Postulat Huber
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29 septembre 1994
Zimmerli Ulrich (V, BE), Berichterstatter: Der Nationalrat möchte den Bundesrat verpflichten, mit einer Motion den Rä- ten möglichst rasch in drei Punkten Gesetzgebungsvor- schläge zu unterbreiten.
Er möchte, dass bei den Zentralstellen des Bundes selber Ermittlungskompetenzen geschaffen werden.
Er möchte, dass die Zentralstellen V-Leute in die Kreise des organisierten Verbrechens einschleusen können.
Er möchte, dass Beweismittel, die von solchen V-Leuten ge- sammelt werden, bei den Ermittlungs- und Gerichtsverfahren verwendet werden können.
Das ist ein grundsätzlich legitimes Anliegen; in der Kommis- sion für Rechtsfragen des Ständerates war dies unbestritten. Aber es bewegt sich auf zwei Ebenen:
Die eine Ebene ist die Frage der Ermittlungskompetenzen der Zentralstellen. Ihre Kommission hat sich bei der Vorbereitung dieses Geschäftes sowie bei anderen Geschäften, die in das gleiche Umfeld gehören, sehr sorgfältig Gedanken darüber gemacht, ob derartige Ermittlungskompetenzen ohne Verfas- sungsergänzung verabschiedet werden können. Gestützt auf Berichte ist sie zur Ansicht gekommen, dass eine vertiefte Prü- fung angezeigt ist und dass höchstwahrscheinlich eine Verfas- sungsergänzung nötig ist. Die Kantone müssen in diese Ab- klärungen einbezogen werden. Mit anderen Worten: Dieser er- ste Bereich ist eigentlich ein klassischer Prüfungsauftrag, der in Postulatsform verabschiedet werden müsste, auch wenn das Anliegen als solches unbestritten ist. Man könnte sich so- gar fragen, ob man auch kein Postulat überweisen sollte, weil ja die Abklärungen bereits im Gange sind. Man könnte sich fra- gen, ob das Ganze abgeschrieben werden müsste. Ich bin aber mit der Kommission der Meinung, dass wir damit ein fal- sches Zeichen setzen würden. Die Kommission war immer der Auffassung, dass hier ein gesetzgeberischer Handlungsbe- darf - möglicherweise auf Verfassungsstufe - besteht.
Deshalb ist die Kommission der Meinung, dass Punkt 1 der Motion in jedem Fall als Postulat überwiesen werden sollte. Die beiden anderen Punkte könnte man durchaus formell als Motion überweisen. Sie hängen aber mit dem ersten Punkt zu- sammen. Es macht von daher gesehen wirklich keinen Sinn, hier aufzuteilen und die beiden anderen Anliegen, die eben- falls sehr wichtig sind, in Motionsform zu überweisen.
Die Kommission beantragt Ihnen deshalb Überweisung der nationalrätlichen Motion als Postulat, nicht in der Meinung, diese Art der Überweisung nehme dem Vorstoss die Sub- stanz, ganz im Gegenteil ist sie der Meinung, dass das die stu- fengerechte Art und Weise der Behandlung dieser wichtigen Anliegen ist.
Wir beantragen Ihnen also Überweisung dieser Motion als Postulat
Koller Arnold, Bundesrat: Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dem Antrag Ihrer Kommission folgen. Die Motion rennt bei uns wirklich offene Türen ein.
Es ist vor allem auch in Ihrer vorberatenden Kommission im- mer wieder zu Recht darauf hingewiesen worden, dass es an sich unbefriedigend ist, dass diese neue Zentralstelle zur Be- kämpfung des organisierten Verbrechens nicht die gleichen Kompetenzen hat wie die bereits bestehende Zentralstelle zur Bekämpfung des illegalen Betäubungsmittelhandels, welche Ermittlungskompetenzen hat. Der Grund besteht allein darin, dass wir diesen Schritt nicht tun konnten, weil wir hier eine ganz andere Verfassungslage haben. Im Bereich des Betäu- bungsmittelhandels haben wir eine klare Bundeskompetenz, währenddem uns hier eine solche fehlt. Allein deshalb haben wir von dieser Möglichkeit Abstand nehmen müssen. Wir wer- den sie zusammen mit den Kantonen aber so rasch als mög- lich realisieren müssen. Die Frage ist jetzt, auf welchem Weg. Es steht uns aus föderalistischen Gründen auch gut an, wenn wir gegenüber den Kantonen nicht mit einem Diktat kommen, sondern mit einem klaren politischen Willen, Lösungen in die- ser Richtung zu suchen.
Danioth Hans (C, UR): Ich unterstütze diesen Vorstoss, sei es in der Form der Motion oder des Postulates. Dabei erinnere ich daran, dass ich vor einiger Zeit selber eine Motion zur Einfüh- rung gesetzlicher Grundlagen für die verdeckte Fahndung ein- gereicht habe. Die Motion ist, überwiesen als Postulat, ir- gendwo verschwunden. Bemerkenswerterweise hat nun die Bundesanwältin Del Ponte selber diese Idee aufgenommen und verlangt sogar ein eigenes Gesetz für die verdeckte Fahn- dung generell, also nicht nur für den Einsatz der V-Leute, son- dern auch für die Observation, das Telefonabhören usw. Ir- gendwie müsste der Bundesrat das ganze Gesetzgebungs- programm situieren, vor allem, weil wir uns in diesem Falle auch noch mit dem Staatsschutzgesetz zu befassen haben werden. Insofern scheint es mir richtig, wenn diese Arbeiten koordiniert werden.
Koller Arnold, Bundesrat: Ich weiss nicht, ob ich Herrn Da- nioth richtig verstanden habe. Sind Sie der Ansicht, Ihr Vor- stoss sei vergessen worden?
Das ist eindeutig nicht der Fall! Aufgrund Ihrer Motion, die wir als Postulat entgegengenommen haben, hat eine Arbeits- gruppe meines Departements bereits fast fertige Entwürfe be- treffend den Einsatz von V-Leute erarbeitet; diese Entwürfe werden noch dieses Jahr in die Vernehmlassung gehen. Wir nehmen auch Postulate ernst, Herr Danioth!
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
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Postulat Huber Internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität
Collaboration internationale dans la lutte contre la criminalité
Wortlaut des Postulates vom 29. November 1993
Soeben haben die Bundesrepublik Deutschland und Italien ihre Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität, des organisierten Verbrechens und des Terroris- mus durch eine Vereinbarung ausgeweitet und vertieft. Der Bundesrat wird aufgefordert:
mit beiden Staaten den Beitritt der Schweiz zum deutsch-ita- lienischen Abkommen zu realisieren; oder
mit jedem Staat bilateral ein entsprechendes Abkommen zu realisieren;
allenfalls die Anregung des deutschen Bundeskanzlers auf- zunehmen und die sektorielle Zusammenarbeit mit der Euro- päischen Union auf diesem Gebiet in die Wege zu leiten.
Texte du postulat du 29 novembre 1993
La République fédérale d'Allemagne et l'Italie viennent de conclure un accord visant à élargir et à approfondir leur colla- boration en matière de lutte contre la criminalité internationale, le crime organisé et le terrorisme.
Le Conseil fédéral est invité:
à faire en sorte que la Suisse adhère à cet accord,
ou à négocier avec chacun de ces pays un accord bilatéral en la matière;
enfin à suivre, quoi qu'il arrive, la suggestion du chancelier allemand et à mettre en oeuvre la collaboration sectorielle avec l'Union Européenne.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bloetzer, Cavelty, Cottier, Danioth, Delalay, Frick, Gemperli, Küchler, Kündig, Meier Josi, Roth, Schallberger, Schmid Carlo, Seiler Bernhard, Ziegler Oswald (15)
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Postulat Huber
Huber Hans Jörg (C, AG): Beim letzten Geschäft hat Herr Bun- desrat Koller die Bemerkung gemacht, dass unsere Vorstösse ernst genommen würden. Dies ist nun bereits mein zweiter Vorstoss auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität. Der Regierungsrat mei- nes Kantons hat sich seinerzeit gezwungen gesehen, sich mit einem Brief an den Bundesrat zu wenden. Ich habe am 1. März 1993 eine Interpellation betreffend die Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Kriminalität eingereicht. Die Ant- wort wurde mir von Herrn Bundesrat Stich, dem obersten Chef des Grenzwachtkorps, gegeben. Ich muss Ihnen ehrlich sa- gen, ich war von dieser Antwort nicht überzeugt, und ich habe mich auch nur als «teilweise befriedigt» erklärt.
Unterdessen haben wesentliche Entwicklungen stattgefun- den. Die von mir in meinem Vorstoss erwähnte Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Italien betref- fend die Bekämpfung der internationalen Kriminalität, des or- ganisierten Verbrechens und des Terrorismus ist durch eine weitere Vereinbarung ausgeweitet und vertieft worden. Ihr De- partement, Herr Bundesrat Koller, ist nicht untätig geblieben. Es hat das Aktionsprogramm «Innere Sicherheit 1994» vorge- legt und arbeitet danach. Die Vorlage, die wir soeben behan- delt haben, die Schaffung einer Zentralstelle zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens, wirkt nicht nur nach aussen, sondern auch nach innen. Wissenschaft und Praxis beschäfti- gen sich intensiver als früher mit diesem Thema. Ich verweise darauf, dass vom Bundesamt für Justiz ein Bericht über die Bedeutung des organisierten Verbrechens in der Schweiz in Auftrag gegeben worden ist. Der Bericht ist im Oktober 1993 erschienen, die Konklusion daraus ist folgende: «Es ist festzu- halten, dass die Schweiz in erster Linie als Drehscheibe und logistisches Zentrum missbraucht wird. Demgegenüber tritt organisierte Basiskriminalität nur vereinzelt und vor allem in den grossen städtischen Zentren auf. Im Vordergrund stehen der Drogenhandel, Schutzgelderpressungen, Fahrzeugdieb- stähle. So kann bis heute weder von einer systematischen Durchdringung und Kontrolle der kriminellen Szene noch von einer eigentlichen Unterwanderung der staatlichen Institutio- nen durch das organisierte Verbrechen gesprochen werden. Hinsichtlich der dritten Funktionsebene, die Schweiz als An- lage- und Investitionsort von Kapital aus organisiertem Verbre- chen, besteht ein massives Informationsdefizit. Es ist um so schwerer, als es sich um die, längerfristig betrachtet, gefähr- lichste Ebene handelt. Dem sollte in Zukunft besondere Auf- merksamkeit geschenkt werden.»
Gleichzeitig hat der Kommandant der Kantonspolizei Basel- Stadt, Herr Mohler, in einem sehr beachteten Aufsatz in der «NZZ» darauf hingewiesen, dass die Schweiz durch den be- kannten Ausgang der Abstimmung über den EWR-Beitritt auch in eine gewisse Informationsbeschaffungslücke hinein- geraten ist. Ich zitiere ihn: «Es war absehbar, dass den EWR- Staaten besondere Angebote auf dem Gebiet der inneren Si- cherheit bzw. der polizeilichen Zusammenarbeit gemacht wür- den, und umgekehrt, dass bei einem EWR-Nein sich unsere Distanzen zu Europa in sensiblen Bereichen rasch vergrös- sern würden. So wurden unseren bisher gleich behandelten Efta-Partnern und jetzigen EWR-Staaten der Beobachterstatus beim Schengener Abkommen und zusätzlich bedeutend bes- sere Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Trevi-Organisation an- geboten. Von all dem ist die Schweiz ausgeschlossen. Sie er- hält keine substantiellen Informationen aus den Trevi-Gre- mien, sie hat keinen Zugang zum Europol und zum Schenge- ner Informationssystem Isis.»
Ob das heute noch zutrifft oder ob die Diplomatie nach aussen bereits Verbesserungen herbeiführen konnte, weiss ich nicht. Ich stelle nur fest, das heute morgen «Le Nouveau Quotidien» ein Exklusivinterview mit Bundeskanzler Kohl auf der ersten Seite präsentiert unter dem Titel «Kohl en appelle à la Suisse pour lutter contre le crime organisé». Ich zitiere aus dem Arti- kel: «J'imagine que même les Suisses qui montrent une ex- trême réticence dans la question de l'adhésion ont un autre avis pour ce qui touche à la lutte contre les réseaux mondiaux du crime organisé. C'est tout simplement un acte de raison.» Dieses offenbar auch über die Télévision Romande ausge- strahlte Interview hat einen besonderen Eindruck hinterlas-
sen. Der Hinweis von Bundeskanzler Kohl entspricht genau dem, was die Grundlage meines Vorstosses sein soll.
Aufgrund der Ausgangslage und der Entwicklung bin ich der Auffassung, dass wir uns in der internationalen Zusammenar- beit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität beson- ders engagieren sollten. Der äussere Anlass des Vorstosses ist die Vereinbarung, die zwischen Deutschland und Italien ab- geschlossen worden ist und die ganz klar die Bekämpfung der internationalen Kriminalität, des organisierten Verbrechens und des Terrorismus zum Ziel hat.
Ich fordere den Bundesrat auf, mit beiden Staaten einen Bei- tritt der Schweiz zum deutsch-italienischen Abkommen auszu- handeln oder mit jedem Staat bilateral den Abschluss eines entsprechenden Abkommens in die Wege zu leiten, allenfalls die Anregungen des deutschen Bundeskanzlers aufzuneh- men und die sektorielle Zusammenarbeit mit der Europäi- schen Union auf diesem Gebiet an die Hand zu nehmen.
Es ist mir bekannt, dass aufgrund der Konventionen des Euro- parates Vereinbarungen abgeschlossen worden sind; 1983 bezüglich des Terrorismus, 1992 bezüglich des Kampfes ge- gen die Drogen. Es ist aber doch beachtlich, dass sich zwei Länder, die dem Europarat mit bestimmender Kraft angehö- ren, nicht gescheut haben, separat ein zusätzliches bilaterales Abkommen abzuschliessen. Ich bin der Meinung, dass wir uns aufgrund unserer geographischen und polizeilichen Lage zwischen diesen beiden Ländern mit aller Kraft darum bemü- hen müssen, uns der Vereinbarung, die sie zusätzlich abge- schlossen haben, oder der Zusammenarbeit, die aus dieser Vereinbarung resultiert, in irgendeiner Form anschliessen zu können.
Mein Vorstoss ist von 15 Mitgliedern unseres Rates unterstützt worden. Das zeigt, dass auch hier ein grosses Interesse am vorgelegten Thema sowie an dessen Lösung besteht, nämlich an einer bilateralen Zusammenarbeit mit zwei unserer Nach- barstaaten auf dem Gebiet der Bekämpfung des organisierten Verbrechens.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, Herr Bundesrat, wenn Sie bei dieser überaus aktuellen Thematik namens des Bundesrates bekanntgeben könnten, dass das Postulat entgegengenom- men wird und in seinen einzelnen Teilen realisiert werden kann.
Koller Arnold, Bundesrat: Dass wir gegen das international or- ganisierte Verbrechen nur eine Chance haben, wenn wir auch auf der Abwehrseite intensiv zwischenstaatlich zusammenar- beiten, ist unbestritten und erklärtes Ziel des Bundesrates. Der Bundesrat ist auf diesem Gebiet verschiedentlich aktiv gewor- den. Er bemüht sich ständig, von der internationalen Zusam- menarbeit - vor allem in Europa - nicht abgekoppelt zu wer- den. Die Lage ist jedoch durch unsere integrationspolitische Situation nicht erleichtert worden. So haben wir zwar anläss- lich der halbjährlichen Treffen der Innen- und Justizminister der Europäischen Union nach wie vor die Möglichkeit, an- gehört zu werden. Dieses Gremium möchte aufgrund des Maastrichter Vertrages den dritten Pfeiler, den sogenannten Sicherheitspfeiler, ausbauen; der nächste wichtige Schritt wäre die Realisierung von Europol, einer Organisation also, die in einer ersten Phase vor allem die intereuropäische Zu- sammenarbeit auf dem Gebiet der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels realisieren will. Auch hier sind wir gegenüber der Europäischen Union bereits vorstellig geworden; wir ha- ben geltend gemacht, wir möchten unbedingt den Anschluss finden, und zwar am liebsten ähnlich wie im Asylwesen, wo die Europäische Union ein Parallelabkommen zum sogenannten Dubliner Abkommen in Aussicht gestellt hat.
Erfreulicherweise kann ich vermelden, dass von seiten der Eu- ropäischen Union ein eminentes Interesse an einer solchen bi- lateralen Zusammenarbeit besteht. Die Europäische Union hat kein Interesse daran, dass die Schweiz mitten in Europa zur Insel der Unsicherheit wird.
Anderseits machen wir auf diesem Gebiet zwei Erfahrungen: Die Fortschritte in der Europäischen Union selber sind hier sehr, sehr langsam. Es liegt in der Natur der Sache, dass die innere Sicherheit nach wie vor als ein derartig sensibler und zentraler Bereich der staatlichen Souveränität, der Gewährlei-
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stung von Ruhe und Ordnung, betrachtet wird, dass selbst in der Europäischen Union das Zusammenspannen der polizeili- chen Arbeit relativ langsame Fortschritte macht Wir haben das mit dem Dubliner Abkommen erlebt, das aus dem Jahre 1990 stammt und immer noch nicht in Kraft gesetzt ist. Leider kommen auch die Arbeiten in bezug auf die Realisierung von Europol nicht mit der von der Sache her notwendigen Ge- schwindigkeit voran.
Es wäre falsch, wenn dies für uns einen Trost bedeuten würde, kennen wir doch die Europäische Union gut genug: Es dauert oft sehr lange, bis innere Widerstände überwunden sind, aber plötzlich werden sprunghaft Fortschritte realisiert, und dann ist es jeweils entscheidend, dass wir nicht abge- koppelt werden. Bis heute habe ich keinerlei Anlass, solches anzunehmen - vielmehr wird von seiten der Europäischen Union immer wieder erklärt, sobald die internen Probleme gelöst seien, sobald das Dubliner Abkommen im Asylbereich in Kraft getreten sei und sobald Europol und sein Datensy- stem, das analog zu unserem Datensystem Dosis funktio- niert, operativ geworden seien, sei man bereit, auch mit uns in Verhandlungen zu treten.
Sie sehen die Kooperationsbereitschaft der Europäischen Union; wir waren zwar ständig zweite und sind jetzt gegenüber den beitrittswilligen Efta-Staaten erst dritte Priorität; das kön- nen wir der Europäischen Union nicht übelnehmen. Ich finde es jedoch positiv, dass man - bisher ist das nie durch Fakten Lügen gestraft worden - bereit ist, auch in diesem sicherheits- politischen Bereich nach jedem intern realisierten Schritt nach bilateralen Lösungen mit uns zu suchen.
Demselben Ziel diente meine jüngste Reise nach Russland; dort wurden zwei Memoranden unterzeichnet: ein Memoran- dum betreffend die polizeiliche Zusammenarbeit und ein an- deres Memorandum in bezug auf die Auslieferung. In bezug auf die weitere wichtige Zusammenarbeit mit Russland - Sie wissen, dass Russland vom organisierten Verbrechen in ganz besonderer Weise herausgefordert ist - wird nun sehr ent- scheidend sein, ob Russland demnächst Mitglied des Europa- rates wird oder nicht. Ich bin mit meinem Kollegen so überein- gekommen: Wird Russland demnächst Mitglied des Europa- rates, dann haben wir natürlich den eminenten Vorteil, dass wir das Rechtshilfe- und Auslieferungsabkommen des Euro- parates als eine wichtige gemeinsame Basis unserer künfti- gen Zusammenarbeit verwenden können; sollte das nicht der Fall sein, werden später diese Memoranden durch bilaterale Verträge abgelöst werden müssen.
Ich glaube, diese Beispiele zeigen, dass wir uns wirklich sehr, sehr intensiv um internationale Zusammenarbeit bemühen, aber ich sage es Ihnen ganz offen: Wir müssen das auch tun. Wir müssen jedes halbe Jahr bei jeder neuen Präsidentschaft der Europäischen Union vorstellig werden. Die einzige Gefahr, die uns vorderhand eigentlich droht, ist, dass wir schlicht ver- gessen werden. Die Europäische Union hat so viele interne Probleme, dass sie natürlich nicht in erster Linie an die Schweiz denkt, und deshalb müssen wir auf diesem Gebiete - wenn Sie mir den sportlichen Ausdruck erlauben - immer «am Ball bleiben», und die Initiativen müssen von unserer Seite kommen.
Diese Bemühungen um internationale Zusammenarbeit be- schränken sich aber nicht auf die politische Ebene, sondern sie sind auch heute schon auf der Ebene unserer Beamten sehr intensiv - ganz im Sinne übrigens dieses Vertrages, den Sie nennen, dieses deutsch-italienischen Abkommens.
Ich möchte Ihnen einige Beispiele geben: Im Drogenbereich geschieht dies etwa dadurch, dass heute praktisch wöchent- lich fallbezogene polizeiliche Kontakte zwischen den schwei- zerischen, deutschen und italienischen Polizeidienststellen bestehen. Alle erfolgreichen Aktionen, die wir im Bereiche des illegalen Betäubungsmittelhandels in letzter Zeit durch- geführt haben, beruhten auf solchen durch die Zentralstelle beim Bundesamt für Polizeiwesen koordinierten internationa- len Aktionen.
Im übrigen habe ich hier auch sehr positive Erfahrungen auf- grund der Osthilfe gemacht, die wir auf diesem Gebiet gelei- stet haben. Sie wissen: Wir haben ein Pilotprojekt mit Ungarn realisiert, das so weit gegangen ist, dass ungarische Polizi-
sten für Ausbildungszwecke in schweizerische kantonale Poli- zeikorps aufgenommen worden sind. Das hat sich auch für uns sehr positiv ausgewirkt, indem es uns hier - beispiels- weise jetzt auf dem Gebiete des illegalen Betäubungsmittel- handels - mehrmals aufgrund von Informationen über die Bal- kanroute, die wir durch die ungarische Polizei erhalten haben, wesentliche Konfiskationen von Heroin und andern illegalen Betäubungsmitteln erlaubt hat. Es ist zweifellos ein ganz zen- trales Anliegen, das auch auf der Stufe der Beamten nun fast alltäglich geworden ist
Im Bereich der Arbeitsgruppen Südost und Südwest findet zu- dem ein- bis zweimal jährlich sowie anlässlich der alljährlichen Tagungen der Chefs der nationalen Rauschgiftzentralstellen ein solcher intensiver Informationsaustausch statt.
Zu Deutschland: Ich verrate hier kein Geheimnis. Zu Deutsch- land haben wir besonders intensive Beziehungen, und ich habe vor allem auch mit grosser Genugtuung erfahren, dass Herr Innenminister Kanther uns auch im Rahmen der Europäi- schen Union immer wieder die Türen öffnet, wofür ich vielleicht auch hier einmal in aller Öffentlichkeit danken darf.
In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, Ihr Postulat entge- genzunehmen.
Überwiesen - Transmis
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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. Änderung Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite. Modification
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 729 hiervor - Voir page 729 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 22. September 1994 Décision du Conseil national du 22 septembre 1994
Art. 5 Abs. 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 5 al. 4 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Salvioni Sergio (R, TI), rapporteur: Je vous prie de m'excuser, parce que c'est une situation inhabituelle et j'espère qu'elle ne se répétera pas. On reçoit les documents le soir, et on doit dis- cuter des divergences le matin à 7 heures au sein de la com- mission, puis tout de suite après en plénum. Ce n'est pas une façon de faire qui nous permet de travailler sérieusement, et je m'excuse si j'ai dû aller chercher les documents. Je souhaite, au nom de la commission dans son ensemble, que cette situa- tion ne se répète pas.
Quant à la loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite, elle fait l'objet de divergences que votre commission a exami- nées. Avant tout, à l'article 5, le Conseil national a décidé d'ajouter un alinéa 4 qui stipule: «La réparation morale est en outre due lorsque la gravité de l'atteinte le justifie.»
Votre commission, à l'unanimité, vous invite à vous rallier à la décision du Conseil national.
Angenommen - Adopté
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Huber Internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität Postulat Huber Collaboration internationale dans la lutte contre la criminalité
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3547
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 29.09.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
948-950
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Pagina
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