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Motion Buttiker
auch mit den Nachbarländern absprechen, also mit Frank- reich, was den Mont Cenis und den Mont Blanc betrifft, und mit Österreich, was den Brenner betrifft.
Ein weiteres Argument, das neu von unseren Nachbarstaaten gekommen ist, betrifft den Umwegverkehr oder den Verkehr, der sich wegen unserer 28-Tonnen-Limite - und jetzt auch we- gen der Realisierung der Alpen-Initiative - dann auf die Routen in Frankreich und Österreich verlagern könnte. Das wollen diese Länder natürlich nicht. Deshalb ist unser Motto: kein Egoismus!
Schliesslich ist die zentrale Frage geblieben: Wie setzen wir die Alpen-Initiative um, ohne zu diskriminieren? Die Nichtdis- kriminierung muss also verlässlich dargelegt werden. Und da spielt die Art und Weise, wie wir die Kantone Tessin und Wallis, aber auch die Bündner Südtäler in bezug auf Ausnahmen be- handeln, eine gewisse Rolle.
Wir werden uns diesen Fragen stellen. Wir werden sie im Rah- men der gegebenen Möglichkeiten beantworten. Ob die EU mit den Antworten einverstanden ist, kann ich Ihnen zum heu- tigen Zeitpunkt nicht sagen. Ich weiss nicht, ob man auf Zeit- gewinn macht, ob man wartet, bis die skandinavischen Länder über den EU-Beitritt abgestimmt haben, ob gewisse Pro- bleme, die im Moment mit Frankreich bestehen, dazu führen, dass man einfach nicht verhandeln will. Das alles kann ich zum heutigen Zeitpunkt nicht sagen.
Auf alle Fälle: Wir sind guten Mutes, guter Dinge. Wir glauben, dass wir, wie Sie das bezüglich der Umsetzung der Alpen- Initiative gesagt haben, Herr Danioth, endlich auch einmal gleich lange Spiesse bei der Kostenwahrheit im Verkehr errei- chen können. Ich bin da sehr zuversichtlich. Aber wir müssen auf der anderen Seite eben immer wieder auf die Innenpolitik Rücksicht nehmen. Wenn es in der Innenpolitik Opposition gibt, traut man uns eben nicht zu, dass wir das umsetzen kön- nen, und das ist im Moment unsere Schwierigkeit. Wir befin- den uns auf einer Gratwanderung: Wenn wir gegen aussen zu viele Konzessionen machen würden - ich betone: würden -, würden wir innenpolitisch Schwierigkeiten haben. Wenn wir eine Lösung suchen, die innenpolitisch Schwierigkeiten bietet oder schon referendumsträchtig ist, werden wir aussenpoli- tisch Schwierigkeiten haben, unsere Idee durchzusetzen. Man wird uns immer wieder sagen, das Volk oder das Parlament werden wieder anders entscheiden.
In dieser Hinsicht bin ich Ihnen für Ihr Votum sehr dankbar, denn es zeigt, dass der Bundesrat bei der Umsetzung der Al- pen-Initiative mit Verständnis, ja sogar mit Unterstützung rech- nen kann. Ich hoffe, dass diese Signale in Brüssel zur Kenntnis genommen werden. Für Ende November ist das sehr wichtig.
94.3142
Motion Büttiker Ergänzung des nationalen Hauptstrassennetzes Réseau des routes principales. Achèvement
Wortlaut der Motion vom 17. März 1994
Im Nachgang zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 20. Februar 1994 (Vorlagen betreffend die Strassenverkehrs- abgaben mit der dort stipulierten Zweckbindung der Mittel für den Strassenbau) ersuchen wir den Bundesrat, ohne Verzug folgende kantonalen, jedoch im Zusammenhang mit der na- tionalen Verkehrsplanung stehenden Bauprojekte in Gang zu setzen:
a. Kanton Basel-Landschaft, Umfahrung von Sissach (Entla- stung von Sissach);
b. Kanton Zug, Umfahrung der Städte Zug und Baar (Entla- stung von Wohngebieten in Zug und Baar);
c. Kanton Solothurn, Entlastung West (Entlastung der Kan- tonshauptstadt vom Transitverkehr);
d. Kanton Freiburg, Entlastung der Altstadt von Freiburg (Poyabrücke als zentrales Element);
e. Kanton Tessin, Nordumfahrung von Lugano (Entlastung der Stadt Lugano).
Es sind sämtliche von Bundesseite erforderlichen Massnah- men zu ergreifen, die zur raschestmöglichen Auslösung des Baus dieser Strassenstücke führen. Dazu gehören insbeson- dere die Aufklassierung der entsprechenden Teilstücke ins schweizerische Hauptstrassennetz sowie die umgehende ver- bindliche Zusprechung der Bundesbeiträge.
Texte de la motion du 17 mars 1994
Après le scrutin fédéral du 20 février 1994 (objets concernant les redevances pour l'utilisation des routes, liant l'affectation des recettes à la construction des routes), nous demandons au Conseil fédéral de mettre en oeuvre sans tarder les projets cantonaux suivants qui sont en relation avec la planification nationale du trafic:
a. canton de Bâle-Campagne, contournement de Sissach (dé- lestage de Sissach);
b. canton de Zoug, contournement des villes de Zoug et Baar (délestage de quartiers d'habitation à Zoug et à Baar);
c. canton de Soleure, délestage ouest (délester la capitale du canton du trafic de transit);
d. canton de Fribourg, délestage de la vieille ville de Fribourg (le pont de la Poya, élément central);
e. canton du Tessin, contournement nord de Lugano (déles- tage de la ville de Lugano).
La Confédération prendra toutes les mesures nécessaires afin que les travaux de construction de ces tronçons routiers puis- sent commencer le plus tôt possible. A cet effet, il conviendra notamment de classer ces tronçons dans le réseau des routes principales suisses et de garantir l'octroi immédiat et contrai- gnant des subventions fédérales nécessaires.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Iten Andreas, Kündig, Mor- niroli, Piller, Rhinow, Simmen (6)
Büttiker Rolf (R, SO): Scheinbar gegen den Wind, das heisst gegen den allgemeinen Spartrend, habe ich zusammen mit Standesvertretern aus vier anderen Kantonen die heute zu be- gründende Motion lanciert. Wir wollen den Bundesrat ver- pflichten, endlich in verbindlicher Art Beiträge an fünf bedeu- tende Strassenbauprojekte zu leisten. Wir sind aus mehreren Gründen der Überzeugung, dass wir mit unserem Vorstoss richtig liegen, denn den konsequenten Sparauftrag, dem die Regierung und das Parlament üblicherweise nachleben, tan- giert unser Begehren nicht.
Zum einen sind die von uns geforderten Mittel nämlich bereits im Strassenbaufonds vorhanden. Zum anderen handelt es sich gewissermassen um «Entwicklungsbeiträge», die im Zu- sammenhang mit dem Nationalstrassenbau stehen und für die Bundesbeschlüsse, kantonale Beschlüsse und teilweise sogar positive Abstimmungsergebnisse vorliegen. Wenn die Strassenteilstücke, für deren Finanzierung wir heute verbindli- che Beiträge fordern, gebaut werden, resultiert auch etwas daraus, denn alle betroffenen Vorhaben besitzen Investitions- charakter; Sparen kann ja keinesfalls Selbstaufgabe heissen. Deshalb bestehen wir darauf, dass auch in finanzpolitisch schwierigen Zeiten das Notwendige und zudem Beschlos- sene umgesetzt wird.
Soviel vorweg für den Fall, dass unser Ansinnen bei der Regie- rung aus finanzpolitischen Gründen nicht auf Gegenliebe stossen sollte.
Ich glaube jedoch, dass der Bundesrat und unsere Kammer die folgenden Erwägungen nachvollziehen können. Wer weiss, vielleicht renne ich offene Türen ein, und der Herr Ver- kehrsminister wird uns sogleich die entsprechenden Beiträge mit nach Hause geben.
In der Zwischenzeit ist mit dem Bau der N 5 beziehungsweise des Teilstücks Solothurn-Biel begonnen worden. Ich vertrete die Auffassung - hier rede ich jetzt nicht mehr ausschliesslich für meinen Kanton, sondern auch für die Kantone Basel-Land-
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schaft, Zug, Freiburg und Tessin, die sich in einer ähnlichen Lage befinden -, dass es mit dieser Art von Vertröstung nicht mehr weitergehen kann. Die Kasse der Treibstoffzollgelder ist prallvoll, und die Strassenbaufonds der Kantone sind es teil- weise ebenfalls. Wo die Mittel der Kantone nicht genügen, sind vorgängig Volksabstimmungen erforderlich; im Fall des Kan- tons Basel-Landschaft ist eine solche bereits mit positivem Er- gebnis durchgeführt worden. Aber die Subsidiarität der Bun- desbeiträge macht deren verbindliche Zusage erforderlich, sonst läuft gar nichts.
Deshalb verlangen wir jetzt die Aufklassierung der entspre- chenden Teilstücke ins schweizerische Hauptstrassennetz. Ich möchte mit dem Hinweis darauf schliessen, dass sämtli- che Projekte nicht nur für die Fertigstellung des Nationalstras- sennetzes wichtig sind, sie sind auch für die einzelnen Kan- tone von hervorragender volkswirtschaftlicher Bedeutung. Es handelt sich samt und sonders um ökologisch maximierte Bauprojekte, die auch beschäftigungs- und infrastrukturpoli- tisch günstige Auswirkungen zeitigen werden.
Deshalb möchte ich Sie bitten, der Motion zuzustimmen und dem Wunsch der Kantone Rechnung zu tragen.
Ogi Adolf, Bundesrat: Der Bundesrat musste in den letzten vier Jahren etliche Vorstösse beantworten, die eine Erweite- rung des schweizerischen Hauptstrassennetzes zum Gegen- stand hatten. Mit Blick auf die gegenwärtige Finanzlage des Bundes einerseits und die unerfüllbaren Begehren der Kan- tone andererseits muss der Bundesrat heute, wie Sie das schon mehrmals von ihm gefordert haben, Prioritäten setzen. Das Anliegen der Kantone ist zwar anerkennenswert, zumal diese auf sichere Verkehrsverbindungen und umweltscho- nende Umfahrungen von Städten und Dörfern angewiesen sind. Die aus zweckgebundenen Treibstoffzollgeldern getä- tigten bau- und umweltbezogenen Strassenaufwendungen überstiegen aber seit einigen Jahren die entsprechenden Ein- nahmen, so dass jährlich mehrere hundert Millionen Franken aus den Rückstellungen entnommen werden müssen. Die Er- höhung des Treibstoffgrundzolles von 1993 und die Zweck- bindung der Einnahmen aus den Strassenbenützungsabga- ben ab 1995 ändern an der Finanzlage des Bundes nichts We- sentliches. Ich muss Ihnen sagen: Die Sparbemühungen, die nun von seiten des Parlamentes gefordert wurden, haben dazu geführt, dass im Budget für Nationalstrassen bis 1998 eine Milliarde Franken eingespart wird. Sie müssen wissen: Wenn Sie verlangen, dass gespart wird, muss in erster Linie bei jenen Positionen gespart werden, wo grosse Ausgaben getätigt werden. Im Strassenbau, wo wir pro Jahr zwischen 2,5 und 2,7 Milliarden Franken zur Verfügung haben, werden eben noch die nötigen Leistungen erbracht. In diesem Zusam- menhang mache ich Sie darauf aufmerksam, dass mein De- partement für 1995 0,0 Prozent Wachstum hat. Wenn wir die Teuerung einbeziehen, ist praktisch weniger Geld vorhanden als 1994.
Ich sehe aber das Problem der Hauptstrassen, und der Bun- desrat ist bereit, dieses Problem neu zu überdenken. Aber es wird nicht möglich sein, aufgrund der gegebenen Möglichkei- ten landesweit ein grösseres Netz von Hauptstrassen finanziell zu unterstützen, das heisst, sie in eine höhere Kategorie eintei- len zu können. Die Prüfung kann aber erst erfolgen, wenn das Parlament das Budget 1995 verabschiedet hat. Der Bundesrat kann die Prüfung dieser Motion, die er in ein Postulat umwan- deln möchte, erst übernehmen, wenn wir wissen, wie viele Mit- tel wir für die nächsten Jahre - 1995, 1996, 1997, also auch in der Finanzplanung - für den National- und den Hauptstras- senbau zur Verfügung haben; dann werden wir zweifelsohne Prioritäten setzen müssen. Es wird nicht möglich sein, die Be- gehren, die vor etwa drei Jahren eingereicht wurden, vollum- fänglich zu erfüllen. Wir werden uns - ich sage dies ganz klar - auf einige wichtige Strassen konzentrieren müssen.
In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, den Vorstoss von Herrn Büttiker als Postulat entgegenzunehmen. Es ist eine Art Vertröstung, Herr Büttiker, und die Beiträge können Sie heute nicht mit nach Hause nehmen.
Büttiker Rolf (R, SO): Eigentlich möchte ich zum Schlussgang antreten, aber der Verkehrsminister scheint heute in guter Form zu sein. Deshalb erkläre ich mich mit einem «Gestellten», d. h. der Umwandlung in ein Postulat, einverstanden.
Cavadini Jean (L, NE): Ce n'est pas pour prolonger exagéré- ment nos travaux, mais je ne m'opposerai pas au postulat puisque son auteur s'en déclare satisfait. J'aimerais simple- ment rappeler que thème de la motion Buttiker était l'achève- ment du réseau des routes nationales, et c'est à ce propos que je souhaitais simplement apporter un complément d'in- formation.
J'aimerais rappeler à notre collègue qu'avant d'éviter Sissach, Baar, Soleure, la vieille ville de Fribourg et le nord de Lugano, il nous paraît primordial de relier des cantons entiers au réseau des routes nationales. Et j'aimerais rappeler une fois encore qu'il y a un canton qui n'a pas la moindre liaison avec le réseau des routes nationales: c'est le canton de Neuchâtel.
Lorsque M. Ogi nous rappelle à quelles contraintes il doit ré- pondre, en particulier en acceptant qu'un milliard de francs d'économies soient réalisés au détriment de cet achève- ment-là au cours des quatre prochaines années, je souscris volontiers à la difficulté qui est la sienne, mais je souligne tout aussi fermement la nécessité de décrire ces priorités. Celles-ci pourraient être aussi bien le raccordement du canton de Neu- châtel au réseau des routes nationales que l'évitement de Lau- sanne, dont tous les plans sont terminés et qui pourrait être exécuté dans les trois ans qui viennent. Cela pourrait être aussi le Valais qui attend quelques précisions sur le traitement qui sera le sien pour les routes nationales.
J'aimerais que ces déséquilibres ne s'accentuent pas. Je suis plein de compréhension pour les difficultés décrites dans la motion Büttiker devenue postulat, mais je souhaiterais qu'à l'occasion de cette réflexion on n'oublie pas d'autres régions qui ont peut-être des besoins encore plus urgents que ceux qui viennent d'être décrits.
Cavelty Luregn Mathias (C, GR): Die Motion Büttiker verlangt eine Ergänzung des nationalen Hauptstrassennetzes. In die- ser allgemeinen Form muss sie natürlich von einem Vertreter aus Graubünden, dem strassenreichen Graubünden, unter- stützt werden. Nur sehe ich, dass die Motion - da haue ich in die gleiche Kerbe wie Herr Cavadini Jean - eigentlich nur ein- zelne Kantone herauspickt, nämlich Basel-Landschaft, Zug, Solothurn, Freiburg und Tessin. Vom Kanton Graubünden ist da nicht die Rede. Das geht natürlich nicht. Wenn man das Netz erweitert, müssen doch unbedingt die Umfahrungen Flims und Klosters mit einbezogen werden. In dem Sinne hätte ich gerne das Erfordernis für diese Ausweitung kundgetan. Ich habe mich auch mit dem Gedanken befasst, ob ich einen Vorstoss in dieser Richtung machen soll. Als Mitglied der Fi- nanzkommission habe ich dann etwas Hemmungen gehabt. Nun sehe ich aber, dass berühmte Sparpolitiker diese Motion unterschrieben haben, nämlich einmal Herr Büttiker selber, der sonst nicht genug sparen kann, Herr Piller ebenfalls, und heute habe ich gehört, wie Herr Obersparpolitiker Rüesch der Eidgenossenschaft sehr regionale Anliegen ans Herz ge- legt hat. Das nimmt mir natürlich ein Stück weit die Hemmun- gen, für den Kanton Graubünden auch etwas Ähnliches zu machen.
Nun, ich habe ja fast das Gelübde abgelegt, keinen parlamen- tarischen Vorstoss mehr zu machen; darum möchte ich es hier dabei bewenden lassen, in das Postulat Büttiker, das jetzt zur Diskussion steht, auch den Kanton Graubünden mit den zwei wirklich dringenden Anliegen von Flims und Klosters, bezie- hungsweise des ganzen Prättigaus und des ganzen Ober- lands mit einzubeziehen.
In diesem Sinne - ich glaube, Herr Büttiker wird das nicht be- kämpfen, wenn wir uns zu ihm gesellen - möchte ich das Po- stulat auch unterstützen.
Ogi Adolf, Bundesrat: Ich habe in meinen Ausführungen be- reits auf das hingewiesen, was Herr Cavadini Jean und Herr Cavelty zu Recht gesagt haben: Wir dürfen natürlich nicht nur eine auf die Kantone Baselland, Zug, Solothurn, Freiburg und
Interpellation Schoch
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Tessin bezogene Beurteilung machen, sondern wir müssen das Generelle sehen. In diesem Sinne haben wir den Auftrag in Postulatsform ver- standen und werden ihn auch ausführen.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
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Interpellation Schoch Helikopterflüge zu touristischen Zwecken Utilisation touristique de l'hélicoptère
Wortlaut der Interpellation vom 17. März 1994
Ist der Bundesrat bereit, Massnahmen zu treffen, durch wel- che Helikopterflüge zu rein touristischen Zwecken im Gebiet der Alpen und Voralpen, namentlich das sogenannte Heli- Skiing, (weiter) eingeschränkt, allenfalls gänzlich verboten werden?
Texte de l'interpellation du 17 mars 1994
Le Conseil fédéral est-il disposé à prendre des mesures pour limiter (davantage), voire interdire entièrement, les vols d'héli- coptères à des fins touristiques dans les régions alpine et préalipine, notamment ce qu'on appelle l'«héliski»?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schoch Otto (R, AR): Als ich diese Interpellation, die die Heli- kopterflüge zu rein touristischen Zwecken im Gebiet der Alpen und Voralpen betrifft, im Verlaufe der Frühjahrssession dieses Jahres einreichte, hätte ich nie damit gerechnet, dass die sim- ple an den Bundesrat gerichtete Frage derart viele und derart engagierte Reaktionen auslösen würde. Die Medien haben sich des Themas angenommen, und ich bin in vielfältiger Art und Weise auch persönlich angegangen worden, und zwar von den allermeisten, die sich der Thematik gewidmet haben, positiv und zustimmend, von einigen aber feindselig bis äus- serst feindselig und sehr unfreundlich.
Worum geht es mir? Mich beschäftigt, mich stört die Heliko- pterfliegerei im Gebirge, und zwar zunächst die Helikopterflie- gerei ganz allgemein und nicht etwa spezifisch nur das Heli- Skiing. Ich will mich deshalb zuerst einmal mit der Helikopter- fliegerei allgemein befassen. Dabei muss ich aber voraus- schicken und klar festhalten, dass ich keineswegs ein generel- les Verbot der Helikopterfliegerei anstrebe, auch nicht ein Ver- bot im Bereich der Alpen und Voralpen. Für mich ist es viel- mehr selbstverständlich, dass gewerbsmässige Flüge, z. B. Hüttenversorgungen, erst recht aber auch Rettungsflüge wei- terhin möglich sein sollen und möglich sein müssen.
Es gibt aber im Zusammenhang mit der Helikopterfliegerei schon Dinge, die unbedingt diskutiert werden müssen, und die nach meiner Beurteilung den Bundesrat und das Bundes- amt für Zivilluftfahrt auch zum Handeln veranlassen müssten. Ich stosse mich in erster Linie daran, dass für Helikopter grundsätzlich keinerlei Einschränkungen bezüglich der «Her- umfliegerei» bestehen. Einschränkungen gibt es zwar mit Be- zug auf die Start- und Landeorte. Ein Helikopter darf nicht be- liebig, d. h. wo immer der Pilot Lust dazu hat, starten oder lan- den, sondern es besteht ein Flugplatzzwang. Fliegen aber dürfen die Helikopter - und es gibt deren immerhin deutlich über 200 in der Schweiz - wann immer und wo immer es ihnen bzw. den Piloten beliebt, also z. B. auch mitten durch unsere schönen Alpen und Voralpen. Einzige Einschränkung, die die Piloten dabei in Kauf nehmen müssen, ist die Vorschrift, dass immer 300 Meter Vertikalabstand über Grund eingehalten werden muss. Demgegenüber bestehen nicht einmal Vor- schriften z. B. hinsichtlich des Minimalabstandes gegenüber
einer senkrechten Felswand; da darf der Pilot so nahe heran- fliegen, wie er das glaubt verantworten zu können. Das bedeu- tet im Klartext: Wer immer die finanziellen Möglichkeiten dazu hat, sich einen Helikopter zu leisten oder einen solchen wenig- stens zu chartern, kann an schönen Sonntagen sozusagen schrankenlos Vergnügungsflüge durch Alpen und Voralpen ausführen, während jenen, die auf andere Weise vom Erho- lungswert der Alpen und Voralpen profitieren möchten, nichts anderes übrigbleibt, als mit stillem Grimm den Lärm über sich ergehen zu lassen, den die Helikopter verursachen.
Es kommt dazu, dass für gewerbsmässige Flüge - jetzt spre- che ich ausdrücklich von gewerbsmässigen Flügen - auch noch die Einschränkungen wegfallen, die hinsichtlich der Landeplätze bestehen. Wer gewerbsmässig unterwegs ist, wer also Arbeitsflüge ausführt, darf jederzeit überall landen, auch im Gebirge. In der Praxis wird davon sehr ausgiebig Gebrauch gemacht. Wenn ich Ihnen ein Beispiel liefern soll, möchte ich an unser «liebes Fernsehen DRS» erinnern, das sich beim Einsatz von Helikoptern im Gebirge und in den Vor- alpen, soweit ich festgestellt habe, überhaupt keine Zurück- haltung auferlegt.
Ich möchte das an zwei, drei Beispielen dartun, die ich persön- lich erlebt habe. Ich habe am Samstag, dem 16. Juli 1994, eine Klettertour im Alpstein, also vor meiner Haustüre, ausgeführt. Ich habe mich während des ganzen Tages über Helikopter- starts und -landungen auf der Roslenalp und im Gebiet des dritten und vierten Kreuzberges geärgert. Der Helikopter war gechartert vom Schweizer Fernsehen und war im Einsatz für die Aufnahme eines Kletterfilms, eines Kletterfilms, der ohne die geringsten Schwierigkeiten auch vom Boden aus hätte ge- dreht werden können. Aber man auferlegt sich keine Schran- ken. Man fliegt in der Luft herum. Es ist ja gewerbsmässig, und man darf es.
Ich erinnere mich auch sehr gut an eine Besteigung der Jung- frau am 29. Juli 1986. Ich kann mich beim Datum behaften las- sen. Auf dem Gipfel der Jungfrau sassen 20 bis 25 «Fusstouri- sten», denen eine reguläre Gipfelrast verwehrt war, weil auf dem gleichen Gipfel ein Helikopter - wiederum gechartert vom Schweizer Fernsehen - mit einem Kamerateam des Fernse- hens mehrfach landete und startete. Und das ist das gleiche Fernsehen, das reisserische Titel macht, wenn das EVED, also Ihr Departement, Herr Bundesrat Ogi, die zu einer Medienkon- ferenz aufgebotenen Journalisten an den Ort des Geschehens in der Ostschweiz fliegen lässt. So ungleich sind die Ellen, mit denen man dort misst. Es geht mir ja nur darum, darzutun, wie schrankenlos die Möglichkeiten sind, wenn es um Helikopter- flüge zu gewerbsmässigen Zwecken geht Ich meine, dass hier schon irgend etwas geschehen muss, denn so kann das nicht weitergehen.
Übrigens fliegt und landet nicht nur unser Fernsehen ge- werbsmässig und wo immer es ihm beliebt, auch sehr viele weitere Helikopterflüge fallen in die Kategorie der gewerbs- mässigen Flüge mit nach Ort und Zahl praktisch unbeschränk- ten Landungen und Starts im Gebirge.
Es wäre vielleicht nicht uninteressant, wenn das Bazl abklären würde, ob es sich beim Flug und der Landung, die ein Heli- kopter am 30. Juli 1994, an einem Samstag, im Gebiet der Schesaplana ausführte, um einen gewerbsmässigen Flug handelte oder nicht. Der Helikopter kam von Schweizer Seite bis knapp unterhalb des Gipfels der Schesaplana, lud dort zwei Berggänger aus und flog wieder weg. Es muss ein ge- werbsmässiger Flug gewesen sein, sonst wäre er nicht zuläs- sig gewesen, aber überflüssig war er so oder so.
Deshalb ziehe ich eine erste Schlussfolgerung: Es müssten generelle Richtlinien erlassen werden, welche den gesamten Helikopterflugbetrieb im Gebiet der Alpen und Voralpen, ein- geschlossen die gewerbsmässigen Helikopterflüge, erfassen. Damit komme ich zum Heli-Skiing im besonderen. Mit Bezug auf das Heli-Skiing gibt es eine Besonderheit, die hinsichtlich anderer touristischer Helikopterflüge im Gebiet der Alpen nicht besteht. Es fällt nämlich der Flugplatzzwang weg. Beim Heli-Skiing dürfen Helikopter auf 48 - allerdings genau be- zeichneten - Gebirgslandeplätzen landen und starten. Zur Be- nützung dieser Gebirgslandeplätze möchte ich zunächst eine rein statistische Bemerkung machen: Die Gebirgslandeplätze
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1994
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3142
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.10.1994 - 08:00
Date
Data
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1021-1023
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