Motion du Conseil national
960
E 29 septembre 1994
eindeutig zu kurz ist. Neu beträgt die Verfolgungsverjährung auch bei Übertretungen fünf Jahre; sie kann durch Unterbre- chung um höchstens zweieinhalb Jahre hinausgeschoben werden.
Angenommen - Adopté
Art. 36b, 36c Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Art. 36d Antrag der Kommission ... die Artikel 58 und 59 des ...
Art. 36d
Proposition de la commission .... par les articles 58 et 59 du ....
Schüle Kurt (R, SH), Berichterstatter: Hier, bei der Einziehung nach den Artikeln 36b bis 36d, wird bloss vorausgesetzt, dass keine Gewähr für eine rechtmässige, weitere Verwendung be- steht. Die eingezogenen Gegenstände, Vermögenswerte oder Ersatzforderungen sollen dem Bund verfallen, weil die strafba- ren Handlungen nach Atomgesetz der Bundesstrafgerichts- barkeit unterstehen und der Bund in diesem Bereich allein zu- ständig ist.
In Artikel 36d wurde der Verweis auf Artikel 58bis Strafgesetz- buch gestrichen. Dieser ist im Strafgesetzbuch in der definiti- ven Fassung der soeben revidierten Bestimmungen über das Einziehungsrecht weggefallen.
Angenommen - Adopté
Art. 36e Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 37 Abs. 1bis Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 37 al. 1bis Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Schule Kurt (R, SH), Berichterstatter: In Artikel 37 Absatz 1bis wird die Zentralstelle geregelt. Wie beim Kriegsmaterial soll auch bei den Nukleargütern eine Zentralstelle für die Bekämp- fung illegaler Tätigkeiten geschaffen werden. Bereits heute ar- beitet bei der Bundespolizei eine Person auf dem Gebiet der Nonproliferation. Diese soll mit Bewilligungs-, Zoll- und Straf- verfolgungsbehörden Daten austauschen.
Wie im Eintretensvotum bereits erklärt, muss diese Bestim- mung noch mit dem Bundesgesetz über die Zentralstelle zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens harmonisiert werden; es muss überprüft werden, ob diese Harmonisierung spielt. Mit einer allfälligen Anpassung muss sich der Zweitrat noch auseinandersetzen. Ich beantrage Ihnen deshalb, diese Bestimmung so im Gesetz zu belassen bzw. sie so zu formulieren.
Angenommen - Adopté Art. 39 Abs. 3, 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 39 al. 3, 4 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 39a Antrag der Kommission Die zuständigen Bundesstellen sowie die Polizeiorgane der Kantone und Gemeinden ...
Art. 39a Proposition de la commission Les services fédéraux compétents ainsi que les organes de police des cantons et des communes ....
Art. 39b Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Schüle Kurt (R, SH), Berichterstatter: Ein Wort zu den Arti- keln 39a «Amtshilfe in der Schweiz» und 39b «Amtshilfe mit ausländischen Behörden». Artikel 39a schafft eine gesetzliche Grundlage für den gegenseitigen Datenaustausch unter Schweizer Amtsstellen. Artikel 39b regelt das gleiche für die Amtshilfe mit ausländischen Behörden. Es ist wichtig, dass diese Zusammenarbeit auch international richtig spielt.
Angenommen - Adopté
Ziff. II Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. Il Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 27 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
92.3478
Motion des Nationalrates (Ruf) Mittel- bis langfristige Energieplanung Motion du Conseil national (Ruf) Energie. Planification à moyen et à long termes
Wortlaut der Motion vom 19. März 1993 Der Bundesrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit den vorgesehenen Massnahmen zur Reduktion der CO2-Emissio- nen (und damit zur Reduktion des Verbrauchs von fossilen Brennstoffen) eine mittel- bis langfristige Energieplanung zu erstellen, mit der Zielsetzung, sukzessive das Erdöl als Ener- giequelle zu verlassen, einerseits im Interesse der Umwelt, an- derseits um die Energieabhängigkeit unseres Landes zu ver- mindern.
S
961
Ausbau der Schleusen Kembs. Vertrag
Texte de la motion du 19 mars 1993
Le Conseil fédéral est chargé d'établir un plan énergétique à moyen et long termes, parallèlement aux mesures visant à ré- duire les émissions de CO2 (et donc, du même coup, la consommation de combustibles fossiles). Le but de ce plan est d'abandonner progressivement le pétrole au profit d'au- tres sources d'énergie, d'une part pour protéger l'environne- ment, d'autre part pour réduire la dépendance énergétique de notre pays.
Schallberger Peter-Josef (C, NW) unterbreitet im Namen der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) den folgenden schriftlichen Bericht:
Die Kommission hat festgestellt, dass der Ständerat am 1. De- zember 1992 schon eine gleichlautende Motion Morniroli (92.3264, Energieplanung) entsprechend dem Antrag des Bundesrates als erfüllt abgeschrieben hat. Am 2. Dezember 1992 hat Nationalrat Ruf die vorliegende Motion eingereicht. Sie ist vom Nationalrat angenommen und direkt abgeschrie- ben worden. Weil eine von einem Rat beschlossene Motion die Zustimmung des anderen Rates bedarf (Art. 22 Abs. 4 GVG), muss jetzt der Ständerat aus formellen Gründen die Mo- tion des Nationalrates ebenfalls behandeln.
Der Vertreter des Bundesrates betonte in der Kommission, dass eine mittel- bis langfristige Energieplanung bereits be- stehe («Energie 2000»). Er beantragte, die Motion des Natio- nalrates zu überweisen und sofort abzuschreiben. Die Kom- mission kann sich diesem Antrag anschliessen.
Schallberger Peter-Josef (C, NW) présente au nom de la Commission de l'environnement, de l'aménagement du terri- toire et de l'énergie (Ceate) le rapport écrit suivant:
La commission a d'abord constaté que le 1er décembre 1992, le Conseil des Etats avait déjà classé une motion Morniroli (92.3264, Planification des besoins en énergie) identique, au motif que les objectifs visés avaient été atteints (classement d'ailleurs conforme à la proposition du Conseil fédéral). Elle a constaté d'autre part que la motion dont il est présentement question, déposée par M. Ruf, conseiller national, le 2 décembre 1992, a été adoptée et directement classée par le Conseil national. Or, une motion approuvée par un conseil de- vant être approuvée par l'autre conseil (art. 22 al. 4 Lrec), le Conseil des Etats doit maintenant pour des raisons formelles traiter également ladite motion, puisqu'elle a été adoptée par le Conseil national.
Après avoir affirmé expressément à la commission qu'une pla- nification énergétique à moyen et long termes avait déjà été établie («Energie 2000»), le représentant du Conseil fédéral a proposé de transmettre la motion du conseil national et de la classer immédiatement. La commission reprend cette propo- sition à son compte.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt, die Motion des Nationalrates zu überweisen und sie als erfüllt abzuschreiben.
Proposition de la commission
La commission propose de transmettre la motion et de la clas- ser, les objectifs visés ayant été atteints.
Überwiesen und abgeschrieben - Transmis et classé
94.042
Ausbau der Schleusen Kembs. Vertrag Aménagement des écluses de Kembs. Traité
Botschaft und Beschlussentwurf vom 4. Mai 1994 (BBI III 876) Message et projet d'arrêté du 4 mai 1994 (FF III 865)
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Danioth Hans (C, UR), Berichterstatter: Es mag etwas unge- wohnt erscheinen, wenn ein Bergler das Geschäft einer Rhein- schleuse in Frankreich zu vertreten hat. Doch eine persönliche innere Beziehung zum Rhein kann ich nicht leugnen. Meine Wiege stand ganz in der Nähe der Rheinquelle am Tomasee, und viele Rheinlieder sind mir natürlich sehr ans Herz gewach- sen. Hier geht es aber um etwas politisch Wichtiges; der Rhein scheint nämlich in unserer Verkehrspolitik eine Rolle zu spie- len, die ihm seit langem zugedacht ist, die bisher aber wohl zu wenig wahrgenommen wurde.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen konnte sich anlässlich einer Informationsreise vom 17. Februar letz- ten Jahres hiervon ein eindrückliches Bild machen. Die Rhein- schiffahrt leistete schon bisher als Zubringer und Abnehmer des kombinierten Bahn- und Strassenverkehrs Wesentliches; beim Einfallstor in der Schweiz werden dem Bahntransit jähr- lich etwa 1 Million Tonnen Waren übergeben. Es scheint, dass vor dem Hintergrund des Kräftemessens zwischen Strasse und Schiene im internationalen Gütertransit der Schiffahrt eine zunehmende Bedeutung zukommt. Hier kann uns vielleicht der gute alte «Vater Rhein» aus der Klemme helfen. Die Schiff- fahrt ist ein Transportweg für Güter, der es bezüglich Minusre- kord an Energieverbrauch und Umweltbelastung spielend mit jedem anderen Verkehrsträger aufnehmen kann.
Welche Rolle spielt die Schleuse Kembs? Die wenige Kilome- ter unterhalb Basel auf französischem Gebiet gelegenen Schiffahrtsanlagen von Kembs weisen teils veraltete Installa- tionen und - als Anomalie - zwei unterschiedlich lange Schleusen auf, nämlich eine mit 183 Metern und die andere mit 95 Metern Länge. Das Risiko, bei Unterhaltsarbeiten oder bei Störungen nicht mehr durch die lange Kammer fahren zu können, hat die schweizerische Rheinschiffahrt veranlasst, entgegen dem allgemeinen Trend bisher auf die Anschaffung von wirtschaftlicheren, 110 Meter langen Schiffen zu verzich- ten. Damit gerät sie natürlich gegenüber ausländischen Ree- dereien, die auf den Verkehr nach Basel nicht angewiesen sind, in einen Wettbewerbsnachteil. Ein störungsfreier, lei- stungsfähiger Schleusenbetrieb ist nicht nur für die konventio- nellen, sondern auch und vor allem für die Containertrans- porte von hoher Bedeutung.
Die Verhandlungen der schweizerischen Delegation mit Frank- reich haben in relativ kurzer Zeit zu einem Durchbruch und zu einer, vor allem auch für unser Land, sehr akzeptablen Lösung geführt. Frankreich übernimmt immerhin 40 Prozent der auf 50 Millionen Schweizerfranken geschätzten Kosten für die Sa- nierung und Verlängerung der Anlagen. Mit dieser Variante der Sanierung kann auch eine raschmögliche Verwirklichung der besseren Durchgangskapazitäten erreicht werden. Von den für die Schweiz verbleibenden 30 Millionen Franken haben sich die Anrainerkantone Basel-Stadt und Baselland - allerdings nach einigem Widerstreben, aber immerhin - zur Übernahme von je 3 Millionen Franken verpflichtet, obschon die Förderung der Rheinschiffahrt nach Bundesverfassung Bundessache ist und einen Teil der nationalen Verkehrspolitik darstellt Von Deutschland bzw. vom Bundesland Baden-Württemberg konnte bisher leider kein Beitrag erhältlich gemacht werden.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (Ruf) Mittel- bis langfristige Energieplanung Motion du Conseil national (Ruf) Energie. Planification à moyen et à long termes
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Jahr
1994
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Anno
Band
III
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3478
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 29.09.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
960-961
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