Interpellation Moser
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N
5 décembre 1994
längerfristig beschäftigt werden möchte, wird als Angestellter übernommen, soweit dies den betrieblichen Bedürfnissen ent- spricht.
Zum Vergleich des PTT-Aushelferstatuts mit dem OR, das auch Sie jetzt erwähnt haben, möchte ich grundsätzlich fol- gendes festhalten: Die PTT-Personalvorschriften C 6, die Sie erwähnt haben, gehören zum öffentlichen Recht. Ein Ver- gleich mit den Mindestanforderungen des privatrechtlichen Obligationenrechts, des OR, ist deshalb eben nur bedingt möglich. Im einzelnen ergibt eine Gegenüberstellung bei den Kündigungsfristen und Kündigungsformen, dem Ferien- und dem Krankenlohn jedoch kaum Differenzen. Die Personalvor- schriften sind also nicht so schlecht, wie hier nun der Eindruck erweckt wurde.
Die Form der Auflösung ist beidenorts die Schriftlichkeit. Da- bei muss die Kündigung durch den Arbeitgeber im öffentli- chen Recht als anfechtbare Verfügung erfolgen. In letzter In- stanz würde bei einer Anfechtung sogar das Bundesgericht entscheiden. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die C-6-Vorschriften der PTT insgesamt den Vorschriften des OR nicht nachstehen.
Nun habe ich zur Kenntnis genommen, Herr Eggenberger, dass Ihres Erachtens die Fragen 4 und 5 nicht richtig beant- wortet sind. Ich werde dem nachgehen und Sie und Frau von Felten dann schriftlich benachrichtigen.
93.3263
Interpellation Moser PTT. Illegale Telefonabhörung PTT. Ecoutes téléphoniques illégales
Diskussion - Discussion
Siehe Jahrgang 1993, Seite 2041 - Voir année 1993, page 2041
Moser René (A, AG): Ich bin von der Stellungnahme des Bun- desrates absolut nicht begeistert und in vielen Punkten damit auch nicht einverstanden. Nach der Antwort sind meine Be- denken keinesfalls aus dem Weg geräumt. Lassen Sie mich deshalb einige Erklärungen und Berichtigungen anbringen: In Punkt 1 haben Sie meine Frage geschickt verdreht. Ich habe in meiner Interpellation nirgends behauptet, es seien 40 neue Stellen geschaffen worden. Ich erkenne einzig, dass beim Bakom das Lesen einer Frage nicht zu den Stärken ge- hört, das Lauschen aber sehr wohl.
Ich habe klar gefragt, ob es wahr sei, dass die PTT 40 Stellen für das Lauschen geschaffen hätten - nicht neue Stellen! Das mache ich auch in der Begründung klar.
Herr Bundesrat, es ist ja schon interessant, wie im Fall der Ab- hörung illegaler Telefone argumentiert wird, derweilen im Fall der Einführung des Pornokiosks mit den 156er Nummern nicht genug betont werden konnte, dass wegen des Postge- heimnisses keine Abhörungen möglich seien. Ich ziehe des- halb meine Schlüsse wie folgt:
Die PTT verdienen mit den Anlagen, die illegal in Betrieb ge- nommen wurden, nichts, mit Bussen jedoch viel. Bei den Por- noangeboten spielen die PTT immerhin rund 40 Millionen Franken ein, und da hört das Lauschen natürlich sofort auf. Zu Punkt 2: Sie antworten mir, dass gemäss Artikel 48 Verwal- tungsstrafrecht eine Durchsuchung nur auf schriftlichen Be- fehl des Direktors oder des Chefs der beteiligten Verwaltung erfolge und dass es nur in Ausnahmefällen erlaubt sei, dass der Untersuchungsbeamte von sich aus eine Durchsuchung vornehme. Tatsache ist aber, dass dies nun ständige Praxis geworden ist - und das ist nicht statthaft.
Zu Punkt 3: Sie sagen, dass es sich bei der Abhörung um die Ermittlung der Quelle einer Störung im Rahmen der Frequenz- überwachung handle. Das ist ein Witz! Es geht nicht um Stö- rungen, sondern gezielt um das Kassieren von Bussen.
Das gleiche gilt für die Antwort auf Punkt 4.
Zu Punkt 5 haben Sie im Kern gar nicht geantwortet. Es ist nicht das mögliche Kurzverfahren, das ich anspreche, son- dern die Feststellung, dass im Strafbescheid des Bakom steht: «Der Beschuldigte verzichtet ausdrücklich auf jedes Rechts- mittel.» Das, Herr Bundesrat, kommt einer Nötigung nahe -- das ist keinesfalls haltbar!
Zu Punkt 6 präzisiere ich eines: Sowohl die illegalen als auch die legalen Telefone oder Modems arbeiten auf der genau gleichen Frequenz. Es ist an den Haaren herbeigezogen, zu sagen, es seien massive Störungen des Polizei- und Flug- funks vorgekommen. Weder Telefone noch Modems können Polizei- oder Flugfunk stören. Dieses Märchen können Sie ei- nem technischen Laien erzählen.
Zu den Punkten 7 und 8: Es ist richtig, dass Verstösse gegen das FMG geahndet werden sollen. Ich meine aber, dass die Lauschmannschaft am Ziel vorbeischiesst. Die Massnahmen sind absolut nicht verhältnismässig, sondern eindeutig auf «Bussenjägerei» ausgerichtet.
Wir von der Freiheits-Partei haben nichts dagegen, wenn sich das Bakom bei tatsächlichen Störungen einschaltet. Das ist notwendig und richtig. Aufgrund der gegebenen Antworten aber ist anzunehmen, dass es sich nur um fiktive Störungen handelt.
Ogi Adolf, Bundesrat: Wenn ich die Buchhaltung mache, stelle ich fest, dass Sie bei zwei von den sieben Fragen, die Sie gestellt haben, mit der Antwort einverstanden sind. Bei den an- deren haben Sie eine andere Antwort erwartet.
Ich kann vielleicht jetzt noch eine Ergänzung geben und dem Rat sagen, weshalb Sie diese Interpellation am 2. Juni 1993 gestartet haben.
Es ist so, dass in der «SonntagsZeitung» ein Artikel über die Verfolgung von Widerhandlungen gegen das Fernmeldege- setz (FMG) erschienen war. Es ging um die Frequenzüberwa- chung zum Aufspüren illegaler Telefonapparate. Die Über- schrift, das ist richtig, liess die Vermutung zu, dass dafür Tele- fonüberwachungen gemacht würden. Dann haben Sie, Herr Moser, aufgrund dieses Artikels die Interpellation gestartet, über die wir jetzt diskutieren. Die Interpellation wirft verschie- dene schwierige Fragen zur Praxis und Verfolgung von Wider- handlungen gegen das Fernmeldegesetz auf. Diese Fragen werden alle in der vorliegenden Stellungnahme behandelt. Aber Sie sind, wie ich zur Kenntnis genommen habe, nicht überall einverstanden. Sie können aber durch eine klare Darle- gung oder Richtigstellung der Fakten beantwortet werden.
Der grösste Teil der Fragen von Herrn Moser betrifft das Ver- waltungsstrafverfahren. Dieses ist im entsprechenden Bun- desgesetz über das Verwaltungsstrafrecht geregelt. Leider nahm der besagte Artikel nicht von der Bundesgerichtspraxis zur Überwachung des Telefonverkehrs Kenntnis. Zu dieser Frage hat sich nämlich das Bundesgericht klar geäussert. Es unterscheidet in seiner Rechtsprechung zwischen Frequenz- überwachung, wo es um die Ermittlung eines Störers geht, und Telefonüberwachung, wo der Inhalt des Gespräches we- sentlich ist.
Im angesprochenen Fall geht es nur um die Frequenzüberwa- chung. Bei der Überwachung von illegalen Telefonaten geht es einzig um die Ermittlung und die Beseitigung der Störung, also überhaupt nicht um den Inhalt. Die illegalen Apparate können den Fernmeldeverkehr, also den Funk von Polizei, von Feuerwehr, von Rettungungsdiensten, von Eisenbahn, von Flugüberwachung und viele weitere Funkdienste stören. Das ist unter Umständen sehr gefährlich. So hat man mich infor- miert. Aber Sie behaupten, meine Experten seien Laien. Ich werde dem noch nachgehen.
Das Bundesgericht erachtet auch die Praxis bei den Frequenz- kontrollen ausdrücklich als rechtmässig. Sie richtet sich voll nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafgesetz und nach dem Fernmeldegesetz Können die Kontrollen nicht mehr erfolgen, so hat dies einen Wildwuchs von illegalen Tele-
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Postulat Columberg
fonen und Funkgeräten zur Folge. Diese würden Störungen unseres Telecom-Netzes bewirken. Das kann nicht in unse- rem Sinne sein.
Wenn diesen Störungen nicht der Riegel geschoben wird, dann ist zum Beispiel auch der Verkehrsfunk der Lastwagen gestört. Das wollen sicher auch Sie nicht. Also braucht es eine Art Hineinhören in den Funkverkehr. Aber es wird nur in den seltensten Fällen ein Funkgespräch abgehört. Alles ist somit vom Gesetz abgedeckt, was auch die Gerichte bis heute bestätigt haben. Die Kontrolle ist also rechtmässig, und sie ist nötig, um Ordnung in diesem nicht einfachen Funkver- kehr zu haben.
93.3317
Postulat Columberg Förderung der Telematik Encouragement de la télématique
Wortlaut des Postulates vom 16. Juni 1993
Der Bundesrat wird ersucht, die PTT zu veranlassen, die im Rahmen des KMG-Grossversuches entwickelten Projekte von nationalem Interesse aus den Bereichen Gesundheitswesen, Tourismus (elektronische Informations- und Reservationssy- steme), der Aus- und Weiterbildung, der regionalen Datenban- ken und der Alarm- und Informationssysteme in geeigneter Form weiterzuverfolgen und in Zusammenarbeit mit weiteren Partnern oder Projektträgern bei der Realisierung und Finan- zierung zu unterstützen.
Texte du postulat du 16 juin 1993
Le Conseil fédéral est prié d'inviter les PTT à poursuivre sous une forme appropriée les projets d'intérêt national lancés dans le cadre de l'essai à grande échelle effectué au titre du projet de communes modèles pour la communication (CMC) dans les domaines de la santé publique, du tourisme (système électronique d'information et de réservation), de la formation et du perfectionnement, des banques de données régionales, ainsi que des systèmes d'alarme et d'information, et de soute- nir la réalisation et le financement de tels projets en collabora- tion avec les divers partenaires et organismes responsables de projets.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Aregger, Baum- berger, Béguelin, Bezzola, Blatter, Bühler Simeon, Bundi, Bürgi, Caccia, Danuser, David, Deiss, Engler, Epiney, Fasel, Grossenbacher, Hämmerle, Hari, Hildbrand, Keller Anton, Kühne, Leu Josef, Maitre, Mühlemann, Oehler, Raggenbass, Rychen, Schmidhalter, Schnider, Segmüller, Seiler Hanspe- ter, Seiler Rolf, Stamm Judith, Wanner, Wyss William, Zölch (37)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Im April 1987 haben die PTT-Betriebe das Projekt «Kommuni- kations-Modellgemeinden der Schweiz» (KMG) lanciert, um die Kommunikationsbedürfnisse der Bevölkerung abzuklä- ren. Unter Berücksichtigung der technischen Realisierbarkeit, der wirtschaftlichen Tragbarkeit und der gesellschaftlichen Auswirkungen wollten die Projektträger die festgestellten Be- dürfnisse zu Entwicklung, Einsatz und Nutzung neuer Kom- munikationsinfrastrukturen und -dienste führen. Mit Unterstüt- zung der schweizerischen Wirtschaft und Gesellschaft wollten die PTT im besonderen:
eine neue Art der Zusammenarbeit zwischen Benutzern und Anbietern schaffen;
den Bedarf nach Kommunikationsversorgung feststellen;
Mittel und Wege zur Verbesserung der Kommunikation auf- zeigen;
Kundenbedürfnisse befriedigen;
die Voraussetzungen bestimmen, damit die Versorgung si- chergestellt werden kann;
die Schweiz im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig erhalten.
Ende 1987 wählte der KMG-Verein auf Vorschlag des Projekt- managements Basel, Biel, Brig, Disentis, Frauenfeld, Locarno, Maur, Nyon, St. Moritz, Siders, Sursee und das Val-de-Travers als Testgemeinden aus und realisierte 81 der 375 eingereich- ten Ideenskizzen als Pilotprojekte. Durch teils beträchtliche Redimensionierung oder Zusammenlegung von Projekten konnten die für das Vorhaben budgetierten 250 Millionen Franken um über ein Drittel unterschritten werden; neben der Unterstützung durch Industrie und Wirtschaft betrug das En- gagement der PTT statt der vorgesehenen 144 nur 86,5 Millio- nen Franken, so dass noch eine Reserve von 57,5 Millionen Franken vorhanden ist. Begleitet war das Projekt von einer wis- senschaftlichen Studie des Instituts für Verkehrsplanung, Transporttechnik, Strassen- und Eisenbahnbau an der ETH Zürich.
Anfang April 1993 konnte der Grossversuch «Kommunika- tions-Modellgemeinden der Schweiz» erfolgreich und termin- gerecht abgeschlossen werden. Durch die zeitliche Beschrän- kung war es nicht möglich, alle Vorhaben bereits abzuschlies- sen. Dies gilt insbesondere für Vorhaben von nationaler Be- deutung.
Bei den bereits realisierten Vorhaben handelt es sich - aus ver- ständlichen Gründen - vorwiegend um kleinere und über- blickbare Projekte. Hingegen war es aufgrund der zeitlichen Vorgabe schwierig, innerhalb dieser kurzen Frist nationale Vorhaben zu realisieren. Besondere Erwähnung verdienen beispielsweise die Anliegen aus dem Gesundheitsbereich (Telemedizin), der regionalen Datenbank (Reko), des Touris- mus (elektronisches Informations- und Reservationssystem), der Warnanlagen (Lawinox) und des Lehrstellennachweises (Lena). Bei diesen äusserst interessanten und wertvollen Pro- jekten sind gute Vorarbeiten geleistet worden. Zum Teil befin- den sie sich in der Realisierungsphase. Es wäre deshalb aus- serordentlich schade, wenn sie nicht verwirklicht werden könnten. Die Realisierung dieser Vorhaben dient nicht nur den unmittelbar Betroffenen, sondern langfristig auch den PTT, weil sie zu einer stärkeren Verbreitung der Kommunikations- dienste führen und dadurch der PTT neue Absatzmöglichkei- ten eröffnen. Zudem stellt das im Rahmen des Projektes ge- schaffene Know-how bei rund 1000 Personen eine Investition in die Zukunft unseres Landes dar, welche weiter genutzt und entwickelt werden sollte.
Es ist verständlich, dass die PTT nicht mehr allein die Verant- wortung für die Realisierung und Finanzierung dieser Vorha- ben tragen wollen und können. Deshalb müssen neue Mög- lichkeiten der partnerschaftlichen Zusammenarbeit entwickelt werden. Die bewilligten und nicht beanspruchten Kredite soll- ten (zumindest teilweise) für die weitere Unterstützung dieser Projekte zur Verfügung gestellt werden.
Zusammenfassend kann man feststellen, dass der KMG-Ver- such erfolgreich war. Zu einem bleibenden Nutzen für Wirt- schaft und Gesellschaft wird er aber erst werden, wenn das Vorhaben in irgendeiner Art und Weise fortgesetzt werden kann.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 15 septembre 1993
Mit dem Projekt KMG wollten die PTT-Betriebe im Sinne einer Marktforschung Kommunikationsbedürfnisse unter realisti- schen Bedingungen und möglichst nah beim potentiellen Kunden abklären. Durch die ausgewählten Pilotprojekte ha- ben die PTT-Betriebe aussagekräftige Erkenntnisse über die Gebrauchsfähigkeit und die Marktakzeptanz von neuen Tele- com-Dienstleistungen erhalten. Zur Abklärung der Kundenbe- dürfnisse und zur Förderung innovativer Entwicklungen ist ein solches Projekt aber nicht zwingend notwendig. Die PTT- Betriebe sind bestrebt, auch in Zukunft landesweit eine mode- rne und qualitativ hochstehende Telecom-Infrastruktur zu ge-
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Moser PTT. Illegale Telefonabhörung Interpellation Moser PTT. Ecoutes téléphoniques illégales
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Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3263
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Numero dell'oggetto
Datum
05.12.1994 - 14:30
Date
Data
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