Investitionskredite in der Landwirtschaft 1995-1997
973
Neunte Sitzung - Neuvième séance
Montag, 3. Oktober 1994, Nachmittag Lundi 3 octobre 1994, après-midi
17.15 h
Vorsitz - Présidence: Jagmetti Riccardo (R, ZH)
Le président: J'ai le plaisir de féliciter avec deux jours de re- tard, hélas, M. Reymond, qui a fêté son anniversaire samedi dernier. Je lui présente nos meilleurs voeux. (Applaudisse- ments)
En outre, je souhaite la bienvenue à M. Delamuraz, conseiller fédéral. Au nom du Conseil des Etats, je lui adresse notre sin- cère sympathie à l'occasion du décès de sa mère. Tous les membres du Conseil, Monsieur le Conseiller fédéral, vous présentent leurs condoléances émues dans ces moments difficiles.
94.012
Investitionskredite in der Landwirtschaft 1995-1997 Financement des contributions à l'agriculture 1995-1997
Botschaft und Beschlussentwurf vom 26. Januar 1994 (BBI II 106) Message et projet d'arrêté du 26 janvier 1994 (FF II 108)
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: In der schwei- zerischen Landwirtschaft spielen nebst den Erlösen aus der Produktion die direkten Zahlungen des Bundes für das bäuer- liche Einkommen eine wichtige Rolle. Wir unterscheiden fünf Arten von Direktzahlungen:
Ergänzende Direktzahlungen nach Artikel 31a des Land- wirtschaftsgesetzes: Diese dienen der Sicherung eines ange- messenen Einkommens und der Kompensation eines allfälli- gen Einkommensverlustes infolge sinkender Preise.
Ökologische Direktzahlungen nach den Artikeln 31b und 20a des Landwirtschaftsgesetzes: Diese Zahlungen honorie- ren freiwillig erbrachte ökologische Leistungen der Landwirte, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, zum Beispiel für wenig intensiv genutztes Wiesland oder für ökolo- gische Ausgleichsflächen auf Ackerflächen.
Produktionslenkende Zahlungen: Diese dienen der Pro- duktionslenkung, wie ihr Name schon sagt, der Absatzsiche- rung und der Qualitätsverbesserung. Dazu gehören Anbau- prämien, Kuhhalterbeiträge für Nichtverkehrsmilch-Produzen- ten und ähnliches.
Sozialpolitische Direktzahlungen: Dazu sind Kinder- und Haushaltszulagen an Kleinbauern und landwirtschaftliche An- gestellte zu rechnen. Zukünftige Zahlungen zur Milderung so- zialer Härten werden einmal ebenfalls hierher gehören.
Diese vier Kategorien sind allgemeine Direktzahlungen, die den Bauern in allen Landesteilen zugute kommen.
Die Kosten- und Bewirtschaftungsbeiträge und die Investi- tionskredite, über die wir heute beraten, richten sich nur an
Bauern in Berg- und Hügelzonen. Sie bezwecken eine Ein- kommensverbesserung für diese Landwirte im Sinne von Arti- kel 2 des Landwirtschaftsgesetzes, welcher besagt, dass die erschwerten Produktions- und Lebensbedingungen in den Berggebieten besonders zu berücksichtigen seien.
Zu den Kosten- und Bewirtschaftungsbeiträgen gehören Ko- stenbeiträge für Viehhalter im Berggebiet, Flächenbeiträge für Hanglagen, Sömmerungsbeiträge und Ausgleichsbeiträge für erschwerte Produktionsbedingungen. Durch die kürzere Ve- getationszeit in den höheren Lagen sowie durch die ungünsti- geren topographischen Bedingungen kommt die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Berggebiet teurer zu ste- hen als im Talgebiet. Durch spezielle Zahlungen an die Berg- landwirtschaft werden die regionalen Unterschiede zwischen Berg- und Talgebiet einigermassen ausgeglichen, und erfreu- licherweise haben die Berglandwirte gegenüber ihren Kolle- gen im Tal bei den Einkommen in den letzten Jahren einiges an Terrain gutmachen können. Der Rückstand beim Einkom- men hat sich kontinuierlich von minus 33 Prozent in den Jah- ren 1979 bis 1981 auf minus 20 Prozent in den Jahren 1992 bis 1993 verringert. Auch die Eigenkapitalbildung blieb - trotz ge- stiegenem Verbrauch - mit 25 bis 30 Prozent am Gesamtein- kommen konstant.
Die Beiträge an die Berglandwirtschaft sind auch im Hinblick auf die Multifunktionalität unserer Landwirtschaft von grosser Bedeutung, da die Bewirtschaftung von Steillagen und das Bestossen von Alpen auf die Dauer nur durch solche Beiträge sichergestellt werden können.
In seiner Botschaft vom 13. Mai 1992 über die finanziellen Mit- tel für Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone (BBI 1992 III 817) hatte der Bundesrat in Aussicht gestellt, künftig alle Direktzahlungen unter einen Hut zu bringen. Er ist inzwischen von dieser Idee aber wieder ab- gekommen, und so finden Sie heute in dieser Vorlage weiter- hin gesondert nur jene Direktzahlungen, welche ausschliess- lich an die Berglandwirtschaft gehen. Dieses Auseinanderneh- men von allgemeinen und speziellen Zahlungen soll eine grössere Transparenz gewährleisten.
Bei der parlamentarischen Beratung des Bundesgesetzes über Investitionskredite und Betriebshilfe in der Landwirt- schaft wurde allerdings beschlossen, die Vorlagen zur Fest- setzung der Mittel für Kostenbeiträge an Viehhalter, Bewirt- schaftungsbeiträge und Investitionskredite künftig wenig- stens gemeinsam zu behandeln und in einem gemeinsamen Bundesbeschluss jeweils für einheitlich drei Jahre festzu- legen.
In der heutigen Vorlage finden Sie die Kostenbeiträge an die Viehhalter im Berggebiet mit 810 Millionen Franken als den gewichtigsten Teil der Vorlage. Diese Kostenbeiträge wurden 1959 als Kompensation für die höheren Milchproduktionsko- sten eingeführt. Sie verhindern, dass wir in der Schweiz einen abgestuften Milchpreis haben. Die Beitragsberechtigung ist an verschiedene Auflagen gebunden. So muss eine minimale eigene Rauhfuttergrundlage der Betriebe vorhanden sein, und die Beiträge werden nur für die ersten 15 Grossvieheinhei- ten ausgerichtet; ferner müssen selbstverständlich die Gewäs- serschutzvorschriften eingehalten werden, und es besteht eine Einkommens- und Vermögensgrenze, oberhalb welcher die Beiträge gekürzt oder ganz gestrichen werden.
Den zweiten Posten in der heutigen Vorlage bilden mit 450 Mil- lionen Franken die Bewirtschaftungsbeiträge. Das sind Flä- chenbeiträge, welche für Hanglagen und bei einer Neigung von über 35 Prozent für Steillagen ausgerichtet werden. Sie gelten die Tatsache ab, dass steile Hänge nur schlecht und mit erhöhten Mechanisierungskosten bearbeitet werden können. Beiträge zur Weidenutzung sind ebenfalls hier inbegriffen. Sie sind jedoch bedeutend niedriger als jene, welche für Mäh- und Ackernutzung ausgerichtet werden.
Ebenfalls als Bewirtschaftungsbeiträge gelten ferner die Söm- merungsbeiträge. Dank ihnen ist es gelungen, in den letzten 15 Jahren die rückläufige Bestossung der Alpen zu stoppen und die flächendeckende Nutzung aufrechtzuerhalten.
Mit den Kostenbeiträgen, welche klimatische Nachteile, und den Bewirtschaftungsbeiträgen, welche topographische Nachteile kompensieren, sowie mit den allgemeinen Direkt-
Financement des contributions à l'agriculture 1995-1997
974
E 3 octobre 1994
zahlungen nach den Artikeln 31a und 31b des Landwirt- schaftsgesetzes ist somit ein Netz gespannt, das die Landwirt- schaft heute und auch in Zukunft vor dem Absturz bewahren soll.
Die heutige Vorlage enthält noch einen dritten, zwar kleineren, jedoch nicht unwichtigen Posten, nämlich einen Rahmenkre- dit von 15 Millionen Franken für Investitionskredite und Be- triebshilfe. Beides sind in der Regel zinsfreie Darlehen, welche über kantonale Stellen zugesprochen werden. Die Investi- tionshilfen dienen vor allem der Modernisierung von Gebäu- den, ein Teil wird ferner bei Betriebsübernahmen als Starthilfe für Junglandwirte eingesetzt. Die zurückfliessenden Mittel und die jährlichen Bundesbeiträge alimentieren einen Fonds de roulement, in welchem gegenwärtig ungefähr 1,5 Milliarden Franken liegen. 90 Prozent davon sind in landwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt, der Rest in landwirtschaftlichen Organi- sationen.
Die Kreditnehmer müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere müssen sie vorerst ihre eigenen Mittel und an- dere Kreditmöglichkeiten ausschöpfen. Je nach Kanton und dessen finanzieller Lage kann das bis zur Belastungsgrenze, d. h. Ertragswert plus 35 Prozent, gehen. Das ist eine sehr hohe Grenze, die von Kanton zu Kanton verschieden gehand- habt wird. Ihre Kommission ist der Meinung, dass hier ein ech- tes Problem vorliegt, welches grundsätzlich anzugehen ist.
Grundsätzlich ist auch ein Abbau der Regelungsdichte im Hochbau und bei der Ausgestaltung der Kreditvergaben bei Betriebsübernahmen vorzunehmen. Nur so ist auf die Dauer ein effizienter Einsatz der Mittel möglich. Ich werde in der De- tailberatung beim Antrag Schallberger noch auf diesen spezi- ellen Punkt zurückkommen.
Die Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig Eintreten und Zu- stimmung zur Vorlage.
Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Permettez-moi tout d'abord, Monsieur le Président, de vous exprimer ma très vive gratitude et mon émotion devant les manifestations de sympathie personnelle que vous m'avez adressées au nom du Conseil des Etats et en votre nom. Elles me vont droit au coeur.
J'aimerais vous dire que l'arrêté que nous vous proposons correspond, dans ces deux articles principaux, à ce que vous avez souhaité vous-mêmes dans la présentation formelle de ces crédits. Il s'agit d'avoir non pas trois démarches séparées, trois rythmes et trois durées de prise de décision différentes, mais d'essayer d'avoir une vue globale, en dehors des paie- ments directs proprement dits - ceux prévus aux articles 31a et 31b de la loi sur l'agriculture -, en particulier en faveur des exploitations agricoles en région de montagne. Mme Simmen a excellemment dit la démarche qui avait été choisie par le Conseil fédéral et le résultat que représentait cet arrêté fédéral «nouveau style» répondant au désir que le Parlement, et sin- gulièrement le Conseil des Etats, avait exprimé.
J'aimerais ajouter à cette réflexion sur la forme du message qui vous est adressé et de l'arrêté qui vous est soumis que, dans la situation actuelle des finances fédérales, nous avons utilisé au maximum les possibilités qui étaient les nôtres en ce qui concerne ces crédits. Je veux dire par là que nous n'avons pas soumis ces crédits à un laminoir aussi érodant que celui utilisé pour d'autres dépenses de la Confédération, parce que le Conseil fédéral continue à penser que les dé- penses agricoles ne sont pas semblables à d'autres dépen- ses. Par le fait que l'agriculture dépende matériellement et pour une part importante des décisions de l'autorité fédérale, nous atteignons en réalité, en modulant l'appui de la Confé- dération à l'agriculture, non pas des dépenses d'opportunité, mais des dépenses de revenu paysan, c'est-à-dire que nous atteignons dans leur vif des familles paysannes à qui nous octroyons ou n'octroyons pas des moyens de vivre dans des conditions correctes. Et à cause de cette particularité, les cré- dits agricoles ne sont nullement tabous, car ils représentent en soi un genre de dépenses et des conséquences pour des familles de ce pays autrement plus significatives et autrement plus importantes, avec effet immédiat, que d'autres types de dépenses de la Confédération.
C'est à ce commandement que nous avons obéi en vous pro- posant un ensemble équilibré et équitable, à mon avis. Malgré tout, si le revenu paysan a été diminué en termes réels par rap- port à celui de 1992 - il ne faut pas le cacher, et je le dis en ré- ponse à ceux qui pensent que nous préservons de manière excessive les dépenses pour les paysans-, le revenu des pay- sans de montagne a été moins atteint que celui des paysans de plaine ou que celui que l'on aurait pu imaginer si nous avions pratiqué pour l'agriculture des règles de sévérité et d'utilisation de la raclette aussi impératives que dans d'autres secteurs des dépenses fédérales.
Je crois que nous pouvons nous déclarer d'accord, avec la commission, quant à la cote qui a été taillée, quant à la formule qui a été trouvée. Si, dans la discussion par articles, il y avait des propositions pour augmenter les dotations prévues par le Conseil fédéral et par votre commission, je pourrais alors réin- tervenir à ce moment-là et répondre aux intervenants. Mais, pour l'essentiel, je vous remercie de comprendre l'économie générale de ce projet nouveau dans sa forme. Je vous remer- cie, dès lors, d'entrer en matière.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Schallberger/Gemperli .... ein Rahmenkredit von 60 Millionen Franken ...
Art. 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Schallberger/Gemperli Un crédit-cadre de 60 millions de francs ....
Gemperli Paul (C, SG): Ich habe mir lange überlegt, ob ich den Antrag, den ich Ihnen zusammen mit Kollege Schallber- ger unterbreite, überhaupt stellen soll. Ich war mir von Anfang an im klaren, dass es bei der aktuellen Situation der Bundesfi- nanzen vielleicht etwas eigenartig anmutet, wenn ausgerech- net in einem Bereich der Landwirtschaft ein Erhöhungsantrag gestellt wird, in dem auf den ersten Blick durch mehr Effizienz und Konzentration Einsparungen möglich sein sollten.
Wenn ich mich trotzdem entschlossen habe, Ihnen eine Auf- stockung des Rahmenkredites bei den Investitionen für die Jahre 1995 bis 1997 zu beantragen, dann aus der Überlegung heraus, dass mit dieser Massnahme längerfristig eine Wirkung erzielt wird, die dank ihrer positiven Effekte Einsparungen bringt. Auch in einer schwierigen finanziellen Situation sollte man den Sparhebel nicht ausgerechnet dort ansetzen, wo sich in der Folge zwingend negative Auswirkungen auf den Staatshaushalt ergeben. Verantwortungsvolle Politik muss auch die Zusammenhänge beachten und soll nicht wegen ei- nes kurzfristigen Erfolges die eigentliche Zielsetzung aus den Augen verlieren. Dieses Ziel muss in der Finanzpolitik darin lie- gen, dass dauerhafte Entlastungen geschaffen werden, die nicht nur von einem Jahr auf das andere wirken.
Wo liegen nun im Zusammenhang mit den landwirtschaftli- chen Investitionskrediten die wesentlichen Gesichtspunkte, die für eine leichte Ausweitung gegenüber dem Antrag des Bundesrates sprechen?
Investitionskredite in der Landwirtschaft 1995-1997
975
Ein Grund ist in der Botschaft erwähnt. Es wird dort ausgeführt, dass sich die Investitionskredite als eine gute Massnahme er- wiesen haben, die in bedeutendem Masse zur Modernisie- rung der Landwirtschaft beigetragen hat. Mit den Investitions- krediten werden wirtschaftliche Lösungen und Eigeninitiative gefördert, wobei die Modernisierung der Wohn- und Ökono- miegebäude - also Bereiche, die sicher zentrale Bedeutung haben - am meisten Mittel in Anspruch nimmt.
Aber auch für die den Betrieb übernehmenden jungen Land- wirte sind Investitionskredite unabdingbar. Die Botschaft hält expressis verbis fest, dass ohne diese Starthilfe eine spezifi- sche Massnahme zu diesem Zwecke hätte geschaffen werden müssen. Sie können das auf Seite 19 nachlesen. Beigefügt wird weiter, dass auch in der EU Beihilfen für junge Landwirte vorgesehen sind. Alle Mitgliedstaaten haben entsprechende Ausführungsbestimmungen erlassen. Soll ausgerechnet die Schweiz in diesem Bereiche ihre Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft verschlechtern?
Das entscheidende Moment liegt aber meines Erachtens in der Tatsache, dass die Agrarpolitik mit Direktzahlungen allein auf die Dauer nicht tragfähig ist. Der Bundesrat selber hat im 7. Landwirtschaftsbericht eine Neuorientierung der Agrar- politik verlangt und dabei zwei Ziele formuliert:
Erreichbar ist diese Zielsetzung nur mit Innovationen und Strukturanpassungen. Das Gatt beziehungsweise die Welt- handelsorganisation (WTO) beschleunigen diesen Prozess in ganz besonderem Masse. Soll unsere Landwirtschaft den kommenden Herausforderungen gewachsen sein, ist eine strukturelle Anpassung mit entsprechenden Investitionen un- umgänglich. Die Investitionskredite leisten einen hervorragen- den Beitrag in diese Richtung. Es werden keine Geschenke gemacht, sondern Kredite gewährt, die zurückbezahlt werden müssen, aber nicht zu verzinsen sind. Wer die künftigen Di- rektzahlungen in einem vernünftigen Rahmen halten will, muss heute investieren, um morgen die entsprechenden Früchte ernten zu können.
Im Bericht der GPK zum Vollzug des Tierschutzgesetzes bei- spielsweise können Sie folgende Aussagen nachlesen: «Die Verwirklichung des Tierschutzgesetzes hat vor allem in der Landwirtschaft beträchtliche wirtschaftliche Folgen. Für die ganze Schweiz wird der tierschutzbedingte Investitionsbedarf in der Landwirtschaft zwischen 2 und 3 Milliarden Franken ge- schätzt. Diese Aufwendungen sind angesichts des zuneh- menden wirtschaftlichen Drucks auf die Landwirtschaft kurzfri- stig kaum zu erbringen. Viele Landwirte sind durch die unge- wisse Zukunft verunsichert. Sie fürchten auch die Folgen eines möglichen Gatt-Abkommens.»
Ich glaube, eine Aufstockung dieser Beiträge ist unter diesen Voraussetzungen letztlich ein Gebot der Vernunft, aber auch der Gerechtigkeit. Man kann nicht vermehrt Leistungen verlan-
gen und bei der Finanzierung in einem grossen Umfang Mittel streichen.
Nun weiss ich, dass bei den Investitionskrediten darauf hinge- wiesen wird, dass die Mittel wieder zurückfliessen. Ich kenne diese Problematik genau, weil ich Präsident einer landwirt- schaftlichen Kreditkasse bin, womit ich auch meine Inter- essenbindung offengelegt habe. Wenn Sie Mittel rascher zu- rückfliessen lassen wollen, müssen Sie aber Zeit gewähren, um diese Massnahme umzusetzen. Sie können nicht von heute auf morgen einfach zusätzlich Mittel zurückfliessen las- sen, sondern das braucht Zeit. Ohne eine Bremsstrecke ist das nicht möglich. Der Zeitfaktor ist zu berücksichtigen. Hinzu kommt noch, dass der Mittelbedarf nächstes Jahr auch aus dem Grund erheblich höher sein wird, weil für die Bauten im Talgebiet keine Subventionen mehr erhältlich sein werden.
Wenn Sie meinem Antrag zustimmen, helfen Sie mit, den nöti- gen Strukturwandel in der Landwirtschaft anzukurbeln und jene Mittel zur Verfügung zu stellen, die notwendig sind, um Strukturanpassungen durchzuführen, die sich nachher - auch im Bereiche der Produktepreise - segensreich auswirken wer- den. Bis 1992 wurden den Kantonen jährlich zusätzliche Mittel im Betrag von 28 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Wenn jetzt pro Jahr noch 20 Millionen Franken beantragt wer- den, ist das eine erhebliche Reduktion; andere Bereiche im Bundeshaushalt sind nicht im gleichen Umfang betroffen.
Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich um ei- nen Rahmenkredit handelt, nicht um einen Zahlungskredit. Im Rahmen des Budgets können Sie immer noch die Budgetsi- tuation berücksichtigen. In diesem Sinne bitte ich Sie, dem An- trag, den ich zusammen mit Herrn Schallberger eingereicht habe, zuzustimmen.
Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: Der Antrag der Herren Schallberger und Gemperli lag bereits in der Kommis- sion vor, allerdings noch mit einer Erweiterung um 30 Millio- nen Franken für Betriebshilfe. Diese 30 Millionen Franken wer- den im vorliegenden Antrag nicht mehr aufgenommen, son- dern es stehen nur noch die 60 Millionen Franken für Investi- tionskredite zur Diskussion.
Die Kommission hat sehr eingehend über den Antrag Schall- berger/Gemperli diskutiert und war übereinstimmend der An- sicht, dass Investitionskredite, gerade in der heutigen Zeit, von grösster Bedeutung sind. Verschiedenste gesetzliche Aufla- gen, z. B. betreffend Tier- oder Umweltschutz, sind für die Landwirtschaft mit Kosten verbunden. Die Umstellungen, wel- che heute und in Zukunft von den Bauern verlangt werden, sind ohne vermehrte Investitionen nicht zu bewältigen. Investi- tionskredite sind deshalb mehr denn je ein wichtiges Mittel im Fächer der Direktzahlungen.
Wenn die Kommission den Antrag Schallberger/Gemperli trotzdem mit 6 zu 2 Stimmen abgelehnt hat, so deshalb, weil sie der Meinung war, allfällige Mehrausgaben müssten kom- pensiert werden. Möglichkeiten dazu sah die Kommission ins- besondere in der Deregulierung von Vorschriften aller Art und im Verzicht auf einen Perfektionismus, welcher das Bauen ver- teuert. Auch wird die heutige Subventionspraxis, im Gegen- satz zu den Investitionskrediten, als kostentreibend beurteilt. Die Wiedereinführung von Pauschalsubventionen wurde denn auch als geeignetes Mittel zur Kostenreduktion durch mehr Selbstverantwortung bezeichnet.
Ich muss hier, sozusagen als Hintergrundinformation, noch ein Wort zu einem Antrag von Herrn Schallberger sagen, den Sie nicht vor sich haben, da ihn die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) im Einverständnis mit Herrn Schallberger zurückgestellt hat. Es geht um den Antrag zu einer parlamen- tarischen Initiative zur Änderung von Artikel 3 des Bundesge- setzes über Investitionskredite und Betriebshilfe in der Land- wirtschaft, in dem Sinne, dass für erstmalige Betriebsübernah- men besondere, erleichternde Bedingungen gelten sollten. Auch eine solche erleichternde Bestimmung gehört zu den Grundlagen, welche allenfalls eine Erhöhung der Investitions- kredite rechtfertigten.
Das Anliegen von Herrn Schallberger - und es ist nicht nur sei- nes -, die Erleichterung des Einstieges für junge Landwirte mittels Investitionskrediten, steht im Pflichtenheft der Kommis-
24-S
Financement des contributions à l'agriculture 1995-1997
976
E
3 octobre 1994
sion Agrarwirtschaft, welche seit zwei Jahren unter der Leitung von Professor Lehmann von der ETH Zürich an der Arbeit ist Die Kommission sollte ihren Bericht in der zweiten Hälfte 1994 abliefern. Er ist vor kurzem auch erschienen. Zum Zeitpunkt der WAK-Sitzung allerdings, sie fand am 26. Mai statt, war er noch nicht bekannt. Die Kommission wollte deshalb nicht kurz vor Erscheinen eines wichtigen Grundlagenpapieres eine iso- lierte Erhöhung der Investitionskredite vornehmen. Die WAK hat sich aber in ihrer Sitzung vom 31. August wiederum einge- hend mit dieser Problematik befasst. Als Folge jener Diskus- sion wird nun das Bundesamt für Landwirtschaft aufgrund der Ergebnisse der Studienkommissionen bis zum nächsten Frühjahr im Sinne des zurückgestellten Antrages Schallberger einen Bericht ausarbeiten. Die WAK hat die Behandlung die- ses Berichtes bereits in ihre Planung aufgenommen.
Sie sehen also, dass das Dossier nicht geschlossen ist, auch wenn Sie heute bei 15 Millionen Franken für die Investitions- kredite bleiben.
Aus all diesen Überlegungen beantragt Ihnen deshalb die WAK, im heutigen Zeitpunkt dem Entwurf des Bundesrates mit 15 Millionen Franken zugestimmen.
Büttiker Rolf (R, SO): Ich bin mir der schwierigen Einkom- menssituation in der Landwirtschaft durchaus bewusst. Effek- tiv haben die landwirtschaftlichen Einkommen nominal be- trachtet jetzt ungefähr den Stand von vor zehn Jahren er- reicht. Wir müssen zweifellos bemüht sein, diese Einkommen endlich zu stabilisieren. Es ist aus diesem Grunde durchaus verständlich, wenn von bäuerlicher Seite eine Aufstockung der Mittel für die notwendigen strukturellen Anpassungen ge- fordert wird. Dabei habe ich für den Landwirtschaftspolitiker Schallberger mehr Verständnis als für den Finanzpolitiker Gemperli. Wenn ich mich jedoch heute dieser Forderung nicht anschliessen kann und Sie bitte, der Kommission fol- gend den Entwurf des Bundesrates zu unterstützen, so aus folgenden drei Gründen:
Auf den Zustand der Bundesfinanzen brauche ich nicht spe- ziell einzugehen. Sie gehen aber sicher mit mir einig, dass wir die für die Landwirtschaft verfügbaren Mittel in Anbetracht der prekären Einkommenssituation vorab für die Einkommenssi- cherung einsetzen müssen.
Bevor wir in der heutigen Situation mehr Mittel sprechen, müssen wir den Bedarf genau abklären; Frau Simmen hat dar- auf hingewiesen. Im Namen des Gatt, Herr Gemperli, lässt sich für die Landwirtschaft im jetzigen Zeitpunkt einiges heraus- pressen, frei nach der Bauernregel «Mit Speck fängt man die Mäuse». Allein, dieses Spiel hat Grenzen. Ich meine, die Bau- ern lassen sich nicht für das Gatt kaufen. Das wollen sie nicht Sie wollen vielmehr eine ehrliche Landwirtschaftspolitik, die auch post Gatt-Abstimmung weiterträgt.
Im weiteren hat das Bundesamt für Landwirtschaft eine Ar- beitsgruppe eingesetzt, die die Investitionshilfen konzeptio- nell überprüft. Herrn Schallberger wurde seitens des Bundes- amtes eine Antwort auf seine Vorstosse in der Kommission bis zum Frühjahr 1995 versprochen.
Ich meine also zum Schluss, dass wir im Moment auf eine Aufstockung verzichten sollten, bis wir Klarheit darüber ha- ben, ob die vorhandenen Mittel - insgesamt sind immerhin 1,5 Milliarden Franken eingesetzt; 220 Millionen Franken wer- den pro Jahr zurückbezahlt und können wieder neu investiert werden - im Sinne der Neuorientierung der Agrarpolitik nicht effizienter eingesetzt werden könnten. Damit wäre nämlich der Landwirtschaft besser gedient.
Weber Monika (U, ZH): Ich bitte Sie, den Antrag Schallber- ger/Gemperli abzulehnen. Mir erging es ähnlich wie Herrn Büt- tiker. Ich hätte noch einiges Verständnis gehabt, wenn Herr Schallberger das vorgebracht hätte. Aber ich habe wenig Ver- ständnis dafür, dass Herr Gemperli den Antrag vorbringt. Ich habe vorhin gedacht: die Unverbesserlichen!
Herr Gemperli, wir machen ja seit 20, 30 Jahren nichts anderes als Strukturanpassungen in der Landwirtschaft. Mit diesem Ar- gument kann man nicht kommen. Man muss deutlich sagen, dass auch die Artikel 31a und 31b des Landwirtschaftsgeset- zes Strukturanpassungen betreffen. Wir machen schon lau-
fend gar nichts anderes als das. Aber das wäre eine Landwirt- schaftsdiskussion, und dazu wollte ich eigentlich nicht gross ausholen.
Ich möchte vielmehr sagen: 45 Millionen Franken haben oder nicht haben, das ist die Frage. Es ist falsch, wenn Sie, Herr Gemperli, sagen, wir sollten den Sparhebel nicht hier anset- zen. Wir würden nämlich gar keinen Sparhebel ansetzen, son- dern aufstocken, wenn wir Ihrem Antrag folgten. Wir sollten nun wirklich langsam zur Vernunft kommen, und ich denke, dass die Mehrheit in diesem Rat zur Vernunft gekommen ist Wir müssen uns disziplinieren. Die Art und Weise, wie in die- sem Rat Aufstockungen beantragt und beschlossen worden sind, muss der Vergangenheit angehören.
Herr Gemperli, Sie haben gesagt, dass Direktzahlungen auf die Dauer nicht mehr tragbar seien, und das habe im Bericht des Bundesrates gestanden. Ich denke auch, dass das stimmt; aber ich möchte doch darauf hinweisen, dass die Di- rektzahlungen für die nächsten Jahre in einem Plan vorgese- hen und abgesichert sind, dass wir aber gegen Ende der Peri- ode, wenn nicht mehr so viele Direktzahlungen möglich sind, wieder neue Wege suchen müssen. Im Moment aber haben wir Finanzsorgen. Sie betreffen auch die Landwirtschaft. Wenn wir keine guten Finanzen haben - und wir haben keine guten Finanzen - und wenn das so weitergeht, werden wir auch kein Geld für die Landwirtschaft haben. Letztlich muss jeder, der hier drin sitzt und für die Landwirtschaft etwas tun will, auch grundsätzlich um die Finanzen, um den Bundessäckel - wenn ich das so sagen darf - besorgt sein.
In diesem Sinne gibt es nichts anderes, als dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und den Antrag Schallberger/Gemperli abzulehnen.
Schallberger Peter-Josef (C, NW): Zuerst muss ich mich vor Herrn Gemperli stellen. Herr Gemperli hat, wie ich es miterlebt habe, immer wieder an die Finanzen des Bundes gedacht und sich dafür eingesetzt, dass sie in Ordnung kommen. Herr Gemperli hat Erfahrung mit landwirtschaftlichen Investitions- krediten. Als Präsident jener kantonalen Kommission, die für den Vollzug zuständig ist, hat er einiges erlebt, weil die Fi- nanzen zu knapp bemessen sind.
Ich habe vor dieser Sitzung flüstern hören, man könne doch nicht den Bauern mehr geben, nachdem die Investitionshilfe für die Entwicklungsländer gekürzt worden sei. Tatsächlich wurden diese Gelder tiefer angesetzt, als der Bundesrat es be- antragt hatte. Der Bundesrat hatte 3,9 Milliarden Franken be- antragt; wir haben 3,7 Milliarden Franken beschlossen. Der Rahmenkredit für dieses Geschäft in der letzten Periode war aber 3,3 Milliarden Franken. Wir haben also um 400 Millionen Franken aufgestockt. Daran muss ich Sie erinnern. Wenn Sie Vergleiche ziehen wollen, so müssen Sie nicht den Entwurf des Bundesrates zum Vergleich nehmen, sondern die Leistun- gen während der letzten Periode.
Wie verhält es sich bei diesem Geschäft? Die Kostenbeiträge an die Landwirtschaft sind gegenüber der letzten Periode in gleicher Höhe gehalten worden, es gab also keinerlei Teue- rungsanpassung. Der beantragte Betrag für die Investitions- kredite bedeutet eine massive Kürzung gegenüber den bishe- rigen Leistungen, und das genau zu einem Zeitpunkt, wo der Bedarf gewaltig wächst. Dieser Bedarf wurde angezweifelt; doch der Bedarf ist gross. Sie müssen nur die kantonalen Kommissionen fragen, die sich damit zu befassen und den Vollzug durchzuziehen haben.
Strukturveränderungen: Frau Weber Monika hat recht. Wir sind seit Kriegsende in einer Strukturveränderung. Aber diese Strukturveränderungen werden in der jetzigen Zeit massiv be- schleunigt. Man muss nicht Bauer sein, um einzusehen, dass der Bauer sein Vieh nicht in zwei kleinen Ställen halten kann, wenn er zwei kleine Betriebe zusammenlegt, sondern dass er investieren muss, dass er ein grösseres Gebäude benötigt.
Es stellt sich heute die Frage, welches bundespolitische Si- gnal Sie den Bauern geben wollen. Es ist beantragt, die Treib- stoffzoll-Rückerstattung in der Höhe von 73 Millionen Franken zu streichen, obwohl die landwirtschaftlichen Fahrzeuge kaum Nationalstrassen benützen. In Zukunft sollen also Bau- ern ihre eigenen Produktionskosten erhöhen, um die National-
977
Investitionskredite in der Landwirtschaft 1995-1997
strassen mitfinanzieren zu helfen, ohne mit ihren Maschinen diese Nationalstrassen benützen zu dürfen. 73 Millionen Fran- ken pro Jahr macht das aus! Weiter sollen die Direktzahlun- gen, die auf Artikel 31a des Landwirtschaftsgesetzes basieren, linear um 5 Prozent gekürzt werden, obwohl man einen Rück- gang der Preise um 15 Prozent ankündigt. Man stellt fest, dass das Tierschutzgesetz nicht vollzogen werden kann - Herr Gemperli hat die GPK zitiert -, weil das Geld für bauliche Inve- stitionen fehlt, und gleichzeitig diskutiert man eine Verschär- fung dieses Tierschutzgesetzes. Ich habe am letzten Montag die Zeitschrift «Schweizer Tierschutz» erhalten. Darin ist ein In- terview mit dem langjährigen verdienten Präsidenten des Schweizer Tierschutzes, Herrn R. Steiner, publiziert Ich lese einen Teil einer Antwort vor, wo der ehemalige Präsident sagt: «Man muss als Tierschützer Salamitaktiker sein, also immer ein 'Rugeli' abschneiden und schon an das nächste denken, das man sich abschneiden wird.» Das hat Herr Steiner laut sei- ner eigenen Zeitschrift gesagt. Salamitaktik ist nicht mehr ganz das, was wir in unserer Gesetzgebung unter Rechtssi- cherheit verstehen. Bevor ein Gesetz - aus finanziellen Grün- den - vollzogen werden kann, verschärft man es schon wie- der. So darf man mit Bauern nicht umspringen.
Allgemein hört man zwar, dass man bei der jetzt anstehenden Sparrunde die Bauern weitgehend ausnehmen wolle. Aber nachdem ich in dieser Diskussion heute so einiges gehört habe, frage ich mich schon - und die Bauern werden sich das auch fragen -, ob dann, wenn wir allenfalls auf ein Referendum verzichten, nach Inkrafttreten des Gatt «Feuer frei» gilt und wir zum Freiwild werden.
Ich bitte Sie eindringlich: Setzen Sie ein kleines Zeichen - diese dreimal 20 Millionen Franken sind wirklich ein beschei- denes Zeichen -, setzen Sie ein Zeichen für die Zukunft unse- res Berufsstandes! Ohne Investitionen ist diese Zukunft nicht gesichert. Die massive Kürzung gegenüber den bisherigen Leistungen passt - wie ich bereits ausgeführt habe - in keiner Weise zu den geforderten Strukturveränderungen.
Unserem Bauernstand widerfährt das, was ich keiner Berufs- gruppe gönnen möchte: dass uns nämlich unsere Hoffnungs- träger für die Zukunft fortlaufen. Die junge Generation schrumpft nämlich zahlenmässig. Wenn Sie die Schülerzah- len in den Landwirtschaftsschulen und bei den Lehrabschlüs- sen betrachten, stellen Sie fest, dass diese unter jenes Mass schrumpfen, das notwendig ist, um den Berufsstand zu si- chern. Die Tatsache, dass das bäuerliche Einkommen trotz Di- rektzahlungen innert fünf Jahren um 30 Prozent gesunken ist und damit der Unterhalt und die Erneuerung von Gebäuden und Einrichtungen gefährdet sind, ist mit ein Grund, dass uns diese junge Generation vermehrt davonläuft.
Nehmen Sie das, was ich Ihnen hier gesagt habe, als ein Alarmzeichen, als einen Hilferuf. Wir möchten auch in Zukunft das tun, was man vom Bauernstand in unserem Land erwartet. Ohne unsere jungen Leute können wir das nicht leisten. Ohne Investitionen im Zeitpunkt der Strukturveränderungen können wir das nicht tun!
Ich bitte Sie darum, diesem sehr bescheidenen, gegenüber anfänglichen Anträgen stark reduzierten Antrag zu folgen und dieses bescheidene Signal zu geben.
Piller Otto (S, FR): Nach diesem sehr engagierten Votum von Herrn Schallberger fällt mir eine Intervention doch etwas schwer, aber das darf nicht einfach unwidersprochen blei- ben. Ich habe es langsam satt, dieses Gejammer anzuhören, die Einkommen seien systematisch gesunken. Ich weiss, dass es einem Teil unserer Landwirte miserabel geht; einem Teil, aber nicht allen, Herr Schallberger! Dies möchte ich nun anhand von zwei, drei Beispielen belegen. Ich habe nach den neusten Beschlüssen betreffend Direktzahlungen über die Parlamentsdienste doch einige Zahlen eruieren lassen: Danach erhält jemand beispielsweise auf einem landwirt- schaftlichen Betrieb von 15 Hektaren in Zone I, wenn er alle Direktzahlungen ausschöpft, im Jahr 31 955 Franken. Wenn er dann noch Kuhbeiträge erhält, sofern er keine Verkehrs- milch abliefert, kassiert er nochmals 19 600 Franken. Das gibt über 50 000 Franken im Jahr! Ich sage Ihnen dies nicht etwa,
weil ich es den Bauern missgönne, sondern um zu belegen, dass wir in den letzten Jahren massiv aufgestockt haben. Wir haben die Direktzahlungen von 1990 bis 1994, das sehen Sie in der Botschaft auf Seite 26, von 1 Milliarde Franken auf fast 2 Milliarden Franken aufgestockt, und zwar haben wir das so beschlossen, um den Bauern das Einkommen zu sichern. Ich könnte auch Beispiele von Direktzahlungen im Flachland bringen.
Wo liegt das Problem? Natürlich, Herr Schallberger, haben Sie recht, dass gerade auch in Ihrem Gebiet viele Bauern Pro- bleme haben. Aber warum reden Sie immer vom Strukturwan- del? Ich begreife nicht, warum dieses Wort immer wieder in den Mund genommen wird. Wir haben den 6. und den 7. Landwirtschaftsbericht behandelt und haben dort in den vier Oberzielen u. a. festgehalten, dass wir eine dezentrale Be- siedlung anvisieren müssten usw. Dafür brauchen wir eine ge- wisse Anzahl Landwirte. Wir haben damals gezielt eine Förde- rung vorgesehen, und zwar mit diesen Beiträgen im Bergge- biet. Dann führten wir die Direktzahlungen ein und haben diese nur an Einkommens- und Vermögensgrenzen gebun- den. Ich stelle nach der neusten Statistik fest, dass beispiels- weise im Kanton Neuenburg, in welchem der Strukturwandel weiter gegangen ist als in anderen Kantonen, pro Hof 14 517 Franken ausbezahlt wurden; im Kanton Bern beispielsweise, wo der Strukturwandel weniger vollzogen ist, wurden hinge- gen pro Hof 7651 Franken, also fast die Hälfte, ausbezahlt. Wollen wir die Subventionen jetzt so weit treiben, dass wir im- mer mehr Investitionskredite geben, damit der Strukturwandel beschleunigt wird - einige haben das jetzt gesagt -, um dann noch mehr an Direktzahlungen zu leisten? Wir haben in der letzten Zeit aufgestockt und mit einer ganz grossen Giess- kanne jedem etwas gegeben.
Interessanterweise gibt es zum Beispiel im Kanton Basel-Stadt 15 Bauernhöfe, welche im Schnitt 12 000 Franken erhalten ha- ben. Herr Plattner vom Kanton Basel-Stadt ist jetzt nicht da. Ich möchte der Frage einmal nachgehen. Aber es ist doch klar, dass das Geld wirklich mit der grossen Kelle ausgegeben wird. Ich möchte endlich einmal eine Landwirtschaftspolitik mit einer Transparenz erleben, aufgrund derer man dann end- lich sieht, wer wieviel erhält.
Herr Delamuraz, wir haben in der letzten Zeit aufgestockt und ja dazu gesagt. Es ist doch interessant, dass wir heute in ge- wissen Bereichen Preise haben, die selbst dann immer noch höher wären als in den EG-Ländern, wenn der Bauer die Pro- dukte gratis abgeben würde. Da kann doch schlicht und ein- fach etwas nicht mehr stimmen. Wir haben zu teure vorgela- gerte Betriebe, zu teure nachgelagerte Betriebe; da wird überhaupt keine Ordnung geschaffen. Ich habe langsam Mühe.
Herr Schallberger, wenn Sie von den Jungen sprechen: Wir haben heute in unserem Land noch 4 Prozent Bauern - ich hoffe, dass diese jungen Bauern auch motiviert sind, Landwirt- schaft zu betreiben -; 96 Prozent der Bevölkerung müssen je- doch in anderen Bereichen tätig sein. Gehe ich heute bei- spielsweise an eine Ingenieurschule, stelle ich fest, dass die Zahl der Chemiestudenten drastisch gesunken ist, weil es in diesem Bereich praktisch keine Zukunft mehr gibt. Der Werk- platz Schweiz ist höchst gefährdet. Auch bei diesen jungen Leuten ist eine grosse Verunsicherung vorhanden. Was wir heute brauchen - der Bundesrat spricht immer davon -, ist beispielsweise eine Revitalisierung Binnenmarktes, damit endlich auch die nachgelagerten Betriebe in der Landwirt- schaft begreifen, dass sie konkurrenzfähig produzieren müs- sen. Dann können wir auch die Preise senken, ohne das Ein- kommen der Bauern zu reduzieren.
Ich finde es nicht richtig, dass wir jetzt in Anbetracht dieses ge- nerellen Handlungsbedarfs meinen, Herr Schallberger, einige «Milliönchen» zugunsten der Bauern aufstocken zu müssen. All die Voten, die hier gefallen sind, zwingen mich dazu, zu die- ser Aufstockung wirklich nein zu sagen. Warum? Noch vor 20 Jahren haben wir Scheunen repariert, das heisst, wir haben kleinen und mittleren Betrieben die notwendigen Kredite ge- geben. Jetzt fusionieren diese Betriebe, sie brauchen eine neue Scheune, welche wir wiederum bezahlen. Resultat: Wir geben am Schluss weit mehr Direktzahlungen. Die Betriebe
Financement des contributions à l'agriculture 1995-1997
978
E
3 octobre 1994
erhalten die Direktzahlungen gemäss der Fläche! Diese Stati- stik spricht Bände, und ich wäre froh, wenn sich das alle Parla- mentarierinnen und Parlamentarier einmal anschauen wür- den, damit sie wissen, wie wir dieses Geld verteilen! Herr Schallberger, wir müssen dafür sorgen, dass wir die Landwirte im Sinne der Oberziele unserer Landwirtschaftspolitik stützen. Aber wir müssen den Mitteleinsatz konzentrieren, und zwar zu- gunsten jener Landwirte, die es wirklich nötig h.
Herr Bundesrat Delamuraz, abschliessend ein Beispiel: In die- sem Jahr war in einer Freiburger Zeitung ein Inserat publiziert: «Heublumen zu verkaufen, Ernte nach dem Datum xy». Ich habe nachkontrolliert, wer diese Heublumen zu verkaufen hatte. Es war der Inhaber eines Grossbetriebes, der an sich von seiner Herkunft her gar keine Landwirtschaft betreiben müsste. Der hat diese Heublumen verkauft, hat aber entspre- chend den Direktzahlungen die Flächenbeiträge kassiert. Da frage ich mich: Müssten wir unsere Landwirtschaftspolitik nicht endlich auf die Klein- und Mittelbetriebe ausrichten und diese Beiträge entsprechend bezahlen - zuhanden der Ap- penzeller Bauern, der Berner Oberländer Bauern und der Wal- liser Bauern - und endlich aufhören, nach diesem Giesskan- nenprinzip zu verteilen? Dann, Herr Schallberger, könnten wir mit weniger Mitteln effizienter arbeiten. Solange dies nicht pas- siert, bin ich nicht bereit, überall aufzustocken. Ich sehe einen gewaltigen Widerspruch, wenn ich diese Zahlen anschaue: Je grösser der Betrieb, desto mehr Direktzahlungen! Je weniger Bauern wir haben, desto mehr kostet uns die Landwirtschaft. Sie können das anhand der Statistiken nachrechnen. Da brau- chen wir doch nicht den Strukturwandel zu beschleunigen, Herr Gemperli. Wenn Sie diese Investitionsbeiträge auf- stocken, beschleunigen Sie den Strukturwandel, und das will ich schlicht nicht!
Reymond Hubert (L, VD): Je crois qu'on peut aussi avoir le coeur qui bat pour l'agriculture en s'opposant à la proposition Schallberger/Gemperli.
Les crédits d'investissements, qui datent de 1964, sont une ex- cellente mesure de politique agricole fédérale. Durant les an- nées soixante et septante, la Confédération mettait chaque an- née des dizaines de millions de francs à disposition. Ce n'est pas de l'argent donné à fonds perdu, c'est de l'argent prêté, et les paysans qui ont obtenu des crédits à des taux d'intérêts ré- duits, voire nuls, remboursent chaque année aux cantons l'équivalent de 220 millions de francs. A ces 220 millions de francs annuels à disposition des cantons pour de nouveaux prêts, le Conseil fédéral ajoute dans sa proposition 15 millions de francs pour trois ans, soit 5 millions de francs par année. Le Conseil fédéral veut donc faire passer les crédits octroyés annuellement de 220 à 225 millions de francs, alors que MM. Gemperli et Schallberger veulent, eux, 20 millions de francs de plus par année. Je tenais à citer ces chiffres pour que chacun comprenne bien l'ampleur du problème. Ce qui est important, dans les crédits d'investissements, c'est bel et bien les 220 millions de francs qui sont remboursés chaque année par des agriculteurs, toujours moins nombreux par ailleurs à bénéficier des nouveaux prêts.
Dès lors, la question se pose vraiment, comme l'a d'ailleurs dit M. Piller: veut-on accélérer encore la réforme des structures, que tout le monde craint, avec l'arrivée du Gatt? Veut-on en- core l'accélérer en donnant encore plus de prêts à des taux d'intérêts réduits aux paysans? Moi, je veux bien, mais la conséquence c'est que, si on distribue bien les crédits d'inves- tissements, c'est-à-dire si on les donne pour les seules constructions adéquates, pour les seuls domaines viables, pour les achats de terres qui permettent réellement des ratio- nalisations de domaines, alors on accélère la réforme des structures. C'est ce qu'on fera en accordant des prêts supplé- mentaires sans intérêts.
Or, j'ai le sentiment que ce n'est guère le moment, le problème actuel n'est pas dans la réforme des structures qui va venir ra- pidement et toute seule, il est dans le revenu des agriculteurs. C'est pour cela que l'on avait prévu, à l'article 1er de l'arrêté, des crédits substantiels pour améliorer le revenu de l'agri- culture de montagne. Ici, nous sommes vraiment dans des crédits pour améliorer les structures. Je crois que ce que le
Conseil fédéral demande de faire n'est pas négligeable, et je crois que c'est suffisant.
Gemperli Paul (C, SG): Es hat sich gezeigt, dass diese ganze Diskussion ausserordentlich emotional wird und dass sie nicht ganz von Unterstellungen frei ist.
Von Aufstocken kann man nicht sprechen; in der Botschaft ist zu lesen, dass wir bis im Jahr 1992 jährliche Zuschüsse von durchschnittlich 28 Millionen Franken hatten. Wenn wir jetzt ei- nen jährlichen Zahlungsrahmen von 20 Millionen Franken vor- sehen, kann man nicht von Aufstocken sprechen.
Man hat mir vorgehalten, dass man mich nicht verstehen könne. Man hat mir einmal gesagt, dass ich von einer Sache nur dann sprechen solle, wenn ich davon auch etwas ver- stünde, und daran habe ich mich gehalten. Ich habe Ihnen ge- sagt, dass ich Präsident einer Kreditkasse bin und diese Pro- bleme aus der Nähe sehe und dass ich Kontakt mit Landwirten habe. Gerade aus diesen persönlichen Kontakten heraus habe ich es richtig gefunden, mich für dieses Anliegen einzu- setzen. Das hat mit nichts anderem zu tun. Ich möchte Sie bit- ten, das zur Kenntnis zu nehmen.
Wenn zu teure vorgelagerte oder nachgelagerte Betriebe be- stehen, ist das nicht eine Sache der Investitionskredite und si- cher nicht eine Sache der Landwirte. Investitionskredite sind genau die Kredite, welche nicht nach dem Giesskannenprin- zip ausgeteilt werden, sondern die gezielt dorthin kommen, wo sie notwendig sind, weil man vernünftige Strukturen schaf- fen will.
Ich habe es allmählich satt - Herr Piller hat den Ausdruck schon verwendet -, im Finanzbereich immer nur danach beur- teilt zu werden, ob man bei jedem kleinen Kredit dem Antrag des Bundesrates folgt, wobei es keine Rolle spielt, dass man in der Folge die grossen Beträge kritiklos passieren lässt. Wenn wir so vorgehen, kann das Parlament zu Hause bleiben, und die Finanzpolitik kann abdanken.
Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Je ne souhaiterais pas, Monsieur Gemperli, que le Parlement restât à la maison, car le contact qu'on a le plaisir de soigner avec vous est cha- que fois un contact enrichissant, positif et intéressant. Il est, ma foi, utile que nous discutions des petites choses comme des grandes. Chacun sait que «der Teufel steckt im Detail» et que c'est aussi un programme de responsabilité générale que nous avons à conduire.
A l'article 1er de cet arrêté fédéral que vous venez d'adopter, vous avez consenti pour les trois ans qui viennent des mon- tants légèrement adaptés vers le haut par rapport aux mon- tants actuels.
A l'article 2 concernant les crédits d'investissements, il est évi- dent que la dotation prévue par le Conseil fédéral, puis la com- mission, paraît considérablement en baisse par rapport aux chiffres que nous avons observés jusqu'à cette année encore. Mais je crois à ce propos qu'il faut nous rendre compte de la différence de la nature des crédits sur lesquels vous avez à dis- cuter. Les crédits concernant les investissements contribuent à l'assainissement des exploitations paysannes, à la rationali- sation de ces exploitations par la diminution du prix de revient, et contribuent aussi, c'est vrai, Monsieur Schallberger, à pren- dre en compte des exigences spécifiques parfois très considé- rables - parfois presque trop - en matière de protection des animaux. A cet égard, le système des crédits d'investisse- ments est une aide extrêmement bienvenue, que dis-je, né- cessaire au monde paysan pour réussir et pour accomplir sa transformation.
Mais, et j'attire votre attention sur la différence du système, à la différence des contributions aux frais que nous venons de dé- cider, à la différence des contributions à l'exploitation agricole du sol que nous venons de décider également - où il s'agit de versements uniques faits une fois pour toutes chaque année et répétés année après année, qui sont perdus pour la collecti- vité, engloutis dans les exploitations - les crédits d'investisse- ments eux constituent essentiellement de l'argent prêté qui re- vient dans un vaste fonds de roulement, dont le message vous dit en page 19 qu'il se monte aujourd'hui à environ 1,5 milliard de francs.
s
979
C'est donc un système qui permet de réinjecter de l'argent d'une manière continue, depuis peu d'années après sa créa- tion, il y a une trentaine d'années. C'est par conséquent de l'ar- gent qui n'est pas englouti et neutralisé une fois pour toutes année après année, comme le sont les contributions aux frais ou les contributions à l'exploitation agricole du sol de l'article 1er, mais de l'argent qui redevient actif annuellement par le remboursement des montants par les bénéficiaires. Pour l'année en cours, ce sont environ 220 millions de francs qui reviennent dans le circuit, dont 60 millions de francs de crédits de construction à court terme, qui peuvent sans autre être réutilisés par les cantons et qui sont de surcroît réalimen- tés par des portions supplémentaires que décide la Confédé- ration.
Ces montants supplémentaires annuels, ceux-là même que nous vous proposons de voter pour les trois prochaines an- nées, s'ajoutent naturellement aux montants remboursés: c'est de l'argent frais qui vient irriguer, enrichir et grossir ce fonds de roulement. Il est juste que, lorsque l'on connaît des années de moindre félicité financière comme les années en cours, financièrement parlant, on n'alimente pas ce fonds d'une manière aussi soutenue, j'allais dire généreuse, qu'on a pu le faire dans des années financièrement plus riches. Il est juste - la loi le prévoit d'ailleurs expressément - que l'on mo- dule l'argent frais injecté par la Confédération en fonction de ses moyens financiers. Il est évident que, si l'on compare le chiffre de 17 millions de francs plus 5 millions de francs de l'année 1994 au chiffre de 5 millions de francs de l'année 1995 si l'on suit le projet du Conseil fédéral, on se dit qu'on est en présence d'une très grave réduction, presque d'une scéléra- tesse de la part de la Confédération. Mais il y a précisément amortissement dans le temps par ce fonds de roulement, et la différence qui en résultera pour l'agriculture, s'agissant de ces investissements de 1995, 1996 et 1997, n'aura aucune commune mesure avec la réduction formelle du montant que vous êtes appelés à décider maintenant au titre de l'article 2, par rapport aux montants qui ont été décidés ces dernières années.
C'est ce qui doit être retenu comme essentiel dans le système qui vous est proposé, et c'est cela qui doit vous conduire à da- vantage de sagesse - encore que ce n'est ni à M. Gemperli ni à M. Schallberger que j'ai à enseigner la sagesse, ce serait plutôt le contraire qui devrait se passer -, à davantage d'équité et d'appréciation dans le jugement que l'on fait de la proposi- tion du Conseil fédéral. Ce fonds de roulement amortit dans le temps les possibilités, mais aussi les variations dans l'injection d'argent frais que nous effectuons dans ce compte.
En outre, permettez-moi aussi de resituer ces crédits d'inves- tissements dans un contexte plus large, qui est celui du sou- tien à l'agriculture et de constater qu'il y a, parallèlement à ce crédit, d'innombrables autres crédits pour l'agriculture qui n'ont pas connu, et de loin, la coupure que l'on fait maintenant subir aux crédits d'investissements pour ces trois ans: c'est d'abord les deux crédits de l'article 1er, ensuite ceux prévus aux articles 31a et 31b, paiements directs non généralisés, dont vous savez qu'ils sont en progression, quelle que soit la situation financière de la Confédération dans l'immédiat.
Sans doute avez-vous raison de dire, Monsieur Gemperli, qu'il ne faut pas confondre, en sage comptabilité et surtout en sage politique financière, les crédits-cadres - c'en est un - avec les crédits d'engagements. Permettez-moi de vous dire quand même que je connais peu de conseillers fédéraux, peu de par- lementaires qui, dans l'histoire récente, ont eu suffisamment de sagesse pour ne pas forcément utiliser, année après an- née, dans les crédits de paiements les crédits-cadres qui avaient été votés. Il faut bien le dire: on aime à faire le plein. Par conséquent, si l'on suivait votre proposition, je ne donne pas cher, à supposer qu'elle soit acceptée par le Conseil des Etats et par le Conseil national ensuite, du courageux isolé qui vien- drait l'année prochaine dire: «Bien sûr, on a un crédit-cadre de 20 millions de francs, mais je vous propose de n'en utiliser que la moitié.» Il ne serait pas assuré de sa réélection, d'abord, ce brave homme, et puis ensuite j'ai bien le sentiment que l'on ne l'écouterait pas. C'est donc aujourd'hui et maintenant que nous prenons une décision qui engage l'avenir financier,
s'agissant des crédits d'investissements pour les trois ans qui viennent, avec ce crédit-cadre que nous avons à attribuer.
On a rappelé, ce sera ma dernière explication - M. Schall- berger lui-même a demandé qu'on vérifie de près l'efficacité de ces crédits -, qu'il faudrait analyser de près les procédures d'attribution de ces crédits et les résultats qu'ils produisent dans les exploitations. C'est dans ce sens aussi que M. Piller a fait une réflexion en disant: «Aidons si possible ceux qui en ont besoin, et tentons de limiter notre aide à ceux-là, et à ceux-là seulement, pour ne pas aider inutilement » Ce n'est pas au moment, précisément, où l'on procède à cette expertise - elle est en cours maintenant - qu'il faut doter ce compte de moyens supplémentaires. Selon les résultats de cette exper- tise que le Parlement et le gouvernement examineront ensem- ble, on pourra à l'avenir juger d'autres méthodes et attribuer à ce fonds, le cas échéant, d'autres moyens que ceux que nous vous proposons.
Pour aujourd'hui, et dans le cadre bien complet que j'ai es- sayé de dresser, je crois que c'est une décision politique, fi- nancière et économique sage, favorable vraiment aux intérêts bien compris de l'agriculture suisse, que de s'en tenir au projet du Conseil fédéral et à la proposition de la commission. C'est ce que je vous propose de faire aussi à l'article 2.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Schallberger/Gemperli 9 Stimmen
30 Stimmen
Art. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 40 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
90.021
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 582 hiervor - Voir page 582 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 21. September 1994 Décision du Conseil national du 21 septembre 1994
Art. 29quinquies Abs. 1 Einleitung, Bst. b, Abs. 1bis Antrag der Kommission Abs. 1 Einleitung Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Abs. 1 Bst. b, Abs. 1bis Festhalten
Art. 29quinquies al. 1 introduction, let. b, al. 1bis Proposition de la commission Al. 1 introduction Adhérer à la décision du Conseil national Al. 1 let. b, al. 1bis Maintenir
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Investitionskredite in der Landwirtschaft 1995-1997 Financement des contributions à l'agriculture 1995-1997
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.012
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
03.10.1994 - 17:15
Date
Data
Seite
973-979
Page
Pagina
Ref. No
20 024 751
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.