Motion Bischof
2468
N
16 décembre 1994
sicht eine wesentliche Verschärfung. So, wie es in der Praxis angewandt wird, verloren zahllose Vermieter wegen mangeln- der Vorbehalte, also aus rein formalrechtlichen Gründen, wel- che die Vermieter gar nicht kennen konnten, die Möglichkeit, ihre Mieten angemessen anzupassen. Die sich daraus erge- benden Streitigkeiten wurden auf verschiedenste Arten erle- digt (Vermittlung der Schlichtungsbehörde, Mietgerichtsurteil, aussergerichtliche Vereinbarung, Rückzug der Erhöhung, Verzicht auf Weiterzug an das Mietgericht usw.).
Da die Vorbehaltsregelung eine der wenigen ist, deren Mängel selbst von Mieterseite nicht in Abrede gestellt wird, ist anzu- nehmen, dass die zu erwartende Änderung der VMWG diesbe- züglich eine Lockerung bringt. Es wäre stossend, wenn die al- ten Ungerechtigkeiten zementiert würden. Es ist daher bei den Übergangsbestimmungen unbedingt darauf zu achten, dass die Klarstellung allen gleichermassen zugute kommt, und zwar unabhängig davon, wie ein allfälliger Streitfall seinerzeit erledigt wurde.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. November 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 23 novembre 1994
Die Motion verlangt in zwei Punkten eine Revision bzw. eine Ergänzung einer Verordnung, die durch den Bundesrat erlas- sen wurde (Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen). Sie betrifft somit den delegierten Rechtssetzungsbereich und wäre damit nach konstanter Rechtspraxis an sich nicht zulässig.
Nachdem jedoch-unabhängig von der vorliegenden Motion - die Arbeiten zur Revision der obgenannten Verordnung im Gange sind, ist der Bundesrat bereit, die beiden Anliegen des Motionärs als Vorschläge zur Prüfung im Rahmen der Revi- sionsarbeiten entgegenzunehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Le président: M. de Dardel combat cette intervention. La dis- cussion est renvoyée.
Verschoben - Renvoyé
94.3332
Motion Bischof «Mobbing» am Arbeitsplatz Pressions psychologiques sur le lieu de travail
Wortlaut der Motion vom 19. September 1994
Der Bundesrat wird eingeladen, möglichst rasch alle notwen- digen Anstrengungen und Anordnungen zu treffen, damit sich die Schweiz auch mit der Ursache «Mobbing» (Psychoterror am Arbeitsplatz) auseinandersetzt und die Ursachen durch gezielte Forschungen mindert bzw. eliminiert.
Texte de la motion du 19 septembre 1994
Le Conseil fédéral est invité à tout mettre en oeuvre et à pren- dre, le plus rapidement possible, toutes les dispositions qui s'imposent, afin de traiter le problème du «mobbing» (pres- sions psychologiques sur le lieu de travail) en Suisse et d'en rechercher les causes en vue d'y remédier.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Kollegen und Vorgesetzte terrorisieren gezielt eine Mitarbeite- rin oder einen Mitarbeiter. Dieser Psychoterror, «Mobbing» ge- nannt, stürzt viele Menschen in eine tiefe Krise und bringt der Wirtschaft grosse Verluste.
Das gezielte «Fertigmachen» eines Kollegen oder einer Kolle- gin hat es schon immer gegeben. Neu jedoch ist, dass das Thema vermehrt auf den Tisch kommt: Ärzte und Psychologen setzen sich damit auseinander.
Aber auch die Arbeitgeber kümmern sich allmählich um das Problem. Das hätten sie schon lange tun sollen, denn wo An- gestellte ihre Energie dafür verwenden, immer neue Schika- nen auszuhecken, leidet die Qualität der Arbeit.
«Mobbing» beschert der Wirtschaft Millionenverluste! Berech- nungen ergaben, dass der «Kleinkrieg am Arbeitsplatz» pro «Mobbing»-Fall Kosten von 30 000 bis 100 000 Franken verur- sacht, basierend auf einer durchschnittlichen «Mobbing»- Dauer von rund einem Jahr.
Diese Kosten entstehen durch Minderleistungen in der betrof- fenen Abteilung, durch die Zeit, die Vorgesetzte und Personal- abteilungen für den Konflikt einsetzen müssen, sowie durch die Krankheitstage des «Mobbing»-Opfers, bei dem häufig Stresssymptome wie Schlafstörungen oder Herzbeschwer- den auftreten.
An durchschnittlich sechs von hundert Arbeitstagen bleiben die Schweizer wegen Krankheit zu Hause. Diese Zahlen ge- ben zu denken, zumal in verschiedenen Erhebungen die mei- sten der Befragten als Absenzgrund nicht etwa klassische Krankheiten, sondern Spannungen mit Kollegen und Vorge- setzten nennen.
Ein sprunghafter Anstieg arbeitsplatzbedingter psychosomati- scher Erkrankungen wurde festgestellt
Neben den erwähnten direkten Verlusten verursacht «Mob- bing» auch indirekte Ertragseinbussen: es vergiftet das Be- triebsklima und mindert generell die Motivation der Beleg- schaft
Im Gegensatz zu Deutschland und skandinavischen Ländern existiert in der Schweiz praktisch keine «Mobbing»-For- schung. Es besteht jedoch kein Grund zur Annahme, dass in einem Land mit unterdurchschnittlichen Mitspracherechten am Arbeitsplatz weniger «gemobbt» wird als anderswo. Im Ge- genteil: Wo niemand lernt, in offener Mitsprache Kritik zu for- mulieren und Konflikte auszutragen, wächst das «Mobbing»- Potential.
Seit die Rezession in aller Munde ist, erscheinen viele «Mob- bing»-Opfer nun auch krank am Arbeitsplatz. Die Folge: Sie er- bringen weniger Leistung, sind reizbarer und bieten damit zu- sätzliche Angriffsflächen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. November 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 23 novembre 1994
Der Begriff «Mobbing» stammt vom schwedischen Arbeitsfor- scher H. Leymann. Unter «Mobbing» (aus dem Englischen «to mob»: anpöbeln, attackieren) versteht er das Auftreten von Handlungen, die von Individuen (Einzelpersonen) oder einer Gruppe von Individuen auf systematische Art gegen eine be- stimmte Person ausgeübt werden. Die Handlungen müssen vom Betroffenen subjektiv als feindselig interpretiert werden, oft (nahezu täglich, mindestens aber einmal pro Woche) auf- treten und über einen längeren Zeitraum (mindestens ein hal- bes Jahr) andauern.
Seit ungefähr zehn Jahren ist «Mobbing» Gegenstand der wis- senschaftlichen Forschung im skandinavischen Raum, wo der Umfang des Phänomens sowie dessen grundlegende Struk- turen und Ursachen in zum Teil umfangreichen Untersuchun- gen empirisch erfasst werden. Die unterschiedlichen kulturel- len und betrieblichen Bedingungen ökonomischer und rechtli- cher Art in Skandinavien - im Vergleich zu den anderen euro- päischen Ländern - gestatten den Transfer der gefundenen Ergebnisse auf die Schweiz nur in Form eines Indikators.
Die Abteilung Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene des Biga hat 1991 eine umfangreiche Studie über «Arbeitsbedingungen und gesundheitliches Befinden» in der Schweiz veröffentlicht.
2469
Motion Vollmer
Die Problematik der gestörten psychosozialen Bedingungen, u. a. der beeinträchtigten zwischenmenschlichen Beziehun- gen, wurde in dieser Befragung ebenfalls berücksichtigt: 26 Prozent der befragten Erwerbstätigen hatten mehr oder we- niger beeinträchtigte Beziehungen zu ihren Vorgesetzten. Die zwischenmenschlichen Beziehungen zu Arbeitskollegen wur- den von 15 Prozent und diejenigen zu anderen Kontaktperso- nen am Arbeitsplatz von 13 Prozent der Erwerbstätigen als un- angenehm empfunden. Von den befragten Erwerbstätigen, die sich über mehrfache psychosoziale Störfaktoren am Ar- beitsplatz beklagten, wiesen auch ausserordentlich hohe Quoten gestörte zwischenmenschliche Beziehungen auf: 67 Prozent zu Vorgesetzten, 38 Prozent zu Arbeitskollegen, 31 Prozent zu verschiedenen Kontaktpersonen am Arbeits- platz.
Was das schweizerische Recht betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass diesbezüglich keine Lücken bestehen. Der Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers nach Arbeitsvertragsrecht beinhaltet als spezifische Schutzpflicht des Arbeitgebers auch das Recht auf Schutz vor «Mobbing». Verstärkt wird dieser Schutz durch entsprechende Bestimmungen des Arbeitsge- setzes und dessen Verordnung 3, welche den Arbeitgeber ver- pflichten, alle Massnahmen zu treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern sowie die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Problematik der Belastungen am Arbeitsplatz im Gesamtzusammenhang aller Arbeitsbedingungen, mit welchen Menschen konfrontiert sind, analysiert und gelöst werden muss. Eine isolierte Be- trachtung einzelner Belastungsfaktoren (darunter «Mob- bing»), wie sie häufig in der arbeitswissenschaftlichen For- schung betrieben wird, vermag nicht, das Zusammenwirken unterschiedlicher Belastungsarten (gesellschaftlich-ökonomi- sche Rahmenbedingungen, Arbeitsorganisation und Arbeits- inhalt, Arbeitsmittel und Arbeitsplätze, Arbeitsumgebung, so- ziale Beziehungen) sowie deren Folgen für den arbeitenden Menschen zu erklären. Der Bundesrat möchte deshalb davon absehen, das Problem «Mobbing» losgelöst von anderen Ein- flussfaktoren einer kostspieligen Untersuchung zu unterzie- hen, wie es die Motion verlangt. Das Biga wird weiterhin der ganzen Palette psychosozialer Probleme am Arbeitsplatz die nötige Aufmerksamkeit schenken, sei es durch eigene Unter- suchungen, sei es durch die Förderung externer Forschungs- vorhaben auf diesem Gebiet. Im übrigen ist das Biga gegen- wärtig daran, eine Wegleitung zur oben erwähnten Verord- nung 3 zu erarbeiten. Es ist vorgesehen, darin auch auf das Problem «Mobbing» einzugehen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
94.3356
Motion Vollmer IAO-Sozialklauseln. Ratifizierung durch die Schweiz Clauses sociales de l'OIT. Ratification par la Suisse
men. Die Schweiz könnte die Gatt-Sozialklauseln glaubwürdi- ger vertreten, wenn sie selbst alle damit zusammenhängen- den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) unverzüglich ratifizieren würde.
Der Bundesrat wird aufgefordert, den eidgenössischen Räten unverzüglich die für die Schweiz noch nicht verbindlichen So- zialkonventionen der IAO zur Ratifikation vorzulegen:
Konvention 98 (enthaltend das Recht auf gewerkschaftliche Organisation und auf Vertragsverhandlungen);
Konvention 138 (Kinderarbeit. Mindestalter der Beschäftig- ten).
Texte de la motion du 21 septembre 1994
La nouvelle Organisation mondiale du commerce, qui a suc- cédé au Gatt à l'issue du sommet de Marrakech, a reçu pour mandat de se pencher sur les droits sociaux et syndicaux. La Suisse pourrait donner tout leur poids aux clauses sociales du Gatt si elle ratifiait au plus vite toutes les conventions de l'Orga- nisation internationale du travail (OIT) en la matière.
Je charge donc le Conseil federal de présenter sans tarder aux Chambres, pour ratification, les conventions sociales de l'OIT qui ne lient pas encore notre pays, à savoir:
la Convention 98 (qui traite du droit de se constituer en orga- nisation syndicale et du droit de mener des négociations contractuelles); et
la Convention 138 (Travail des enfants. Age minimal des tra- vailleurs).
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Boden- mann, Brunner Christiane, Bundi, Caspar-Hutter, Danuser, de Dardel, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Häm- merle, Herczog, Hubacher, Jöri, Ledergerber, Leemann, Leu- enberger Ernst, Rechsteiner, Ruffy, Steiger Hans, Strahm Ru- dolf, Ziegler Jean (23)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. November 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 novembre 1994
Die internationale Gemeinschaft hat bislang weder den Inhalt dessen definiert, was man gemeinhin mit Sozialklausel be- zeichnet, noch die Mittel zu deren Umsetzung. Es ist deshalb verfrüht, davon auszugehen, es bestehe Konsens darüber, dass die Ratifizierung der Übereinkommen Nummern 98 und 138 eine Vorbedingung sei, um überhaupt über die Sozialklau- sel zu diskutieren.
Der Bundesrat hat dem Parlament in seinen Berichten über die 32., 57. und 58. Tagung der Internationalen Arbeitsorganisa- tion die Übereinkommen Nummern 98 und 138 unterbreitet und seine Beweggründe erläutert, weshalb ihm zu jenem Zeit- punkt eine Ratifizierung nicht möglich erschien (BBI 1950 Il 845 und BBI 1974 | 1633). Inzwischen sind über 20 Jahre vergangen, und die Entwicklung unseres positiven Rechts könnte nun eventuell eine Ratifizierung erlauben. Der Bundes- rat ist deshalb bereit, so rasch als möglich die Analyse des heute geltenden Rechts im Hinblick auf eine Ratifizierung der erwähnten Übereinkommen vorzunehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Wortlaut der Motion vom 21. September 1994
Die neue Welthandelsorganisation WTO, die nach dem Marra- kesch-Gipfel die Gatt-Nachfolge antritt, hat den Auftrag erhal- ten, sich sozialen und gewerkschaftlichen Rechten anzuneh-
60-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Bischof "Mobbing" am Arbeitsplatz Motion Bischof Pressions psychologiques sur le lieu de travail
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3332
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1994 - 08:00
Date
Data
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2468-2469
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