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Postulat Grendelmeier
93.3622
Postulat Grendelmeier Telefongebühren für Rentner Retraités. Tarif des communications téléphoniques
Wortlaut des Postulates vom 15. Dezember 1993
Der Bundesrat wird eingeladen, bei den PTT geeignete Schritte zu unternehmen, damit die AHV-/IV-Rentner von der geplanten Taxerhöhung für Inlandgespräche ausgenommen werden.
Texte du postulat du 15 décembre 1993
Le Conseil fédéral est invité à prendre des mesures adéquates auprès des PTT afin que les bénéficiaires d'une rente AVS ou Al ne soient pas touchés par l'augmentation prévue du tarif des conversations téléphoniques en Suisse.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Maeder, Meier Samuel (2)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die PTT beabsichtigen, die Taxen für Inlandgespräche zu er- höhen und diejenigen für Auslandgespräche zu senken. Letz- teres, um konkurrenzfähig zu bleiben. Die Taxerhöhung für In- landgespräche trifft in besonderem Masse die AHV- und IV- Rentnerinnen und -Rentner. Viele dieser Personen sind nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen in der Lage, ihre Wohnung zu verlassen. Sie sind deshalb in besonderem Masse auf das Telefon angewiesen, sowohl für die Organisa- tion des täglichen Lebens als auch für die Kommunikation mit nahestehenden Mitmenschen. Deshalb werden Rentnerinnen und Rentner von der geplanten Taxerhöhung sehr stark betrof- fen, während sie kaum von der Taxsenkung für Auslandge- spräche profitieren können.
Wir achten durchaus die Autonomie der PTT, die sich unter- nehmerisch verhalten müssen. Ein Unternehmen muss aber auch darauf bedacht sein, seinen Ruf zu wahren. Die Ausnüt- zung eines «gefangenen Kundenkreises», d. h. einer Perso- nengruppe, die nicht ausweichen kann, ist dem Ruf einer Un- ternehmung nicht zuträglich. Hier geht es nicht um unterneh- merisches Verhalten am Markt, sondern um die Ausnutzung einer Monopolsituation gegenüber einer Kundenkategorie, in der es viele sozial und wirtschaftlich benachteiligte Personen gibt.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 février 1994
Auf den 1. Februar 1994 werden nur die Gebühren für Ortsge- spräche erhöht. Weil diese im Vergleich zu den Gebühren für inländische Ferngespräche niedrig sind, belasten sie das Budget der Telefonabonnenten trotz Erhöhung nicht stark. Be- zogen auf die gesamten Telefondienstleistungen im Inland, wird die durchschnittliche Telefonrechnung ab 1. Februar 1994 nur 2,04 Prozent höher ausfallen. Weil sich der Bundes- rat und die Telecom PTT der grossen sozialen Bedeutung des Telefons im besonderen für betagte und behinderte Men- schen bewusst sind, wurde vor einigen Jahren der Niedertarif auch für Ortsgespräche eingeführt, der es ermöglicht, Telefon- gespräche zu günstigen Gebühren zu führen. Die im Postulat erwähnten Bevölkerungskreise können besonders gut auf die Niedertarifzeiten ausweichen.
Aus diesem Grund und namentlich aus den folgenden Überle- gungen erachtet der Bundesrat Sozialtarife zu Lasten der PTT für einzelne Bevölkerungsgruppen nicht als sinnvoll:
Es ist Aufgabe der Sozial- und Finanzpolitik, ausgleichend zu wirken und sozial schwächere Bevölkerungskreise zu entla-
sten und eine Einkommensverteilung nach sozialen Gesichts- punkten zu bewirken. Eine Durchbrechung dieses Grundsat- zes hätte schwerwiegende präjudizielle Auswirkungen im ge- samten Bereich des öffentlichen Tarifwesens.
Die im Postulat angeregte Vergünstigung brächten dem ein- zelnen keine wesentliche finanzielle Entlastung; sie würde in- dessen die finanzielle Situation der PTT wesentlich ver- schlechtern.
Der Aufwand für die Ermittlung der Anspruchsberechtigten und für die Überwachung zur Vermeidung von Missbräuchen in gemischten Haushalten stünde in keinem vernünftigen Ver- hältnis zur gewährten Vergünstigung.
Im Bereich der Fernmeldegebühren darf kein Präzedenzfall geschaffen werden; vielmehr ist am Grundsatz der Gleichbe- handlung aller Kunden festzuhalten.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Grendelmeier Verena (U, ZH): Es ist ziemlich genau ein Jahr her, dass ich den Bundesrat eingeladen habe, er möge bei den PTT vorstellig werden, damit die geplanten Gebührener- höhungen für Inlandtaxen beim Telefonieren nicht die Rentner und Behinderten treffen, sondern dass man da eine Aus- nahme mache.
Nun, die PTT beabsichtigten damals, die Taxen zu erhöhen; und die Gebührenerhöhung ist inzwischen in Kraft getreten. So kommt natürlich - wie das mit persönlichen Vorstössen so der Fall ist - mein Ersuchen zu spät.
Herr Bundesrat, ich kann mit Ihrer Stellungnahme nicht ganz einverstanden sein. Sie schreiben zwar mit Recht, dass die ganze Belastung nur 2,04 Prozent höher ausfällt. Aber mich stört, dass dabei eindeutig die Personen, die Auslandgesprä- che führen, privilegiert werden, d. h. diejenigen, die ohnehin im Geschäftsbereich tätig sind. Die anderen hingegen nicht, selbst dann nicht, wenn sie nun auch von den Niedertarifzeiten im Ortsbereich profitieren können. Das mag eine Erleichte- rung sein, das gebe ich zu. Ich gebe auch zu, dass es ein Pro- blem sein könnte, Missbrauch zu unterbinden, und dass es ziemlich schwierig wäre, in gemischten Haushalten eine Re- gelung zu finden, die eben nicht zu diesen Missbräuchen führt. Alles das ist in Ordnung.
Nicht in Ordnung, Herr Bundesrat, ist aber, wenn Sie sagen, es sei die Aufgabe der Sozial- und Finanzpolitik, ausgleichend zu wirken und sozial schwächere Bevölkerungskreise zu entla- sten. Meines Erachtens hat eben auch eine Institution wie die PTT eine soziale Verantwortung wahrzunehmen, auch wenn Sie eine präjudizielle Wirkung befürchten: Wer soll dann diese Sozial- und Finanzpolitik betreiben? Hier wird doch einfach der Schwarze Peter weitergereicht!
Zudem: Auf einem anderen Gebiet gibt es diese Vergünstigun- gen durchaus, und zwar bei den SBB. Da haben Behinderte und AHV-Bezüger eine Vergünstigung. Wieso kann denn nicht dasselbe beim Telefonieren gelten?
Gar nicht einverstanden bin ich mit Ihrem letzten Satz, im Be- reich der Fernmeldegebühren dürfe kein Präzedenzfall ge- schaffen werden, vielmehr sei am Grundsatz der Gleichbe- handlung aller Kunden festzuhalten. Herr Bundesrat, eben nicht! Es werden da Gleichheitsansprüche gestellt, die mit der Gleichberechtigung nichts mehr zu tun haben. Mit niedrigeren Tarifen für Auslandgespräche werden eindeutig Grosskunden und Geschäftskunden bevorzugt, und die anderen, die ohne- hin Schwierigkeiten haben, sich von zu Hause wegzubewe- gen, die auf ein Telefon angewiesen sind, um ihre sozialen Kontakte zu pflegen, werden eben trotz allem massiv benach- teiligt. Deshalb habe ich mein Postulat eingereicht. Es ist nun bereits zu spät!
Ich bitte Sie aber trotzdem, das Postulat zu unterstützen. Man kann ja auch einmal eingeleitete Massnahmen rückgängig machen oder mindestens bei einer nächsten Taxangleichung auf das Anliegen zurückkommen. Es geht nicht an, dass man sich nur noch die Grosskunden herauspickt und die anderen der sogenannten Sozialpolitik überlässt.
Postulat Grendelmeier
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N
5 décembre 1994
Allenspach Heinz (R, ZH): Mit diesem Postulat wird erneut ein falsches sozialpolitisches Bild heraufbeschworen, nämlich das Bild vom armen Rentner und vom wohlhabenden Er- werbstätigen. Wir wissen genau, dass dieses Bild nicht stimmt, und dennoch wird immer wieder eine Vergünstigung für die armen Rentner verlangt, werden immer wieder Sonder- konzessionen für sie postuliert. Wir müssen endlich von die- sem falschen Bild wegkommen, denn ich bin überzeugt da- von, dass selbst die Rentner dieses Bild nicht schätzen. Ich bitte Sie deshalb, auch aus diesen grundsätzlichen Erwä- gungen, das Postulat nicht zu überweisen.
Ogi Adolf, Bundesrat: Frau Grendelmeier, ich habe am letzten Sonntag den 80. Geburtstag meiner Mutter gefeiert. Ich habe viel Verständnis für Ihr Anliegen. Dass das Postulat nicht früher behandelt wurde, ist nicht unser Fehler; es ist der Fehler des Parlaments, welches die Postulate nicht mehr rechtzeitig be- handeln kann. Da müssen Sie korrekt sein.
Sie dürfen nicht vom Schwarzen Peter sprechen, den wir ein- fach so hin- und herschieben würden. Irgendwo müssen wir eine Trennlinie ziehen. Der Vergleich mit den SBB kann hier nicht angeführt werden, weil es doch einen Unterschied gibt. Wenn die SBB etwas tun, muss das nicht unbedingt von den PTT übernommen werden.
Ich möchte festhalten, dass die von Ihnen erwähnten Ausland- tarife keineswegs privilegiert sind, ganz im Gegenteil. Sie sind kostenüberdeckend. Ferner möchte ich festhalten, dass auf den 1. Februar 1994 die nicht kostendeckenden Gebühren für Telefonabonnemente und für Ortsgespräche leicht erhöht wurden. Angesichts der sozialen Bedeutung wurde vor eini- gen Jahren der Niedertarif auch für Ortsgespräche eingeführt Dieser Niedertarif liegt im internationalen Vergleich immer noch gut und ermöglicht günstige Telefongespräche.
Deshalb möchte ich Sie bitten, jetzt nicht zu Lasten der PTT Sozialtarife einzuführen. Dafür gibt es verschiedene Gründe; drei davon möchte ich kurz erwähnen:
Es ist Aufgabe der Sozial- und Finanzpolitik, ausgleichend zu wirken, nicht Aufgabe der PTT und auch nicht Aufgabe der SBB.
Der administrative Aufwand zur Ermittlung der Anspruchs- berechtigten und zur Vermeidung von Missbräuchen, das ha- ben Sie korrekterweise erwähnt, steht in keinem vernünftigen Verhältnis zur gewährten Vergünstigung.
Im Bereich der Fernmeldegebühren ist am Grundsatz der Gleichbehandlung von Kunden festzuhalten. Es ist nicht so, wie Sie sagten, dass nur die Grossen Privilegien geniessen und die Kleinen keine.
In Anbetracht dieser schwierigen Situation möchte ich Sie des- halb bitten, das Postulat abzulehnen.
Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates Dagegen
29 Stimmen 60 Stimmen
Schluss der Sitzung um 19.25 Uhr La séance est levée à 19 h 25
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Jahr
1994
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Anno
Band
IV
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Wintersession
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Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3622
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
05.12.1994 - 14:30
Date
Data
Seite
2147-2148
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Pagina
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20 024 857
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