Truppenkörpern für ei- nen bestimmten Einsatz sozusagen nach Mass macht. Das müsste der Bundesrat nicht genehmigen.
In diesem Sinne glaube ich, dass eine eigentliche Bildung und Auflösung eines Grossen Verbandes während eines Konflik- tes oder eines Einsatzes eher die Ausnahme sein werden. Dann wird die Rücksprache mit dem Bundesrat wahrschein- lich eine Formsache sein. Aber man kann sich dann immerhin auch über die politischen Implikationen unterhalten. Die Frie- densgliederung würde, wie Ihr Kommissionspräsident zu Recht gesagt hat, nachher wieder hergestellt, und dort ist ja das Politikum mit den Kantonen und kantonalen Truppen usw. Wenn aber der General sagt, er möchte für einen besonderen Einsatz diese oder jene Einheiten oder Truppenkörper zwecks Erreichung eines bestimmten Ziels zusammenziehen, kann er das tun. Will er aber für den Rest des Konflikts definitive Struk- turen schaffen, kommt er um eine Rücksprache mit dem Bun- desrat nicht herum.
Ich meine also, dass die Flexibilität des Oberbefehlshabers dadurch nicht geschmälert wird, und das gebe ich hier gerne zu Protokoll.
In diesem Sinne schliesse ich mich dem Berichterstatter an.
Angenommen - Adopté
Art. 121 Abs. 2bis Antrag der Kommission Festhalten, aber: Dieses stellt die Mitsprache der obersten ...
Art. 121 al. 2bis Proposition de la commission Maintenir, mais: Celui-ci consulte les commandants
Ziegler Oswald (C, UR), Berichterstatter: Bei der Differenz bei Artikel 121 geht es um die Funktion der obersten Truppen- kommandanten bei Fragen der Landesverteidigung: Haben sie keine Funktion? Können sie mitwirken? Können sie nur mit- sprechen? Können sie mindestens in den grundlegenden Fra- gen der Landesverteidigung mitsprechen?
Die Kommission ist eindeutig der Meinung, dass diese Funk- tion, dieses Mitwirken oder Mitsprechen, was es auch immer sei, im Gesetz festzuschreiben sei; ob nun diese obersten Truppenkommandanten mitsprechen, mitwirken oder eben gar nichts zu sagen haben, kann nicht einfach irgend jeman- dem überlassen werden.
Allerdings zeigt man Entgegenkommen; es wird lediglich noch Mitsprache verlangt - Mitsprache der obersten Truppen- kommandanten. Es sollte aber unabdingbar sein, dass das Anliegen im Gesetz aufgenommen wird.
Ich beantrage Ihnen deshalb, der Kommission zuzustimmen.
Villiger Kaspar, Bundesrat: Ich selber halte den Absatz für nicht nötig, denn wir tun das ohnehin. Es liegt auch im Interesse des Departementes, dass man die Korpskommandanten, die hier gemeint sind, in die Entscheidungsfindungen einbezieht. Die letzte Entscheidung liegt dann beim Departementschef, der das dann wiederum im Bundesrat einbringen muss. Aber wir haben ja nicht zuletzt deshalb diese sogenannte Geschäfts- leitung gebildet, um damit zu signalisieren, dass wir alle betrof- fenen höchsten Truppenkommandanten in die Entschei- dungsfindung konstruktiv einbeziehen wollen. Ich bin also in diesem Sinne nicht gegen diese Formel; ich kann mich dem anschliessen. Auch das Wort «Mitsprache» ist besser als «Mit- wirkung», weil ja der Departementschef aus dem System her- aus sozusagen die letzte Entscheidung haben muss.
Ich bin nicht ganz sicher, wie der Nationalrat reagieren wird, denn im Hinblick auf spätere Reformen mit vielleicht anderen Strukturen hat man dort eine gewisse Reserve gehabt, ob man nun diese Mitsprache gesetzlich festschreiben und sich damit eine gewisse Flexibilität wahren soll.
Ich wehre mich aber in diesem Sinne nicht gegen diesen Artikel.
Angenommen - Adopté
Art. 131 Titel Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 131 titre Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Ziegler Oswald (C, UR), Berichterstatter: Bei Artikel 131 befin- den wir uns immer noch beim Achten Titel «Armeeleitung und Militärverwaltung» (1. Kapitel «Leitung des Militärwesens»; 2. Kapitel «Bund und Kantone»).
Nun hat man mit den Artikeln 131 und 132 ein neues Kapitel gemacht unter dem Titel «Militärische Bauten und Anlagen». Man hat gleichzeitig den Titel von Artikel 131 geändert. Wäh- rend er vorher «Bewilligung für militärische Bauten und Anla- gen» hiess, weil ja der Obertitel nicht hier stand, lautet er neu «Bewilligungspflicht».
Am Text der Artikel 131 und 132 hat sich nichts geändert. Wir beantragen Ihnen, dem Nationalrat zuzustimmen.
Angenommen - Adopté
Anhang Ziff. 2-4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Annexe ch. 2-4 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Ziegler Oswald (C, UR), Berichterstatter: Sie haben die Arti- kel 41 bis 45 - die Ombudsperson - gestrichen und damit dem Nationalrat zugestimmt. Die auf der Fahne aufgeführten Artikel betreffen diese Ombudsperson. Also müssen wir hier folgerichtig dem Nationalrat zustimmen.
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
94.051
PTT. Voranschlag 1994. Nachtrag II PTT. Budget 1994. Supplément II
Botschaft und Beschlussentwurf vom 19. Oktober 1994 Message et projet d'arrêté du 19 octobre 1994
Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, 3030 Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21, 3030 Berne
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 1994 Décision du Conseil national du 5 décembre 1994
Schüle Kurt (R, SH), Berichterstatter: Wenn wir bedenken, dass die PTT-Betriebe jährlich Ausgaben in der Grössenord- nung von 14 Milliarden Franken tätigen, so ist völlig klar, dass
26-S
PTT. Budget 1995
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13 décembre 1994
es sich bei diesem Nachtrag Il mit zusätzlichen Zahlungs- krediten von 44 Millionen Franken um einen Mini-Nachtrag handelt.
Es geht vor allem um zusätzliche Zahlungen im Rahmen der «Aktion Solidarität», der Aktion der vorzeitigen Pensionierun- gen in den PTT-Betrieben zur Anpassung der Personalbe- stände.
Diese Nachtragskredite werden voll kompensiert. Der budge- tierte Unternehmungsgewinn ist nicht in Frage gestellt, und die einstimmige Kommissison beantragt Ihnen, diesem Nach- trag Il zuzustimmen.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
25 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
94.052
PTT. Voranschlag 1995 PTT. Budget 1995
Botschaft und Beschlussentwurf vom 19. Oktober 1994 Message et projet d'arrêté du 19 octobre 1994
Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, 3030 Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21, 3030 Berne
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 1994 Décision du Conseil national du 5 décembre 1994
Schüle Kurt (R, SH), Berichterstatter: In einem schwierigen volkswirtschaftlichen Umfeld legen die PTT-Betriebe ein ge- samthaft erfreuliches Budget vor. Darin kommt ein klarer un- ternehmerischer Wille zum Ausdruck, der durch die bisheri- gen eindrücklichen Leistungen belegt wird. Hinter den Zahlen steckt ein wieder erstarktes Unternehmen, das im Begriff ist, sich auf die Zukunft auszurichten, sich auch international dem Wettbewerb zu stellen. Gleichzeitig bleiben aber die PTT- Betriebe sowohl im Postbereich als auch im Telecom-Bereich bestrebt, den Versorgungsauftrag, insbesondere in den Mo- nopoldiensten, im ganzen Land und nicht nur in den Zentren vollumfänglich zu erfüllen. Die Unternehmungsführung hat es geschafft, dies die Überzeugung unserer Kommission, die Er- tragskraft der PTT zurückzugewinnen. Die Unternehmungs- führung hat die Produktivität der PTT-Betriebe wesentlich ver- bessert. Durch eine akzentuierte Investitionstätigkeit hat sie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Unternehmensent- wicklung heute und in der Zukunft geschaffen. Gleichzeitig konnte die Selbstfinanzierung auf 95 Prozent wesentlich ge- steigert werden. Aber auch die längerfristigen Perspektiven lauten günstig, selbst die Post soll bis 1996 wieder schwarze Zahlen ausweisen und eine Ablieferung tätigen können, dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie die gemein- wirtschaftlichen Leistungen abgegolten bekommt.
Bei den volkswirtschaftlichen Eckwerten geht der Voranschlag für das nächste Jahr von 2,5 Prozent Teuerung und von 1,5 Prozent Realwachstum aus. Wenn Sie die Prognosen der SBG in der heutigen «NZZ» lesen, dann sehen Sie, dass wir mit diesen Annahmen nicht so schlecht liegen: Die Teuerung wird
hier mit 2,7 Prozent prognostiziert, und beim Wachstum rech- net man mit 2 Prozent. Es ist also in den Zahlen des Bundes im Bereich des Realwachstums eine gewisse Reserve vorhan- den. Das gibt zusätzliche Sicherheit.
Erwartet werden seitens der PTT in einem immer noch schwie- rigen Markt real nur bescheidene Zunahmen der Verkehrslei- stungen, im Postbereich von 0,7 Prozent, im Telecom-Bereich von 2,6 Prozent. Die Märkte eröffnen hier kurzfristig also wenig Wachstumspotential.
Die Erträge sollen gesamthaft um 1,6 Prozent oder 231 Millio- nen Franken ansteigen, auf rund 14,5 Milliarden Franken.
Glücklicherweise haben die PTT den Aufwand in den Griff be- kommen. Er steigt gesamthaft um 200 Millionen Franken oder 1,4 Prozent. Die wesentlichen Posten sind der Personalauf- wand und der Finanzaufwand, insbesondere die Abschrei- bungen.
Zum Personal: Die Bestände in der Belegschaft sind auf die Nachfrage nach den PTT-Leistungen abgestimmt worden, es wird auch 1995 ein weiterer Abbau notwendig sein, und zwar um 3,8 Prozent auf neu noch 59 000 Stellen. Damit wird den unternehmerischen, den betrieblichen, aber eben auch - das verdient Erwähnung - den sozialen Erfordernissen Rechnung getragen. Zentrales Element dieser flexiblen Politik ist u. a. diese «Aktion Solidarität», die sehr erfolgreich durchgeführt worden ist. Durch gezielte vorzeitige Pensionierungen konnte der Bestand angepasst werden, auch wurden Plätze für Nach- wuchskräfte freigemacht
Was die Arbeitszeitverkürzung und den Teuerungsausgleich anbetrifft, haben die PTT die Bundesregelungen übernommen bzw. übernehmen müssen. Es gibt im nächsten Jahr keinen Teuerungsausgleich, die Spitzenkräfte unterstehen auch dem «Lohnopfer». Die Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde auf Mitte 1995 wird zur Hälfte auf den künftigen Teuerungsaus- gleich angerechnet. Die Arbeitszeitverkürzung wird in der Form von Ausgleichstagen gewährt, und die Unternehmens- führung legt Wert darauf festzustellen, dass damit kein Dienst- leistungsabbau verbunden sein wird.
Eindrücklich wird im nächsten Jahr der Cash-flow steigen: Von 3,3 auf 3,8 Milliarden Franken, was eine wesentliche Verbes- serung der Selbstfinanzierung bedeutet.
Es resultiert ein Reingewinn von 301 Millionen Franken gegen- über budgetierten 270 Millionen Franken im laufenden Jahr. Dieser Reingewinn wäre, ohne die ausserordentlichen Ab- schreibungen, die mit 450 Millionen Franken eingestellt sind, wesentlich höher ausgefallen. Im laufenden Jahr sind für aus- serordentliche Abschreibungen erst 90 Millionen Franken ein- gesetzt Diese ausserordentlichen Wertberichtigungen sind mit Blick auf den raschen technischen Wandel vor allem im Te- lecom-Bereich nötig, wo Betriebsmittel, Geräte, Anlagen, eben rasch veralten und abgeschrieben werden müssen.
Bei der Gründung der Unisource etwa ist auch im internationa- len Vergleich dieser Abschreibungsbedarf virulent geworden. Die PTT beziffern diese Altlasten auf rund 3 Milliarden Franken, die wir in den nächsten Jahren bewältigen, d. h. wertberichti- gen, müssen.
Die Investitionen der PTT werden auf einem hohen Stand von gut 4 Milliarden Franken verharren; 1993 waren es noch knapp 3 Milliarden Franken. Vermehrt wird in Beteiligungen in- vestiert. Hierfür werden etwa 600 Millionen Franken ausgege- ben, gegenüber 359 Millionen im laufenden Jahr. Es geht hier vor allem um die internationale Ausrichtung, speziell im Tele- com-Bereich.
Auch die PTT-Betriebe werden im nächsten Jahr mit der Mehr- wertsteuer konfrontiert sein. Sie werden mit rund 40 Millionen Franken belastet, weil aus Gründen des Wettbewerbs und aus sozialpolitischen Überlegungen die Mehrkosten nur zum Teil überwälzt werden und überwälzt werden können.
Die Tarifmassnahmen - das ist wahrscheinlich eine Erstmalig- keit - bringen per saldo weniger ein, es gehen 111 Millionen Franken verlustig. Aber auch hier zeigt sich etwa die verstärkte Ausrichtung auf den Wettbewerb, vor allem im Telecom- Bereich. Hier wird vor allem der Auslandverkehr verbilligt, wo die internationale Konkurrenz auch in unserem Land sehr aktiv geworden ist. Im Postbereich gibt es Mehreinnahmen in der Grössenordnung von 80 Millionen Franken. Die gemeinwirt-
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PTT. Voranschlag 1994. Nachtrag II PTT. Budget 1994. Supplément II
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Jahr
1994
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
94.051
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
13.12.1994 - 08:00
Date
Data
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1283-1284
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Pagina
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